BBB Tailwind Airlines

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Tailwind Airlines als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Tailwind Airlines). 

 

 

1. Anwendungsbereich

 

1.1. 

 

Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Tailwind Airlines) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Tailwind Airlines ausgeführt werden. 

 
1.2. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Tailwind Airlines ausführen lassen. Tailwind Airlines ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften. 

 
1.3.  

Zusätzlich zu diesen BBB Tailwind Airlines gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Tailwind Airlines und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang. 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Tailwind Airlines

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs

GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

 

www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

 

 

2.3.  
Die Airline Tailwind Airlines ist unter der folgenden Anschrift erreichbar: 

TAILWIND HAVAYOLLARI A.Ş.

YESILKÖY MAH. ATATÜRK CAD. DTM SİTESİ A2 BLOK APT. NO: 10/395 34149 BAKIRKÖY / İSTANBUL

TÜRKİYE

 

Tailwind Airlines ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:

info(at)tailwind.com.tr

customer(at)tailwind.com.tr

Tel.: +90 212 465 37 37

3. Check-in

3.1. 

Der spätestmögliche Zeitpunkt zum Check-In variiert von Flughafen zu Flughafen: Wir empfehlen daher, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check-In Zeiten nicht einhalten.  

 

3.2.  

Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check-In bekannt gegeben wurde. 

Sie sollten spätestens zwei Stunden vor Abflug beim Check-In erscheinen. Die Check-In Schalter bei Tailwind Airlines schließen in der Regel 40 Minuten vor Abflug.

Passagiere welche in dieser Zeit nicht beim Check-In sind werden von der Airline nicht befördert.

 

3.3. 

Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen: 

a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen;   

b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen; 

c) Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielländer werden Belege wie Visa bereits beim Check-In am Abflughafen kontrolliert; 

d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein; 

e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.
 

3.4. 

Fluggäste, die aus Gründen, die Tailwind Airlines nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug (Boarding) erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert. Tailwind Airlines übernimmt für diese Passagiere auch keine Haftung. 
 

3.5. 

Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird.
 

3.6. 

Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder  Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung. 

 

3.7. 

Tailwind Airlines lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6.  nicht erfüllt. 

 

3.8.

Ein Online Check-In ist nicht möglich bei Tailwind Airlines. 

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren.

Schwangere Fluggäste müssen Tailwind Airlines über die Anzahl der bisherigen Schwangerschaftswochen und jede mögliche gesundheitliche Komplikation (auch in Bezug auf die Schwangerschaft) informieren.

Die Aussage des schwangeren Fluggastes ist hierbei notwendig. Ein Attest ist nicht erforderlich für schwangere Fluggäste, es wird jedoch empfohlen vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren.

 

Schwangere Passagierinnen können bis zur achtundzwanzigsten Woche (siebter Monat) ohne ärztliches Attest reisen. Während des Check-in muss hierfür ein Formular ausgefüllt werden. Zwischen der 28. – 36. Woche einer Einzelschwangerschaft kann ein Flug nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen.

Das Attest muss die Erklärung „Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise.“ enthalten.

 

Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften kann zwischen der 28. – 32. Woche ein Flug nach Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Das Attest muss die Erklärung „Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise.“ enthalten.

Der Arztbericht darf nicht älter als sieben Tage sein.

Der Vor- und Nachname, die Diplomnummer und die Unterschrift des Arztes sind notwendig.

 

Tailwind Airlines befördert schwangere Fluggäste deren Schwangerschaft bei Einzelschwangerschaft die 36. Schwangerschaftswoche nicht überschreitet und die 32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaft. Fluggäste deren Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist werden von Tailwind Airlines nicht befördert. Ab der 36. Woche ist eine Annahme an Bord bei Einzelschwangerschaft auch mit Vorlage eines Arztattests nicht möglich, bei einer Mehrlingsschwangerschaft ab der 32. Woche nicht.

 

Ebenfalls kann Tailwind Airlines nicht für gesundheitliche Schäden sowie für Schäden am Leben des schwangeren Fluggastes durch den Flug verantwortlich gemacht werden.

Der schwangere Fluggast ist einzig und allein selbst für den eigenen Gesundheitszustand und deren Folgen durch den Flug verantwortlich.

Schwangere Passagiere welche sich nicht an die genannten Bedingungen von Tailwind Airlines halten haben keinen Anspruch auf Erstattung seitens der Airline.

5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

5.1

Behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind alle Personen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer anderen Ursache einer Behinderung eingeschränkt ist und deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung der für alle Fluggäste verfügbaren Dienste erfordert (Quelle: Verordnung Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Reisen mit dem  Flugzeug).

 

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sind Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund körperlicher Behinderung (Sinnes- oder Bewegungssystem), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit oder anderen Behinderungen. Passagiere dieser Kategorie werden während der Landung und nach dem Einchecken vom Bodenpersonal zum Flugzeug begleitet.

