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BBB Fly Lili

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit FLY LILI als ausführender Luftfrachtführer (nachfolgend FLY LILI).

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB FLY LILI) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch FLY LILI ausgeführt werden.

1.2. TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von FLY LILI ausführen lassen. FLY LILI ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3. Zusätzlich zu diesen BBB FLY LILI gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB FLY LILI und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu FLY LILI

2.1. TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH Karl-Wiechert-Allee 23 30625 Hannover Germany

2.2. In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs

GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3. Kontakt zu FLY LILI Postanschrift:

FLY LILI

20C Coralilor Street,

013326 Bucharest, Romania

FLY LILI ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:

Tel.: +40 314257698

Email: contact@flylili.com

3. Check-In

3.1.

Um die Check-in- und Boarding-Formalitäten zu erfüllen, muss der Passagier mindestens 2 (zwei) Stunden vor der auf dem Ticket angegebenen Abflugzeit am Flughafen eintreffen. Für die Erfüllung der Check-in-Formalitäten sind ausschließlich die Passagiere verantwortlich. Passagiere, die sich aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig zum Check-in und Boarding melden oder nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, gelten als Nichterscheinen und verlieren den Anspruch auf Rückerstattung.

3.2. Pflichten beim Check-in

Beim Check-in müssen sich die Passagiere persönlich melden, einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen, die für die Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente (Visum) vorlegen und das aufgegebene Gepäck wiegen lassen. Das Handgepäck wird daraufhin überprüft, ob es den von FLY LILI festgelegten Gewichts- und Größenbeschränkungen entspricht.

FLY LILI empfiehlt den Passagieren außerdem, die Buchungsbestätigung bereitzuhalten, wenn sie sich am Check-in-Schalter melden.

Im Sonderfall von Kleinkindern, die zum Zeitpunkt der gebuchten Reise 24 (vierundzwanzig) Monate alt sind und für die der Elternteil/gesetzliche Vertreter eine Kleinkindgebühr gezahlt hat, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, diese Kleinkinder nicht auf der Reise zuzulassen Flug, wenn die Eltern/gesetzlichen Vertreter sich weigern, die Preisdifferenz zwischen der Kleinkindgebühr und dem vollen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Feststellung der Diskrepanz zu zahlen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Sitzplatzes im Flugzeug.

Passagiere sind verpflichtet, sich an die zuständigen Behörden des Ziellandes (z. B. Konsulate, Botschaften, Grenzpolizei) zu wenden, um herauszufinden, welche Dokumente für ihre Reise in das Zielland erforderlich sind.

Passagiere sind verpflichtet, alle Gesetze, Regeln und Anforderungen der Länder, in die bzw. aus denen sie reisen, sowie die Reisebedingungen von FLY LILI zu beachten und einzuhalten. Das Unternehmen haftet in keiner Weise gegenüber dem Passagier für die Beschaffung der für seine Reise erforderlichen Dokumente oder für die Einhaltung der Gesetze, Regeln, Anforderungen oder Anweisungen, über die der Passagier informiert wurde, oder für die Folgen eines Versäumnisses des Passagiers um die erforderlichen Dokumente zu erhalten oder um die gegebenen Gesetze, Regeln, Anforderungen oder Anweisungen einzuhalten.

3.3. Boardingformalitäten

Nach Erledigung der Check-in-Formalitäten wird dem Passagier der Ort und die Uhrzeit mitgeteilt, an dem er sich für die Boarding-Formalitäten einfinden muss. Angesichts der Tatsache, dass die Flughafenbehörde für die Zuweisung sowohl der Flugzeug-Slots als auch der Flugsteige verantwortlich ist, weist FLY LILI die Passagiere darauf hin, dass sich diese nach Abschluss des Check-in-Vorgangs ändern können, und FLY LILI haftet daher nicht für Änderungen des Ortes und/oder der Zeit fürs Boarding. Um Verwirrungen oder Verzögerungen zu vermeiden, muss der Passagier auf die Flughafenmonitore und die Durchsagen über die Beschallungsanlage achten. FLY LILI informiert die Passagiere darüber, dass der Flugsteig 15 (fünfzehn) Minuten vor der Abflugzeit schließt.

