Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Smartlynx Airlines Ltd. als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Smartlynx Airlines).

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Smartlynx Airlines) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Smartlynx Airlines ausge-führt werden.

1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Smartlynx Airlines ausführen lassen. Smartlynx Airlines ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Smartlynx Airlines gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Wider-sprüchen zwischen diesen BBB Smartlynx Airlines und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu SmartLynx Airlines

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.
Postanschrift des Unternehmens:
Smartlynx Airlines
Mazrudas,
LV-2167 Marupe municipality,
Latvia

SmartLynx Airlines ist unter folgendem Kontakt bei Fragen zum Online Check-In und anderen Anfragen erreichbar: onlinecheckin@Smartlynx Airlines.aero

3. Beförderung von Schwangeren

3.1.
Schwangere Fluggäste befördert SmartLynx Airlines bis zur vollendeten 27. Schwangerschaftswoche ohne ärztliche Bescheinigung. Dieser Termin kann dem Mutterpass entnommen werden, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Ab der 28. Schwangerschaftswoche bis zur 32. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Genehmigung erforderlich, die die Flug-tauglichkeit bestätigt. Die ärztliche Genehmigung muss innerhalb von 7 Tagen vor Reise-antritt ausgestellt sein. Eine Beförderung ab der 33. Schwangerschaftswoche wird abgelehnt. Wurden Hin- und Rückflug gebucht und fällt der Rückflug auf den Zeitraum ab der 33. Schwangerschaftswoche kann SmartLynx Airlines bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern. SmartLynx Airlines hat außerdem das Recht, die Beförderung zu verweigern bei:

a) einer schwangeren Frau nach der 32. Schwangerschaftswoche;

b) einer schwangeren Frau vor der 32. Schwangerschaftswoche, wenn die Schwangerschaft kompliziert ist;

c) einer Frau, die weniger als 7 Tage vor dem Flug ein Baby zur Welt gebracht hat.

In einzelnen Ländern können restriktivere Bestimmungen zur Beförderung von Schwangeren gelten.

4. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

4.1.
Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen keine Sitzplätze zugewiesen bekommen, an denen sie

• den Zugang zu Notfallausrüstung versperren
• die Notevakuierung des Flugzeugs behindern.

Unter einer Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person zu verstehen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch), eines geistigen Mangels, eines Alters, einer Krankheit oder einer anderen Ursache eingeschränkt ist.

Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf SmartLynx Airlines nach Maßgabe von Art. 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 verlangen, dass ein behinderter Fluggast oder ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser behinderte Fluggast oder dieser Fluggast mit eingeschränkter Mobilität benötigt. SmartLynx Airlines befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Passagiere besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.

4.2.
SmartLynx Airlines ist berechtigt, auf der Vorlage eines schriftlichen, ärztlichen Berichts (in englischer Sprache), der frühestens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt wurde, über die Reisefähigkeit zu entscheiden. Solche Fälle sind wie folgt:

a) Vor 21 Tagen hatte eine Person einen Herzinfarkt;

b) Vor 10 Tagen hatte eine Person einen Angriff;

c) Vor 7 Tagen hat eine Person ein Baby zur Welt gebracht;

d) ein Baby ist weniger als 3 Tage alt;

e) ein Passagier leidet an einer Dekompressionskrankheit;

f) Vor 14 Tagen hatte eine Person eine Lungenentzündung;

g) eine Person kann keine sitzende Position einnehmen;

h) Vor 14 Tagen hatte eine Person ein Kopftrauma;

i) Knochenbruch;

j) eine Person war länger als 28 Wochen schwanger;

k) schwere Venenthrombose;

l) schwere psychische Erkrankung (ein Passagier muss von einer Begleitperson befördert werden, deren Sitz im Flugzeug sich in der Nähe seines eigenen befindet);

m) ein Passagier hat eine ansteckende Krankheit, die andere Passagiere und / oder Mitglieder der Flugbesatzung gefährden kann;

n) ein Passagier hat eine Krankheit, die sich während des Fluges verschlimmern kann;

o) andere Umstände, die entweder die Sicherheit des Fluges oder die Sicherheit der Passagiere gefährden können.
 

4.2.1.
Passagiere, die an Asthma leiden, benötigen kein ärztliches Attest. 120 Stunden vor Abflug ist jedoch das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) darüber zu informieren, ob sie eine Sauerstoffflasche benötigen. Die Bereitstellung einer Sauerstoffflasche erfordert eine zusätzliche Gebühr. Eine eigene Sauerstoffflasche eines Passagiers, die für Flüge bestimmt ist, darf mit Genehmigung des Luftfahrtunternehmens in der Flugzeugkabine befördert werden. Während des Fluges darf ein Passagier eine Sauerstoffflasche nur unter Aufsicht der Flugbesatzung benutzen.
 

4.2.2.
Ein Passagier, der an Diabetes leidet, darf die Medikamente, die er möglicherweise während des Fluges benötigt, im Handgepäck mitführen.


4.3. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität
Beförderung von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden vom Luftfahrtunternehmen gemäß der Verordnung Nr. 1107/2006 angeboten. Die Unterstützung durch SmartLynx Airlines hängt von den Sicherheitsbestimmungen, der Flugzeugausrüstung und der Flughafensituation ab.