 

Damit behinderte oder kranke Passagiere reibungslos reisen können, muss eine auf die Bedürfnisse der Person selbst abgestimmte Unterstützung im Voraus geplant werden. Passagiere in dieser Situation müssen bereits beim Kauf ihrer Tickets der zuständigen Agentur ihren persönlichen Umstand mitteilen und sich bestätigen lassen, dass sie an Bord akzeptiert werden können. Erfolgen derartige Anfragen weniger als 48 Stunden vor dem Flug, kann es sein, dass Tailwind Airlines möglicherweise die Anfrage nicht erwidern kann und der Passagier für den jeweiligen Flug nicht akzeptiert werden kann.

 

Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen können Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität nicht am Notausgang des Flugzeugs platziert werden. Zusätzlich zu den beim Check-in festgelegten Sitzen werden die Sitze der behinderten und mobilitätseingeschränkten Passagiere gemäß den Sicherheitsbestimmungen durch Kabinenpersonal ersetzt. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können nur auf Sitzen der Fensterreihe (A / F) reisen. Weitere Sitzplätze können nach Einschätzung des Check-in-Personals des Flughafens entsprechend der körperlichen Verfassung des

Passagiers zugeteilt werden.

5.2

Tailwind Airlines zählt folgende Personengruppen zu Personen mit eingeschränkter Mobilität:

  • Personen welche aufgrund einer Krankheit und/oder aufgrund von physischen und psychischen Erkrankungen beeinträchtigt sind
  • Personen welche in ihrer Seh- oder Hörkraft eingeschränkt sind
  • Kinder und Kleinkinder
  • Personen welche sich in Gewahrsam befinden, abgeschoben werden oder denen die Einreise im Zielland verweigert wurde
  • Personen welche durch ihre Körpermaße und –fülle beeinträchtigt sind
  • Personen in Begleitung von Assistenzhunden und Haustieren

 

Tailwind Airlines behält sich das Recht vor Personen mit eingeschränkter Mobilität die Beförderung zu verweigern außer wenn diese von einer Begleitperson unterstützt werden welche sie vor, während und nach dem Flug unterstützt oder sie durch die Begleitperson keinerlei Unterstützung der Airline benötigen.

Generell ist es Tailwind Airlines nicht möglich liegende Passagiere an Bord zu befördern.

5.3

Für folgende Personengruppen ist eine Zustimmung des Arztes mit Attest erforderlich:

  • Passagiere mit ansteckenden und/oder infektiösen Erkrankungen. Das Attest muss ausweisen, dass für die anderen Fluggäste kein Risiko einer Ansteckung besteht.
  • Passagiere welche einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Erkrankungen im Brustraum sowie Gehirn erlitten haben sowie Passagiere welche medizinische Eingriffe am Herzen, Gehirn und Brustraum hatten (z.B. By-Pass, Angiografie, Operation am offenen Herzen oder am Gehirn, etc.)
  • Passagiere welche innerhalb der letzten 8 Wochen vor Abflug einen chirurgischen Eingriff hatten
  • Passagiere welche an Kurzatmigkeit aufgrund von Asthma, akuter pulmonarer Erkrankung und aufgrund von Herzerkrankung leiden
  • Passagiere welche aufgrund physischer Verfassung oder aufgrund ihres Verhaltens die Mitreisenden sowie das Kabinenpersonal gefährden oder Unbehagen verursachen können
  • Wenn der Mitreisende als Gefährdung für die Sicherheit und Pünktlichkeit des Fluges betrachtet werden kann (einschließlich der Möglichkeit, dass der Flug umgeleitet werden muss oder es eine unvorhergesehene Landung gibt)
  • Wenn der medizinische Zustand des Passagiers durch den Flug bzw. das Flugumfeld beeinträchtigt wird
  • Passagiere welche innerhalb der ersten 24 Stunden einen Gips tragen

 

Solche Personengruppen sollen ihre Reise vorab mit einem Arzt abklären lassen, sodass ihre physische und/oder mentale Kondition den Flug nicht beeinträchtigt.

Passagiere welche nicht in die oben genannte Kategorie fallen benötigen kein ärztliches Attest, sollen sich aber bei Zweifeln eines von einem Arzt geben lassen.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich bei Passagieren mit gebrochenen Armen oder Beinen sowie blinden, tauben und stummen Passagieren.

Passagiere welche taubstumm sind benötigen eine mitreisende Begleitperson für den Flug.

Tailwind Airlines kann Passagieren ohne ärztliches Attest die Beförderung verweigern, wenn sie die Erfordernisse der Airline unter Punkt 5.2 nicht erfüllen.