3.4.

Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss.

3.5.

Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.

3.6.

FLY LILI lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.1. bis 3.5. nicht erfüllt.

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere, die bis zur 34. (vierunddreißig) Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen sind, können ohne ärztliches Attest reisen.

Passagiere, die zwischen der 35. (fünfunddreißig) und der 37. (siebenunddreißig) Woche schwanger sind, dürfen nur reisen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen, das spätestens 10 (zehn) Tage vor dem jeweiligen Flugdatum ausgestellt wurde unter Angabe des voraussichtlichen Geburtsdatums, der Bestätigung, dass die Schwangerschaft komplikationslos verlaufen ist, des vollständigen Namens des Arztes und der Flugtauglichkeit der Passagierin.

Die Verpflichtung zur Vorlage des oben genannten Dokuments (ärztliches Attest), das bescheinigt, dass der Passagier sicher reisen kann, liegt allein beim Passagier. Liegt ein solches ärztliches Attest nicht vor, behält sich FLY LILI das Recht vor, dem betreffenden Passagier die Beförderung zu verweigern. Darüber hinaus behält sich FLY LILI das Recht vor, einer schwangeren Passagierin die Beförderung zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass ihr Zustand offensichtlich nicht mit dem Flug vereinbar ist. In solchen Fällen ist das Luftfahrtunternehmen von jeglicher Haftung befreit.

Wenn die Passagierin ohne Komplikationen mit einem Kind schwanger ist, darf sie nach der 37. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit dem Flugzeug reisen.

Ein Passagier kann sieben (sieben) Tage nach der Geburt reisen, sofern die Geburt unkompliziert verlief und keine Operation erforderlich war.

5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

5.1. Allgemein

Die Beförderung von Behinderten, Personen mit eingeschränkter Mobilität, unbegleiteten Minderjährigen, Schwangeren sowie Kranken oder anderen Personen, die besonderer Hilfe bedürfen, bedarf einer vorherigen Vereinbarung zwischen ihnen und dem Luftfahrtunternehmen (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

5.2. Unbegleitete Minderjährige

FLY LILI akzeptiert keine Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen.

5.3. Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität

FLY LILI bietet Hilfe für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Reisen Luft.

Gemäß den zwingenden Anforderungen im Bereich der Flugsicherheit können behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität keinen Sitzplatz in der ersten Reihe oder an Notausgängen erwerben.

Aufgrund des Grundsatzes der sozialen Eingliederung und der nichtdiskriminierenden Behandlung erhalten behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechend ihren besonderen Bedürfnissen die notwendige Unterstützung ohne zusätzliche Gebühr. FLY LILI übernimmt und garantiert die Beförderung von behinderten oder mobilitätseingeschränkten Personen unter der Voraussetzung, dass die Passagiere über ein elektronisches Ticket für den Flug verfügen und die spezifische Zusatzleistung in der Reservierung für jede Flugstrecke hinzugefügt wird, mindestens 72 (zweiundsiebzig). ) Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit dieses Fluges. Für Kontaktinformationen zur Buchung der spezifischen Zusatzleistung siehe Art. 2.3.

Wenn eine behinderte Person oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer Begleitperson unterstützt wird, wird FLY LILI alle Anstrengungen unternehmen, um dieser Person einen Sitzplatz neben der behinderten Person oder Person mit eingeschränkter Mobilität zuzuweisen, sofern die Passagiere dies dem Luftfahrtunternehmen (für Kontaktinformationen siehe Art 2.3.) spätestens 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit dieses Fluges mitteilen.