Die Flugbegleiter sind Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen ihrer Möglich-keiten während des Fluges gerne behilflich. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Flugbegleiter nicht verpflichtet sind, die Fluggäste zu heben oder zu tragen. Die Hilfestellung der Flugbegleiter darf außerdem nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können ausschließlich durch eine mitreisende Begleitperson erfolgen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auf den von uns eingesetzten Flugzeugen sowohl der Sanitärbereich beengt als auch der Gangbereich schmaler ist als in anderen Verkehrsmitteln.

Bis zu zwei Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen für behinderte Fluggäste werden kostenlos im Frachtraum transportiert. Die Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen sollten zusammenklappbar sein. Die Laderaumgröße als auch vorgeschriebene Laderaumgewichtsbelastungen können den Transport insbesondere von batteriebetriebenen Rollstühlen oder Mobilitätshilfen un-möglich machen. Bitte beachten Sie, dass batteriebetriebene Rollstühle nur aufrecht transportiert werden können und daher die Maße der Flugzeug-Laderaumklappe unter Umständen eine Verladung unmöglich machen können. Ebenso kann eine Ver- bzw. Entladung an einem Flughafen aufgrund fehlender Verladehilfsmittel unmöglich sein.

Ein Beförderungsanspruch besteht daher und aufgrund von Gefahrgutvorschriften (insbe-sondere sind Nassbatterien verbotene Gegenstände, zugelassen sind aber Trocken und Gelbatterien) nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Rollstuhls bzw. der Mobilitätshilfe rechtzeitig (bis spätestens 48 Stunden vor Abflug) unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet, und von diesem schriftlich rückbestätigt wurde.

Ist der Fluggast nicht im Besitz eines eigenen Rollstuhls  haben mobilitätseingeschränkte Fluggäste die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bestellung bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor Abflug über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) erfolgt.

Auf der Grundlage des von einem Passagier ausgefüllten Antrags leistet SmartLynx Airlines behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität folgende Unterstützung:

a) WCHR - ein Passagier, der in der Lage ist, Stufen auf- und abzusteigen und sich in einer Flugzeugkabine zu bewegen, jedoch einen Rollstuhl benötigt, um vom Flugzeug zum Flughafenterminal zu gelangen;

b) WCHS - ein Passagier, der nicht in der Lage ist, Stufen auf- und abzusteigen, sich jedoch in einer Flugzeugkabine bewegen kann und einen Rollstuhl benötigt, um vom Flugzeug zum Flughafenterminal innerhalb des Flughafens transportiert zu werden;

c) WCHC - Diese Kategorie umfasst eine breite Kategorie von Passagieren: Sie umfasst Personen, die sich nur mit Hilfe eines Rollstuhls oder eines anderen Mittels bewegen können und die von der Ankunft am Flughafen bis zum Sitzen im Flugzeug jederzeit Unterstützung benötigen, falls erforderlich, in einem speziellen Sitz, der auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zu dieser Kategorie gehören auch behinderte Passagiere, deren untere Gliedmaßen betroffen sind und die Unterstützung beim Ein- und Aussteigen aus einem Flugzeug sowie beim Bewegen in einem Flugzeug benötigen, die jedoch im Allgemeinen unabhängig sind und sich im eigenen Rollstuhl auf einem Flughafen bewegen können. Eine Aufzeichnung über den Grad der Unabhängigkeit vor der Abreise ermöglicht es, unnötige Hilfe zu vermeiden;

d) BLND - ein Passagier ist blind oder sehbehindert;

e) DEAF - ein Passagier ist taub oder hörgeschädigt und hat Sprachstörungen;

f) DEAF / BLND - Ein Passagier ist blind und taub und kann sich nur mit Hilfe einer Begleitperson bewegen;

g) DPNA - ein Passagier mit geistiger oder entwicklungsbedingter Behinderung, der Unterstützung benötigt. Dazu gehören Passagiere, die beispielsweise an Alzheimer oder am Down-Syndrom leiden;

h) STCR - ein Passagier, der nur in liegender Position auf einer Trage transportiert werden kann. Ein solcher Passagier wird in einem Krankenwagen zu oder von einem Flugzeug transportiert.
 

4.4. Assistenzhunde (Blindenführhunde / Signalhunde / Servicehunde)
SmartLynx Airlines befördert Assistenzhunde kostenlos in der Kabine. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie einen Assistenzhund während des Flugs benötigen und ein Sachkundenachweis darüber, dass der Assistenzhund zweckmäßig ausgebildet wurde.

Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften ist die Anzahl der Assistenzhunde pro Flug im Fluggastraum begrenzt. Daher muss die Beförderung des Assistenzhunds im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Für die Mitnahme des Assistenzhunds an Bord beachten Sie bitte auch folgende Regeln:

• Der Hund passt vor meinen Sitzplatz (in den Fußraum meines Sitzplatzes).
• Der Hund wird auf dem Boden vor meinem Sitzplatz angeleint liegen oder sitzen.
• Der Hund wird in keinem Fall auf einem Fluggastsitz sitzen.
• Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern.

Einstufungen:
• Blindenführhunde (engl. guide dog) haben die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte wie Lifte, Treppen, Zebrastreifen oder Ampeln an.

• Signalhunde oder Gehörlosenhunde (engl. hearing dog) unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Verständigen bzw. Anzeigen verschiedener Haushalts-geräusche wie Klopfen oder Läuten an der Türglocke, Anzeigen von Alarmglocke, Wecker, Zeitschaltungen, Telefon, Schreien eines Babys, Rufen des Namens des Hundeführers/der Hundeführerin, Feueralarm. Die Hunde sind ausgebildet physischen Kontakt aufzunehmen und leiten ihre Partner/in zur Geräuschquelle hin.

