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Einreisebestimmungen

Secure Flight und APIS Datenerfassung für Ihren Flug

Wichtige APIS und Secure Flight Informationen für Ihre Reise in folgende Zielgebiete:

APIS-Datenerfassung

Bei Flügen in die oben genannten Zielgebiete sind die Fluggesellschaften gesetzlich zur Übermittlung von Daten über das "Advance Passenger Information System" (APIS) an die jeweiligen Landesbehörden verpflichtet.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Anrede

  • Vor- und Nachname

  • Mittelname falls vorhanden

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht

  • Nationalität

  • Passdaten

Für die Kapverden müssen keine APIS Daten mehr erfasst werden. Sie können sich ohne eine vorherigen Erfassung einchecken. Für die Einreise in die USA sind weitere Angaben erforderlich:

  • Ankunftsflughafen

  • Straße Ihres Aufenthaltsortes (bei einer Rundreise, die erste Unterkunft in den USA)

  • Stadt Ihres Aufenthaltsortes (bei einer Rundreise, die erste Unterkunft in den USA)

  • Bundesstaat Ihres Aufenthaltsortes (bei einer Rundreise, die erste Unterkunft in den USA)

Sie haben die Möglichkeit direkt im Anschluss an Ihre Buchung auf TUIfly.com im APIS/Secure Flight-Formular (APIS Advance Passenger Information System) die Dateneingabe vorzunehmen. Sollten Sie Ihre Reisedokumente während der Buchung nicht zur Hand haben, können Sie die erforderlichen Daten nachträglich vor Abflug erfassen.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen der verschiedenen Fluggesellschaften:

  • Für TUI fly-Flüge klicken Sie hier.

  • Für Condor-Flüge klicken Sie hier.

  • Für Eurowings-Flüge klicken Sie hier.

  • Für Lufthansa-Flüge klicken Sie hier

  • Für SunExpress-Flüge klicken Sie hier

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Secure Flight Datenerfassung

Im Rahmen des Secure Flight Programms der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA) ist für USA-Flüge seit 1. November 2010 die Angabe zusätzlicher Personendaten, wie Vor- und Nachname (Mittelname falls vorhanden), Geburtsdatum, Geschlecht bzw. Anrede erforderlich. Dies gilt auch für Flüge in die Dominikanische Republik (ausgenommen Direktflüge), Kanada, Kuba und Mexiko.

Diese Daten müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug an die Fluggesellschaften übermittelt werden. Bei Angabe unvollständiger oder fehlerhafter Daten wird die TSA den Bordkartendruck der Fluggesellschaft nicht genehmigen und die Einreise verweigern. Ggf. können Mehrkosten entstehen oder die Flüge von der Airline gestrichen werden.

Sie haben die Möglichkeit direkt bei Ihrer Buchung auf tui.com/flug im APIS/Secure Flight-Formular (APIS Advance Passenger Information System) die Dateneingabe vorzunehmen. Die Daten können jedoch auch nachträglich, bis 72 Stunden vor Abflug, erfasst werden.

Wichtige Hinweise für Flüge nach Ägypten und Tunesien

Für Flüge in Nicht-EU Länder bestehen teilweise nur Charterflugrechte. Das bedeutet, dass deutsche Staatsbürger auch ohne Visum nach Tunesien einreisen dürfen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Minimaler Aufenthalt: 5 Tage

  • Maximale Aufenthaltsdauer: 30 Tage

  • Kein Oneway-Flug

  • Kein Rückflug ins Ausland (z.B. Österreich)

Voraussetzung für einen Flug ist, dass sich der Fluggast im Besitz eines Rückflugtickets sowie eines Nachweises für seine Unterkunft (Hotel-/Appartment-Voucher) befindet. Dies kann bei der Einreise kontrolliert werden, bei Nichtvorliegen kann die Einreise verweigert werden. Der Fluggast haftet für die Folgen des Nichtvorliegens dieser erforderlichen Reiseunterlagen.

E-Visum-Portal Ägypten

Über das E-Visum-Portal können Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ihr Visum beantragen und online bezahlen. Anschließend bekommt der Antragsteller einen Download-Link per E-Mail zugeschickt. Die Gebühr für die einmalige Einreise beträgt 25 Dollar, bei mehrmaliger Einreise werden 60 Dollar fällig. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens sieben Tage vor Anreise zu stellen.

ESTA-Registrierung für die Einreise in die USA

Für Reisen in die USA ist eine Online-Registrierung erforderlich. Diese erfolgt über das "Electronic System for Travel Authorization" - kurz "ESTA". Die Angabe der APIS und Secure Flight-Daten ersetzen NICHT das Ausfüllen des ESTA-Formulars für USA-Reisen oder Umsteigeverbindungen über die USA.

Für Airlines gibt es eine Verpflichtung zur ESTA-Prüfung. Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen, ist untersagt, falls der Gast sich vorab keine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt hat. Die Registrierung dazu erfolgt online über das "Electronic System for Travel Authorization" - kurz "ESTA" genannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Visum oder ohne ESTA-Registrierung Ihren Flug in die USA somit nicht mehr antreten können. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Amerikanischen Botschaft.

