BBB TUI fly
Besondere Beförderungsbedingungen
Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend BBB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit der Airline TUI fly als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend Airline TUI fly)
1. Anwendungsbereich
1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Airline TUI fly) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUIfly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch die Airline TUI fly ausgeführt werden.
1.2
TUIfly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUIfly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von der Airline TUI fly ausführen lassen. Die Airline TUI fly ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3
Zusätzlich zu diesen BBB Airline TUI fly gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Airline TUI fly und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.
2. Kontakt zu TUIfly Vermarktungs GmbH und zur Airline TUI fly
2.1
TUIfly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:
https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt
2.3
Die Airline TUI fly ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUI fly GmbH
Flughafenstr. 10
30855 Langenhagen
Germany
3. Beförderung von Schwangeren
Schwangere Fluggäste befördert die Airline TUI fly bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Dieser Termin kann dem Mutterpass entnommen werden, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Eine Beförderung danach wird abgelehnt. Wurden Hin- und Rückflug gebucht und fällt der Rückflug auf den Zeitraum nach der 36. Schwangerschaftswoche, kann die Airline TUI fly bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern. Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren.
4. Beförderung von körperlich eingeschränkten Passagieren
4.1 Beförderung fluggasteigener Rollstühle / Umsteigehilfe an Flughäfen
Behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität wird die Airline TUI fly durch die Partnerunternehmen der Flughäfen eine Hilfestellung beim Transport zum/vom Flugzeug anbieten. Dieser Service ist kostenfrei und durch den Fluggast bei Buchung im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anzumelden. Erfolgt die Anmeldung nicht mindestens 72 Stunden vor Abflug, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, kann die Hilfeleistung nicht gewährleistet werden, da die Partnerunternehmen der Flughäfen begrenzte Kapazitäten haben.
Die kostenlose Mitnahme eines Rollstuhls für einen gehbehinderten Fluggast ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung hierfür ist:
a) dass dies bei der Buchung mitgeteilt wird,
b) die Beförderung des Rollstuhls wird spätestens drei Werktage (Montag-Freitag) vor dem Abflugdatum im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und
c) vom Servicecenter schriftlich bestätigt.
d) Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden. Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier bzw. dessen Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden. TUI fly haftet grundsätzlich nicht für Kratzer und Gebrauchsspuren, die bei der Verladung/Beförderung des Rollstuhls entstehen könnten.
Die Anzahl der beförderten Rollstühle pro Flug kann von der Airline TUI fly begrenzt werden, wenn dies aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften erforderlich ist.
Batteriebetriebene Rollstühle können unter folgenden Voraussetzungen transportiert werden: • Die Batteriepole müssen durch Isolierung gegen Kurzschluss gesichert sein
• Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen sein
Je nach Batterietyp muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:
• Lithium-Batterien:
- Die Batterie darf 300Wh nicht überschreiten und eine Ersatzbatterie mit 300Wh bzw. zwei Ersatzbatterien mit je 160Wh dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden
- Bei faltbaren Rollstühlen muss die Batterie entfernt werden und geeignet verpackt (battery pack) in der Passagierkabine befördert werden
• Auslaufsichere Batterien (Gelbatterien):
- Die Batterie muss sicher, aber nicht betriebsbereit (siehe oben), am Rollstuhl befestigt sein
- Bei Rollstühlen, die dafür gebaut wurden, dass die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie entfernt und in fester Verpackung im Laderaum befördert werden
• Nassbatterien:
- die Airline TUI fly lehnt den Transport von nicht auslaufsicheren Nassbatterien ab.
Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier / Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in- oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden. Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden.
4.2 Beförderung eines Bordrollstuhls
Bei Bedarf haben mobilitätseingeschränkte Fluggäste die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bestellung bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor Abflug über das TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) erfolgt.
Unsere Flugbegleiter sind Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen ihrer Möglichkeiten während des Fluges gerne behilflich. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Flugbegleiter nicht verpflichtet sind, die Fluggäste zu heben oder zu tragen. Die Hilfestellung der Flugbegleiter darf außerdem nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können ausschließlich durch eine mitreisende Begleitperson erfolgen.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auf den von uns eingesetzten Flugzeugen sowohl der Sanitärbereich beengt als auch der Gangbereich schmaler ist als in anderen Verkehrsmitteln.