Wenn ein Passagier einen Gebrauchshund benötigt, der von den zuständigen Behörden als solcher zertifiziert ist und über gültige Dokumente verfügt, wird dieser in der Kabine mitgenommen, vorausgesetzt, dass der spezifische Zusatzservice für jede Flugstrecke mindestens 72 (siebzig) zur Reservierung hinzugefügt wird (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). FLY LILI akzeptiert auf Flügen keine psychiatrischen Assistenzhunde oder Hunde zur emotionalen Unterstützung.

In den Fällen, in denen wir durch eine mindestens 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor dem Abflug versandte Benachrichtigung darüber informiert werden, dass die Mitnahme von höchstens 2 (zwei) Mobilitätshilfen, einschließlich Elektrorollstühlen, für eine behinderte Person erforderlich ist verpflichten wir uns, sie unter den Bedingungen möglicher Platzbeschränkungen an Bord des Flugzeugs sowie vorbehaltlich der Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu gefährlichen Gütern zu befördern, wobei diese Beförderung ohne zusätzliche Gebühr erfolgt.

Eine behinderte Person oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität hat Anspruch auf ein kostenloses zusätzliches Handgepäck mit einem Gewicht von maximal 5 (fünf) kg, das medizinische Hilfsgüter enthält, sofern sie uns dies mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Abflug sowie unter der Bedingung, dass ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das die Notwendigkeit des Transports medizinischer Hilfsgüter bescheinigt, mitteilen (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

Der Transport von Sauerstoffflaschen ist nicht gestattet.

Wenn Rollstühle, andere Mobilitätshilfen und Hilfsmittel während der Handhabung und während des Transports an Bord von Flugzeugen verloren gehen oder beschädigt werden, wird der Passagier, dem die Ausrüstung gehört, gemäß den nationalen Rechtsvorschriften entschädigt.

Bei Bedarf unterstützen Flugbegleiter behinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen beim Toilettengang an Bord des Flugzeugs.

Wenn FLY LILI oder seine Vertreter über einen Bedarf an spezifischer Hilfe von behinderten oder mobilitätseingeschränkten Personen informiert werden, verpflichten sie sich, diese Informationen an alle am Flug Beteiligten weiterzuleiten.

FLY LILI teilt den zuständigen Stellen die Anzahl der an Bord des Flugzeugs befindlichen behinderten und mobilitätseingeschränkten Personen mit, die besondere Hilfe benötigen.

FLY LILI verweigert die Beförderung und Beförderung behinderter oder mobilitätseingeschränkter Personen, um die geltenden Sicherheitsanforderungen gemäß internationalem, gemeinschaftlichem oder nationalem Recht oder die Sicherheitsanforderungen der Behörde zu erfüllen, die das Betriebszertifikat des Luftfahrtunternehmens ausgestellt hat (d. h. die rumänische Zivilluftfahrtbehörde) oder wenn die Abmessungen des Flugzeugs oder seiner Türen das Boarding oder den Transport von behinderten Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität physisch unmöglich machen.

6. Flugunterbrechung durch medizinischen Notfall

Wenn sich der Gesundheitszustand eines Passagiers an Bord des Flugzeugs verschlechtert und FLY LILI zu einer Notlandung am nächstgelegenen Flughafen gezwungen ist, damit der Passagier die notwendige medizinische Versorgung erhalten kann, ist der Passagier für alle medizinischen Kosten und alle Unterbringungskosten für sich selbst und für begleitende Familie oder Freunde verantwortlich. Der Passagier trägt weiter alle zukünftigen Transportkosten vom ungeplanten Zwischenstopp bis zum endgültigen Bestimmungsort.

7. Einschränkungen bei Sitzplatzreservierungen

Passagiere können jeden verfügbaren Sitzplatz im Flugzeug reservieren.

FLY LILI behält sich das Recht vor, die Sitzplätze der Passagiere im Flugzeug zu bestimmen, auch nach dem Einsteigen, falls dies aus betrieblichen oder Flugsicherheitsgründen erforderlich ist.

