BBB Enter Air
Besondere Beförderungsbedingungen
Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Enter Air als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Enter Air).
1. Anwendungsbereich
1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Enter Air) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Enter Air ausgeführt werden.
1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Enter Air ausführen lassen. Enter Air ist ausfüh-render Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Enter Air gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Enter Air und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.
2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Enter Air
2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:
TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:
https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt
2.3.
Postanschrift des Unternehmens:
Enter Air
Komitetu Obrony Robotników 74 02-146 Warschau, Polen
Enter Air ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:
pax@enterair.pl oder customercare@enterair.pl
3. Check-in
3.1.
Der Check-in für Fluggäste beginnt 2 Stunden vor und endet 45 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit. Die Gates zum Flugzeug werden 20 Minuten vor der geplanten Startzeit geschlos-sen. Der eingecheckte Fluggast sollte sich am Gate des Flugzeugs spätestens dreißig (30) Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit einfinden. In bestimmten Fällen können Beginn und Beendigung des Check-In unterschiedlich sein, und Enter Air wird den Fluggast entsprechend informieren.
3.2.
Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:
a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen;
b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;
c) Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielländer werden Belege wie Visa bereits beim Check-In am Abflughafen kontrolliert;
d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein;
e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.
3.3.
Enter Air kann den Fluggast entweder auffordern, ausgewählte Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen und sie in aufgegebenes Gepäck zu legen, um im Frachtraum transportiert zu werden, oder sich weigern, ein Gepäckstück anzunehmen, das verbotene Gegenstände enthält.
3.4.
Fluggäste, die aus Gründen, die Enter Air nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.
3.5.
Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird. .
3.6.
Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.
3.7.
Enter Air lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6. nicht erfüllt.
4. Beförderung von Schwangeren
Schwangere Fluggäste können mit ENTER AIR Flügen unter folgenden Bedingungen reisen:
a) Schwangere Fluggäste bis zur 32. Schwangerschaftswoche und ohne Komplikationen können mit Zustimmung des behandelnden Arztes reisen, ohne dass ein Attest erforderlich ist. Dennoch wird empfohlen, dass ein solches Attest (in der Muttersprache und in Englisch) von Frauen nach der 28. Schwangerschaftswoche mitgeführt werden sollte. In diesem Fall sollte aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass es im Verlauf der Schwangerschaft keine Komplikationen und keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt.
b) Fluggäste mit einer Einzelschwangerschaft von mehr als 32 Wochen bis zur 36. Schwangerschaftswoche können nur reisen, wenn ein Arzt ein spezielles MEDIF-Formular in ihrer Muttersprache und in Englisch zur Verfügung gestellt hat. Ein Beispielformular finden Sie auf der Website der Enter Air (www.enterair.pl)..
c) Aus Sicherheitsgründen dürfen Frauen mit einer Einzelschwangerschaft von mehr als 36 Wochen und einer Mehrlingsschwangerschaft von 32 Wochen nicht mit ENTER AIR-Flügen reisen.
5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
5.1.
Behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind alle Personen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer anderen Ursache einer Behinderung eingeschränkt ist und deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung der für alle Fluggäste verfügbaren Dienste erfordert (Quelle: Verordnung Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Reisen mit dem Flugzeug).
5.2.
Enter Air darf einer Person unabhängig von einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität nicht die Buchung eines Fluges und/oder die Aufnahme einer behinderten Person oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität verweigern, wenn diese Person über ein gültiges Ticket und eine gültige Reservierung verfügt.
5.3.
Der Luftfrachtführer stellt sicher, dass die Flugbegleiter während des Fluges in dem in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen vorgesehenen Umfang für besondere Betreuung sorgen.
5.4. Allgemeine Regeln für die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität:
Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen keine Sitzplätze zugewiesen bekommen, an denen sie
• den Zugang zu Notfallausrüstung versperren
• die Notevakuierung des Flugzeugs behindern.
Unter einer Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person zu verstehen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch), eines geistigen Man-gels, eines Alters, einer Krankheit oder einer anderen Ursache eingeschränkt ist.
a) Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf Enter Air nach Maßgabe von Art. 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 verlangen, dass ein behinderter Fluggast oder ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser behinderte Fluggast oder dieser Fluggast mit eingeschränkter Mobilität benötigt. Enter Air befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Fluggaste besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.
b) Enter Air verpflichtet sich, maximal einen Fluggast zu befördern, dessen Gesundheit einen vom Beförderer zur Verfügung gestellten Betreuer erfordert, es sei denn, der Fluggast wird von einem privaten Betreuer begleitet. Denken Sie daran, dass eine Person während eines Fluges nur einen Fluggast mit besonderer Betreuung betreuen kann.
c) Vor Betreten eines Flugzeugs unterliegen behinderte Fluggaste einer Sicherheitskontrolle. Behinderte Fluggaste sind verpflichtet, spätestens 120 Minuten (2 Stunden) für den Flug einzuchecken.
d) Bis zu 2 vollständig zusammenklappbare Rollstühle für Fluggaste (nicht schwerer als 60 kg) können kostenlos im Frachtraum befördert werden. Batteriebetriebene Elektrorollstühle sind an Bord nicht erlaubt, wenn es sich um Nassbatterien handelt. Ein Beförderungsanspruch besteht daher und aufgrund von Gefahrgutvorschriften (insbesondere sind Nassbatterien verbotene Gegenstände, zugelassen sind aber Trocken und Gelbatterien) nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Rollstuhls bzw. der Mobilitätshilfe rechtzeitig (bis spätestens 48 Stunden vor Abflug) unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet, und von diesem schriftlich rückbestätigt wurde. Ist der Fluggast nicht im Besitz eines eigenen Rollstuhls haben mobilitätseingeschränkte Fluggäste die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bestellung bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor Abflug über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) erfolgt.
e) Enter Air erlaubt die Beförderung von zertifizierten Blindenhunden in der Fluggastkabine, sofern der Hund die in Absatz 8.4.7. festgelegten Anforderungen erfüllt. Enter Air befördert Assistenzhunde kostenlos in der Kabine. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie einen Assistenzhund während des Flugs benötigen und ein Sachkundenachweis darüber, dass der Assistenzhund zweckmäßig ausgebildet wurde.
Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften ist die Anzahl der Assistenzhunde pro Flug im Fluggastraum begrenzt. Daher muss die Beförderung des Assistenzhunds im TUI fly Ver-marktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Für die Mitnahme des Assistenzhunds an Bord beachten Sie bitte auch folgende Regeln:
• Der Hund passt vor meinen Sitzplatz (in den Fußraum meines Sitzplatzes).
• Der Hund wird auf dem Boden vor meinem Sitzplatz angeleint liegen oder sitzen.
• Der Hund wird in keinem Fall auf einem Fluggastsitz sitzen.
• Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern.
Einstufungen:
• Blindenführhunde (engl. guide dog) haben die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte wie Lifte, Treppen, Zebrastreifen oder Ampeln an.
• Signalhunde oder Gehörlosenhunde (engl. hearing dog) unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Verständigen bzw. Anzeigen verschiedener Haushalts-geräusche wie Klopfen oder Läuten an der Türglocke, Anzeigen von Alarmglocke, Wecker, Zeitschaltungen, Telefon, Schreien eines Babys, Rufen des Namens des Hundeführers/der Hundeführerin, Feueralarm. Die Hunde sind ausgebildet physischen Kontakt aufzunehmen und leiten ihre Partner/in zur Geräuschquelle hin.
• Medizinische Signalhunde (engl. medical response dog) unterstützen Menschen mit Diabetes, indem sie auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam machen (engl. diabetes alert dog). Auch Epileptiker werden im Umfeld gewarnt, dass in Kürze ein epileptischer Anfall beginnen wird (engl. seizure alert dog). Die Hunde sind teils auch speziell darauf trainiert, einem Epileptiker während eines Anfalls zu helfen (engl. seizure response dog).
• Servicehunde (engl. service dog) erbringen Hilfeleistungen, indem sie motorische Tätigkeiten durchführen und als Stützen zur Verfügung stehen. Beispielsweise können sie heruntergefallene Gegenstände aufheben, Türen öffnen oder den Lichtschalter betätigen. Eine vor allem in Deutschland weitere Bezeichnung für Hunde, die in unterschiedlichem Maße Unterstützung für Menschen mit Behinderungen leisten, ist Behindertenbegleithund.
• Kombinationshunde sind derart ausgesuchte und ausgebildete Hunde, die die Fähigkeiten von Blindenführhunden und Signalhunden kombinieren und den mehrfachbehinderten Hundeführern kombinierte Tätigkeiten ausführen.
5.5. Beförderung von Fluggästen mit Gipsverband
Fluggäste mit Gipsverband werden darauf hingewiesen, dass eine Beförderung innerhalb der ersten vier (4) Tage nach Anlegen des Gipsverbandes, unabhängig davon, ob der Gipsverband offen oder geschlossen getragen wird, mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden ist und Enter Air deswegen die Beförderung des betroffenen Fluggastes nicht bestätigen kann.
Falls der Gipsverband mindestens vier (4) Tage lang komplikationslos getragen wurde, kann der Fluggast mit Gipsverband befördert werden. Bei geschlossenem Gipsverband wird allerdings aus medizinischer Sicht eine Spaltung des Gipses dringend empfohlen.
Benötigt der Fluggast aufgrund des Gipsverbandes zusätzlichen Platz im Flugzeug, so ist in jedem Fall eine vorherige Anmeldung beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2) erforderlich. Diese muss spätestens 48 Stunden vor Antritt des Fluges erfolgen, andernfalls ist Enter Air berechtigt, die Beförderung auf Einzel-fallbasis zu verweigern.
5.6. Zustimmung des Arztes
Für folgende Personengruppen ist die Zustimmung des Arztes mittels eines Attests erforderlich:
a) Fluggäste, die an einer Krankheit leiden, die als ansteckend und ansteckend gilt;
b) Fluggäste, die während des Fluges medizinische Versorgung, zusätzlichen Sauerstoff zum Atmen und andere spezielle (medizinische) Geräte benötigen;
c) Frauen über 32. Schwangerschaftswoche;
d) Fluggäste, deren Verhalten oder psychische Verfassung ihre Reise ohne zusätzliche Sorgfalt verhindert;
e) Fluggäste, deren Gesundheit oder Verhalten eine Bedrohung oder ein Unbehagen für andere Fluggaste darstellt;
f) Fluggäste, bei denen festgestellt wurde, dass sie eine potenzielle Bedrohung für die Sicher-heit oder Pünktlichkeit des Fluges darstellen, auch aufgrund der Möglichkeit, den Flug umzuleiten oder eine andere ungeplante Landung durchzuführen;
g) Fluggäste, deren Gesundheitszustand durch Flugreisen verschlimmert werden könnte;
h) Neugeborene bis zu einem Alter von 7 Tagen;
i) Enter Air befördert keine Fluggaste auf einer Trage.
Enter Air behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Fluggastes zu verweigern, auch wenn er ein gültiges ärztliches Attest (MEDIF) vorlegt, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
6. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen
Sitzplätze am Notausgang unterliegen besonderen gemeinschaftsrechtlichen Sicherheits-bestimmungen. Solche Plätze können nur von Fluggästen besetzt werden, die aktiv bei der Evakuierung helfen können, Sie können nicht von Personen besetzt werden, die aufgrund ihres physischen oder psychischen Zustands die Evakuierung behindern könnten, insbesondere:
Fluggäste mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit,
Fluggäste, die besondere Sorgfalt benötigen,
Blinde und Taube,
Fluggäste, die aufgrund von Alter, Krankheit oder nicht in der Lage sein werden, die in Notsituationen erforderlichen Operationen durchzuführen,
Schwangere Frauen,
Kleinkinder und Kinder unter 16 Jahren,
Fluggaste, die mit Haustieren an Bord reisen
Fluggaste mit nicht standardmäßigen Körpermaßen (z. B. fettleibig)
Fluggaste mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit mit der Crew an Bord
Mit der Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgänge sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen. Darüber hinaus muss der Fluggast bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass der Fluggast den Anweisungen der Crew in deutscher oder englischer Sprache Folge leisten kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist Enter Air berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht. Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat Enter Air das Recht, die Beförderung insgesamt zu verweigern.
Eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) wird empfohlen.
7. Beförderung von Kleinkindern und Kindern
7.1. Kleinkinder
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 3 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Es dürfen jeweils maximal 15 Kleinkinder an Bord mitgeführt werden.
7.1.1.
Nur ein Kleinkind kann mit einem Erwachsenen reisen. Jedes Kleinkind hat Anspruch auf 5 kg Handgepäck und einen klappbaren Kinderwagen, der im Gepäckraum transportiert wird. Darüber hinaus haben Kleinkinder, für die ein extra Sitzplatz gebucht wurde, Anspruch auf aufgegebenes Gepäck. Der Kinderwagen muss für den Transport am Check-In aufgegeben werden um ihm eine individuelle Gepäcknummer zu geben.
Ein Kleinkind hat keinen Sitzplatz im Flugzeug und kann daher reisen:
auf dem Schoß eines Erwachsenen oder
auf einem Sitzplatz, der für die Beförderung von Kleinkindern geeignet ist
7.1.2. Kindersitz
Enter Air stellt keine Kindersitze zur Verfügung, die für die Beförderung von Kleinkindern bestimmt sind. Diese sind immer vom Fluggast mitzubringen. Die Begleitperson des Kleinkindes ist für die Befestigung des Kindersitzes auf dem Flugzeugsitz verantwortlich. Die Nutzung des Kindersitzes ist nur möglich wenn:
• der Fluggast einen separaten Platz erworben hat, an dem der Kindersitz befestigt werden kann und
• der Sitz über eine Lufttüchtigkeitsbescheinigung für die Verwendung im Luftverkehr (auf dem Sitz beschrieben) verfügt,
• der Kindersitz die Abmessungen des Sitzes des Flugzeugsitzes (43x35 cm) nicht überschreitet,
• Der Sitz mit dem entsprechenden Bolzen ausgestattet ist, der eine sichere Befestigung am Fluggastsitz unter Verwendung des Sicherheitsgurts des Fluggasts ermöglicht (Flugzeugsitze verfügen nicht über das ISOFIX-System).
Der Fluggast erkennt an, dass aus Sicherheitsgründen die Zuteilung von Plätzen für den Kindersitz den folgenden Einschränkungen unterliegt:
• ein Sitzplatz neben dem Platz mit Kindersitz muss von einer Person besetzt sein, die für das Kind verantwortlich ist;
• Reisesitze können nur auf den Sitzen am Fenster platziert werden (Sitze A oder F),
• Ein Platz mit einem Kindersitz darf weder in der Notausgangsreihe noch direkt vor oder hinter dieser Reihe liegen,
Informationen zur Beförderung von Kleinkindern und Kindern, einschließlich eines Kindersitzes, finden Sie auch auf der Website der Enter Air (www.enterair.pl).
7.2. Kinder
Als Kinder gelten auf Enter Air Flügen Kinder die das zweite Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, also Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren. Jedes Kind muss von einem Erwachsenen begleitet werden, es sei denn, das Kind reist als unbegleiteter Minderjähriger. Die Person, die das Kind begleitet, muss mindestens 18 Jahre alt sein (es sei denn, diese ist ein minderjähriger Elternteil des Kindes).
Im Falle eines Kindes im Alter ab 5 Jahren ist es möglich, das Kind von der Besatzung des Flugzeugs im Rahmen der Unterstützung für allein reisende Minderjährige (UM) gegen Zahlung einer Gebühr zu betreuen. Voraussetzung für die Zulassung eines Minderjährigen zum Flug durch Enter Air ist ein korrekt ausgefülltes Formular "Anordnungen zur Betreuung von Minderjährigen", das gemäß den nationalen Rechtsvorschriften von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes unterzeichnet wird und unter Angabe des Vor- und Nachnamens und des Personalausweises der Person, die das Kind aufnimmt, angegeben ist. Das Formular erhalten Sie direkt am Ticket- und Gepäckkontrollschalter. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer unvorhergesehenen Flugstornierung bis zum Flugbeginn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter am Flughafen bleiben muss.
Enter Air informiert Sie darüber, dass die Auslandsreise des Kindes in den meisten Ländern als eine Aktivität behandelt wird, die die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile erfordert.
HINWEIS: In manchen Ländern müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes bzw. der Eltern, dass der Fluggast unter 18 Jahren die erforderlichen Unterlagen mitführt.
Gemäß Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Bestimmungen des EU-Kodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) bei allein reisenden Minderjährigen müssen sich die Grenzschutzbeamten durch detaillierte Reise- und Nachweiskontrollen vergewissern, dass die Minderjährigen das Staatsgebiet nicht gegen den Willen der elterlichen Sorgeberechtigten verlassen können. In einigen Ländern kann die selbständige Reise des Kindes mit der Erfüllung anderer Formvorschriften verbunden sein, die sich aus den Bestimmungen des nationalen Rechts ergeben. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass das Kind am Tag der Abreise über die entsprechenden nach nationalem Recht vorgeschriebenen Dokumente verfügt.
Reisen von unbegleiteten Minderjährigen bedürfen der vorherigen Anmeldung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontakt siehe Absatz 2.2.) Aufgrund der Beschränkungen auf jedem Flug in Bezug auf die Anzahl der im Rahmen des Assistance-Service beförderten Minderjährigen, insbesondere aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, auf bestimmten Flügen keine Assistance-Leistungen anzubieten oder die Anzahl der angebotenen Sitzplätze zu begrenzen.
8. Beförderung von Gepäck und Tieren
8.1. Handgepäck
8.1.1. Der Fluggast darf 1 Gepäckstück mit in die Fluggastkabine nehmen. Das Gewicht eines solchen Handgepäcks darf die 5-Kilo-Grenze pro Person nicht überschreiten und die Summe seiner drei Abmessungen darf nicht größer als 115 cm sein (z. B. 55x40x20 cm). Enter Air hat das Recht, das Gewicht und die Abmessungen zu überprüfen.