4.3 Assistenzhunde (Blindenführhunde/Signalhunde/Servicehunde)
Die Airline TUI fly befördert Assistenzhunde kostenlos in der Kabine. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie einen Assistenzhund während des Flugs benötigen und ein Sachkundenachweis darüber, dass der Assistenzhund zweckmäßig ausgebildet wurde.
Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften ist die Anzahl der Assistenzhunde pro Flug im Fluggastraum begrenzt. Daher muss die Beförderung des Assistenzhunds im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Wegen der strengen gesetzlichen Vorschriften kann die Airline TUI fly auf Flügen von und nach Großbritannien keinen Assistenzhund in der Kabine befördern.
Für die Mitnahme des Assistenzhunds an Bord beachten Sie bitte auch folgende Regeln:
Der Hund passt vor meinen Sitzplatz (in den Fußraum meines Sitzplatzes).
Der Hund wird auf dem Boden vor meinem Sitzplatz angeleint liegen oder sitzen.
Der Hund wird in keinem Fall auf einem Fluggastsitz sitzen.
Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern.
Die Beförderung von psychotherapeutischen Assistenzhunden
(engl. emotional support dog),als Assistenzhund, ist nicht gestattet.
Einstufungen:
Blindenführhunde (engl. guide dog) haben die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte wie Lifte, Treppen, Zebrastreifen oder Ampeln an.
Signalhunde oder Gehörlosenhunde (engl. hearing dog) unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Verständigen bzw. Anzeigen verschiedener Haushaltsgeräusche wie Klopfen oder Läuten an der Türglocke, Anzeigen von Alarmglocke, Wecker, Zeitschaltungen, Telefon, Schreien eines Babys, Rufen des Namens des Hundeführers/der Hundeführerin, Feueralarm. Die Hunde sind ausgebildet physischen Kontakt aufzunehmen und leiten ihre Partner/in zur Geräuschquelle hin.
Medizinische Signalhunde (engl. medical response dog) unterstützen Menschen mit Diabetes, indem sie auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam machen (engl. diabetes alert dog). Auch Epileptiker werden im Umfeld gewarnt, dass in Kürze ein epileptischer Anfall beginnen wird (engl. seizure alert dog). Die Hunde sind teils auch speziell darauf trainiert, einem Epileptiker während eines Anfalls zu helfen (engl. seizure response dog).
Servicehunde (engl. service dog) erbringen Hilfeleistungen, indem sie motorische Tätigkeiten durchführen und als Stützen zur Verfügung stehen. Beispielsweise können sie heruntergefallene Gegenstände aufheben, Türen öffnen oder den Lichtschalter betätigen. Eine vor allem in Deutschland weitere Bezeichnung für Hunde, die in unterschiedlichem Maße Unterstützung für Menschen mit Behinderungen leisten, ist Behindertenbegleithund.
Kombinationshunde
sind derart ausgesuchte und ausgebildete Hunde, die die Fähigkeiten von Blindenführhunden und Signalhunden kombinieren und den mehrfachbehinderten Hundeführern kombinierte Tätigkeiten ausführen.
4.4. Passagiere mit Knochenbrüchen und Gipsverbänden Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten und benötigen ein ärztliches Attest zum Nachweis der Flugfähigkeit:
• Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
• Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.
Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten ist. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz.
Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen 2 weitere Sitzplätze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss, und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.
4.5
Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf die Airline TUI fly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt. Die Airline TUI fly befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Passagiere besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.
4.6
Für Fluggäste, welche einen Rollstuhl benötigen sowie für blinde Fluggäste hält die Airline TUI fly Sitzplätze bereit, die das Ein- und Aussteigen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Aus Sicherheitsgründen werden Notausgang XL-Plätze (EXIT Reihe) nicht an körperlich oder geistig eingeschränkte Passagiere vergeben.
4.7
Der Transport von eigenem Sauerstoff ist anmeldepflichtig im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Airline TUI fly. Flüssigsauerstoffsysteme sind verboten.
5. Beförderung von Kindern und Jugendlichen
5.1 Beförderung
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) unter folgenden Bedingungen möglich: Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig und auf 10% der Sitzplätze pro Flug begrenzt. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten, hierbei wird das Kleinkind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert, der nach Anweisung des Bordpersonals anzulegen ist. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz - es sei denn, es liegt eine eigene Buchung zum Kinderflugpreis (siehe unten Artikel 5.3) für sie vor und auf dem Sitzplatz wird ein TÜV zertifiziertes und von der Airline TUI fly zugelassenes Kinderrückhaltesystem befestigt, das von der Begleitperson mitzubringen ist. Das Kinderrückhaltesystem wird als Freigepäck befördert.