Passagiere, die keinen Anspruch auf Vorzugssitzplätze in der ersten Reihe oder in der den Notausgängen zugewiesenen Sitzreihen haben, sind:

  • Passagiere, die besondere Hilfe benötigen;

  • Abgeschobene Personen;

  • Passagieren wurde die Einreise in den Zielstaat verweigert;

  • Passagiere, die in Begleitung von Kleinkindern oder Haustieren reisen;

  • Passagiere bis 18 (achtzehn) Jahre;

  • Schwangere.

Die Sitzplatzauswahl ist nicht erstattungsfähig, wenn wir Ihnen aus Betriebs-, Sicherheits- oder Sicherheitsgründen einen anderen Sitzplatz zugewiesen haben.

Bei einem Flugzeugwechsel kann derselbe oder ein ähnlicher Sitzplatz zugewiesen werden.

Sitzplatzwünsche können nicht garantiert werden, da diese aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen möglicherweise auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug geändert werden müssen.

Bei einer kurzfristigen Änderung des Flugzeugtyps kann Ihre Sitzplatzreservierung leider nicht aufrechterhalten werden.

8. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

Als Kleinkinder gelten bei FLY LILI Kinder unter zwei Jahren.

Die Mitarbeiter von FLY LILI stehen Müttern und Babys während des gesamten Fluges jederzeit zur Verfügung. Wir begrüßen Kunden, die mit gesunden Kleinkindern im Alter zwischen 8 Tagen und 24 Monaten reisen möchten.

Wichtiger Hinweis:

Bei Abflug und Landung müssen Kleinkinder auf dem Schoß der Eltern sitzen. Darüber hinaus werden die Eltern aus Sicherheitsgründen gebeten, Babys bei anhaltenden oder starken Turbulenzen auf dem Schoß zu halten.

Die Bundespolizei achtet besonders auf Minderjährige, unabhängig davon, ob sie in Begleitung reisen oder nicht. Wir empfehlen daher Minderjährigen, folgende Dokumente mitzuführen:

  • Eine formlose Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder des Betreuers mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. auch Angaben zu(r) Begleitperson(en) und zum Ziel bzw. zur Reiseroute.

  • Angaben und Kontaktdaten des Vormunds oder Betreuers.

  • Kopie des Reisepasses des Vormunds oder des Betreuers.

9. Beförderung von Gepäck und Tieren

9.1. Freigepäck

Ein (1) Gepäckstück mit max. 20 kg Gewicht und der maximalen Abmessung von 100 cm x 80 cm x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) pro Fluggast (Erwachsener und Kind) kann kostenfrei mitgenommen werden. Das Gewicht von aufgegebenen Gepäckstücken kann nicht zwischen 2 (zwei) oder mehr Passagieren kumuliert werden.

Für Kinder bis 2 (zwei) Jahre (Kleinkinder) ist die Mitnahme eines aufgegebenen Gepäcks von maximal 10 (zehn) kg und eines Kinderwagens kostenfrei gestattet.

Wenn der Passagier das aufgegebene Gepäck am Check-in-Schalter abgibt, erhält das Gepäck einen Identifikationsanhänger und es wird in die Obhut von FLY LILI übergeben, um es zum Zielort zu transportieren.

FLY LILI empfiehlt dem Passagier, auf dem aufgegebenen Gepäck seinen Namen, seine Adresse und eine Telefonnummer anzugeben, unter der er erreichbar ist.

Das aufgegebene Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert wie der Passagier. Sollte dies aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens liegen, nicht möglich sein, ist FLY LILI verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das aufgegebene Gepäck zu dem auf dem elektronischen Ticket angegebenen Zielort zu befördern.