8.1.2. Die im Absatz 8.1.1. genannten Beschränkungen für Handgepäck umfassen nicht die folgenden Gegenstände des persönlichen Gebrauchs:
a) eine kleine Handtasche;
b) einen Mantel, einen Schal;
c) einen Regenschirm oder einen Stock;
d) eine Kamera oder ein Fernglas;
e) einen kleinen Laptop;
f) etwas zu lesen während des Fluges;
g) Nahrung für ein Kind, die während des Fluges benötigt wird;
h) Medikamente, die während des Fluges benötigt werden;
i) ein Paar Krücken oder ein vollständig zusammenklappbarer Rollstuhl für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität;
Handgepäck muss in die Gepäckfächer der Flugzeugkabine oder unter den Vordersitz passen. Enter Air ist berechtigt, Handgepäck im Laderaum des Flugzeugs zu befördern. Enter Air haftet nicht für Schäden, die durch nicht aufgegebenes Gepäck (Handgepäck) verursacht wurden.
8.1.3. Im Rahmen des Handgepäcks kann der Beförderer auch andere Gegenstände an Bord lassen, sofern diese klein, flugsicherheits- und komfortneutral sind.
8.1.4. Wenn das Handgepäck die veröffentlichten, maximalen Grenzen überschreitet, wird es nicht zur Beförderung in der Flugzeugkabine genehmigt und ist aufzugeben. Übergepäck-zuschläge können anfallen.
8.1.5. Bei Platzmangel in der Kabine kann der Beförderer den Fluggast auffordern, sein Handgepäck zum Verstauen im Frachtraum abzugeben, obwohl seine Maße innerhalb der vom Beförderer festgelegten Abmessungen liegen. Dann wird das Gepäck zu aufgegebenem Gepäck und fällt unter die einschlägigen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.
8.1.6. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 622/2003 dürfen Fluggäste auf in der Europäischen Union und der Schweiz startenden Flügen (einschließlich von Anschlussflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter, Pasten, Lotionen oder andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Höchstmenge von 100 ml pro Verpackungs-einheit im Handgepäck mitführen. Entscheidend ist die auf dem Behälter aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behälter sind zusammen in einem transparenten, wiederver-schließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter zu verpacken. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Manche Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende Regelungen erlassen.
8.1.7. Aus Sicherheitsgründen ist es in der Flugzeugkabine verboten, folgende Gegenstände mitzunehmen: Messer jeglicher Art; Scheren jeder Größe; Schusswaffen und Spielzeug-waffen; Scheinwaffen; Katapulte; Besteck; Klingen und Rasierer; mechanische Gegenstände; pfeilförmige Tasten; Flaschenschrauben; Stricknadeln; Sportstöcke und Schlagwerkzeuge; Billardstöcke; Metallnagelfeilen und andere Gegenstände, die der Sicherheitsdienst eines Flughafens als gefährlich erachten kann und die zur Gefährdung der Fluggaste und der Flug-zeugbesatzung verwendet werden können. Die oben genannten Gegenstände werden auf einem Flughafen ohne Entschädigung beschlagnahmt.
8.2. Freigepäck
Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm und einer maximalen Größe von 80cm x 120cm x 100cm einschließlich Gepäckgriff und Räder pro Fluggast transportiert Enter Air bei Flugbuchung im Perfect-Tarif als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von Kindern und Kleinkindern ohne eigenen Sitzplatzanspruch.
Bei Flugbuchung im Pure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck.
Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifs erhebt Enter Air Zuschläge.
Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes innerhalb derselben Buchungsnummer möglich ist. Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs. Das maximale Gewicht von einem aufgegebenen Gepäckstück darf 32kg nicht überschreiten.
8.2.1. Aufgegebenes Gepäck wird unter folgenden Voraussetzungen von Enter Air befördert:
a) Das aufgegebene Gepäck, das in Frachträumen verstaut ist, befindet sich in Koffern oder in einer anderen ordnungsgemäßen Verpackung, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.
b) Das aufgegebene Gepäck sollte mit einem Namen, Initialen oder einem anderen individuellen Zeichen gekennzeichnet sein, um die Identifizierung des Fluggasts zu erleichtern.
c) Das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks beträgt maximal 20 kg und seine Größe beträgt nicht mehr als 80 cm x 120cm x100 cm. Übersteigt das Gepäckgewicht 20 kg, ist für jedes Kilogramm Übergepäck eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
d) Gepäckstücke, deren Abmessungen größer als die vorgenannten sind, gelten als Sonder- bzw Übergepäck und es fallen gesonderte Gebühren in Höhe von € 6 pro kg und Strecke an (Stand: Dezember 2021).
e) Enter Air ist nicht verpflichtet, zusätzliches Gepäck zu befördern. Diese Dienstleistung geht über jede vertragliche Verpflichtung hinaus. Der Luftfrachtführer wird jedoch sein Bestes tun, um das zusätzliche Gepäck des Fluggasts an Bord zu nehmen.
f) Die Zustimmung von Enter Air zur Beförderung von zusätzlichem Gepäck wird von Fall zu Fall erteilt und hängt von der Kapazität des Flugzeugs ab.
8.2.2. Aufgegebenes Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie der Fluggast, dem es zugewiesen ist, es sei denn, Enter Air hält dies aufgrund von Platzmangel oder Überladung für nicht durchführbar. In diesem Fall befördert der Luftfrachtführer das aufgegebene Gepäck auf einem nächstmöglichen Flug mit freiem Platz, sofern nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall unternimmt der Beförderer alle Anstrengungen, um dem Fluggast dieses Gepäck unverzüglich zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Fluggast muss nach geltendem Recht zur Zollabfertigung anwesend sein.
