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BBB Sun Express

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit SunExpress Aviation Inc. und/oder SunExpress Deutschland GmbH als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend SunExpress)

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB SunExpress) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch SunExpress ausgeführt werden.


1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von SunExpress ausführen lassen. SunExpress ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB SunExpress gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB SunExpress und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu SunExpress

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.
SunExpress ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Am Grünen Weg 1-3
D-65451 Kelsterbach SunExpress Kundenservice-Adresse:
SunExpress Kundenservice
Postfach 710352
D-60493 Frankfurt

3. Beförderung von Gepäck

Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages können Sie Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist zuschlagspflichtig.
Am Check-in werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Maniküre-Sets o. Ä.) dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufzugebenden Gepäck befördert werden.
SunExpress übernimmt für Gegenstände, die an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen zurückgewiesen werden, weder eine Haftung noch eine Aufbewahrungspflicht.

3.1. Handgepäck
Sie dürfen ein Handgepäckstück bis zu einem Maximalgewicht von 6 kg kostenfrei mitführen. Soweit das zulässige Höchstgewicht für Handgepäck überschritten wird, sind wir berechtigt, einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Gemäß der EG-Verordnung 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.
Soweit es Gegenstände anbelangt, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht für den Transport im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), besteht kein Anspruch auf Beförderung. Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn Sie uns im Voraus angekündigt und von SunExpress zur Beförderung angenommen worden sind. Da es sich um Sondergepäck handelt, ist dieses zuschlagspflichtig. Soweit Sie am Check-in oder am Gate Gepäck zurücklassen müssen, übernimmt SunExpress hierfür keine Haftung, sofern kein kostenpflichtiger Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

3.2. Sondergepäck
Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählt insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgepäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.
Die Tiere müssen insbesondere in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch uns bestätigt wurde. Sie sind für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, sind wir berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern.
Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein: • Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.
• Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, das heißt Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet SunExpress nach Maßgabe der Art. 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten. Wenn Sie Sondergepäck mitführen wollen, erfolgt die Anmeldung Ihres Sondergepäcks direkt über die Airline SunExpress.

4. Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung

SunExpress kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

bei einem Fluggast
• die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird verstößt;
• die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt;
• soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie uns dies vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen;
• der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt;
• Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder ihres Gepäcks verweigern;
• der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurde;
• Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;
• Sie sich in einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;
• Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstigen Gründen eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mind. 3 Werktage (72 Std.) vor Ihrem Flug bei uns angemeldet haben;
• aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen einer Schwangerschaft. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet.

bei Gepäck
• Gegenstände die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, sowie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhältlich sind. Zu Ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen, Farben und Verdünner), entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).
• Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxide, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.
• Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in der IATA-Gefahrgutvorschrift aufgeführt sind.
• Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
• Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind, nähere Angaben können Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erhalten.
Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die o. g. Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden.

5. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

6. Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.

7. Sitzplatzreservierung

Soweit es Auslandsflüge anbelangt kann eine Sitzplatzreservierung bis 72 Stunden vor Abflug gebucht werden. Stunden an Sonn- und Feiertagen werden dabei nicht mitgerechnet. Die Bearbeitung der Sitzplatzreservierung ist kostenpflichtig. Der Service ist nur auf SunExpress Flügen mit SunExpress Airline Code (XQ) und SunExpress-Flugzeug möglich. Die aktuellen Kosten und Bedingungen teilen wir Ihnen gerne vor Ihrer Buchung mit bzw. finden Sie unter sunexpress.com.
Wir müssen darauf hinweisen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe/Notausgängen sitzen darf:

• Babys (bis 2 Jahre) und Kinder (unter 12 Jahren)
• werdende Mütter
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
• körperlich und/oder geistig behinderte Menschen
• Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.

Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SunExpress berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.
Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SunExpress das Recht die Beförderung zu verweigern.

8. Flugschein

SunExpress erbringt die Beförderungsleistung nur an den im Beförderungsausweis (Flugschein oder sonstiger Beförderungsausweis) genannten Fluggast. Beförderungsausweise sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Beförderungsscheins. Bei Reisen mit einem elektronischen Flugschein besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausreichend ausweisen können und ein elektronischer Flugschein auf Ihren Namen ausgestellt wurde.

9. Check-In

Für alle Abflüge ab 26.03.2023 gilt ein verpflichtender Online Check-In. Bitte nutzen sie dafür folgenden link: https://www.sunexpress.com/de/online-check-in und wählen bei „Wo haben sie ihre Reise gebucht“ Reiseveranstalter aus. Passagieren ohne Online Check-In werden am Flughafen Check-In Schalter 5 Euro berechnet.Sie sind verpflichtet, 2 Stunden vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bei innertürkischen Flügen, sind Sie verpflichtet 90 Minuten vor gebuchter Abflugzeit am Check-in-/Abfertigungsschalter zu erscheinen, sofern Ihnen für Ihren Flug keine andere Meldezeit genannt wurde. Bitte planen Sie ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeit ein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich spätestens zu der Abfertigung angegebenen Zeiten zum Einsteigen am Gate einzufinden. Sofern Sie die Meldeschlusszeit nicht einhalten, oder sich nicht rechtzeitig zum Einsteigen am Gate einfinden, ist SunExpress berechtigt, Ihre Flugbuchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus der allein von Ihnen zu vertretenen Verletzung dieser Bestimmungen entstehen, haftet SunExpress nicht.

10. Verhalten des Fluggastes

Ist Ihr Verhalten an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen oder gemäß Ziffer 12. die Beförderung zu verweigern.

11. Nichtraucherflüge

Alle SunExpress Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt.

12. Reisedokumente

Sie sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind und wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

13. Verletzung von Einreisebestimmungen

Verletzung von Einreisebestimmungen und deren Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das uns von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls wir Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen müssen, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.
Falls wir gehalten sind, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Flugscheine oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen.

14. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von SunExpress richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

15. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und SunExpress alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder SunExpress oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und SunExpress befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

16. Änderungen

16.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB SunExpress mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB SunExpress vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB SunExpress erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

16.2.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB SunExpress abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

17. Mündliche Abreden

Diese BBB SunExpress und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB SunExpress und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.

18. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 12.10.2020