TUI Hilfe

BBB European Air Charter

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit European Air Charter als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend European Air Charter)

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB European Air Charter) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch European Air Charter ausgeführt werden.

1.2
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von European Air Charter ausführen lassen. European Air Charter ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3
Zusätzlich zu diesen BBB European Air Charter gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB European Air Charter und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Bulgarian Air Charter

2.1
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.
Alle direkt bei European Air Charter vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das European Air Charter Service-Center bearbeitet.Dieses ist wie folgt zu erreichen:
Tel.: +(49) 30 88487819
Fax: +(49) 30 88487818
E-Mail: info(at)bgaircharter.eu
Website: http://www.bgaircharter.com

2.4.
European Air Charter ist unter folgender Anschrift erreichbar: European Air Charter
International Carrier Consult GmbH
Podbielskistraße 166 A
30177 Hannover

3. Beförderung von Fluggäste und spezielle Betreuung und Anmeldungen

Beförderung Allgemein
Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei – im Zuge der Abfertigung rechtzeitig erfolgter – Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen nebst gültigem Personalausweis / Reisepass / Visum. Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokumentes gilt ebenso für Kinder, Kleinkinder und mitgeführte Tiere. Die Regel lautet 2 Stunden, jedoch nicht später als 45 Minuten vor dem Flug am Flughafen sein. Beförderung von werdenden Müttern
Während der letzten 4 Wochen vor der Niederkunft (in der Regel ist dies ab der 35. Schwangerschaftswoche) darf eine werdende Mutter auf keinem Flug der European Air Charter befördert werden. Bis zu dieser Frist gelten keine Einschränkungen, eine besondere ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Wir empfehlen jedoch, vor Reiseantritt den behandelnden Arzt zu konsultieren.

Beförderung von Kindern und Jugendlichen (“UM”)
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 14 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht fliegen zu lassen.
Kleinkinder (bis 2 Jahren) reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten oder Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom 5. Geburtstag bis zum 12. Geburtstag möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher angemeldet und die Anmeldung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde.
Kinder ab dem 5. Geburtstag und bis zum 12. Geburtstag gelten auch dann als unbegleitet, wenn eine Begleitperson noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und erkrankte Fluggäste

Selbstverständlich möchten wir kranke oder behinderte Fluggäste gerne nach Ihren individuellen Bedürfnissen betreuen. Für unsere schwer gehbehinderten Fluggäste halten wir Sitze bereit, die das Ein- und Aussteigen sowie das Aufstehen während des Fluges durch das Hochklappen der Armlehnen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Wir bitten um Beachtung, dass folgende Sitzplätze nicht an behinderte bzw. erkrankte Passagiere vergeben werden können:

  • Notausgang ( EXIT ) – 23/24 ACDEF

  • Mutter – Kind (Infant ) – Reihe 2-5 DEF

Rollstuhlbereitstellung und Beförderung
Der eigene Rollstuhl eines Fluggastes wird ohne Anrechnung auf sein Freigepäck als aufgegebenes Gepäck im Laderaum befördert. Der Rollstuhlfahrer meldet sich - wie alle Passagiere - bis 90 Minuten vor Abflug beim Check-in. Ein bevorzugtes Einsteigen (preboarding) wird an den meisten Flughäfen angeboten.

  • Elektro- Rollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn:
    - die Kabelanschlusse von der Batterie abgeklemmt
    - die Batterie – Pole isoliert wurden
    - die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist

  • Elektro- Rollstühle mit Nassbatterie können aus Sicherheitsgründen leider nicht befördert werden

Beförderung per Krankentrage (Stretcher)
Grundvoraussetzung für den Transport eines verletzten oder erkrankten Passagiers per Stretcher sind die Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA) des Arztes im Zielgebiet und die freie Sitzkapazität (je nach Fluggerät 6–9 Sitze). In der Regel sollte die Anfrage zum Einbau eines Stretchers über den Reiseveranstalter, die Versicherung oder eine Rettungsgesellschaft erfolgen. Der Fluggast kann nicht einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen, sondern muss auf einer Krankentrage (BED/STCR/Stretcher) liegend befördert werden.