8.2.3. Im aufgegebenen Gepäck wird nicht empfohlen, zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände zu befördern wie:
• Banknoten und Wertpapiere;
• Schmuck, Edel- und Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine;
• Computer, Fotokameras, Videokameras, Mobiltelefone, andere elektronische oder technische Geräte und deren Zubehör, optische Instrumente und zerbrechliche Gegenstände;
• amtliche Papiere, einschließlich kommerzieller und privater;
• Reisedokumente oder andere Ausweise;
• Schlüssel und Schraubenschlüssel;
• Flüssigkeiten;
• Medikamente;
• Essen;
• Kunstwerke/wertvolle Kunstgegenstände.
8.2.4. Für den Fall, dass das aufgegebene Gepäck des Fluggastes eines der oben aufgeführten Objekte enthält, übernimmt Enter Air keine Gewähr für Verlust, Zerstörung, Verspätung oder Beschädigung dieser Gegenstände.
8.2.5. Wenn Enter Air aufgegebenes Gepäck zusammen mit der schriftlichen Werterklärung des Fluggasts akzeptiert, die über den im Abkommen festgelegten Grenzen liegt, ist der Fluggast verpflichtet, einen Zuschlag zu zahlen. Für den Fall, dass der Wert des Gepäcks über den in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Haftungsgrenzen liegt, sollte der Fluggast Enter Air beim Check-in darüber informieren und das Gepäck selbst versichern.
8.2.6. Enter Air kann sich weigern, Gepäck als aufgegebenes Gepäck mitzunehmen, wenn es in einer Weise verpackt ist, die trotz der üblichen sorgfältigen Behandlung keine sichere Beförderung garantiert. Im Zweifelsfall über den technischen Zustand des aufgegebenen Gepäcks behält sich Enter Air das Recht vor, den technischen Zustand des aufgegebenen Gepäcks zu überprüfen, insbesondere wenn das aufgegebene Gepäck mit Folie oder ähnlichem Material bedeckt wurde. Wenn der Fluggast die Überprüfung des aufgegebenen Gepäcks in der oben angegebenen Weise ablehnt kann der Beförderer eine Mitnahme des Gepäcks verweigern oder auf einem Dokument vermerken, dass er Zweifel am Zustand des aufgegebenen Gepäcks hat. Empfindliche Gegenstände wie etwa einige Musikinstrumente und Bilder können als Handgepäck befördert werden, nachdem sie dem Beförderer gemeldet und vom Beförderer abgeholt wurden. Die Beförderung von Gegenständen wie Handgepäck kann mit einem vom Fluggast zu zahlenden Aufpreis verbunden sein.
8.2.7. Innerhalb der Gewichtsgrenze des aufgegebenen Gepäcks werden zusammenklappbare Kinderwagen, Buggy, Kinderbetten und Kindersitze für Kleinkinder unter zwei Jahren kostenlos befördert. Für Kinder über zwei Jahren werden diese Gegenstände als Teil des aufgegebenen Gepäcks transportiert und sein Gewicht ist im Gewicht des aufgegebenen Gepäcks enthalten. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig.
8.2.8. Vollständig zusammenklappbare Rollstühle, die im Frachtraum verstaubar sind, werden als aufgegebenes Gepäck befördert.
8.2.9. Kinderwagen und andere Vorrichtungen für die Beförderung von Kindern und Erwachsenen, die von Fluggästen mitgeführt werden müssen so gesichert sein, so dass sie sicher befördert werden können, und insbesondere müssen alle hervorstehenden Teile dieser Vorrichtungen gesichert sein. Im Falle eines fehlenden Schutzes im Sinne des vorstehenden Satzes haftet Enter Air nicht für etwaige Schäden.
8.2.10. Für den Fall, dass der Wert eines einzelnen Kinderwagens oder anderer in Absatz 8.2. genannter Gegenstände den Grenzwert von €425,- überschreitet, ist der Fluggast verpflichtet, den Beförderer über den Wert per E-Mail-Adresse customercare(at)enterair.pl in Kenntnis zu setzen.
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung von Gegenständen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und die nicht für den Transport im Flugzeugraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind. Sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck dürfen nicht enthalten:
a) Gegenstände, die aus Sicht des Luftfahrtunternehmens die Sicherheit des Fluges, die Sicherheit der Fluggaste und ihres Eigentums gefährden können; Gepäck und Gegenstände, die während der Beförderung beschädigt werden können; Gepäck, das nicht für die Beförderung auf dem Luftweg bestimmt ist;
b) Gegenstände, deren Beförderung auf dem Luftweg gemäß den ICAO- und IATA-Regeln verboten ist;
c) Gegenstände, deren Beförderung auf dem Luftweg gemäß den geltenden gesetzlichen Normen verboten ist;
d) Gegenstände, die aus Sicht von Enter Air aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder anderer Merkmale nicht befördert werden können.
8.3. Sonder-/ Sport- und Übergepäck
Übergepäck ist jedes Gepäck, welches gewichtsmäßig und/oder anzahlmäßig die Freigepäckgrenze überschreitet. Sondergepäck ist jedes Gepäckstück, welches auf Grund seiner Ausmaße (z. B. übergroßes und sperriges Gepäck) nicht als normales Gepäckstück gilt, auch wenn es gewichtsmäßig unter der Freigepäckgrenze liegt. Sportgepäck (z.B. Fahrräder, Ski, Snowboards, Golftaschen, Surfbretter) gilt ebenfalls als Sondergepäck.
Sonder-/ Sport und Übergepäck wird zur Beförderung angenommen, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren für Sport-/ Sondergepäck von €35,- pro Strecke und Stück und Übergepäck von €6,- pro Strecke und kg (Stand: Dezember 2021) und der entsprechenden Verpackung, um Schäden zu vermeiden
HINWEIS: Die Regelungen zur Beförderung von Sonder-/ Sport und Übergepäck gelten nur für die Beförderung mit Enter Air. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.
Enter Airübernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden an Sonder-/Sport bzw. Übergepäck auf ihren Flügen, sofern dieses aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Danach gilt eine höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck, wenn der Fluggast spätestens bei der Aufgabe des Reisegepäcks eine besondere Erklärung abgibt und den verlangten Zuschlag entrichtet. Fluggäste, die entsprechendes schadensanfälliges Reisegepäck (z.B. Elektrogeräte, Flachbildschirme u.ä.) aufgeben, müssen bei der Abfertigung eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass sie darauf hingewiesen worden sind, dass ihr Gepäck aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist und dass Enter Air von jeglicher Verantwortung freigesprochen werden.
