BBB Iberia

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit IBERIA als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB IBERIA). 

 

 

1. Anwendungsbereich

1.1. 
Diese besonderen Beförderungsbedingungen (BBB IBERIA) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch IBERIA ausgeführt werden. 

 
1.2. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von IBERIA ausführen lassen. IBERIA ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften. 

 
1.3.  

Zusätzlich zu diesen BBB der IBERIA gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB IBERIA und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang. 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Iberia

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.  
Die IBERIA ist unter der folgenden Anschrift erreichbar: 

 

LÍNEAS AÉREAS DE ESPAÑA

SOCIEDAD ANÓNIMA OPERADORA UNIPERSONAL C/ Martínez Villergas

49 28027 Madrid Spanien 

 

3. Check-in

Die Mindestzeiten zum Einchecken müssen unbedingt eingehalten werden, um einen pünktlichen Abflug gewährleisten zu können. Sollte der Passagier die Annahmeschlusszeit überschreiten, ohne dass er die vorgeschriebenen Formalitäten erledigt hat, wird er nicht für den Flug zugelassen, ohne dass die Fluggesellschaft für die Ablehnung haftbar ist.

Bitte führen Sie stets Ihre gültigen Reisedokumente bei sich: Personalausweis bzw. Reisepass für Herkunfts- und Zielländer innerhalb der EU und den Schengen-Staaten, Reisepass und Visum für alle anderen Herkunfts-und Zielländer.

Die entsprechenden Stellen im Terminal für Iberia sind: Flugsteig, Check-In-Schalter und Iberia-Informationsschalter. Als Business-Class- bzw. Business-Plus-Passagier stehen Ihnen auch die VIP-Lounges zur Verfügung.

Die einzuhaltenden Vorgabezeiten sind so aufgestellt, dass die Fluggesellschaft sämtliche Anforderungen für die Abfertigung eines Fluges erfüllen kann.

4. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

4.1. Kleinkinder unter 2 Jahren

Kinder, die zum Zeitpunkt des Abflugs ihren zweiten Geburtstag noch nicht erreicht haben (INF) und keinen eigenen Sitzplatz belegen, zahlen zwischen 10 und 30 % des Flugpreises des begleitenden Erwachsenen. Sollten sie einen eigenen Sitzplatz belegen, werden sie wie Kinder zwischen 2 und 11 Jahren behandelt.

Da ein Sitzplatz belegt wird, müssen Sie einen TÜV-zugelassenen Kindersitz mitbringen, in dem das Baby unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reisen wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die gesamte Flugstrecke ein Ticket zum Kindertarif erwerben müssen, falls das Kleinkind vor dem Ende der Reise zwei Jahre alt wird.

 

Auf IBERIA Flügen die von Lan Airlines durchgeführt werden, gilt für in der Business Class mitreisende Kleinkinder der gleiche Tarif wie für Erwachsene. Sie erhalten einen eigenen Sitzplatz unter Anwendung der für solche Fälle oben genannten Sicherheitsvorschriften.

Babys unter 8 Monaten:

Für Babys bis maximal 11kg stehen Ihnen auf Interkontinentalflügen von IBERIA komfortable Babybettchen zur Verfügung. Auf Interkontinentalflügen verfügt jedes Flugzeug von IBERIA über eine begrenzte Anzahl von Babybettchen. Diese Babybettchen sowie die Sitzplätze der begleitenden Erwachsenen können nicht online gebucht werden.

 

4.2. Kinder zwischen 2 und 11 Jahren:

Je nach dem Tarif Ihres Fluges erhalten Sie einen Ermäßigungsprozentsatz.

Kinder über zwei und unter zwölf Jahre erhalten auf Inlandsflügen einen Ermäßigungsprozentsatz entsprechend des gewählten Tarifs. Auf die günstigsten Tarife wird diese Ermäßigung nicht angewendet.

Auf internationalen Flügen ist dieser Prozentsatz abhängig vom Zielort und dem gewählten Tarif. Für bestimmte Angebote gilt diese Ermäßigung nicht

5. Beförderung von Schwangeren

5.1. Allgemeines

Iberia verlangt bis zur 28. Schwangerschaftswoche keine besondere Genehmigung

Das medizinische Handbuch der IATA (International Air Transport Association) rät erst ab der 28. Schwangerschaftswoche hierzu.

Ihr behandelnder Arzt berät Sie hinsichtlich Ihrer Flugreisetauglichkeit.

Iberia ermöglicht Ihnen den bevorzugten Zugang zum Flugzeug. Melden Sie sich bei unserem Personal am Flugsteig, das Ihnen zeigt, wie Sie zuerst an Bord gehen können.