• Medizinische Signalhunde (engl. medical response dog) unterstützen Menschen mit Diabetes, indem sie auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam machen (engl. diabetes alert dog). Auch Epileptiker werden im Umfeld gewarnt, dass in Kürze ein epileptischer Anfall beginnen wird (engl. seizure alert dog). Die Hunde sind teils auch speziell darauf trainiert, einem Epileptiker während eines Anfalls zu helfen (engl. seizure response dog).

• Servicehunde (engl. service dog) erbringen Hilfeleistungen, indem sie motorische Tätigkeiten durchführen und als Stützen zur Verfügung stehen. Beispielsweise können sie heruntergefallene Gegenstände aufheben, Türen öffnen oder den Lichtschalter betätigen. Eine vor allem in Deutschland weitere Bezeichnung für Hunde, die in unterschiedlichem Maße Unterstützung für Menschen mit Behinderungen leisten, ist Behindertenbegleithund.

• Kombinationshunde sind derart ausgesuchte und ausgebildete Hunde, die die Fähigkeiten von Blindenführhunden und Signalhunden kombinieren und den mehrfachbehinderten Hundeführern kombinierte Tätigkeiten ausführen.


4.5. Sitzplätze an Bord für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Alle Passagiere mit eingeschränkter Mobilität müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen Platz nehmen:

• In der Regel in jeder Reihe am Fensterplatz „A“ oder „F“ sitzen;
• Pro Reihe ist maximal ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität zulässig.

Passagieren mit eingeschränkter Mobilität dürfen nicht die Plätze C und D sowie die Plätze in den Notausgangsreihen (Exit Plätze) zugewiesen werden.
 

4.6. Beförderung von Fluggästen mit Gipsverband
Fluggäste mit Gipsverband werden darauf hingewiesen, dass eine Beförderung innerhalb der ersten vier (4) Tage nach Anlegen des Gipsverbandes, unabhängig davon, ob der Gipsverband offen oder geschlossen getragen wird, mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden ist und SmartLynx Airlines deswegen die Beförderung des betroffenen Fluggastes nicht bestätigen kann.

Falls der Gipsverband mindestens vier (4) Tage lang komplikationslos getragen wurde, kann der Fluggast mit Gipsverband befördert werden. Bei geschlossenem Gipsverband wird allerdings aus medizinischer Sicht eine Spaltung des Gipses dringend empfohlen.

Benötigt der Fluggast aufgrund des Gipsverbandes zusätzlichen Platz im Flugzeug, so ist in jedem Fall eine vorherige Anmeldung beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2) erforderlich. Diese muss spätestens 48 Stunden vor Antritt des Fluges erfolgen, andernfalls ist SmartLynx Airlines berechtigt, die Beförderung auf Einzelfallbasis zu verweigern.

4.7. Kranker Passagier
Der Transport auf dem Luftweg kann zu Gesundheitsrisiken führen. Kranke Passagiere werden nur akzeptiert, wenn sie über eine schriftliche Fluggenehmigung / einen Gesundheitsbericht eines Arztes verfügen (vorzugsweise in englischer Sprache). Fluggäste, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen oder unvorhersehbare medizinische Hilfe benötigen, werden normalerweise nicht für die zusätzlichen Leistungen belastet. Wenn eine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit eines Arztes erforderlich ist, muss diese Bescheinigung auch eine Erklärung über die Notwendigkeit einer Begleitperson / Anwesenheit enthalten. Ist aufgrund der Bescheinigung eine Begleitperson erforderlich müssen die Passagiere ihre eigene Begleitperson zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.

5. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Sitzplätze am Notausgang unterliegen besonderen gemeinschaftsrechtlichen Sicherheitsbestimmungen. SmartLynx Airlines ist daher berechtigt, eine Buchung dieser Sitzplatzkategorie an folgende Personenkreise abzulehnen:

• Kleinkinder und Kinder (bis einschließlich 17 Jahre)
• Schwangere
• Personen, die eingeschränkt mobil sind
• Personen, die durch ihre Körpermaße und -fülle, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
• Personen, die weder die deutsche noch englische Sprache verstehen und sprechen

Mit der Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgänge sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen. Darüber hinaus muss der Fluggast bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass der Fluggast den Anweisungen der Crew in deutscher oder englischer Sprache Folge leisten kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist SmartLynx Airlines berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SmartLynx Airlines das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern.

Eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) wird empfohlen.

6. Beförderung von Fluggästen in Reihe 1

Sitzplätze in Reihe 1 unterliegen besonderen gemeinschaftsrechtlichen Sicherheitsbestimmungen. SmartLynx Airlines ist daher berechtigt, eine Buchung dieser Sitzplatzkategorie an folgende Personenkreise abzulehnen:

• Kleinkinder (bis einschließlich 2 Jahre)
• Schwangere
• Personen, die eingeschränkt mobil sind
• Personen, die durch ihre Körpermaße und -fülle, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen

Mit der Reservierung eines Sitzplatzes in Reihe 1 sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist SmartLynx Airlines berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat SmartLynx Airlines das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern.

Eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) wird empfohlen.