9.2. Handgepäck / Nicht aufgegebenes Gepäck

Jeder Passagier darf nur ein (1) nicht aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von nicht mehr als 8 kg ohne zusätzliche Gebühren in die Kabine bringen. Die maximalen Abmessungen sind 50 cm x 40 cm x 20 cm (Länge x Breite x Höhe). Die Abmessungen des Gepäcks umfassen sämtliches Zubehör (u. a. Räder, Griffe und Außentaschen). Alle anderen persönlichen Gegenstände (Geldbörse/Tasche) sowie elektronische Geräte (Kamera, Tablet, Laptop usw.) müssen in diesem Gepäckstück verstaut werden. Darüber hinaus kann jeder Passagier mit Produkten reisen, die in Duty-Free-Läden am Flughafen gekauft, verpackt und in Duty-Free-Beuteln versiegelt sind. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden.

Kleinkinder dürfen kein Handgepäck mitnehmen.

9.3. Sportgepäck / Sondergepäck

9.3.1. Fahrräder

Fahrräder können gegen eine zusätzliche Gebühr (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.) nur als Aufgabegepäck befördert werden.

Der Lenker des Fahrrads muss gedreht und am Rahmen befestigt werden, die Pedale müssen entfernt werden, die Räder müssen entlüftet werden und das gesamte Fahrrad muss zum Schutz verpackt werden.

Elektrofahrräder oder andere Sportgeräte, die Lithiumbatterien verwenden, sind für den Transport nicht zugelassen.

9.3.2. Sportgepäck

Sportgepäck kann gegen eine zusätzliche Gebühr nur als Aufgabegepäck befördert werden (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.)..Der Transport dieser Art von Sportgeräten erfordert eine Verpackung für den Transport im Flugzeug und darf ein Gewicht von 32 kg nicht überschreiten.

9.4. Abholung des aufgegebenen Gepäcks

Der Passagier ist verpflichtet, das aufgegebene Gepäck bei Ankunft am auf dem Reiseticket angegebenen Zielort abzuholen.

Wird das Gepäck nicht vom Gepäckband abgeholt, wird es für 30 (dreißig) Kalendertage aufbewahrt.

Wird das aufgegebene Gepäck in diesem Zeitraum nicht abgeholt, kann FLY LILI darüber in beliebiger Weise verfügen, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Passagier entsteht.

Das Recht zur Abholung des aufgegebenen Gepäcks liegt beim Eigentümer oder seinem gesetzlichen Vertreter, der den Gepäckanhänger besitzt.

9.5. Unzulässiges Reisegepäck

Passagiere dürfen in ihrem Gepäck keine Gegenstände verstauen, die die Sicherheit gefährden könnten

In den Technischen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) aufgeführte Gegenstände, in den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) sowie den internen Vorschriften von FLY LILI als Gegenstände beschrieben, deren Transport nach den Gesetzen, Regeln und Anordnungen des Staates, in den bzw. aus dem Sie reisen, verboten sind, z. B.

  • Radioaktive Materialien;

  • Messer und Schusswaffen, tödliche oder nicht tödliche Munition, außer für Jagd- oder Sportzwecke. Ausnahmen von dieser Regel sind:

  1. Waffen und Schusswaffen sowie Munition für die Jagd oder das Sportschießen, die gemäß den FLY LILI-Reisebedingungen nur als aufgegebenes Gepäck befördert werden dürfen. Schusswaffen müssen entsprechend dem Waffen- und Munitionsgesetz zerlegt, ordnungsgemäß verpackt und getrennt von der Munition transportiert werden. Die Beförderung von Munition erfolgt gemäß den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Waffen und Munition müssen beim Check-in deklariert werden.

  2. Zeigen Sie Waffen, Schwerter, Dolche und ähnliche Gegenstände, die gemäß den Reisebedingungen von FLY LILI nur als Aufgabegepäck befördert werden dürfen. Sie müssen beim Check-in deklariert werden.

  3. Werkzeuge und andere schneidende/stanzende/stumpfe Gegenstände werden nur als aufgegebenes Gepäck gemäß den FLY LILI-Reisebedingungen befördert. Diese Gegenstände müssen beim Check-in deklariert werden.