Die Beförderung von Sonder-/Sport und Übergepäck durch Enter Air ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt bis zu 48 Stunden vor planmäßigem Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.
Es steht Enter Air grundsätzlich frei, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob Über- oder Sonder-/Sportgepäck befördert wird. Entscheidungsgrundlage für die Beförderung von Über- und Sonder-/Sportgepäck sind die verfügbare Laderaumkapazität sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Über- und Sonder-/Sportgepäck kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden. Ein Beförderungsanspruch auf angemeldetes Über- und Sonder-/Sportgepäck besteht nur, wenn die Anmeldung durch Enter Air bestätigt wird.
Jegliches Gepäckstück (einerlei, ob Reisegepäck oder Über-/Sport- und Sondergepäck) über 32 kg muss spätestens 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). als besonders schweres Sondergepäck angemeldet und rückbestätigt werden. Bei der Anmeldung sind das Gewicht und die Maße des Übergepäcks bzw. des Sondergepäcks anzugeben.
Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sonder-/Sportgepäck-kapazität können nicht erstattet werden.
8.4. Transport von Tieren
8.4.1. Lebende Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Luftfrachtführers und unter den vom Luftfrachtführer festgelegten Bedingungen unter der eigenen Verantwortung des Fluggasts an Bord befördert werden, der sicherzustellen hat, dass die Beförderung zum Bestimmungsort den geltenden Vorschriften entspricht und vom Beförderer genehmigt wird. Nur Hunde und Katzen in geeigneten Behältern, mit aktuellen Gesundheits- und Impfbüchern, Einreisegenehmigungen und anderen Dokumenten, die für die Einreise in das Bestimmungsland erforderlich sind, dürfen transportiert werden.
8.4.2. Die Beförderung dieser Tiere ist zu diesem Zweck in speziellen Käfigen oder geschlossenen Behältern mit wasserdichtem Boden mit maximalen Abmessungen von 48 cm (19") Länge, 33 cm (13") Breite, 25 cm (10") Höhe) und dem maximalen Gewicht (Box und Tier zusammen) von nicht mehr als 8 kg erlaubt. Dieser Behälter muss unter den Sitz passen.
8.4.3. Der Fluggast stellt die Käfige für Tiere in eigener und eigenverantwortlicher Weise zur Verfügung.
8.4.4. Der Transport von Tieren muss jedes Mal vom Beförderer akzeptiert werden und ist über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) rechtzeitig anzumelden. Der Fluggast ist dafür verantwortlich, über alle erforderlichen Gesundheits-zeugnisse sowie über andere Dokumente zu verfügen, die von den Behörden der Abflug- und Zielländer und aller Transitländer verlangt werden. Tiere, die Fluggäste begleiten und zu nichtkommerziellen Zwecken aus Drittländern in die Europäische Union befördert werden, müssen die Einfuhranforderungen gemäß Kapitel III Abschnitt I der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 576/2003 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen bedeutet die Verweigerung der Beförderung.
8.4.5. Das Tier, das zusammen mit seinem Behälter und Futter eingecheckt wurde, wird nicht Teil der kostenlosen Freigepäckmenge sondern zählt als Übergepäck für das eine Gebühr zu zahlen ist.
8.4.6. Der Beförderer lehnt die Haftung für Körperverletzung, Verlust, verzögerte Freisetzung, Krankheit oder Tod eines Tieres ab, wenn dem Tier die Einreise in das Hoheitsgebiet des Bestimmungslandes oder des Aufenthalts verweigert wurde.
8.4.7. Blinden- oder gehörlose Blindenführhunde werden kostenlos auf dem Luftweg befördert. Solche Hunde müssen eine Leine, einen Maulkorb, ein Zertifikat über einen Ausbildungskurs und die erforderlichen Unterlagen haben. Ein Blindenhund mit Maulkorb und Leine kann in der Fluggastkabine befördert werden. Unmittelbar nach der Buchung ist der Fluggast verpflichtet, eine Anmeldung für den Blindenhund im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Absatz 2.2.) vorzunehmen. Der Fluggast hat 2 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit am Check-In der Enter Air zu erscheinen.
8.4.8. Besondere Bedingungen für die Beförderung von Tieren können in den einzelstaatlichen Vorschriften für die Ankunfts- oder Transitorte festgelegt werden.
8.4.9. Enter Air erklärt, dass die Anzahl der Tiere, die auf einem Flug befördert werden dürfen, begrenzt ist.
8.4.10. Enter Air haftet nicht für Ansprüche von Fluggästen, die an Tierallergien leiden.
8.4.11. Enter Air bietet keine Tiertransporte im Gepäckraum an.
8.5. Aufgabe, Beförderung und Auslieferung von Gepäck
(a) Enter Air kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 8.3.
(b) An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
(c) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.
(d) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. Enter Air ist berechtigt, dem Fluggast die ihr ggf. entstandenen Aufbewahrungskosten für Gepäckstücke, die vom Fluggast verschuldet nicht abgeholt wurden oder deren Annahme zu Unrecht verweigert wurde, in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass das Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach seiner Auslieferung am Bestimmungsort abgeholt wird, kann der Luftfrachtführer es in Übereinstimmung mit den Regeln des Luftfrachtführers nutzen und wird von der Haftung gegenüber dem Fluggast befreit.
(e) Die Person, die berechtigt ist, das Gepäck abzuholen, ist die Person, die in der Lage ist, den Nachweis in Form von Gepäckanhängern und dem Gepäckabschnitt, der an der Bordkarte befestigt ist, in Übereinstimmung mit einem Gepäckabschnitt auf dem ankommenden Gepäck vorzulegen. Der Luftfrachtführer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Inhaber des Gepäckanhängers und des Gepäckabschnitts berechtigt ist, das Gepäck abzuholen. Das Versäumnis, die Gepäckidentifikationsmarke vorzulegen, steht der Auslieferung des Gepäcks nicht entgegen, sofern Ticket und Gepäck insgesamt auf andere Weise identifiziert werden können.