7. Beförderung von Kindern

7.1. Kleinkinder
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 3 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene (Mindestalter 18 Jahre, es sei denn es ist das Elternteil des Kindes) darf max. zwei (2) Kleinkinder begleiten. Während eines Fluges kann ein erwachsener Passagier entweder ein Baby auf seinem Schoß halten, ohne einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen, oder es in einem separaten Kindersitz transportieren, wenn ein zusätzlicher Sitzplatz gebucht wurde. Kleinkinder sind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) zu sichern, der nach Anweisung des Bordpersonals anzulegen ist. Wenn zwei Babys zusammen mit einem Erwachsenen reisen, muss für eines der Babys ein zusätzlicher Sitzplatz gebucht werden, der mit dem entsprechenden Kindersitz ausgestattet ist. Passagiere müssen, wenn sie es wünschen, mit dem Buggy bis zum Gate des Flugzeugs beim Einsteigen gelassen werden.

7.2. Kinder
Als Kinder gelten auf SmartLynx Airlines Flügen Kinder die das zweite Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, also Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren. Jedes Kind muss von einem Erwachsenen begleitet werden, es sei denn, das Kind reist als unbegleiteter Minderjähriger. Die Person, die das Kind begleitet, muss mindestens 18 Jahre alt sein (es sei denn, diese ist ein minderjähriger Elternteil des Kindes).

7.3. Unbegleitete Kinder
Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung eines erwachsenen Passagiers reisen. Die Beförderung unbegleitet reisender Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren ist nur möglich, sofern diese vorher, spätestens jedoch 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit, bei SmartLynx Airlines (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) angemeldet wurden und die Beförderung bestätigt wurde. Die Leistungen für unbegleitet reisende Kinder können auch für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gebucht werden.

Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren dürfen nur ohne Begleitung eines erwachsenen Passagiers reisen, sofern sie vor dem Flug von einem Erwachsenen zum Abflugort begleitet werden und der Beförderer eine schriftliche Bestätigung mit Namen erhält die besagt, dass ein anderer Erwachsener auf die Ankunft des Kindes am Zielflughafen wartet. Während der Reise erhalten diese Kinder die Unterstützung des Beförderers (UM) am Abflugort und am Bestimmungsort. Unbegleitet reisende Kinder werden nur befördert, wenn bei der Abfertigung ein offizielles Pass- bzw. Ausweisdokument mit Lichtbild vorgelegt wird. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben für die Reise in bestimmten Ländern eine schriftliche Einverständniserklärung am Check-in-Schalter vorzulegen. Falls die Erziehungsberechtigten/Eltern geschieden sind oder getrennt leben, haben sie am Check-in-Schalter eine schriftliche Bestätigung jedes Erziehungsberechtigten/Elternteils vorzulegen. Für bestimmte Länder gelten Sonderbestimmungen. Die Erziehungsberechtigten/Eltern müssen bis zum Abflug des Flugzeuges am Flughafen warten.

Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren dürfen ohne Begleitung eines erwachsenen Passagiers reisen. Ein Kind kann auf schriftliche Anfrage der Eltern die Unterstützung von SmartLynx Airlines (MAAS) erhalten.

Die Begleitung von Kindern (UM / MAAS) erfordert eine zusätzliche Gebühr, deren Betrag von SmartLynx Airlines veröffentlicht wird.

HINWEIS: In manchen Ländern müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

8. Beförderung von Gepäck und Tieren

8.1. Freigepäck
Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm und einer maximalen Größe von 32cm x 84cm x 56cm einschließlich Gepäckgriff und Räder pro Fluggast transportiert die Airline SmartLynx bei Flugbuchung im Perfect-Tarif als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von Kindern und Kleinkindern ohne eigenen Sitzplatzanspruch. 

Bei Flugbuchung im Pure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck.

Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifs erhebt die Airline SmartLynx Zuschläge.

Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes innerhalb derselben Buchungsnummer möglich ist. Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs.

Wenn zwei oder mehr Passagiere zusammen als Gruppe (Familie) reisen, was durch das Flugticket für ein und denselben Flug bestätigt wird, oder wenn sie zusammen eingecheckt haben, wird die Gewichtsbeschränkung für das aufgegebene Gepäck summiert, jedoch darf das maximale Gewicht von einem aufgegebenen Gepäckstück 32 kg nicht überschreiten.

Kinderwagen, Buggy, Kinderbetten, Kindersitze, Rollstühle mit Trocken- oder Gelbatterien für behinderte Passagiere und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden ohne zusätzliche Kosten befördert, einschließlich der Fälle, in denen diese Gegenstände wie geprüft zur Beförderung eingereicht werden. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung von Gegenständen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und die nicht für den Transport im Flugzeugraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind. Sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck dürfen nicht enthalten:

a)Gegenstände, die aus Sicht des Luftfahrtunternehmens die Sicherheit des Fluges, die Sicherheit der Passagiere und ihres Eigentums gefährden können; Gepäck und Gegenstände, die während der Beförderung beschädigt werden können; Gepäck, das nicht für die Beförderung auf dem Luftweg bestimmt ist;

b) Gegenstände, deren Beförderung auf dem Luftweg gemäß den ICAO- und IATA-Regeln verboten ist;

c) Gegenstände, deren Beförderung auf dem Luftweg gemäß den geltenden gesetzlichen Normen verboten ist;

d) Gegenstände, die aus Sicht des Beförderers aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder anderer Merkmale nicht befördert werden können.