5.4 Rollstühle

Der Bedarf an Rollstühlen wird an allen Flughäfen durch Bodenabfertigungsunternehmen gedeckt. Fluggäste von Tailwind Airlines werden bedient, wenn sie an Check-in-Schaltern Rollstühle anfordern. Passagiere, die mit eigenen Rollstühlen anreisen, werden bis zur Flugzeugtreppe begleitet und ihre Rollstühle in den Frachtraum geladen. Von maßgefertigten elektrischen Rollstühlen mit einem Gewicht von mehr als 45 kg können aufgrund des Platzbedarfs maximal 2 Stück an Bord transportiert werden.

Passagiere mit Rollstuhl erhalten nach den folgenden Behinderungsstufen einen Service:

  • WCHR: (Passagier mit eingeschränkter Mobilität auf Minderstufe) Benötigt Hilfe im Flughafengebäude, beim Ein- und Aussteigen in das / aus dem Flugzeug, kann den Bus auf dem Vorfeld besteigen, kann die Treppe selbständig besteigen, braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC keine Hilfe.
  • WCHS: (Passagier mit eingeschränkter Mobilität auf Hochstufe) Benötigt Hilfe im Flughafengebäude, beim Ein- und Aussteigen in das / aus dem Flugzeug, kann den Bus auf dem Vorfeld nicht besteigen, kann die Treppe selbständig nicht besteigen, braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC Hilfe.
  • WCHC: (Passagier mit komplett eingeschränkter Mobilität) Dieser Passagier kann auf dem Passagiersitz mit aufrechter Rückenlehne sitzen, aber lange Reisen ohne Begleitperson nicht verwirklichen; z.B. braucht in der Kabine beim Hinsitzen / Aufstehen, auf dem WC Hilfe (Querschnittslähmung / Hemiplegie, Multiple Sklerose, etc.).

 

Tailwind Airlines bietet auf Anfrage einen kostenlosen Rollstuhlservice an.

 

Für den Transport von Rollstühlen sollten die Abmessungen 86 x 86 x 86 cm nicht überschreiten. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Rollstühle für eine angemessene Verfrachtung vor dem Flug zur Verfügung zu stellen.

 

Die zuständigen Mitarbeiter der Bodenabfertigung verfügen nicht über die erforderliche Ausrüstung, um die Batterien oder Ladegeräte zu entfernen. Daher kann ein Transport nur erfolgen, wenn die Geräte bereits flugbereit geliefert werden. Um diese und ähnliche Gegenstände für den Flug vorzubereiten, muss mindestens 2 Stunden im Voraus ein Antrag am Schalter gestellt werden.

 

Rollstühle mit nicht auslaufenden und trockenen Batterien oder nicht auslaufenden Flüssigbatterien dürfen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden, sofern die Batterie entfernt, fest mit dem Rollstuhl verbunden und die Pole sicher isoliert sind.

 

Kann der Rollstuhl senkrecht nicht verladen, gestapelt, gesichert und entladen werden, muss der Akku entfernt und separat im Gepäckraum untergebracht werden. Für den Transport muss die Batterie in eine Plastikschale oder einen Plastikbehälter gelegt werden, um eine Kontamination und Abnutzung des Laderaums zu verhindern.

 

5.5.

Passagiere mit Hörbehinderung haben beim Check-in und beim Einsteigen in das Flugzeug Vorrang. Es gibt auch kleine Notizblöcke bei Tailwind Airlines in der Kabine, damit diese besser mit dem Kabinenpersonal an Bord kommunizieren können. Hörgeschädigten Passagiere dürfen aus Gründen der Flugsicherheit nicht an den Sitzen am Korridor bzw. an den Notausgängen sitzen.

 

5.6.

Die Sicherheitsregeln werden den sehbehinderten oder teilweise sehbehinderten Passagieren durch eine persönliche Einweisung des Kabinenpersonals erklärt. Zusätzlich erhalten diese Passagiere im Flugzeug bei Tailwind Airlines eine Sicherheitskarte mit dem Braille-Alphabet.

 

Sehbehinderte oder teilweise sehbehinderte Passagiere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an den Sitzen am Korridor bzw. an den Notausgängen sitzen.

 

Blindenhunde werden kostenlos transportiert. Ein Blindenhund neben einem sehbehinderten Passagier kann in der Passagierkabine gehalten werden.

Die Voraussetzungen hierfür sind wie folgt:

 

Der Hund wird ausschließlich zur Begleitung des sehbehinderten bzw. hörbehinderten Passagiers an Bord aufgenommen.

 

Der Hund muss über eine passende Leine und ein passendes Mundstück verfügen. Das Mundstück und die Leine dürfen während des Fluges nicht entfernt werden.

 

Der Hund muss zu Füßen des Besitzers sitzen und der Passagier wird auf der Fensterseite platziert. An Notausgängen dürfen sie nicht platziert werden. Der Hund muss einen gültigen Impfpass haben.