Die elektronische Einreiseerlaubnis muss spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt online unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ beantragt werden. Eine Beantragung über Dritte (z. B. Familienmitglieder oder Reisebüro) ist möglich. Für die ESTA-Registrierung wird eine Gebühr von 14 US $ erhoben. Da sie 2 Jahre gültig ist, sollten Sie diese schon frühzeitig durchführen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen Ausdruck der Genehmigung der Behörden bei der Reise mitzuführen. Beachten Sie bitte außerdem die Travel Checklist der Transportation Security Administration.

eTA-Registrierung für die Einreise nach Kanada

Alle Staatsbürger, die ohne Visum nach Kanada einreisen dürfen, müssen seit dem 15. März 2016 vor dem Abflug eine eTA (Electronic Travel Authorization) erwerben.

Die Registrierung erfolgt online unter http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp. Sie benötigen einen gültigen Reisepass, eine Kreditkarte und eine E-Mail-Adresse. Die Gebühr für die eTA beträgt $7 CAD. Die eTA gilt für maximal 5 Jahre bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses und wird direkt mit dem Reisepass verlinkt, so dass Sie keinen Ausdruck der eTA auf der Reise mitführen müssen.

EES – Europäisches Grenzkontrollsystem

Was ist das Entry Exit System (EES) und wen betrifft es?

Das Entry Exit System (EES) ist ein neues elektronisches Grenzkontrollsystem, das voraussichtlich in den nächsten Monaten startet. Es ersetzt den herkömmlichen Stempel im Reisepass bei der Einreise in ein EU- oder Schengen*-Land. Stattdessen werden alle Ein- und Ausreisen in einer Datenbank gespeichert.

EES ist für alle Reisenden relevant, die keinen EU- oder Schengen-Pass* besitzen und für Kurzaufenthalte in den EU- oder Schengen-Raum* ein- oder ausreisen. EU- und Schengen-Bürger* sind nicht vom Entry Exit System betroffen. Personen, die Staatsbürger eines anderen Landes sind und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltskarte besitzen, sind hiervon ebenfalls ausgenommen.

Vor der Reise bleibt alles wie gehabt. Während des Check-ins ist die Angabe der Passdaten erforderlich. Diese Daten werden von der Fluggesellschaft an die EU übermittelt.

Beim ersten Grenzübertritt werden zusätzlich Ihre biometrischen Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdrücke, ab 12 Jahren) aufgenommen und zusammen mit Ihren Passdaten gespeichert.

Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der EU EES.

ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem

Was ist ETIAS und wen betrifft es?

Das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 starten. Sobald es in Kraft tritt, müssen alle Nicht-EU/Schengen*-Reisenden für ihre erste Einreise in ein EU- oder Schengen*-Land online eine Reisegenehmigung beantragen.

Diese Genehmigung kostet 7 Euro, ist 3 Jahre lang gültig (oder bis Ihr Reisepass abläuft) und erlaubt mehrere Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Webseite der EU ETIAS.

*Länder des Schengener Abkommens: alle EU-Länder mit Ausnahme von Irland zzgl. Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein

Touristenkarte für die Einreise in die Dominikanische Republik

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise in die Dominikanische Republik und einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen kein Visum.

Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 60 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen für die Dominikanische Republik im April 2018 geändert haben: Ab sofort ist für die Einreise der Erwerb einer Touristenkarte nicht mehr erforderlich. Diese Gebühr ist bereits in den Flugpreisen enthalten.

Wir empfehlen Ihnen, die aktuell gültigen Visa- und Einreisebestimmungen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu erfragen. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Touristenkarte für die Einreise nach Kuba

Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen benötigen Touristen für die Einreise nach Kuba eine kostenpflichtige Touristenkarte. Bei längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich.

Sie erhalten die kostenpflichtige Touristenkarte am Flughafen am Check-in Schalter Ihrer Airline. Alternativ können Sie die Einreisekarte bei Ihrem Reiseveranstalter erwerben. Bitte beachten Sie, dass kubanische Touristenkarten vor Beginn der Reise erworben werden müssen und nicht an der Grenze ausgestellt werden können!

Die Touristenkarte ist ab Ausstellungsdatum 180 Tage gültig und muss bei der Einreise mit dem für weitere 6 Monate gültigen Reisepass vorgelegt werden. Kinderausweise mit Lichtbild werden bis zum 16. Lebensjahr akzeptiert, danach ist ein Reisepass erforderlich.

Für die Einreise ist zudem ein Weiter- oder Rückreiseticket erforderlich. Bei der Ankunft in Kuba muss die Adresse der ersten Unterkunft angegeben werden. Außerdem müssen Reisende pro Tag des Aufenthalts über den Gegenwert von 50 USD (bar oder Traveller's Cheques) verfügen.

Touristenkarte für die Einreise nach Mexiko

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne ein Visum einreisen. Für die Einreise erhalten Sie während Ihres Fluges eine Touristenkarte, die 180 Tage gültig ist. Zudem ist ein Weiter- oder Rückflugticket erforderlich. Die Touristenkarte muss bis zum Ende der Reise aufbewahrt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Eine Zusammenfassung von Familien und Gruppen auf einer Einreisekarte ist nicht möglich.

Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise über ausreichende Geldmittel zu verlangen.

Die Touristenkarte muss bis zum Ende der Reise aufbewahrt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Der Verlust der Karte führt zu einer Geldstrafe.

Bitte beachten Sie:

Auch für Flugreisen, die den US-amerikanischen Luftraum berühren, müssen im Rahmen des Programms Secure Flight bestimmte Daten der Flugreisenden an die US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA) übermittelt werden. Das betrifft auch Flüge in die Dominikanische Republik, nach Kuba und nach Mexiko.