5.2. Kinderrückhaltesystem
Kinderrückhaltesysteme (fortlaufend KRS genannt) können auf TUI fly Flugzeugen (Boeing-Flugzeuge) für Kinder bis einschließlich 6 Jahre benutzt werden, wenn die Rückhaltesysteme zertifiziert und gekennzeichnet sind. Für Kleinkinder unter zwei Jahren muss ein eigener Sitzplatz zum Kinder-Tarif gebucht werden.
Geeignete Kindersitze sind...
a) KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, und mit dem TÜV Label „FOE USE IN AIRCRAFT“ versehen sind, oder
b) KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder
c) KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am, oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein: “THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und “THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT“.
Der Kindersitz muss bautechnisch auf den Flugzeugsitz eingebaut werden können (Sitzfläche max. Breite 48 cm / max. Tiefe 38 cm).
Das Rückhaltesystem muss zur Befestigung durch einen Zweipunktgurt (Beckengurt) zugelassen sein (siehe Zulassung / Bedienungsanleitung für den Kindersitz), da es mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt (2-Punkt Gurt) befestigt wird und während des gesamten Fluges, auch bei Start und Landung, angeschnallt bleibt.
Auf Verlangen des Flugpersonals ist diese Tauglichkeit vom Passagier selbst nachzuweisen, entweder durch die Bedienungsanleitung, oder ein entsprechendes Zertifikat / entsprechenden Aufkleber.
Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems muss bis zwei Werktage vor Abflug im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet werden. Für die Beförderung des Kinderrückhaltesystems ist eine schriftliche Rückbestätigung / Beförderungsgenehmigung durch die Airline TUI fly erforderlich.
5.3
Kinder bis zu ihrem zwölften (12.) Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, welche die Verantwortung für sie übernimmt.
5.4
Für allein reisende Kinder zwischen dem vollendeten fünften (5.) und bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr bietet die Airline TUI fly gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Gebühr einen besonderen Betreuungs-Service an. Dieser kostet EUR 30,00 (GBP 24,00 / USD 48,00) auf internationalen Flügen auf der Kurz- und Mittelstrecke und EUR 35,70 auf nationalen Strecken pro Kind und Strecke zusätzlich zum Flugpreis. Der Betreuungs-Service muss telefonisch im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) hinzugebucht werden. Maßgebend ist in allen Fällen das Alter zum Zeitpunkt des Rückfluges. Alleinreisende Kinder dürfen weder in der Kabine noch im Frachtraum Tiere mitnehmen.
5.5
Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
5.6
Die Airline TUI fly stellt, außer in Fällen des entgeltpflichtigen Betreuungs-Service, keine Begleitung oder Aufsicht und haftet nicht für Folgen mangelnder Begleitung oder Aufsicht.
6. Beförderung von Gepäck
6.1 Freigepäck- und allgemeine Regelungen
Soweit nicht in Artikel 6.2. für Sonder- und Übergepäck abweichende bzw. ergänzende Regelungen enthalten sind, gelten für die Beförderung von Gepäck auf TUI fly Flügen die nachstehenden Regelungen.
6.1.1 Aufgabe, Beförderung und Auslieferung
(a) Die Airline TUI fly kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 6.2. (l). An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
(b) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.
(c) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.
Die Airline TUI fly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet die Airline TUI fly nicht.
6.1.2 Freigepäck, Handgepäck, Maximalgewicht und -maße
(a) Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm pro Fluggast transportiert die Airline TUI fly bei Flugbuchung im Perfect-Tarif als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von Kindern und Kleinkindern ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Bei der Buchung eines Extra-Seat wird für den Extra-Seat kein zusätzliches Freigepäck gewährt. Kinderwagen, Kindertragerucksäcke, Buggies oder zusammenklappbare Bollerwagen (H: 20cm x B: 50cm x L: 100cm, Gewicht bis 12 Kilogramm) können kostenlos mitgeführt werden. TUI fly haftet grundsätzlich nicht für Kratzer und Gebrauchsspuren, die bei der Verladung/Beförderung solcher Gegenstände entstehen könnten.
Bei Flugbuchung im Pure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck.
Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifs erhebt die Airline TUI fly Zuschläge, die Sie bitte der aktuellen Entgelttabelle entnehmen. Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes innerhalb derselben Buchungsnummer möglich ist.
Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs.
Inhabern der TUI Card Gold wird ein Gepäckstück mit einer Freigepäckmenge in Höhe von 30 Kilogramm für den Karteninhaber und bis zu 5 Mitreisende (altersunabhängig) gewährt.
Zuschlagpflichtige Gepäckstücke können vorab bis 2 Stunden vor Abflug über www.tui.com/flug oder - gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro pro Anmeldevorgang - telefonisch über das TUIfly Vermarktungs GmbH Service-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) unter gleichzeitiger Zahlung des Zuschlags verbindlich angemeldet werden. Werden sie erst beim Check-In am Flughafen angemeldet, erhebt die Airline TUI fly einen höheren Zuschlag. Alle Zuschläge sind der aktuellen Entgelttabelle zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass für sogenannte kleine Gepäckstücke (max. Gewicht 6 kg) wie Sonnenschirme, Bodyboards, Beauty-Cases oder Souvenirs (bspw. Strelitzien), welche nicht den Handgepäckbestimmungen entsprechen und nicht im Rahmen der anwendbaren Maß- und Gewichtsgrenzen an einem Freigepäckstück befestigt werden können, gegen ein Entgelt in Höhe von EUR 25,00 als zusätzliches Gepäckstück befördert werden können. Eine Anmeldung ist vorab nicht möglich und erfolgt direkt am Flughafen.
(b) Zuschläge oder Bearbeitungspauschalen für gebuchte, aber vom Fluggast nicht in Anspruch genommene Gepäckkapazitäten können nicht erstattet werden.
(c) Maximalgewichtund -maße, Handgepäck:
Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 32 Kilogramm wiegen und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen).
Zusätzlich kann auf Kurz- oder Mittelstreckenflügen mit TUI fly pro Person Person wie folgt Handgepäck mitgeführt werden:
Jeder Gast darf eine kleine Tasche pro Person mit an Bord nehmen. Diese darf die Maße 40 cm x 30 cm x 20 cm nicht überschreiten. Sie muss unter dem Vordersitz aufbewahrt werden. Zum Beispiel eine Handtasche, ein kleiner Rucksack oder eine Laptoptasche.
Bei Bedarf kann zusätzlich ein großes Handgepäckstück dazu gebucht werden. Dieses darf die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm und ein Gewicht von 10 kg nicht überschreiten und muss in das Gepäckfach passen.
Aus operativen Gründen kann es in Einzelfällen erforderlich sein, dass Ihr Handgepäck im Frachtraum befördert werden muss.
6.2 Beförderung von Sonder-/Übergepäck
Hinweis: Die nachstehenden Regelungen (a) bis (h) gelten nur für die Beförderung mit der Airline TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.
(a) Allgemeines
Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die in Artikel 6.1. genannten Freigrenzen, Maß- und Gewichtsvorgabenhinaus, sowie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) durch die Airline TUI fly ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.
Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm pro Stück sowie die Beförderung von Tieren (auch Assistenzhunden) wird nur bei Vorlage einer von der Airline TUI fly schriftlich bestätigten Anmeldung befördert. Dies ist aus Sicherheitsgründen und weil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig.
Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Über-/Sondergepäck sind die verfügbare Kapazität und einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.
(b) Sollte nicht angemeldetes Sondergepäck vom Abfertigungsagenten entgegen den vorstehenden Regelung unter (a) ausnahmsweise akzeptiert werden, erfolgt das gegen Zahlung eines zusätzlichen Serviceentgelts in Höhe von EUR 25,00 direkt am Flughafen.
(c) Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sondergepäckkapazität können nicht erstattet werden.
(d) Übergepäck kostet je Flugstrecke zusätzlich EUR 15 pro Kilogramm.
(e) Sportgeräte wie Tauchgepäck, Ski/Snowboards, Surfbretter, Sailboards, Golfgepäck, Fahrräder u. ä. können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Entgelts auf TUI fly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Es werden keine E-Bikes durch die Airline TUI fly befördert.
Für Sportgepäck, das die vorstehend genannten Mengen oder Gewichtsgrenzen überschreitet, gilt die Übergepäckregelung (s. o. Abs. (d)
Der Preis für nicht in Anspruch genommene, gebuchte Sportgepäckkapazität kann nicht erstattet werden.