 

5.7

Unter folgenden Umständen können Passagiere nicht befördert werden:  

  • Passagiere mit Windpocken, infektiöser Hepatitis, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulose und ähnlichen Infektionskrankheiten, die über die Luft oder durch Kontakt übertragen werden,
  • Passagier, der etwa acht Wochen vor der Reise einen Herzinfarkt hatte,
  • Patienten, die Bedarf an druck- oder strombetriebenen Geräten haben, die an Bord verboten sind.  
  • Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, soweit die Sicherheit des Flugzeugs beeinträchtigt ist.
  • Wenn die Passagiere vor dem Flug ihre besonderen Umstände nicht erklären, gehen alle Risiken und Verantwortlichkeiten auf eigenes Risiko.

6. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Sitzplätze am Notausgang unterliegen besonderen gemeinschaftsrechtlichen Sicherheitsbestimmungen. Tailwind Airlines ist daher aufgrund von Sicherheitsauflagen der Behörden berechtigt, eine Buchung dieser Sitzplatzkategorie an folgende Personenkreise abzulehnen:

  • Personen, die durch ihre Körpermaße und -fülle, Krankheiten, durch Verletzungen oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
  • Physisch oder psychisch eingeschränkte Personen
  • Körperlich und/oder geistig behinderte Personen
  • Personen die eingeschränkt sehen oder hören
  • Kleinkinder und Kinder (bis einschließlich 15 Jahre) sowie unbegleitete Kinder und Personen unter 18 Jahren
  • Personen welche sich in Gewahrsam, Abschiebung befinden oder denen die Einreise im Zielland verweigert wurde (INAD Passagiere)
  • Passagiere welche besonderer Betreuung bedürfen
  • Schwangere Personen
  • Begleitpersonen von Fluggästen denen ein Sitz am Notausgang abgelehnt wurde
  • Passagiere welche nicht dieselbe Sprache wie das Kabinenpersonal sprechen oder welche die Einweisung des Kabinenpersonals nicht verstehen
  • Passagiere welche die Verpflichtungen und Aufgaben der Einweisung nicht akzeptieren
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen oder welche mit einem Assistenzhund reisen

Mit Buchung sichern die Fluggäste zu, dass diese Kriterien für sie und die von ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, ist Tailwind Airlines berechtigt, der/den betreffenden Personen ohne Rückerstattung der Reservierungskosten einen anderen Sitzplatz zuzuweisen.

7. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen

7.1 Kleinkinder

Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten  Lebensjahr gelten als Infant (INF) und haben keinen Sitzplatzanspruch. Bitte beachten Sie bei der Platzwahl: Pro Sitzreihe ist nur ein Kleinkind zugelassen.

Ein Elternteil kann nur ein Baby begleiten. Für ein zweites Baby muss eine weitere Begleitperson bestehen, die älter als 18 Jahre ist.

Babypassagiere werden innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zu Flügen mit Tailwind Airlines zugelassen, auch wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Babys im Alter von 2 bis 7 Tagen werden nur mit einem ärztlichen Attest zum Flug zugelassen. Das Attest muss folgende Erklärung enthalten: "Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise" und bescheinigen, dass Mutter und Kind gemeinsam fliegen können.

Kleinkinder zwischen acht Tagen und zwei Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung der Eltern / des Zuständigen reisen. Für die Begleitung wird ein/e Flugbegleiter/in nicht zugeteilt.

Frühchen und/oder nicht gesunde Babys werden von Tailwind Airlines nur akzeptiert sofern eine medizinische Unbedenklichkeitserklärung vorliegt und das Baby von einem Arzt oder einer Krankenschwester begleitet wird.

Weder Kleinkinder noch Kinder bis einschließlich 15 Jahre dürfen auf einem Platz am Notausgang sitzen.

Kleinkinder haben keinen Anspruch auf Freigepäck oder auf einen eigenen Sitzplatz.

Jeder Passagier darf maximal mit einem Kleinkind reisen. Gibt es ein zweites Kleinkind muss ein weiterer Erwachsener mit diesem Kleinkind reisen (z.B. bei Zwillingen).

 

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers für die ausreichende Versorgung des Kleinkinds zu sorgen.

 

7.2 Allein reisende Kinder

Kinder zwischen mindestens 6 und höchstens 12 Jahren können auf TWI-Flügen ohne Begleitung reisen. Allerdings gilt folgendes:

  • Die Reise eines unbegleiteten Minderjährigen bedarf der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
  • Reservierungen für alle Routen der Reise müssen bestätigt sein.
  • Das Beförderungsgenehmigungsformular für unbegleitete Minderjährige muss vom Elternteil oder gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Unbegleitete Kinderpassagiere werden zum Abflugzeitpunkt des Flugzeugs durch den Boarding-Verantwortlichen zum Flugzeug begleitet und der verantwortlichen Flugbegleitung übergeben.
  • Kinder im Alter von 06-12 Jahren können ohne Begleitung fliegen, jedoch kann auf Antrag ein/e Flugbegleiter/in als Begleitperson bestimmt werden. Dieser kann höchstens bis zu zwei Kinderpassagiere begleiten, jedoch nicht mehr als ein Baby.