4. Beförderung von Tieren

Haustierbeförderung
Es besteht die Möglichkeit ein Haustier auf den Flug mitzuführen. Dabei liegt die Verantwortung für die Beachtung der Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztlichen Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland etc. beim Fluggast. Ohne Begleitung eines Fluggastes können wir leider keine Tiere transportieren.Beförderung in der Kabine
Hunde und Katzen bis (8) kg (inkl. Tasche) dürfen bei uns in der Kabine mitfliegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen. Das Tier muss während des gesamten Fluges in seinem Behältnis bleiben, das auf dem Kabinenboden abgestellt wird (luftdurchlässig, wasserundurchlässig, verschließbar). Die Masse des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserundurchlässig, verschließbar – im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmasse 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.Ausnahmen:
Vögel, Hasen, Hamster oder Meerschweinchen können wir leider nicht in der Fluggastkabine transportieren. Sie werden in der zugelassenen, ausbruchsicheren Transportbox im Tiercompartment befördert.Beförderung im Laderaum
Hunde und Katzen über 8 kg können bei European Air Charter im Laderaum leider nicht befördert werden.
Transportbehältnisse und Transportboxen werden nicht von European Air Charter gestellt. Im Tierhandel erhältlich.Anmeldung
Anmeldungen werden in unserer Berliner Vertretung unter Fax: 030-88487818 oder E-Mail: info(at)bgaircharter.eu von Mo-Fr in der Zeit von 09.00–18.00 Uhr vorgenommen. Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.

5.Beförderung von Gepäck

5.1 Freigepäckgrenze
Die im Flugpreis enthaltene Gepäckfreigrenze liegt bei 25 kg pro Person. Auch Kleinkinder und Babys erhalten eine Freigepäckmenge von 25 kg. Bei Überschreitung der Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (€3.-/kg). Des Weiteren werden Kinderwagen/Buggies und Autokindersitze ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Skiausrüstung gilt als ein Sportgepäckstück.Jedes Gepäckstück muss mit einer Adressangabe versehen sein. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht.

5.2 Handgepäck
Ein Handgepäcksstück, welches die Maße von 55 x 40 x 20 cm (Summe 115 cm) und ein maximales Gewicht von sechs (6) Kilogramm nicht überschreitet, kann in der Kabine mitgeführt werden. Dabei gilt insbesondere dass das Handgepäck unter den Vordersitz des Fluggastes oder in die zur Verfügung gestellten Gepäckfächer in der Kabine passen muss. Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten. Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten.

  • Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben müssen in einen wieder verschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf maximal 1 Liter umfassen.

  • Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

  • Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug/Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn diese an Flughafen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem Flug mit European Air Charter, erworben wurden und in einer versiegelten Tüte einschließlich dem Kaufbeleg vom selben Tag mitgeführt werden. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. European Air Charter hat keinen Einfluss auf diese Maßgaben der Europäischen Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Zusätzlich zum Handgepäck sind nachstehende Artikel für die Beförderung in der Kabine gestattet:

  • eine kleine Handtasche,

  • ein Mantel, Cape oder Reisedecke,

  • ein Schirm oder Spazierstock,

  • ein Paar Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist,

  • eine Kamera/ Fernglas

5.3 Transport von Sportgepäck
Pro Passagier wird eines der nachfolgend aufgeführten Sportgepäckstücke (max. 20kg) auf allen European Air Charter - Strecken ohne Gebühr (auf One way Flüge ebenso wie auf Hin– und Rückflügen) befördert. Jedes weitere Sportgepäck wird mit der anwendbaren Übergepäckrate von 3 Euro/kg berechnet.

Sportgepäck

Hinweise

Anmeldung

Golfausrüstung

Verpackt

ja

Fahrrad

In Karton oder Koffer verpackt

ja

Tauchgepäck

Ohne Pressluftflaschen, Tauchscheinwerfer unterliegen der Gefahrgutvorschriften und gehören ins Handgepäck

ja

Sailboard

Verpackt

ja

Surfbrett

In Hülle o.ä. verpackt, Finne herausziehen

ja

Flugdrachen

Verpackt, max. Länge 3,50 m

ja

Paraglider

In Tasche verpackt

ja

Skier (Paar), Snowboard

Verpackt

ja

Faltboote

Zerlegt und verpackt, Kanuten und sonstige Boote werden nicht befördert

ja

Fun- oder Bodyboard

Verpackt, max. 3 kg

nein

Kickboards

Verpackt

ja

5.4. Gepäckverlust (Gepäckbeschädigung)
Sollte es einmal zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen, melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen (Lost & Found). Dort wird ein Schadenprotokoll mit folgenden Angaben aufgenommen:

  • Flug-Nr.