(f) Das Gepäck des Fluggastes wird nicht befördert, wenn der Fluggast nicht in das Flugzeug, in das es eingeladen wird, einsteigt oder der Fluggast das Flugzeug nach dem An Bordgehen vor dem Start oder an einem Zwischenlandeort verlässt, ohne wieder an Bord zu gehen.
(g) Im Falle von verloren gegangenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck ist dies umgehend beim Gepäckermittlungsschalter (Lost and Found) des jeweiligen Ankunftsflug-hafens anzuzeigen. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt ist der Anscheins-beweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.
In Übereinstimmung mit Art. 20 des Montrealer Übereinkommens und / oder Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt Enter Air keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die im aufgegebenen Gepäck unter Verstoß gegen die Bestim-mungen befördert werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Folgeschäden und indirekte Schäden, die durch den Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck entstehen.
8.5.1. Vom Flughafensicherheitspersonal entfernte Gepäckgegenstände
Enter Air haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafen-sicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.
8.5.2. Gepäckkontrolle
Enter Air ist berechtigt, die Größe und das Gewicht des Gepäcks jederzeit während der Beförderung zu überprüfen. Enter Air kann den Inhalt des Gepäcks überprüfen, wenn der Fluggast anwesend ist. Wenn ein Fluggast abwesend ist, kann Enter Air das Gepäck in Anwesenheit von mindestens einem Mitarbeiter des Flughafensicherheitsdienstes öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass das Gepäck Gegenstände enthält, deren Beförderung verboten ist oder die unter besonderen Bedingungen befördert werden müssen. Enter Air haftet nicht für Schäden, die durch die Gepäckkontrolle entstehen, außer in Fällen, in denen der Beförderer grob fahrlässig gehandelt hat. Enter Air ist auch nicht verpflichtet, die Kosten für die Verpackung (Folie) des aufgegebenen Gepäcks zu erstatten, wenn die Folie infolge und zum Zwecke der Gepäckkontrolle entfernt wurde.
Wenn der Fluggast Einwände gegen die Gepäckaufgabe erhebt, kann Enter Air die Beförderung des Fluggasts und/oder seines Gepäcks verweigern.
8.5.3. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheits-kontrolle überprüft wurden.
Wenn der Fluggast mit einem Transit über einen anderen Flughafen zum endgültigen Bestimmungsort reist, sollte der Fluggast das vom Geschäft zur Verfügung gestellte spezielle Duty-Free-Gepäck erst am endgültigen Bestimmungsort öffnen. Andernfalls kann der Inhalt des Gepäcks am Transitflughafen / Sicherheitspunkt sichergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, muss der Fluggast die Sicherheitsbeamten am Flughafen kontaktieren.
8.5.3. Zoll
Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.
9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.
10. Verpflichtungen von Enter Air vor und während eines Fluges
Enter Air stellt einem Fluggast Informationen und Anweisungen in Bezug auf den Sitz und die Verwendung zur Verfügung:
a) Sicherheitsgurte;
b) Notausgänge und Ausrüstung für den gemeinsamen Gebrauch der Fluggäste;
c) Schwimmwesten und Sauerstoffmasken für Fluggaste;
d) sonstige für den individuellen Gebrauch vorgesehene Ausrüstung;
Enter Air muss den Fluggästen die Möglichkeit geben, beim Start, bei der Landung, bei Turbulenzen und auf Befehl der Flugzeugbesatzung Sicherheitsgurte anzulegen.
Enter Air ist verpflichtet, die Fluggäste dahingehend zu unterweisen, wie sie ihr Gepäck und ihre persönlichen Gegenstände im Flugzeug verstauen können.
Enter Air behält sich das Recht vor, während des Fluges zusätzliche, ungeplante Unter-brechungen vorzunehmen, die auf einen unverzichtbaren technischen Zwischenstopp zurückzuführen sind oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden.
Enter Air informiert die Fluggaste über das Rauchverbot und die Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug. Im Bedarfsfall informiert die Fluggesellschaft die Fluggäste über Sofort-maßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu ergreifen sind.
11. Verhalten an Bord des Flugzeugs
11.1. Verhalten an Bord
Fluggäste sind verpflichtet, den Anweisungen der Besatzung zu folgen. Fluggäste haben sich an Bord so zu verhalten, dass
Weder das Flugzeug noch Personen oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden;
Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflichten nicht behindert werden;
Andere Fluggäste oder die Flugbesatzung keine Sach- oder Personenschäden erleiden und keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt sind;
Sie nicht gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Fluggesellschaft oder des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder gegen Anweisungen im Rahmen der Betriebsvorschriften verstoßen.
11.2. Verpflichtungen des Fluggasts
a) Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Reisedokumente mit sich zu führen und alle Anforderungen des Staates zu erfüllen, in dem sich der Bestimmungsort, der Transitort oder der Zwischen-stopp befindet. Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die Enter Air entstehen, weil Enter Air verpflichtet ist, den Fluggast in den Abflugstaat zurückzubringen, wenn dem Fluggast die Einreise in den Transitstaat oder den Bestimmungsstaat verweigert wurde;
b) Der Fluggast verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen und auch eine Kontrolle seiner registrierten und nicht registrierten Gepäckstücke zu ermöglichen;
c) Der Fluggast ist verpflichtet, bei einer Zollkontrolle seiner aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäckstücke anwesend zu sein. Enter Air haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während einer solchen Überprüfung oder aufgrund der Weigerung des Fluggasts gegen eine solche Überprüfung auftreten;
d) Auf Aufforderung der Besatzung die Sitze zu wechseln, wenn dies für die Wartung des Luftfahrzeugs oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;
e) 12 Stunden vor einem Flug, bei tieferem Tauchen oder bei einem Zwischenstopp - 24 Stunden vor Abflug - nicht zu tauchen;
f) Im Falle eines gesundheitlichen Problems Erste Hilfe unverzüglich annehmen und dem Personal persönliche Angaben machen;
g) Enter Air Gebühren für Verluste und Schäden zu zahlen, die der Fluggast durch seine Handlungen oder als Folge der illegalen Beförderung gefährlicher Güter und Tiere usw. verursacht hat;
h) Die Verwendung von Standbild- und Videokameras oder anderen elektronischen Geräten, die Fotos aufzeichnen oder aufnehmen können, sowie das Fotografieren oder Videoaufzeichnen von Personal und Ausrüstung der Fluggesellschaft ist verboten.
