Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.
Fliegen mit medizinischem Gepäck
Sie benötigen für Ihre medizinische Versorgung im Urlaub bestimmte Hilfsmittel, Materialien oder Medikamente? Kein Problem! Die Beförderung von medizinischen Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum kostenlos. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm).
Anmeldung von medizinischem Gepäck erforderlich
Sie müssen Ihr medizinisches Sondergepäck grundsätzlich vor dem Flug im TUI fly Servicecenter anmelden, es sei denn, Sie führen es am Körper mit sich (wie z.B. Prothesen oder Krücken).
Ihr medizinisches Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt werden, damit es dort geprüft werden kann. Sie benötigen für alle mitgeführten medizinischen Gegenstände und Materialien ein ärztliches Attest, das Sie auf Nachfrage am Check-In vorzeigen müssen.
Weitere Informationen über medizinisches Gepäck finden Sie in den TUI fly Beförderungsbedingungen unter dem Punkt 6.2.
Beförderung von medizinischem Gepäck
Folgende Arten von medizinischem Gepäck werden kostenfrei befördert:
Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren
Eigener Sauerstoff
Katheter und Stoma (-Material)
Gehhilfen (Krücken, Rollator)
Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)
Hygieneartikel, wie z.B. Inkontinenzmaterial
Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer
Prothesen
Notfallkoffer bei Ärzten
Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät
Absauggeräte, Irrigatoren
Arzneimittel, Spritzen und Verbandsmaterial
Besondere Lebensmittel
Mitnahme von Rollstühlen
Die Beförderung Ihres Rollstuhls ist selbstverständlich ebenfalls kostenlos. Dafür ist ein vorherige Anmeldung im TUI fly Servicecenter und eine Rückbestätigung erforderlich.
Nähere Informationen zur Mitnahme Ihres Rollstuhls und dem Begleitservice am Flughafen finden Sie auf der Hilfeseite „Passagiere mit eingeschränkter Mobilität“.