Schwangere Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche können nicht mit Flügen IB5XXX, die von Vueling durchgeführt werden, reisen.

 

5.2 Fliegen in der Schwangerschaft

Erfahren Sie, welche Genehmigungen und Atteste Sie für Flüge ab der 28. Schwangerschaftswoche benötigen.

Die IATA empfiehlt schwangeren Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche (im Falle von Mehrlingen: ab der 32. Schwangerschaftswoche) keine Flugreise mehr anzutreten.

Wenn Sie jedoch dennoch in diesem Zeitraum reisen müssen, müssen Sie beim Einsteigen ins Flugzeug ein ärztliches Attest vorlegen. Eine Woche nach der Entbindung können Sie erneut Flugreisen antreten.

5.3 Fliegen mit Neugeborenen

Iberia gestattet den Flug jederzeit, empfiehlt jedoch, dass Frühgeborene oder Babys, die keine 7 Tage alt sind, nicht im Flugzeug reisen.

Bitte bedenken Sie:

  • Der Druckwechsel in der Kabine kann dem Neugeborenen Beschwerden verursachen (lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt beraten)
  • Wir empfehlen Ihnen, dafür zu sorgen, dass das Baby vor und während des Fluges ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt, da Babys sehr anfällig für Dehydrierung sind.

6. Beförderung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen

Unsere Flotte ist für die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität geeignet und, außer aufgrund der Flugzeuggröße, sind die Flugzeuge auf die vielseitigsten Formen des Ein- und Ausstiegs ausgelegt: remote, Finger, mit dem Aufzug oder Ambulift.

  • Sitze mit klappbaren Armlehnen am Gang.
  • Rollstuhl an Bord. Flugzeuge und Flotten, welche dies aufgrund ihrer Größe ermöglichen, haben einen Rollstuhl an Bord, um Fluggästen bei Bedarf die Mobilität innerhalb des Flugzeuges zu erleichtern.
  • Behindertengerechte Toiletten Langstreckenflugzeuge haben im Allgemeinen behindertengerechte und größere Toiletten, um den Komfort und die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Fragen Sie unsere Crew nach ihrer Lage und bitten Sie bei Bedarf um Begleitung von und zu Ihrem Sitzplatz

7. Beförderung von Gepäck

7.1. Handgepäck

Je nach Flugklasse unterscheiden sich Anzahl der Gepäckstücke sowie das Gewicht des Gepäcks (zwischen 10 kg und 14 kg) je nach gebuchtem Tarif. Die Maße des Gepäckstücks sind hingegen immer gleich. Das Handgepäckstück darf maximal 56 cm x 40 cm x 25 cm groß sein und der zusätzliche persönliche Gegenstand (zum Beispiel Aktenkoffer, Handtasche oder Laptoptasche) darf die Maße 40 cm x 30 cm x 15 cm nicht überschreiten.

Der persönliche Gegenstand muss immer unter dem Vordersitz verstaut werden, das Handgepäckstück in den oberen Gepäckfächern des Flugzeugs. Das Handgepäck kann in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht wird, falls nicht ausreichend Platz an Bord sein sollte.

Überschreitet das Gepäckstück die genannten Maße, ist es beim Check-In Schalter aufzugeben.

Flüssigkeiten sind im Handgepäck in kleinen Behältern mit max. 100 Millilitern erlaubt, die in einem mit Klett- oder Reißverschluss verschließbaren transparenten Plastikbeutel verstaut sind und ein maximales Fassungsvermögen von einem Liter haben

7.2 Aufgabegepäck

Das Höchstgewicht der einzelnen Gepäckstücke ist das in Ihrem Freigepäck enthaltene Gewicht und beträgt max. 23 kg mit den Höchstmaßen 158 cm (Länge + Breite + Höhe). Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie Übergewicht bis zu 32 kg buchen. Gepäckstücke mit einem Gewicht von mehr als 32 kg dürfen nicht befördert werden.

Jedes aufzugebende Gepäckstück ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Passagier muss sein Gepäck einzeln aufgeben.