  • Abflughafen

  • Gepäck – Nr. (ersichtlich durch einen Aufkleber am Ticket und am Koffer)

  • Art des Reisegepäcks

  • Heimat- und Hotel-Adresse usw.

Wird ein Schaden erst nach Ankunft im Hotel oder zu Hause festgestellt, muss dieser spätestens drei Tage nach Auslieferung des Gepäcks schriftlich bei der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden. Generell gilt:

  • Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) versehen Sie bitte mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsadresse

  • Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente verstauen Sie am besten im Handgepäck

  • Jedes Gepäckstück wird durchleuchtet. Feuerwaffen, scharfe und gefährliche Gegenstände, gefährliche Flüssigkeiten sowie Feuerzeuge (Zippos) dürfen nicht mitgenommen werden. Dies gilt für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck. Stellen Sie sich bitte auch darauf ein, dass Ihr Gepäck möglicherweise von Hand durchsucht werden könnte

5.5. Haftung bei Beförderung von Gepäck
Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung vor der Abreise und - falls verfügbar- eine maschinelle Verpackung, die in vielen Flughäfen zu finden ist. Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck einen oder mehrere im Absatz aufgeführten Gegenstände enthält, übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung solcher Gegenstände. Einige Flughäfen können weitere Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Gegenständen haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen. Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie – im eigenen Interesse unmittelbar - direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Verlustmeldung ist jedoch innerhalb der gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.

6. Sicherheitsbestimmungen an Bord

Die Beförderung von folgenden Gegenständen ist an Bord oder im Frachtraum der European Air Charter unzulässig:

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass gefährliche Güter, gemäß IATA-Vorschriften im Gepäck grundsätzlich verboten sind. Als gefährliche Güter gelten:

  • Motoren jeglicher Art inkl. Außenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren )

  • Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder pyrotechnisches Material

  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale

  • Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), z.B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas

  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Heizflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke, Klebstoffe

  • Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z.B. Streichhölzer, Substanzen, die zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.

  • Oxydierende Substanzen, z.B. Bleichpulver, Superoxyd

  • Giftige oder ansteckende Substanzen, z.B. Quecksilber, Bakterien-oder Viruskulturen

  • Radioaktive Materialien

  • Ätzende Stoffe, z.B. Säuren

  • Magnetische Materialien

Im Handgepäck sind außerdem spitze oder scharfe Gegenstände wie z.B. Messer oder Scheren verboten! Sportwaffen
Auf Sport- und Jagdwaffen müssen unsere Kunden natürlich nicht verzichten. Dabei gelten jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen, die streng beachtet werden müssen:

  • Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im aufgegebenen Gepäck befinden.

  • Sie müssen bruchsicher und stoßfest verpackt sein (in einem handelsüblichen Gewehrkoffer).

  • Schusswaffen dürfen nicht geladen sein.

Munition
Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden.

  • Maximal dürfen, für Jagd– oder Sportwaffen, (5) kg Munition pro Passagier, im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges, mitgeführt werden.

  • Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen.

  • Die Munition muss sicher in Kartons oder Kisten verpackt sein.

Rauchen
Rauchen ist auf EUROPEAN AIR CHARTER-Flügen strengstens verboten. Alle Maschinen verfügen über Rauchmelder, die das Einhalten dieser Vorschrift überwachen. Jeglicher Verstoß gegen diese Vorschrift kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Dies kann in einer an EUROPEAN AIR CHARTER zu zahlenden Geldstrafe und einem Ausschluss von Flügen in EUROPEAN AIR CHARTER-Maschinen resultieren.

7. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von European Air Charter richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

8. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und European Air Charter alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder European Air Charter oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und European Air Charter befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

9. Änderungen

9.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB European Air Charter mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB European Air Charter vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB European Air Charter erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

9.2.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB European Air Charter abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

10. Mündliche Abreden

Diese BBB European Air Charter und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB European Air Charter und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 05.04.2022