  4. Die folgenden Gegenstände sind im aufgegebenen Gepäck verboten: Geld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Foto-/Videokameras, Laptops, persönliche elektronische Gegenstände, wichtige Dokumente, Papiere, Reisepässe oder andere Ausweisdokumente, Medikamente oder andere Gegenstände, die sofort benötigt werden.

Die Nichteinhaltung dieser Klauseln entbindet das Luftfahrtunternehmen von der Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der genannten Gegenstände während der Abfertigung oder Beförderung.

9.6. Tragbare elektronische Geräte

Tragbare elektronische Geräte (PEDs), die Lithiumbatterien enthalten, wie Laptops, Mobiltelefone, Tablets, elektronische Zigaretten und/oder andere zum Rauchen bestimmte elektronische Geräte, Uhren oder Ersatz-Lithiumbatterien, müssen als Handgepäck in der Passagierkabine mitgeführt werden. .

Aus Gründen der Flugsicherheit kann das Luftfahrtunternehmen die Nutzung elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen verbieten. Dazu gehören z.B. Mobiltelefone, Laptops, Tablets, mobile Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-Player, Spielekonsolen oder Sende-/Empfangsgeräte, einschließlich ferngesteuerter Spielzeuge und alle anderen derartigen Geräte.

9.7. Transport von Tieren

9.7.1.

FLY LILI erlaubt die Beförderung kleiner Haustiere (Hunde und Katzen), die mindestens 3 (drei) Monate alt, geimpft, sauber, geruchlos, entwöhnt und nicht schwanger sind, in Spezialkäfigen mit den Höchstmaßen 42 cm x 26 cm an Bord cm x 20 cm (Länge x Breite x Höhe) und bis zu einem Gesamtgewicht von 8 (acht) kg.

Der Käfig für das Tier muss vom Passagier gestellt werden und den Größen- und Gewichtsbedingungen sowie den Anforderungen an Stabilität und Schutz des Tieres

sowie von Personen und umgebenden Gegenständen entsprechen, da er durchgehend unter dem Vordersitz platziert werden muss. Auf einem Flug dürfen nicht mehr als 3 (drei) solcher Haustiere befördert werden.

In diesem Fall erfolgt der Transport gegen eine Gebühr pro Tier und Flugstrecke (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.)..

Es können 2 (zwei) Tiere in einem Käfig befördert werden, sofern sie sehr jung sind (zwischen 3 und 6 Monaten), von derselben Art und im gleichen Alter sind und ein angemessener Komfort gewährleistet ist (um ohne Umkippen stehen zu können). den Kopf zu bewegen und sich gleichzeitig hinzulegen, ohne dazu gezwungen zu werden, sich zu berühren), innerhalb des zulässigen Gewichts und der zulässigen Abmessungen.

Wenn der Haustierkäfig die oben genannten Größen- und Gewichtsanforderungen nicht erfüllt, wird er je nach Verfügbarkeit zum Frachtraum transportiert und die Passagiere müssen die Differenz zwischen der Gebühr für die Mitnahme von Haustieren in der Kabine und der Gebühr für die Mitnahme von Haustieren im Frachtraum zahlen.

Passagiere, die mit ihren Haustieren in der Kabine reisen möchten, müssen sich mindestens 90 (neunzig) Minuten vor dem Abflug mit den in Artikel 9.7.2. genannten Unterlagen am Check-in-Schalter am Flughafen melden.

Pro Passagier ist nur ein Tierkäfig in der Kabine erlaubt.

Passagieren, die mit ihren Haustieren in der Kabine reisen, werden Fensterplätze zugewiesen.