8.1.1. Aufgabe, Beförderung und Auslieferung
(a) SmartLynx Airlines kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 8.3.3.
(b) An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
(c) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.
(d) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. SmartLynx Airlines ist berechtigt, dem Fluggast die ihr ggf. entstandenen Aufbewahrungskosten für Gepäckstücke, die vom Fluggast verschuldet nicht abgeholt wurden oder deren Annahme zu Unrecht verweigert wurde, in Rechnung zu stellen.
(e) Das Gepäck des Fluggastes wird nicht befördert, wenn der Fluggast nicht in das Flugzeug, in das es eingeladen wird, einsteigt oder der Fluggast das Flugzeug nach dem An Bordgehen vor dem Start oder an einem Zwischenlandeort verlässt, ohne wieder an Bord zu gehen.
(f) Im Falle von verloren gegangenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck ist dies umgehend beim Gepäckermittlungsschalter (Lost and Found) des jeweiligen Ankunftsflughafens anzuzeigen. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt ist der Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.

In Übereinstimmung mit Art. 20 des Montrealer Übereinkommens und / oder Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt SmartLynx Airlines keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die im aufgegebenen Gepäck unter Verstoß gegen die Bestimmungen befördert werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Folgeschäden und indirekte Schäden, die durch den Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck entstehen.

8.1.2. Vom Flughafensicherheitspersonal entfernte Gepäckgegenstände
SmartLynx Airlines haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafensicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.

8.1.3. Gepäckkontrolle
SmartLynx Airlines ist berechtigt, die Größe und das Gewicht des Gepäcks jederzeit während der Beförderung zu überprüfen. SmartLynx Airlines kann den Inhalt des Gepäcks überprüfen, wenn der Passagier anwesend ist. Wenn ein Passagier abwesend ist, kann SmartLynx Airlines das Gepäck in Anwesenheit von mindestens einem Mitarbeiter des Flughafensicherheitsdienstes öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass das Gepäck Gegenstände enthält, deren Beförderung verboten ist oder die unter besonderen Bedingungen befördert werden müssen. SmartLynx Airlines haftet nicht für Schäden, die durch die Gepäckkontrolle entstehen, außer in Fällen, in denen der Beförderer grob fahrlässig gehandelt hat.

8.1.4. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheitskontrolle überprüft wurden.

Wenn der Passagier mit einem Transit über einen anderen Flughafen zum endgültigen Bestimmungsort reist, sollte der Passagier das vom Geschäft zur Verfügung gestellte spezielle Duty-Free-Gepäck erst am endgültigen Bestimmungsort öffnen. Andernfalls kann der Inhalt des Gepäcks am Transitflughafen / Sicherheitspunkt sichergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, muss der Passagier die Sicherheitsbeamten am Flughafen kontaktieren.

8.1.5. Zoll
Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.

8.1.6.
Das aufgegebene Gepäck wird im Laderaum des Flugzeugs befördert, in dem sich der Passagier befindet. Wenn das Gepäck nicht von demselben Flugzeug befördert werden kann, wird es so bald wie möglich in einem anderen Flugzeug geliefert.

8.1.7.
Im aufgegebenen Gepäck wird aufgrund der Übergabe nicht empfohlen, zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände wie Parfümerieprodukte, Parfums und Eau de Toilette, Dioptriengläser und Sonnenbrillen, Kontaktlinsen, Flaschen, Glaswaren und Porzellan, Wasserpfeifen und andere zerbrechliche Gegenstände mitzunehmen. Pharmazeutische Produkte, Geld, Kreditkarten und andere Wertsachen, wertvolle Kunstwerke, Schmuck und Edelmetalle, Schlüssel, Wertpapiere, Pässe und Ausweisdokumente, Datenträger, Kopfhörer, CD-Player, Kameras, MP3-Player, Mobiltelefone, Laptops und andere zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände. SmartLynx Airlines haftet nicht für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.

8.1.8.
Gepäck, einschließlich Gepäck mit Reißverschluss, muss ordnungsgemäß verschlossen sein, damit es sich während der Beförderung nicht öffnen kann.

8.1.9. Waffen
Sportwaffen, Jagdwaffen und dazugehörige Munition sowie alle Gegenstände, die den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken oder als solche gekennzeichnet sind, sind vor Reiseantritt beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anzumelden. Ein frühzeitiges Erscheinen am Check-in-Schalter am Abflugtag wird empfohlen. SmartLynx Airlines lässt die Beförderung derartiger Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Ein Fluggast darf pro Person eine Bruttomenge von maximal 5 kg Munition (der Unterklasse 1.4S, UN0012 oder UN0014) mitführen. Für die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Mitführung von Waffen und Munition ist der Fluggast verantwortlich. Für die Beförderung von Waffen wird ein gesondertes Entgelt erhoben, welches der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Entgelttabelle zu entnehmen ist.

8.2. Handgepäck
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 5 kg aufweisen (ein Handgepäckstück). Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten, sofern auf dem Flugschein nichts anderes angegeben ist. Das Handgepäck vom Fluggast ist in jedem Fall unter den vor dem Fluggast befindlichen Sitz oder in ein Gepäckfach in der Kabine des Flugzeugs zu verstauen. Wenn das Handgepäck die veröffentlichten, maximalen Grenzen überschreitet, wird es nicht zur Beförderung in der Flugzeugkabine genehmigt und ist aufzugeben. Übergepäckzuschläge können anfallen.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 622/2003 dürfen Fluggäste auf in der Europäischen Union und der Schweiz startenden Flügen (einschließlich von Anschlussflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter, Pasten, Lotionen oder andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Höchstmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitführen. Entscheidend ist die auf dem Behälter aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behälter sind zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter zu verpacken. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen, die über SmartLynx Airlines (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) erfragt werden können. Manche Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende Regelungen erlassen.