Die Kosten für die Mitnahme eines allein reisenden Kindes sind von den Eltern/gesetzlichen Vertretern zu tragen.

 

Das allein reisende Kind wird ausschließlich an das Elternteil oder an eine von den Eltern ermächtigte Person bzw. Personen übergeben. Darüber hinaus muss die von den Eltern ermächtigte Person eine notariell beglaubigte Zuständigkeitsbescheinigung am Tag des Fluges der Tailwind Airlines vorlegen.   

 

Die Eltern / Zuständigen des Kinderpassagiers müssen den Abflug des Flugzeugs am Flughafen abwarten. 

 

  • Ein Elternteil kann nur ein Baby begleiten. Für ein zweites Baby muss eine weitere Begleitperson bestehen, die älter als 18 Jahre ist.
  • Babypassagiere werden innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zu unseren Flügen zugelassen.
  • Babys im Alter von 2 bis 7 Tagen werden mit einem ärztlichen Attest zum Flug zugelassen. Das Attest muss folgende Erklärung enthalten: "Es bestehen keine Bedenken an einer Flugreise".
  • Kleinkinder zwischen acht Tagen und zwei Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung der Eltern / des Zuständigen reisen. Für die Begleitung wird ein/e Flugbegleiter/in nicht zugeteilt.

8. Beförderung von Gepäck und Tieren

8.1 Aufgabegepäck

Die Freigepäckmenge für Passagiere bei Tailwind Airlines ist auf den Tickets angegeben und in der Regel mit 20 Kg begrenzt. Wenn dieses Limit überschritten wird, haben Fluggäste am Check-in-Schalter eine zusätzliche Gepäckgebühr zu entrichten.

8.2 Handgepäck

Das Gewicht des Handgepäcks, welches Passagiere von Tailwind Airlines in die Kabine mitnehmen möchten, darf ein Gewicht von 8 Kg nicht überschreiten. Jeder Passagier kann nur ein Handgepäckstück mitführen (zusätzlich zu einer Plastiktüte mit Flüssigkeiten).

Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen 20 x 40 x 55 cm nicht überschreiten.

Handgepäck welches nicht in das Gepäckfach oder unter den Sitz passt wird in den Frachtraum verladen.

Rollstühle und Gehhilfen dürfen nach einer Sicherheitskontrolle im Flugzeug mitgeführt werden.

Wird es gewünscht zuzüglich zum Handgepäck weitere Stücke wie z.B. Musikinstrumente oder wertvolle Gegenstände mitzuführen, müssen Fluggäste separate Sitze in ausreichender Anzahl kaufen, um diese mitführen zu können. In diesem Fall darf das Gepäck pro Sitz ein Gewicht von 75 Kg nicht überschreiten und muss so bemessen und angepasst sein, dass es auf den Sitz passt. Kleinkindern steht kein Freigepäck zu.

8.2.1 Flüssigkeiten

Der Passagier darf eine kleine Menge Flüssigkeiten in getrennten Dosen mitführen, die 100 ml nicht überschreiten.

Diese Verpackungen werden in einer versigelbaren Plastiktüte mit einer Abmessung von 20 x 20 cm mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter zum Flughafen gebracht. Die Flüssigkeiten müssen auf angemessene Weise in die Beutel gegeben und versiegelt werden. Jeder Passagier kann nur einen dieser flüssigkeitshaltigen Beutel mit sich führen.

Diese Plastiktüten müssen an den Sicherheitskontrollpunkten des Flughafens für eine Kontrolle deklariert werden.

Alle Flüssigkeiten, die nicht in dieser Plastiktüte aufbewahrt werden können, müssen in das beim Check-in abgegebene Gepäck gegeben werden.

Es ist zu beachten, dass die oben genannten Flüssigkeiten die Folgenden umfassen:

  • Alle Getränke, einschließlich Wasser, Suppe, Sirup
  • Cremes, Lotionen, Öle,
  • Parfums, Mascara usw.
  • Alle Sprays und Druckdosen wie Rasierschaum, Spraydeodorants,
  • Alle Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Alle Gele, einschließlich Haar- und Duschgel
  • Alle anderen Lösungen und Substanzen ähnlicher Form.

Zusätzlich zu den Flüssigkeiten in 100-ml-Behältern können Passagiere flüssige Produkte in den Geschäften am Flughafen kaufen und im Flugzeug mit sich führen. Duty-free-Produkte in vor der Ankunft geöffneten Taschen können jedoch von den zuständigen Beamten beschlagnahmt werden. Fluggäste werden gebeten die Rechnung, die sie erhalten haben, bis zum Ende der Reise als Nachweis aufzuheben. Möglicherweise werden sie aufgefordert, dieses Dokument an allen Transferstellen zu deklarieren Zollfreie Produkte, die keine Rechnung haben oder die nicht am selben Tag gekauft wurden, können ebenfalls von den zuständigen Beamten beschlagnahmt werden.

Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Staat ausgeht und über ein EU-Land ein Transfer erfolgt, besteht die Gefahr, dass die flüssigen Produkte, die am ersten Ort aus dem Duty-Free-Shop gekauft wurden, von den Sicherheitsbeamten am Transferflughafen möglicherweise nicht akzeptiert werden.

Wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann, dürfen mehr als 100 ml Babynahrung und Arzneimittel an Bord mitgeführt werden.

8.2.2 Laptops / Elektrowerkzeuge / Elektronische Zigaretten

Laptops und andere große Elektrogeräte (z. B. große Haartrockner) müssen aus dem Handgepäck genommen und separat durch das X-Ray gescannt werden. Eine Laptoptasche wird als ein Handgepäckstück angesehen.

Die elektronische Zigarette darf nicht im Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden, sondern muss im Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden.

8.3 Sondergepäck

Auf Tailwind Airlines-Flügen wird Gepäck, das die Höchstgrenze überschreitet, pro kg / Stück wie folgt berechnet:

Übergepäck

Pro kg 8 €

ALLEINREISENDES KIND

40 €

HAUSTIER AN BORD

15 €

HAUSTIER IM FRACHTRAUM

50 €

TAUCHAUSRÜSTUNG

20 €

SCHLAUCHBOOT

50 €

FAHRRAD

40 €

SKIAUSRÜSTUNG

30 €

SURFBRETT

40 €

KANU

40 €

PARAGLIDING

50 €

SPORTAUSRÜSTUNG MAX.15 KG

25 €

FALLSCHIRM

50 €

ROLLSTUHL

GEBÜHRENFREI

GOLFAUSRÜSTUNG - BIS ZU 15 KG

30 €

 

 

Die Zahlung per Lastschrift ist bis sieben Tage vor Abflug möglich.

Alle Gepäckstücke, die über das Handgepäck hinausgehen, werden beim Check-in abgegeben und im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Musikinstrumente können nach erfolgter Kontrolle als 2. Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden. (Fluggäste von Tailwind Airlines werden gebeten beim Kauf des Flugtickets Ihr Musikinstrument zu deklarieren, um festzustellen, ob Einschränkungen bestehen oder zusätzliche Sitzplätze erforderlich sind.)

 

8.4 Gepäckprobleme

Wenn während des Fluges mit Tailwind Airlines Gepäckprobleme wie z.B. Beschädigungen, Verspätungen oder Verluste festgestellt wurden, müssen sich Fluggäste von Tailwind Airlines unverzüglich beim Fundbüro am Flughafen vorstellen und einen „Unregelmäßigkeitsbericht (PIR)“ ausfüllen. Anfragen können ohne P.I.R.-Bericht nicht bearbeitet werden.

Bezüglich Passagieren, die auf ihren Namen lautende Gepäcketiketten nicht vorlegen können, wird keine Haftung übernommen.

Zuständiges Informationszentrum für Gepäckprobleme:

Tailwind Airlines, Direktion für Bodenabfertigung, Abteilung für verlorenes Gepäck

Telefon: (+90) 242-330 38 08-09

Fax: (+90) 242-330 38 57

E-Mail: lostfound@tailwind.com.tr

Schadens- oder Verlustmeldungen sind unverzüglich an dem Destinationsflughafen zu melden. Verspätete Mitteilungen haben (im Schadensfall) innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Gepäckzustellung und bei verspätet ausgeliefertem Gepäck innerhalb von einundzwanzig Tagen nach der Zustellung schriftlich zu erfolgen.

Um Beschwerden schneller beantworten zu können, senden Sie Fluggäste von Tailwind Airlines ihre Beschwerdeschrift samt P.I.R.-Bericht, Bordingkarte, Gepäcketikett und allen weiteren Dokumenten in Kopie (oder in Original) vorzugsweise per E-Mail oder per Brief an Tailwind Airlines.

Alle an Tailwind Airlines gerichtete Beschwerden und Anträge müssen mit Nachweisen wie z.B. Rechnung für die Reparatur des beschädigten Gepäckstücks, Ticket, Bordkarte und Gepäcketikett usw. belegt werden.

Es wird empfohlen, dass wertvolle, zerbrechliche und wichtige Gegenstände im Gepäck mitgeführt werden und eine ausreichende Versicherung in Höhe der Werte der jeweiligen Gegenstände abgeschlossen wird.  

Das Gepäck darf keine zerbrechlichen und verderblichen Materialien, elektronischen Geräte, Musikinstrumente, Medikamente, Wertsachen (Geld, Schmuck, Handels- und Wertdokumente, Pässe und Ausweise usw.), gefährlichen Materialien (Schusswaffen, Munition, chemische Substanzen usw.) enthalten. Für den Verlust und die Beschädigung solcher Waren trägt der Frachtführer keinerlei Haftung. Tailwind Airlines haftet auch nicht für Gegenstände, die im beschädigten Gepäck verschmutzt bzw. beschädigt werden oder verloren gehen.