Die Käfige, die zum Transport von Tieren an Bord von Flugzeugen verwendet werden, müssen den Anforderungen der IATA Live Animal Regulations (LAR) entsprechen. Tiertransporttaschen sind nicht für die Beförderung von Tieren im Frachtraum geeignet. Daher muss der Käfig im Allgemeinen:

  • groß genug sein, damit das Tier aufrecht stehen, sich im Käfig drehen und auf natürliche Weise horizontal liegen kann;

  • robust, sauber, geschlossen, dicht und gegen ein mögliches Eindringen der Krallen der transportierten Tiere geschützt sein;

  • Bieten Sie der Person, die damit umgeht, Schutz vor Kratzern oder Bissen durch das Tier.

  • die Verschlechterung des Gesundheitszustands des Tieres verhindern;

  • auf mindestens 3 (drei) Seiten ausreichend belüftet sein;

  • über Behälter für Futter und Wasser verfügen, zu denen das Tier Zugang hat;

  • vom Passagier bereitgestellt werden;

FLY LILI behält sich das Recht vor, die Beförderung lebender Tiere zu verweigern, wenn:

  • die Transportkapazität des Flugzeugs überschritten wird;

  • der Käfig angesichts der Masse und Stärke des Tieres nicht stabil genug ist;

  • er das Austreten von Substanzen nach außen ermöglicht;.

  • das Tier übermäßig nervös ist. In diesem Fall empfehlen wir, vor dem Flug einen Tierarzt für mögliche vorbeugende medizinische Maßnahmen zu konsultieren, um die Ruhe und Gesundheit des Tieres zu gewährleisten.

9.7.2.

Um mit einem Haustier in einen EU-Mitgliedstaat reisen zu können, müssen lebende Tiere die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen über einen unter die Haut implantierten Identifikations-Mikrochip verfügen.

  • sie müssen eine Gesundheitskarte haben;

  • Sie müssen gemäß der Gesetzgebung über einen gültigen Tollwutimpfstoff verfügen:

    ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commerce-eu_en

  • Sie müssen im Besitz eines von einem Tierarzt ausgestellten Tierpasses sein.

9.8. Transport von Verstorbenen

Der Transport von Verstorbenen sowie menschlicher Asche ist nicht gestattet.

9.9. Transport von Waffen und Munition

Um eine Waffe zu tragen, muss der Passagier die in der einschlägigen Gesetzgebung vorgesehenen Waffen- und Munitionsbestimmungen einhalten und im Besitz einer Schusswaffenlizenz sein. Waffen dürfen nur als Aufgabegepäck befördert werden. Schusswaffen müssen entsprechend den Waffen- und Munitionsgesetzen zerlegt sein, ordnungsgemäß verpackt und getrennt von der Munition transportiert werden. Die Beförderung von Munition erfolgt in Übereinstimmung mit den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Waffen und Munition müssen beim Check-in deklariert werden.

Gemäß den IATA-Vorschriften darf ein Passagier nicht mehr als 5 (fünf) kg Munition pro Flug mitführen.

Für das Mitführen einer Waffe muss der Passagier eine Gebühr entrichten.

10. Recht auf Verweigerung der Beförderung

10.1.

Die Beförderung wurde aus Gründen verweigert, die nicht dem Luftfahrtunternehmen zuzurechnen sind.

Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Beförderung von Passagieren zu verweigern, die:

  • sich aufgrund des Konsums von Alkohol und/oder psychotropen Substanzen in einem sichtbaren Zustand der Unruhe befinden, deren Verhalten die Sicherheit des Fluges gefährden oder die anderen Fluggäste stören könnte;

  • sich in einem körperlichen und geistigen Zustand befinden, der offensichtlich nicht mit dem Lufttransport vereinbar ist, oder sich in einem schlechten Gesundheitszustand befinden und kein von einem Arzt ausgestelltes „Flugtauglichkeitszeugnis“ haben;

  • sich während eines früheren Fluges unangemessen verhalten hat;

  • sich geweigert hat, die Bedingungen von FLY LILI hinsichtlich Inhalt, Form und Größe des Gepäcks und/oder anderer an Bord des Flugzeugs akzeptierter Gegenstände einzuhalten;