8.2.1.
In der Flugzeugkabine ist ein Passagier berechtigt, bestimmte Gegenstände des persönlichen Gebrauchs mitzuführen:

a) eine kleine Handtasche;

b) einen Mantel, einen Schal;

c) einen Regenschirm oder einen Stock;

d) eine Kamera oder ein Fernglas;

e) einen kleinen Laptop;

f) etwas zu lesen während des Fluges;

g) Nahrung für ein Kind, die während des Fluges benötigt wird;

h) Medikamente, die während des Fluges benötigt werden;

i) ein Paar Krücken oder ein vollständig zusammenklappbarer Rollstuhl für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;

j) einen Kindersitz, wenn er in den Gepäckraum der Flugzeugkabine passt.

Handgepäck muss in den Gepäckraum der Flugzeugkabine oder unter den Vordersitz passen. Der Beförderer ist berechtigt, Handgepäck im Laderaum des Flugzeugs zu befördern. SmartLynx Airlines haftet nicht für Schäden, die durch nicht aufgegebenes Gepäck (Handgepäck) verursacht wurden.

8.2.2.
Aus Sicherheitsgründen ist es in einer Flugzeugkabine verboten, folgende Gegenstände mitzunehmen: Messer jeglicher Art; Scheren jeder Größe; Schusswaffen und Spielzeugwaffen; Scheinwaffen; Katapulte; Besteck; Klingen und Rasierer; mechanische Gegenstände; pfeilförmige Tasten; Flaschenschrauben; Stricknadeln; Sportstöcke und Schlagwerkzeuge; Billardstöcke; Metallnagelfeilen und andere Gegenstände, die der Sicherheitsdienst eines Flughafens als gefährlich erachten kann und die zur Gefährdung der Passagiere und der Flugzeugbesatzung verwendet werden können. Die oben genannten Gegenstände werden auf einem Flughafen ohne Entschädigung beschlagnahmt.

8.3. Sonder-/Übergepäck
Übergepäck ist jedes Gepäck, welches gewichtsmäßig und/oder anzahlmäßig die Freigepäckgrenze überschreitet. Sondergepäck ist jedes Gepäckstück, welches auf Grund seiner Ausmaße (z. B. übergroßes und sperriges Gepäck) nicht als normales Gepäckstück gilt, auch wenn es gewichtsmäßig unter der Freigepäckgrenze liegt. Sportgepäck (z.B. Fahrräder, Ski, Snowboards, Tauchausrüstungen, Fallschirme, Golftaschen, Surfbretter, Angelruten) gilt ebenfalls als Sondergepäck.

HINWEIS: Die Regelungen zur Beförderung von Sonder-/Übergepäck gelten nur für die Beförderung mit SmartLynx Airlines. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.

8.3.1. Allgemeines
SmartLynx Airlines übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden an Sonder- bzw. Übergepäck auf ihren Flügen, sofern dieses aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Danach gilt eine höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck, wenn der Fluggast spätestens bei der Aufgabe des Reisegepäcks eine besondere Erklärung abgibt und den verlangten Zuschlag entrichtet. Passagiere, die entsprechendes schadensanfälliges Reisegepäck (z.B. Elektrogeräte, Flachbildschirme u.ä.) aufgeben, müssen bei der Abfertigung eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass sie darauf hingewiesen worden sind, dass ihr Gepäck aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist und dass SmartLynx Airlines von jeglicher Verantwortung freigesprochen werden.

Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck durch SmartLynx Airlines ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt bis zu 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.

Es steht SmartLynx Airlines grundsätzlich frei, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob Über- oder Sondergepäck befördert wird. Entscheidungsgrundlage für die Beförderung von Über- und Sondergepäck sind die verfügbare Laderaumkapazität sowie Sicherheits- und Arbeitsschutz-bestimmungen. Über- und Sondergepäck kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden. Ein Beförderungsanspruch auf angemeldetes Über- und Sondergepäck besteht nur, wenn die Anmeldung durch SmartLynx Airlines bestätigt wird.

Jegliches Gepäckstück (einerlei, ob Reisegepäck oder Sportgepäck) über 32 kg muss spätestens 48 Stunden vor Abflug beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). als besonders schweres Sondergepäck angemeldet und rückbestätigt werden. Bei der Anmeldung sind das Gewicht und die Maße des Übergepäcks bzw. des Sondergepäcks anzugeben.

Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sondergepäckkapazität können nicht erstattet werden.

8.3.2. Beförderung von Sportgepäck
Sportgeräte müssen gesondert verpackt werden. SmartLynx Airlines empfiehlt, Sportgeräte in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss als solches beim Check-in erkennbar sein. SmartLynx Airlines haftet nicht für etwaige Schäden an Sportgeräten bzw. Sportgepäck, soweit diese nachweislich durch mangelhafte Verpackung verursacht wurde.

Für folgende Sportgeräte gelten zusätzlich die weiteren Bestimmungen:

• Werden Tauchgeräte als Gepäck mitgeführt, sind die Gürtel ohne Bleigewichte mitzuführen; Pressluftflaschen werden nur in entleertem Zustand befördert. Zur Beförderung von Tauchlampen ist die wärmeerzeugende Komponente oder die Batterie getrennt einzupacken, um eine Einschaltung während der Beförderung zu verhindern. Jede ausgebaute Batterie ist gegen Kurzschluss zu sichern.
• Fahrräder mit Hilfsmotor oder Elektromotor gelten als Gefahrgut und sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Für Behinderten-, Therapie- und Rollstuhlfahrräder gelten Sonderregelungen.
• Golftrolleys mit Lithium-Batterien/Akkus gelten als Gefahrgut und sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen.