Die Anmeldung von Sonder-/Sport und Übergepäck erfolgt über www.tui.com/flug bzw. gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5 pro Anmeldevorgang telefonisch im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Gepäckentgelte und die Bearbeitungspauschale sind nicht erstattungsfähig. Die Airline TUI fly muss jedoch bei Stornierungen der Gepäckbeförderung ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUI fly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
Anmeldepflichtiges Sportgepäck muss separat verpackt sein. Andere Gerätschaften befördert die Airline TUI fly nur auf Übergepäckbasis. Das bei TUI fly erlaubte Sportgepäck und die Gebühr für Sportgepäck bis 20kg bzw. 30 kg finden sie auf:
https://www.tui.com/service-kontakt/flug/sport-sondergepaeck
Ist das Gewicht des Sportgepäckstücks höher als 20kg bzw. 30kg fällt der Übergepäcktarif in Höhe von EUR 15 pro kg/ pro Strecke an.
(f) Eine Beförderung von medizinischem Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig im TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.), es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken). Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können.
Angaben zum kostenfrei beförderten medizinischen Sondergepäck finden sie unter:
https://www.tui.com/service-kontakt/flug/sport-sondergepaeck
Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (z.B. Pflegemittel, Wäsche etc.) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der Übergepäckgebühr in Höhe von je Flugstrecke EUR 15 pro Kilogramm befördert.
(g)Verpackung von Sondergepäck:
Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen separat zu verpacken. Die Airline TUI fly kann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist. Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von der Airline TUI fly - es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung zu sorgen. Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren.
Fahrräder müssen entsprechend verpackt sein, zusätzlich müssen die Lenkstangen und die Pedalen nach innen gedreht, Kette und Schaltung abgedeckt werden.
Tauchflaschen müssen vollständig entleert sein.
Tauchlampen dürfen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Die Energiequelle (Batterie) und das Leuchtmittel (Birne) müssen voneinander getrennt sein.
Der Inhalt der Sportgepäckstücke kann auf Verlangen durch das Check-In Personal kontrolliert werden.
Weihnachtsbäume müssen für den Transport zwingend in einem Netz verpackt sein.
(h) Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen. Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern. Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. TUI fly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet TUI fly nicht.
6.3 Tierbeförderung
(a) Befördert werden Hund oder Katze, gegen zusätzliche Bezahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr pro Tier und Strecke. Informationen für die Beförderung von Hund oder Katze und zu den Gebühren finden Sie unter: https://tui.com/service-kontakt/flug/tiere
Wird eine Tierbeförderung storniert muss die Airline TUI fly ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUI fly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
Hund oder Katze müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Tier muss sich in einem geeigneten und sicheren Transportbehältnis befinden, das vom Fluggast zu stellen ist. Die Anzahl der Tiere pro Flug ist begrenzt, daher ist in jedem Fall eine Anmeldung und Rückbestätigung erforderlich. Für eine Beförderung in der Kabine muss eine flexible, wasserdichte, geeignete Tragetasche, die die Maße 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf, verwendet werden. Das Tier darf inklusive der Tragetasche das maximale Gewicht von 8 Kilogramm nicht überschreiten. Der Kopf des Tieres darf nicht aus der Tragetasche herausschauen. Während des gesamten Fluges darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Der Behälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Im Gepäckraum ist ein stabiles, festes Transportbehältnis erforderlich, welches eine maximale Höhe von 83 cm nicht überschreiten darf. Jedes Tier-Transportbehältnis muss zum Schutz des Tieres gegen innere und äußere Schäden bei der Luftbeförderung geeignet sein. Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren. Assistenzhunde werden kostenlos, ohne Transportbehältnis, in der Kabine befördert (vgl. hierzu auch Artikel 4.3. oben).
(b) Personen die ein Tier in der Kabine befördern dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf folgenden Sitzplätzen sitzen. Sitzplätze in der ersten Reihe, Sitzplätze am Notausgang (XL-Sitz) und Sitzplätze am Gang.
(c) Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden. Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist die Airline TUI fly berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet die Airline TUI fly nicht.
Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Tier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt der Airline TUI fly. Die Beförderung von Tieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUIfly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 12 Wochen werden von der Airline TUI fly nicht befördert.
Hinweise zur Mitnahme von stumpfnasigen Hunden und Katzen Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, haben anatomisch bedingt verengte Luftwege und damit einhergehend Atemnot. Der durch den Transport verursachte Stress oder hohe Temperaturen an Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen können zu Kreislaufproblemen und damit verstärkter Atemnot führen. Ihr Tier kann dadurch ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar während der Reise versterben.
