TUI Hilfe

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.

Handgepäck auf Flügen mit TUI fly (X3)

Welches und wie viel Handgepäck ist im Flugzeug erlaubt? Was passiert, wenn das Handgepäck nicht den Maßen entspricht? Hier finden Sie Informationen zur Beförderung von Handgepäck bei TUI fly und einiger weiterer Airlines.
Kleinkinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Handgepäck auf TUI fly Flügen.

Jeder Gast darf eine kleine Tasche mit an Bord nehmen. Diese darf die Maße 40 x 30 x 20 cm nicht überschreiten und muss unter dem Vordersitz aufbewahrt werden. Zum Beispiel eine Handtasche, ein kleiner Rucksack oder eine Laptoptasche. Wenn Sie zusätzlich ein großes Handgepäckstück mit an Bord nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein großes Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 10 kg für Ihren Flug jederzeit im Flug-Extras und Web Check-in Portal dazuzubuchen. Dieses darf die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten und muss in das Gepäckfach passen.

Je nach Zeitpunkt der Buchung ist das große Handgepäck gegebenenfalls bereits inkludiert. Nur Flug Buchungen, die vor dem 26.09.2023 getätigt wurden, haben das große Handgepäck (10 kg) automatisch inkludiert. Auch TUI Pauschalreise Buchungen (inkl. airtours), sowie X-TUI und ltur Buchungen, die vor dem 20.03.2024 vorgenommen wurden, haben das große Handgepäck (10kg) automatisch inkludiert. Im Flug-Extras und Web Check-in Portal können Sie jederzeit nach Log-in Ihre Handgepäck-Erlaubnis einsehen und bei Bedarf das große Handgepäck dazu buchen.

Zusätzlich zum Handgepäck können folgende Gegenstände mitgeführt werden:

  • Mantel oder Überhang, Schal, Halstuch oder eine Decke

  • Einkauftasche beinhaltet Gegenstände, die in Duty-Free-Geschäften eingekauft wurden

  • Regenschirm (ausgenommen solche mit spitzem Ende)

  • Kleine Kamera oder Fernglas

  • Bücher und Zeitschriften zum Lesen

  • Gehhilfen oder Krücken, auf die der Passagier angewiesen ist

  • Baby-Wickeldecke

  • Baby-Nahrung

Überschreitung des Maximalgewichts und der Maximalmaße

Bei Überschreitung des Maximalgewichts und der Maximalmaße des Handgepäcks muss dieses als Reisegepäck angemeldet werden. Auf Flügen mit TUI fly gelten bei Überschreitung der zulässigen Handgepäckbestimmungen Übergepäckgebühren.

(1) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen


Jedes Objekt, das in der Lage ist oder den Anschein erweckt, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:

• Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
• Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
• Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
• Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns)
• Signalpistolen und Startpistolen
• Bogen, Armbrüste und Pfeile
• Abschussgeräte für Harpunen und Speere
• Schleudern und Katapulte

(2) Betäubungsgeräte


Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

• Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
• Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
• handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrspray

(3) spitze oder scharfe Gegenstände


spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

• Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
• Eisäxte und Eispickel
• Rasierklingen
• Teppichmesser
• Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
• Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
• Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
• Schwerter und Säbel
• Stricknadeln

(4) Werkzeuge

Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:

• Brecheisen
• Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
• Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
• Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
• Lötlampen
• Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler

(5) stumpfe Gegenstände


Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

• Baseball- und Softballschläger
• Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
• Kampfsportgeräte

(6) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze


Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

• Munition
• Sprengkapseln
• Detonatoren und Zünder
• Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
• Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
• Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
• Rauchkanister und Rauchpatronen
• Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Wichtige Informationen für Flüge auf die Kap Verden (Boa Vista und Sal)
Entgegen der gesetzlichen Vorgaben in Europa verbietet die zuständige Luftsicherheitsbehörde der Kap Verden generell den Transport von Feuerzeugen im Handgepäck bzw. an der Person.

An den Sicherheitskontrollen in Boa Vista und Sal werden abgenommene Feuerzeuge ausnahmslos (!) konfisziert und vernichtet. Das Umpacken von Feuerzeugen in das aufgegebene Gepäck ist weltweit verboten.

Bei der Durchleuchtung identifizierte Feuerzeuge werden ebenfalls entfernt – ggf. bleibt das entsprechende Reisegepäck sogar auf der Abflugstation zurück.

Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck

Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, dürfen mitgeführt werden. Weitere Informationen für die Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck finden Sie unter aktuelle EU-Handgepäckregelungen.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Zu den Flüssigkeiten zählen:

• Gels
• Pasten
• Lotionen
• Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz
• sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray

Weitere Informationen zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie unter aktuelle EU-Handgepäckregelungen

Aktuelle EU-Handgepäckregelungen

Die aktuelle EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen oder ankommen, unabhängig von deren Ziel- oder Abflugort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.

Umgang mit Flüssigkeiten an Bord


Durch die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs wird die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mitnehmen dürfen, beschränkt. Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist dabei nur ein Plastikbeutel gestattet. Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.

Es gibt keinen vordefinierten Standard-Plastikbeutel. Der entsprechende 1-Liter-Plastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Da sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten, empfiehlt es sich, sich diese Vorab zu beschaffen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden.Ab dem 31. Januar 2014 sind Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit zusammen mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet, der mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft werden kann. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen untersucht. Der Sicherheitsbeutel darf nicht geöffnet werden, bevor der endgültige Zielflughafen erreicht wurde. Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden können. Sollte die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Zudem können Sie sich bei Fragen an Ihren Flughafen oder die Bundespolizei wenden.

Bitte beachten Sie:
Da die neue EU-Verordnung eine aufwendige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Natürlich sind die beteiligten Sicherheitskräfte bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Hierfür ist es unabdingbar, den genannten Regelungen Folge zu leisten und somit einen reibungslosen Ablauf für alle Reisenden zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in-Schalter einfinden. Zusätzlich zu den bereits genannten neuen Regelungen zum Handgepäck sind die Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z.B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.

Anzahl, Gewicht und Größe des Handgepäcks bei anderen Airlines

Carrier

Anzahl

Gewicht

Maße

Air Via

1

max. 6 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Air Cairo

1

max. 5 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Bulgarian Air Charter

1

max. 6 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Condor

1

max. 6 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Corendon

1

max. 7 kg

55 cm x 35 cm x 25 cm

Eurowings/

Germanwings

1

max. 8 kg

55 cm x 40 cm x 23 cm

Lufthansa

1

max. 8 kg

55 cm x 40 cm x 23 cm

Luxair

1

max. 8 kg

55 cm x 40 cm x 23 cm

Pegasus

1

max. 8 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Sun Express

1

max. 6 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm

Vueling

1

max. 10 kg

55 cm x 40 cm x 20 cm