8.3.3. Verpackung von Sondergepäck:
Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen separat zu verpacken. SmartLynx Airlines kann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist. Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von SmartLynx Airlines - es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung zu sorgen. SmartLynx Airlines übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren.

Den Nachweis über aufgegebenes Sonder-/Sportgepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.

Aufgegebenes Sonder-/Sportgepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Sonder-/Sportgepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.

8.4. Beförderung von Tieren
Lebende Tiere können gemäß den Anweisungen des Beförderers und der vorherigen schriftlichen Genehmigung befördert werden, sofern alle Risiken im Zusammenhang mit der Beförderung eines Tieres vom Passagier übernommen werden. Tiere werden nur in speziellen Behältnissen zur Beförderung zugelassen, sofern sie über gültige Gesundheits- und Impfbescheinigungen, eine Einreisegenehmigung und andere Dokumente verfügen, die für die Beförderung eines Tieres auf der Durchreise oder dessen Einreise in den Bestimmungsstaat erforderlich sind.

Die Beförderung von Tieren unterliegt der SmartLynx Airlines Zustimmung und ist entgeltpflichtig. Der Transport von Haustieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations. Bei Nichteinhaltung der nachstehenden Beförderungsbedingungen ist SmartLynx Airlines berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet SmartLynx Airlines nicht. Der Transport von Nagetieren und Reptilien (z.B. Hasen, Kaninchen, Hamster, Mäuse, Ratten, etc.) ist sowohl in der Kabine als auch im Frachtraum ausgeschlossen. Auf die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken wird hingewiesen.

8.4.1.
SmartLynx Airlines übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden.

Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Haustier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt SmartLynx Airlines. Die Beförderung von Haustieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2.). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 10 Wochen werden von SmartLynx Airlines nicht befördert.

8.4.2. Tiere in der Kabine
Die Haustiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren sowie fortlaufend hygienisch einwandfreien, flexiblen Behältnis, z.B. Tasche (Maße des Behältnisses bis max.: 55 cm x 45 cm x 25cm, bis 10 kg Gewicht inkl. Behältnis) artgerecht, d.h. mit ausreichend Freiraum, transportiert werden und dürfen das Behältnis während des Fluges nicht verlassen. Das Behältnis darf nicht auf den Sitzen abgestellt und muss unter den Vordersitz geschoben werden. Während des Fluges darf kein Tier aus dem Tierträger genommen werden. Haustiere müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Transportbehältnis ist vom Fluggast zu stellen. SmartLynx Airlines übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren.

8.4.3. Tiere im Frachtraum
Die Tiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren sowie fortlaufend hygienisch einwandfreien, stabilen Behältnis (Hartschalenbox) artgerecht, d.h. mit ausreichend Freiraum, transportiert werden und dürfen während der Beförderung keinen Auslauf bekommen. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). angemeldet und rückbestätigt wurde und wenn das Transportbehältnis für das Tier den vorgenannten Anforderungen entspricht. Das Tier muss spätestens 60 Minuten vor Abflug am Check-in- Schalter aufgegeben werden.

9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

10. Verpflichtungen von SmartLynx Airlines während eines Fluges

SmartLynx Airlines stellt einem Passagier Informationen und Anweisungen in Bezug auf den Sitz und die Verwendung zur Verfügung:

a) Sicherheitsgurte;

b) Notausgänge und Ausrüstung für den gemeinsamen Gebrauch der Fluggäste;

c) Schwimmwesten und Sauerstoffmasken für Passagiere;

d) sonstige für den individuellen Gebrauch vorgesehene Ausrüstung;

Die Fluggesellschaft informiert die Passagiere über das Rauchverbot und die Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug. Im Bedarfsfall informiert die Fluggesellschaft die Fluggäste über Sofortmaßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu ergreifen sind.

11. Verhalten an Bord des Flugzeuges

11.1. Verhalten an Bord
Fluggäste sind verpflichtet, den Anweisungen der Besatzung zu folgen. Fluggäste haben sich an Bord so zu verhalten, dass

• weder das Flugzeug noch Personen oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden;
• Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflichten nicht behindert werden;
• andere Fluggäste oder die Flugbesatzung keine Sach- oder Personenschäden erleiden und keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt sind;
• sie nicht gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Fluggesellschaft oder des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder gegen Anweisungen im Rahmen der Betriebsvorschriften verstoßen.

11.2. Verpflichtungen des Passagiers
Ein Passagier ist verpflichtet, alle Reisedokumente mit sich zu führen und alle Anforderungen des Staates zu erfüllen, in dem sich der Bestimmungsort, der Transitort oder der Zwischenstopp befindet. Ein Passagier ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die SmartLynx Airlines entstehen, weil SmartLynx Airlines verpflichtet ist, den Passagier in den Abflugstaat zurückzubringen, wenn dem Passagier die Einreise in den Transitstaat oder den Bestimmungsstaat verweigert wurde;

Auf Aufforderung der Besatzung die Sitze zu wechseln, wenn dies für die Wartung des Luftfahrzeugs oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;

12 Stunden vor einem Flug, bei tieferem Tauchen oder bei einem Zwischenstopp - 24 Stunden vor Abflug - nicht zu tauchen;

11.3. Benutzung elektronischer Geräte
An Bord von SmartLynx Airlines können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen an Bord benutzt werden.