TUI fly schließt daher den Transport dieser Rassen im Frachtraum ab dem 01. Januar 2021 aus. Bereits bestehende, bestätigte Buchungen, auch über den 01. Januar 2021 hinaus, behalten ihre Gültigkeit. Die Mitnahme Ihres Tieres in der Passagierkabine ist weiterhin möglich.
Zu den gefährdeten Hunderassen gehören (1):
Affenpinscher
Bull Dog (alle Rassen außer American Bull Dog)
Mops (alle Rassen)
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Boston Terrier
Boxer
Brussels Grifffin
Bull Mastiff
Bullterrier
Chow Chow
Englischer Toy Spaniel
Japanese Chin
Japanese Spaniel
Lhaso Apso
Pekinese
Pit Bull
Shar Peo
Shih Tzu
Staffordshire Bullterrier
(1) = Diese Einschränkungen gelten auch für Mischlinge der genannten Rassen.
Zu den gefährdeten Katzenrassen gehören (2):
Britische Kurzhaarkatze
Exotic Shorthair
Himalaya Katze
Persische Katze
Schottische Faltohrkatze
(2) = Diese Einschränkungen gelten auch für Mischlinge der genannten Rassen.
6.4 Verbotenes Gepäck
Beachten Sie hierzu bitte die ABB TUIfly Vermarktungs GmbH, Artikel 13
6.5 Elektronische Geräte und Batterien
Generell sind maximal 15 elektronische, batteriebetriebene Geräte erlaubt. Insgesamt dürfen maximal 20 Ersatzbatterien/-akkus (bei Lithium bis max. 100Wh) für diese Geräte auch ohne besondere Genehmigung befördert werden.
Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B. Akku-Safe).
6.5.1 Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus
Generell ist der Transport von Batterien und elektrischen, batteriebetriebenen Geräten nur erlaubt, wenn diese unbeschädigt und nicht anderweitig defekt sind und keinem Produktrückruf unterliegen.
Weiterhin gilt, dass alle Batterien die Anforderungen des „UN Manual of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen müssen. Der Nachweis ist bei Reservierung oder Check-in am Flughafen zu erbringen, z. B. durch eine Bescheinigung des Herstellers.
Sofern Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithium-Ionen-Zellen oder -Akkus (max.100Wh) bzw. mit Lithium-Metall-Zellen oder -Akkus (max.2g Lithiumgehalt) betrieben werden gelten folgende zusätzliche Vorschriften:
Sie sind vorzugsweise in der Fluggastkabine im Handgepäck mitzuführen.
Im aufgegebenen Gepäck mitgeführte Geräte müssen komplett ausgeschaltet (d.h. nicht im Bereitschaftsmodus oder im Ruhezustand) und vor Beschädigung geschützt sein. Dem versehentlichen Einschalten der Geräte muss vorgebeugt werden.
Bei Gepäckstücken, die einen Lithium-Akku enthalten (Smart Luggage) , muss der Akku herausgenommen werden können. Solche Gepäckstücke dürfen nur dann als Gepäck und als Handgepäck befördert werden, wenn der Akku entfernt und separat im Handgepäck mitgeführt wird.
Für Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh gelten folgende Vorschriften:
Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh (z.B. professionelle Kameras, mobile medizinische Geräte, Powerbanks), müssen als Handgepäck befördert werden und bedürfen der vorherigen Anmeldung und Zustimmung der Fluggesellschaft.
Lithium-Metall-Akkus dürfen maximal 2g Lithium enthalten, außer für ein elektronisches, medizinisches Gerät; hier gilt ein Maximalwert von höchstens 8g Lithium
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistungsfähigkeit zwischen 100Wh und maximal 160Wh als Ersatz dürfen ebenfalls nur nach Genehmigung durch die Fluggesellschaft mitgenommen werden. Hier gilt ein Limit von höchstens 2 Ersatzakkus.
Weitere Einzelheiten zur Beförderung von Batterien und Akkus entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
7. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.