7.3. Sondergepäck / Sportgepäck

Informationen zum bei IBRIA beförderten Sondergepäck, Sportgepäck, Rollstühlen o.ä.  sowie Preisen und Buchungsmöglichkeiten finden sie unter: https://www.iberia.com/de/sondergepack/

7.4 Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände im Gepäck: Aus Sicherheitsgründen darf das Passagiergepäck keine der nachfolgenden gefährlichen Gegenstände enthalten: komprimierte Gase, ätzende Stoffe, Explosivstoffe, leicht entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktives oder oxidierendes Material, giftige oder infektiöse Substanzen oder Koffer mit eingebauter Alarmanlage

8. Einsteigeverweigerung, Stornierung, Verspätung von Flügen und Änderung der Kabinenklasse

Die Verordnung (CE) Nr. 261/2004 des Europaparlaments und Europarats vom 11. Februar 2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, legt gemeinsame Normen für das Vorgehen der Fluggesellschaften im Zusammenhang mit den Entschädigungen und der Betreuung ihrer Passagiere bei Verweigerung des Mitflugs, Stornierung oder Verspätung eines Flugs fest.

Diese Regelung gilt in folgenden Fällen:

Wenn Sie als Passagier eine bestätigte Buchung für den jeweiligen Flug haben und sich, außer bei Ausfall des Flugs, vor Ende der angekündigten Eincheckzeit rechtzeitig zum Einchecken einfinden, oder, falls keine solche Zeit angegeben ist, wenn Sie sich mindestens fünfundvierzig Minuten vor der angekündigten Abflugzeit einfinden:

  • Für die Passagiere mit Abflug von einem Flughafen auf dem Gebiet eines Staates, das Mitglied dieser Vereinbarung ist.
  • Für die Passagiere mit Abflug von einem Flughafen in einem Drittland mit Ziel in einem Mitgliedsland der Vereinbarung, außer wenn Sie schon die Leistungen erhalten haben, die die Gesetzgebung des Drittlandes vorsieht.
  • Diese Regelung gilt nicht für Passagiere, die mit Mitarbeitertickets oder anderen preisreduzierten Tickets fliegen, welche nicht direkt oder indirekt öffentlich verkauft werden.

Die Fluggesellschaften, dies gilt auch für Iberia, räumen bei Platzproblemen den Personen mit besonderen Bedürfnissen wie Behinderten und allein reisenden Minderjährigen immer Vorrang ein.

8.1 Verweigerung der Beförderung

8.1.1 Leistungen an Passagiere, denen die Beförderung verweigert wurde

Falls für einen Flug mehr Passagiere mit bestätigter Buchung als verfügbare Plätze erscheinen, die alle rechtzeitig die Eincheck-Formalitäten erfüllt haben, fragt IBERIA nach Freiwilligen, die Ihren Platz gegen eine Entschädigung freigeben.

Melden sich dann nicht genügend Freiwillige und muss bestimmten Passagieren der Mitflug gegen Ihren Willen verweigert werden, haben diese Anrecht auf eine Entschädigung und die entsprechenden Leistungen. Wenn ein berechtigter Grund zur Verweigerung des Einstiegs besteht, haben die Passagiere keinerlei Anrecht auf Entschädigung und/oder Unterstützung. Der Einstieg kann aufgrund folgender Gegebenheiten verweigert werden:

  1. (a) Die Beförderung des Passagiers und/oder seines Gepäcks gefährdet Sicherheit, Gesundheit, Komfort, die vollständige oder teilweise Integrität des Flugzeuges oder die Bequemlichkeit der anderen Fluggäste oder der Besatzung. Insbesondere, wenn der Fluggast Drohungen ausspricht oder dem Bodenpersonal und/oder der Besatzung gegenüber ein beleidigendes oder aggressives Verhalten oder Sprache an den Tag legt.
  2. (b) Der körperliche oder geistige Zustand des Passagiers, einschließlich ein durch Alkohol, Drogen oder Medikamente verursachter Zustand stellt eine Gefahr oder sogar ein Risiko für ihn selbst, für andere Fluggäste, die Besatzung oder das Eigentum dar.
  3. (c) Der Fluggast hat die Sicherheit und Ordnung und/oder die Disziplin beim Check-in, oder im Falle eines Anschlussfluges, während eines vorausgegangenen Fluges gestört und die Fluggesellschaft hat Grund zu der Annahme, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte.
  4. (d) Der Passagier weigert sich, die vorgesehenen Sicherheitskontrollen zu durchlaufen und/oder hat sich geweigert, sich ordnungsgemäß auszuweisen.
  5. (e) Jede weitere analoge Situation, die auf Gründen der Gesundheit, der Sicherheit oder einem Fehlen der Reisedokumente basiert, sofern sie ordnungsgemäß begründet ist und voraussichtlich die Gesundheit der Fluggäste und/oder der Besatzung, die Sicherheit der Fluggäste und/oder der Besatzung gefährdet oder wenn der Passagier nicht die von der zuständigen Behörde im Rahmen der von jedem Staat verabschiedeten und geltenden Rechtsvorschriften geforderten Reisedokumente vorlegt.