Bluetooth-Zubehör (z.B. kabellose Tastatur, Kopfhörer) darf nur während des Fluges, jedoch nicht während des Starts und der Landung benutzt werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt. Außerdem kann die Crew aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe). Wird diese Bedingung verletzt, ist ein Passagier verpflichtet, SmartLynx Airlines eine Strafgebühr in Höhe von 355 EUR zu zahlen.

11.4. Anschnallpflicht
Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass während des gesamten Fluges Anschnallpflicht während der Zeit besteht, in der Sie sich auf Ihrem Sitzplatz befinden. Den Anweisungen des Bordpersonals ist strikt Folge zu leisten.

11.5. Nichtraucherflüge
Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeuges und während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen. Im Falle eines Verbotsverstoßes ist ein Passagier verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr in Höhe von 355 EUR zu zahlen.

11.5. Alkoholische Getränke
Der Genuss von alkoholischen Getränken, die Sie selbst mit an Bord gebracht haben, ist während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Sollten Sie die Regel nicht befolgen, können Sie von der zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Verbotsverstoßes ist ein Passagier verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr in Höhe von 355 EUR zu zahlen. Die Flugbesatzung hat das Recht, an Bord genommenen Alkohol einzuziehen..

11.6. Allergien
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, aber auch im Sinne der anderen Fluggäste und der Flugsicherheit, dass Sie das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) über etwaige Allergien gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe spätestens 48 Stunden vor dem Abflug in Kenntnis setzen. SmartLynx Airlines kann nicht garantieren, dass der Fluggast an Bord keinen Allergenen ausgesetzt ist. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, soweit der Fluggast eine Allergie mit der Folge einer erheblichen Gefährdung der eigenen Gesundheit gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe besitzt, deren Absenz an Bord, in der Verpflegung oder der Raumluft nicht garantiert werden kann.

12. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck

12.1. Beschränkung und Ablehnung der Beförderung
SmartLynx Airlines kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen:

• das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord aufgrund des Verhaltens des entsprechenden Fluggastes in Gefahr gebracht werden;
• Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflicht behindert werden;
• Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Konsum von Alkohol, missachtet werden;
• das Verhalten des Fluggastes andere Fluggäste oder die Flugbesatzung unzumutbaren Belastungen, Sach- oder Personenschäden aussetzt;
• der begründete Verdacht besteht, der Fluggast werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen; die Beförderung gegen anzuwendendes Recht oder anzuwendende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches zu diesem Zeitpunkt überflogen wird, verstoßen würde;
• der Fluggast Untersuchungen seiner selbst oder seines Gepäcks verweigert, die aus Sicherheitsgründen ggf. erforderlich sind;
• der Fluggast nicht im Besitz gültiger oder einwandfreier Reisedokumente ist, seine Reisedokumente während des Fluges zerstört oder die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung verweigert;
• der Fluggast die für die Durchführung des Fluges erforderlichen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) nicht einhält;
• dem Fluggast die Einreise in ein Land verweigert wird;
• der Fluggast beim Check-in oder beim Einsteigen nicht nachweisen kann, dass er die Person ist, die in der Buchung als Fluggast genannt ist;
• der Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge, einschließlich solcher für vorangegangene Flüge, nicht bezahlt wurden;
• der Fluggast gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Fluggesellschaft oder des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder gegen Anweisungen im Rahmen der Betriebsvorschriften verstößt;
• der Fluggast nicht erlaubtes Gepäck mit sich führt;
• sich der Inhalt des Gepäcks nicht zweifelsfrei feststellen lässt;
• der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei dem Inhalt des Gepäcks um gefährliche Güter handelt;
• der Fluggast bei der Beförderung von Tieren gegen Ziffer 9.6. verstößt;
• der Fluggast bei Flugantritt mit Gipsverband die in Ziffer 4.5. festgelegten Anforderungen nicht erfüllt;
• der Fluggast den aufgrund eines Gipsverbandes erforderlichen zusätzlichen Platzbedarf nicht nach Ziffer 4.5. rechtzeitig angemeldet hat;
• der Fluggast die einzuhaltenden Meldeschlusszeiten (Check-in-Zeiten) oder die einzuhaltenden Mindesteinstiegszeiten (Boarding Time) nicht einhält,
• die Beförderung des Fluggastes mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden wäre

SmartLynx Airlines ist berechtigt, Fluggäste aus dem Flugzeug zu verweisen, ihre Weiterbeförderung an jedem Ort zu verweigern oder ihre Beförderung auf dem gesamten Streckennetz abzulehnen, falls dies zur sicheren Durchführung des Fluges bzw. zum Schutz von Fluggästen und Besatzung notwendig erscheint. Darüber hinaus ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.

Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit SmartLynx Airlines. Unter den Voraussetzungen des Artikels 4.1. darf SmartLynx Airlines verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer andern Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt.

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von SmartLynx Airlines richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und SmartLynx Airlines, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder SmartLynx Airlines oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und SmartLynx Airlines befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Änderungen

15.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB SmartLynx Airlines mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB SmartLynx Airlines vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB SmartLynx Airlines erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB SmartLynx Airlines abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB SmartLynx Airlines und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB SmartLynx Airlines und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 25.02.2022