8. Verhalten an Bord des Flugzeuges
8.1 Benutzung elektronischer Geräte
An Bord der Airline TUI fly können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen bei uns an Bord benutzt werden.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Flugmodus (bitte beachten Sie, dass der Betrieb von elektronischen Geräten, die über eine Sende-/ Empfangsfunktion verfügen, aber keinen Flugmodus bieten, an Bord nicht gestattet ist), Funkgeräten, Fernseh-Empfängern, ferngesteuertem Spielzeug, UMTS, Radioempfängern, GPS-Empfänger, Bluetoothfähige Endgeräte ( kabellose Tastaturen, Kopfhörer, etc.) und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Sollten Sie andere elektronische Geräte verwenden wollen, fragen Sie bitte vor Gebrauch das Bordpersonal.
Auf dem Weg zur Startbahn, sowie während Start und Landung müssen die elektronischen Geräte so gesichert sein, dass eine Verletzung Dritter ausgeschlossen ist. Größere Geräte müssen vor dem Start und zur Landung sicher im Handgepäck, unter dem Sitz oder in den Gepäckfächern verstaut werden.
Während der Sicherheitsunterweisungen ist höchste Aufmerksamkeit erforderlich. Aus diesem Grund ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte während dieser Zeit untersagt. Außerdem kann die Crew aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.
8.2 Sicherheitsmaßnahmen durch die Besatzung
Verhält ein Fluggast sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass
(a) das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder
(b) die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder
(c) die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder
(d) sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt,
kann die Airline TUI fly Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. Die Airline TUI fly kann diesen Fluggast - falls erforderlich und verhältnismäßig - aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.
Hinweis: Die Nutzung von sogenannten „Knee Defender“, welche die Verstellung der Rückenlehne des Vordersitzes blockieren, sind an Bord von TUI fly Flugzeugen nicht gestattet. Bei Nutzung solcher Blockiersysteme ist die Flugbesatzung befugt, den Fluggast zur sofortigen Entfernung der Geräte aufzufordern.
8.3 Nichtraucherflüge
In Umsetzung des Bundes-Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen in allen Bereichen unserer Flugzeuge und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können die Unterbrechung oder sogar den Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Schäden werden vom verursachenden Passagier getragen.
9. Beschränkung/Verweigerung der Beförderung
(a) Die Airline TUI fly kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen:
(I) Die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;
(II) wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
(III) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachgegenstände dar;
(IV) der Fluggast hat in den letzten 10 Tagen vor seinem Flug eine COVID-19-Diagnose erhalten oder der Fluggast hatte in den letzten 10 Tagen vor seinem Flug eines der COVID-19-relevanten Symptome (z.B. Fieber, Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Atemnot) oder der Fluggast stand in den letzten 14 Tagen vor seinem Flug in engem Kontakt mit einer Person, bei der COVID-19 diagnostiziert worden war (z.B. weniger als 2 Meter Abstand für mehr als 15 Minuten) oder der Fluggast wurde aufgrund behördlicher Anweisung wegen COVID-19 unter Quarantäne gestellt;
(V) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;
(VI) der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt;
(VII) der Fluggast führt nicht alle für die Ein/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;
(VIII) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die gebuchte Person ist;
(IX) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von der Airline TUI fly oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von der Airline TUI fly;
(X) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;
(XI) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von der Airline TUI fly geführt hat, oder der Airline TUI fly hat dem Fluggast Hausverbot erteilt.
(b) Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit der Airline TUI fly. Unter den Voraussetzungen des Artikels 4.4 (b) oben darf die Airline TUI fly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer andern Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt. #
10. Haftung
Die Haftung von der TUIfly Vermarktungs GmbH und/oder von der Airline TUI fly richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.
Bitte beachten Sie, dass die Airline TUI fly ausschließlich an Schlichtungsverfahren mit der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V., der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, teilnimmt und nicht an Schlichtungsverfahren der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform. Kontakt über:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81 | 10623 Berlin | schlichtung-reise-und-verkehr.de
11. Persönliche Daten
Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUIfly Vermarktungs GmbH und der Airline TUI fly alle persönlichen Daten, die TUIfly Vermarktungs GmbH und/oder der Airline TUI fly oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUIfly Vermarktungs GmbH und der Airline TUI fly befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.
12. Änderungen
12.1.
TUIfly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Airline TUI fly mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Airline TUI fly vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Airline TUI fly erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
12.2.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Airline TUI fly abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
13. Mündliche Abreden
Diese BBB Airline TUI fly und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUIfly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Airline TUI fly und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.
14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der Airline TUI fly unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
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Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
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HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Benjamin Jacobi
Stand: 20.03.2024