Darüber hinaus kann Tailwind Airlines nicht für den Verlust oder die Beschädigung von hervorstehenden Gepäckteilen wie Rädern, Gurten, Streifen, Rakeln und ähnlichen Gegenständen im Passagiergepäck sowie für den Verlust von schlecht verpacktem Gepäck verantwortlich gemacht werden.

Tailwind Airlines trägt keine Verantwortung für den Verlust von persönlichen Gegenständen, die am Flughafen oder im Flugzeug vergessen wurden. Die Waren, die die Passagiere im Flugzeug vergessen haben, werden an das Fundbüro des jeweiligen Flughafens übergeben.

8.4.1 Verlorenes Gepäck

Passagiere, die ihr Gepäck nicht ausgeliefert bekommen, müssen sich noch am selben Tag vor dem Verlassen des Ankunftsterminals beim Fundbüro des jeweiligen Bodenabfertigungsunternehmens vorstellen. Sie stellen sich mit dem Reiseticket oder der Bordkarte, dem Gepäcketikett oder einem Ausweis (Identitätsnachweis, Reisepass) vor und lassen einen Bericht über verlorenes Gepäck (PIR) festhalten. Das gefundene Gepäck wird dem jeweiligen Passagier so schnell wie möglich kostenfrei ausgeliefert. Die Ermittlung des verlorenen Gepäcks innerhalb der ersten fünf Tage liegt in der Verantwortung der Fundbüros der jeweiligen Station.

Für Gepäck, das innerhalb der ersten fünf Tagen ab dem Verlust nicht gefunden wurde, gilt folgendes:

  • Gepäckverlustmeldung (PIR-Bericht, welcher an dem Flughafen gefertigt wurde, an dem Sie Ihr Gepäck nicht ausgehändigt bekommen haben)
  • Gepäcketiketten, die das Gewicht Ihres Gepäcks nachweisen
  • Ggf. beleg über die Entrichtung von Übergepäckgebühren
  • Reiseticket oder Bordkarte
  • Identitätsnachweis 

Obenstehende Dokumente sind zusammenzulegen und an die Zentralabteilung für Fundsachen von Tailwind Airlines zu übersenden.

Die maximale Suchdauer für verlorenes Gepäck beträgt drei Monate. Tailwind Airlines entschädigt den Passagier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Gepäck, das innerhalb dieses Zeitraums nicht gefunden wurde. Tailwind Airlines übernimmt keine Verantwortung für Passagiere, die keine Gepäcketiketten im eigenen Namen vorzeigen können.

8.4.2 Beschädigtes Gepäck

Bei beschädigtem Gepäck stellen sich die Fluggäste mit einer Kopie der folgenden Dokumente bei der Abteilung für Gepäckverlust von Tailwind Airlines vor:

  • Bericht über beschädigtes Gepäck (Bericht, der vor Verlassen des jeweiligen Flughafens über die Beschädigung des Gepäcks gefertigt wurde),
  • Bordkarte,
  • das Etikett Ihres beschädigten Gepäcks,
  • Wenn Ihr Gepäck repariert werden kann, eine Reparaturrechnung von einem autorisierten Reparaturbetrieb. 
  • Wenn das Gepäck nicht repariert werden kann, eine Bescheinigung darüber, dass das Gepäckstück nicht repariert werden kann.  Hinzu muss die Bescheinigung eine Angabe über Alter und Wert des Gepäckstücks enthalten. 
  • Fotos des beschädigten Gepäcks,

Für Schäden und Mängel, die nicht sofort bemerkt werden, muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Reisedatum eine persönliche oder schriftliche Meldung erfolgen. 

8.4.3. Verspätete Auslieferung

Passagiere, die ihr Gepäck aufgrund eines Versäumnisses verspätet erhalten, haben sich innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Tag des Erhalts des Gepäckstücks persönlich oder schriftlich an den Frachtführer zu wenden.

  • Passagiere, die ihr Gepäck verspätet erhalten, erhalten ausschließlich für die Dauer des Urlaubs nach vollständiger Einreichung untenstehender Dokumente für ihren täglichen Notbedarf jeweils 20 Euro pro Tag.
  • Gepäckverlustmeldung (PIR-Meldung, die am Flughafen, an welchem das Gepäck nicht ausgeliefert wurde, verfasst wurde), Bordkarte,
  • Gepäcketiketten, die das Gewicht des Gepäcks dokumentieren,
  • Rechnungen über Ausgaben für Notbedürfnisse (Bankkartenbelege werden nicht akzeptiert)

Hinweis: Das Gepäck darf keine zerbrechlichen und verderblichen Materialien, elektronischen Geräte, Musikinstrumente, Medikamente, Wertsachen (Geld, Schmuck, Handels- und Wertdokumente, Pässe und Ausweise usw.), gefährlichen Materialien (Schusswaffen, Munition, chemische Substanzen usw.) enthalten. Für den Verlust und die Beschädigung solcher Waren trägt Tailwind Airlines keinerlei Haftung.