9. Beförderung von Tieren

9.1 Transport von Haustieren in der Kabine

Haustiere können mit Ihnen in der Kabine reisen, wenn das Haustier folgende Bedingungen erfüllt:

1. 8 kg maximales Gewicht, einschließlich Tragetasche oder Behälter unterschreitet.

2. Die maximalen Abmessungen des Behälters betragen 45 cm Länge, 35 cm Breite und 25 cm Höhe und die Summe der drei Abmessungen darf 105 cm nicht überschreiten.

3. Die Transportbox oder der Behälter muss robust, belüftet, wasserdicht und sicher sein.

4. Stellen Sie sicher, dass der Käfig stabil ist, sicher verriegelt und kein Essen oder Trinken verschüttet wird.

5. Sie können mehrere Tiere derselben Art in einem Behälter transportieren, wenn sie klein und leicht genug sind.

6. Das Haustier muss mit Ihnen reisen, ohne andere Passagiere zu stören. Es muss während des gesamten Fluges in seinem Behälter / Käfig bleiben und Sie sind dafür verantwortlich, es zu verlassen.

7. Tiere mit besonderen Merkmalen wie starke Gerüche usw. können andere Passagiere und Besatzungsmitglieder stören und das Unternehmen kann die Beförderung verweigern.

8. Aus Sicherheitsgründen keinen Gangplatz neben Notausgängen belegen

9..2 Haustiere im Gepäckraum

Haustiere können zusammen mit einem Behälter oder einer Tragetasche mit einem Gewicht von mehr als 8 kg im Gepäckraum befördert werden.

 

10. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre. 

11. Verhalten an Bord des Flugzeuges

11.1 Informationen zu elektronischen Geräten

Während des Fluges können Sie Ihre elektronischen Geräte benutzen, es sei denn, das Bordpersonal gibt ausnahmsweise gegenteilige Anweisungen. Diese elektronischen Geräte müssen auf Flugmodus gestellt bzw. die Datenempfangs- und Sendesysteme wie WLAN oder Bluetooth müssen ausgeschaltet sein.

Verboten ist die Benutzung von elektronischen Zigaretten, Spielzeug mit Funksignalen, Geräten mit Datenübertragung ohne Flugmodus sowie Funk-Fernsteuerungen.

Bei Start und Landung müssen sperrige Geräte ausgeschaltet und entsprechend verstaut werden. Im aufgegebenen Gepäck müssen sie ausgeschaltet sein.

11.1.1 Während des Fluges erlaubte Geräte

Verbessern Sie Ihr Flugerlebnis, indem Sie diese Geräte während aller Flugphasen im „Flugmodus“ oder einem ähnlichen Modus einschalten:

  • Mobiltelefone.
  • Musik-Player.
  • Tragbare Spielekonsolen.
  • Bluetooth-Geräte.
  • PCs mit oder ohne externe Maus.
  • Tablets und Handheld-Notebooks.

Sollte ein Gerät oder eine Batterie beschädigt sein, Hitze abgeben, rauchen, verloren gehen oder in die Flugzeugstruktur fallen, informieren Sie bitte sofort die Flugbesatzung. Wenn der Akku beschädigt ist, bewahren Sie ihn im ausgeschalteten Zustand (nicht im Ruhezustand) an einem gut sichtbaren Ort auf und schützen Sie ihn vor versehentlicher Aktivierung. Deaktivieren Sie alle Funktionen, die es einschalten könnten (z. B. Alarme), und laden Sie es zu keiner Zeit auf.

11.1.2 Verbotene Artikel

Vermeiden Sie die Nutzung von Geräten, die die Bordelektronik beeinflussen können und helfen Sie so, einen sicheren Flug zu gewährleisten.

  • Ferngesteuerte Spielzeuge
  • Fernsehapparate
  • PC-Peripheriegeräte oder Videospiele
  • AM-und FM-Radios
  • Kabellose Computer-Mäuse
  • Elektronische Zigaretten (können im Handgepäck befördert werden)

Die Beförderung von Freizeitgeräten wie Hover-Boards, Air-Wheels oder Mini-Segways ist sowohl im aufgegebenen als auch im Handgepäck untersagt.

12. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von IBERIA richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.  

13. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und IBERIA, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder IBERIA oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. 
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. 
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und IBERIA befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln. 

 

14. Änderungen

14.1.  
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB IBERIA mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB IBERIA vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB IBERIA erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

14.2.  
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB IBERIA abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten. 

15. Mündliche Abreden

Diese BBB IBERIA und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB IBERIA und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

16. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender: 
 
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover  
Germany  
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 27.04.2023