  • sich weigerte, sich der Körper- oder Gepäcksicherheitskontrolle zu unterziehen;

  • die am Reisetag gültigen Tarife und Gebühren für den Flug nicht vollständig bezahlt haben;

  • nicht alle Voraussetzungen für die Ausreise/Einreise erfüllt haben;

  • einen rechtswidrig erworbenen oder für gestohlen oder verloren erklärten Flugschein haben, einen gefälschten Flugschein haben oder nicht nachweisen können, dass es sich um die auf dem Flugschein angegebenen Personen handelt;

  • die Anweisungen von FLY LILI bezüglich der Flugsicherheit nicht befolgen;

  • sich cholerisch und/oder gewalttätig verhalten, Flugbesatzungsmitglieder, Bodenpersonal des Luftfahrtunternehmens oder andere Passagiere des Fluges beleidigen;

  • das Ticket/die Dienstleistungen von FLY LILI mit einer Karte erworben hat, bei der der Verdacht besteht, dass sie gestohlen/kopiert/geklont wurde.

Weigert sich FLY LILI nach billigem Ermessen, einen Passagier gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu befördern, oder wird ein Passagier während eines ungeplanten Zwischenstopps aus dem Flugzeug begleitet, kann FLY LILI den nicht genutzten Flugabschnitt stornieren. Der Passagier hat keinen Anspruch auf weitere Beförderung. Dementsprechend haftet das Luftfahrtunternehmen nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer solchen Verweigerung der Beförderung des Passagiers ergeben.

Ist FLY LILI gemäß diesem Artikel verpflichtet, einem Passagier die Beförderung zu verweigern, was zu einer Flugverspätung führt, haftet das Luftfahrtunternehmen nicht für diese Verspätung.

10.2. Besondere Bedingungen für Kleinkinder

Kleinkinder bis einschließlich 7 (sieben) Tage können nicht reisen. FLY LILI behält sich das Recht vor, die Beförderung des betreffenden Kleinkindes zu verweigern und die Fluggesellschaft ist von jeglicher Haftung befreit.

11. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

12. Verhalten an Bord des Flugzeuges

12.1. Verhalten an Bord

Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem begründeten Ermessen von FLY LILI derart, dass

  • das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,

  • Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen oder

  • Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,

wird FLY LILI jene Maßnahmen ergreifen, die FLY LILI für geeignet erachtet, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen kann FLY LILI Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen. Außerdem behält sich FLY LILI das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.

Das Rauchen an Bord aller Flugzeuge der Fluggesellschaft ist streng verboten. Unbeschadet anderer rechtlicher Schritte führt jede Nichteinhaltung zur Zahlung von Strafen nach geltenden Vorschriften.

Der Konsum von eigenen mitgeführten oder von Dritten angebotenen alkoholischen Getränken an Bord der Flugzeuge von FLY LILI ist verboten.

Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.

12.2. Benutzung elektronischer Geräte

Gemäß den internationalen Vorschriften, ergänzt durch das EASA-Rundschreiben Nr. 965/2012/Anhang 4 des Flugbetriebs CAT.GEN.MPA 140 PED. Überarbeitet durch Reg.eu 2338 vom 16. Dezember 2015 verbietet FLY LILI die Verwendung aller mobilen elektronischen Geräte an Bord.

Ausnahmen:

Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-Books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet; Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck).

Hörgeräte und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von FLY LILI richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und FLY LILI alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder FLY LILI oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. (a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. (b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und FLY LILI befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Änderungen

15.1. TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB FLY LILI mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB FLY LILI vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB FLY LILI erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB FLY LILI abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB FLY LILI und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB FLY LILI und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender: TUI fly Vermarktungs GmbH Karl-Wiechert-Allee 23 30625 Hannover Germany HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover USt-ID-Nr.: DE 171612631 Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 12.02.2024