8.5. Beförderung von Tieren

Haustiere sind nichträuberische und nicht bedrohliche Katzen und Hunde, die in einem speziellen Käfig transportiert werden können und über ein gültiges Impf- und Gesundheitszeugnis, eine Einreisegenehmigung und / oder andere Dokumente verfügen, die von Transitländern verlangt werden. Es können maximal 2 lebende Tiere in der Kabine und maximal 4 lebende Tiere im Frachtraum transportiert werden.

8.5.1 Prozedur

Da für eine Beförderung der Tiere in der Kabine Einschränkungen hinsichtlich Tierart und Anzahl bestehen, ist eine Beförderung von Haustieren ausschließlich durch Reservierung möglich. Der Transport von Haustieren unterliegt den Gesetzen der Länder bezüglich Einreise, Ausreise und Durchreise von Haustieren. In einigen Ländern ist die Einreise, Ausreise und Durchreise von Haustieren neben Passagieren nicht gestattet. Fluggäste wenden sich an Tailwind Airlines, um weitere Informationen zu erhalten.

Die Beförderung von Haustieren ist kostenpflichtig. Diese Gebühr wird ermittelt, indem der Käfig und das Tier während der Gepäckübergabe gemeinsam gewogen werden.

Haustiere, die in der Kabine mitgeführt werden, müssen in Käfigen mit einer Abmessung von 55 x 40 x 20 cm transportiert werden. Diese sind vom Besitzer des Haustieres zur Verfügung zu stellen.

Wenn sie zusammen mit den Käfigen der in der Kabine mitzuführenden Haustiere gewogen werden, sollte ihr Gewicht 6 kg nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung von 6 kg wird das Tier im Frachtraum transportiert.

Der Käfig muss mit einem Etikett versehen sein, auf dem der Name des Passagiers und des Tieres angegeben ist.

Das Haustier muss gesund, harmlos, sauber und geruchsfrei sein. Wenn der Zustand des Tieres als verdächtig angesehen wird (unruhig, aggressiv, krank usw.), kann das Tier vom Stationspersonal nicht akzeptiert werden.

Das Gesundheitszeugnis, das Impfpapier und der Ausweis des Haustiers müssen während der Abwicklungen zur Aufnahme für den Flug durch den Passagier sorgfältig aufbewahrt werden, um jederzeit vorgelegt werden zu können.

9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre. 

10. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung

Tailwind Airlines kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes und/oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der genannten Punkte vorliegen:

Bei einem Fluggast

  • dessen Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt
  • dieser die anderen Passagiere mit seinem Verhalten und Einstellung belästigt
  • der geistige oder physische Zustand eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt
  • welcher Schwierigkeiten hat die Informationen und Instruktionen in Bezug auf die Flugsicherheit zu verstehen und diesen Folge zu leisten
  • welcher durch Lärmbelästigung die mitreisenden Passagiere belästigt
  • mit ansteckenden und/oder infektiösen Krankheiten während der ansteckenden Phase der Erkrankungen
  • welcher während des Fluges medizinischen Sauerstoff benötigen.
  • welcher durch das Erscheinungsbild und/oder Verhalten die Mitreisenden gefährdet
  • mit einer Mehrlingsschwangerschaft von einer Schwangerschaft von mehr als (einschließlich) 32 Wochen und für Einzelschwangerschaft von mehr als (einschließlich) 36 Wochen
  • welcher vor dem Flug einen Asthmaanfall oder akute Atemnot hatte
  • welcher mit seinem Verhalten eine Verspätung auslösen würde
  • mit Windpocken, infektiöser Hepatitis, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulose und ähnlichen Infektionskrankheiten, die über die Luft oder durch Kontakt übertragen werden
  • der etwa acht Wochen vor der Reise einen Herzinfarkt hatte
  • der Bedarf an druck- oder strombetriebenen Geräten hat, die an Bord verboten sind.  
  • der unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, soweit die Sicherheit des Flugzeugs beeinträchtigt ist.

Wenn die Passagiere vor dem Flug ihre besonderen Umstände nicht erklären, gehen alle Risiken und Verantwortlichkeiten auf ihr eigenes Risiko.

11. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Tailwind Airlines richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.  

12. Mündliche Abreden

Diese BBB SWISS und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB SWISS und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

13. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Tailwind Airlines, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Tailwind Airlines oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. 
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. 
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Tailwind Airlines befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln. 

14. Mündliche Abreden

Diese BBB Tailwind Airlines und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Tailwind Airlines und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 
 
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover  
Germany  
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 27.04.2023