11.3. Benutzung elektronischer Geräte
An Bord von Enter Air können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen an Bord benutzt werden.
Bluetooth-Zubehör (z.B. kabellose Tastatur, Kopfhörer) darf nur während des Fluges, jedoch nicht während des Starts und der Landung benutzt werden. Während der Sicherheitsunter-weisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt. Außerdem kann das Bordpersonal aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.
Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).
11.4. Anschnallpflicht
Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass während des gesamten Fluges Anschnallpflicht während der Zeit besteht, in der Sie sich auf Ihrem Sitzplatz befinden. Den Anweisungen des Bordpersonals ist strikt Folge zu leisten.
11.5. Nichtraucherflüge
Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeuges und während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauch-verbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen.
11.6. Alkoholische Getränke
Der Genuss von alkoholischen Getränken, die Sie selbst mit an Bord gebracht haben, ist während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Sollten Sie die Regel nicht befolgen, können Sie von der zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Verbots-verstoßes ist ein Fluggast verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr zu zahlen. Die Flugbesatzung hat das Recht, an Bord genommenen Alkohol einzuziehen..
11.7. Allergien
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, aber auch im Sinne der anderen Fluggäste und der Flugsicherheit, dass Sie das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) über etwaige Allergien gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe spätestens 48 Stunden vor dem Abflug in Kenntnis setzen.
Die Fluggäste sind verpflichtet eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt (MEDIF-Formular in Muttersprache und in Englisch). Das Formular ist auf der Webseite von Enter Air verfügbar (www.enterair.pl). Fluggaste mit schweren Allergien, die unter 16 Jahre alt sind, können nicht unbeaufsichtigt reisen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, soweit der Fluggast eine Allergie mit der Folge einer erheblichen Gefährdung der eigenen Gesundheit gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe besitzt, deren Absenz an Bord, in der Verpflegung oder der Raumluft nicht garantiert werden kann.
Fluggäste mit Allergien sind verpflichtet, leicht zugängliche On-the-Fly-Medikamente oder andere Allergieschutzmittel sowie einen schriftlichen Notfallplan mitzuführen. Der Fluggast erkennt an und stimmt zu, dass Enter Air den Fluggasten die allergenfreie Umgebung sowohl im Cockpit als auch am Flughafen nicht garantieren kann.
11.8. Asthma
Fluggäste, die an Asthma leiden, benötigen kein ärztliches Attest. 120 Stunden vor Abflug ist jedoch das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) darüber zu informieren, ob sie eine Sauerstoffflasche benötigen. Die Bereit-stellung einer Sauerstoffflasche erfordert eine zusätzliche Gebühr. Eine eigene Sauerstoff-flasche eines Fluggasts, die für Flüge bestimmt ist, darf mit Genehmigung des Luftfahrt-unternehmens in der Flugzeugkabine befördert werden. Während des Fluges darf ein Passa-gier eine Sauerstoffflasche nur unter Aufsicht der Flugbesatzung benutzen.
11.9. Diabetes
Ein Fluggast, der an Diabetes leidet, darf die Medikamente, die er möglicherweise während des Fluges benötigt, im Handgepäck mitführen.
12. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck
Enter Airbehält sich das Recht vor, die Beförderung oder die weitere Beförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks zu verweigern:
12.1. Fluggast
Aus Sicherheitsgründen behält Enter Air sich vor, die Beförderung in folgenden Fällen zu verweigern:
Enter Air ist der Ansicht, dass die Gesundheit oder der körperliche Zustand des Fluggastes das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden oder das Eigentum des Fluggastes und/oder anderer Personen an Bord gefährden kann;
Enter Air ist der Ansicht, dass es notwendig ist, den Fluggast aufgrund von Vorschriften und Regeln eines Landes die Beförderung zu verweigern;
Der Fluggast die Befehle der Flugbegleiter von Enter Air und des Flughafen- und Sicherheitspersonals, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Ordnung an Bord, missachtet hat;
Enter Air hatte den Fluggast bereits schriftlich darüber informiert, dass er auf allen Flügen des Luftfrachtführers zum Fluggast non grata erklärt wurde;
Der Fluggast weigerte sich, sich Sicherheitskontrollen zu unterziehen;
Der Fluggast kann nicht nachweisen, dass er die Person ist, für die das Ticket gebucht wurde;
Der Fluggast verfügt nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder weigert sich, die erforderlichen Dokumente vorzulegen;
Der Fluggast hat die erforderlichen Reisedokumente vernichtet oder sie wurden beschädigt, oder er weigert sich Reisedokumente dem Personal von Enter Air auf Verlangen vorzuzeigen oder zu übergeben;
Dem Fluggast wurde die Einreise zum Abflug- oder Ankunftsort oder zum Überfliegen eines Landes verweigert;
Das Ticket, das der Fluggast vorzeigt, illegal erworben wurde oder für verloren oder gestohlen erklärt wurde oder gefälscht wurde;
Der Fluggast hat den Beförderer nicht über seine besonderen Bedürfnisse oder seine Absicht informiert, ein spezielles Gepäck mitzunehmen;
Der Fluggast benötigt eine besondere Betreuung, die der Beförderer nicht bieten oder sich nicht leisten kann, da dies unverhältnismäßig teuer ist;
Der Fluggast hat sich während eines früheren Fluges unangemessen verhalten und Enter Air geht davon aus, dass sich ein solches Verhalten wiederholen kann;
Das Verhalten des Fluggastes kann zu einem Vergehen oder einer Straftat werden;
Der Fluggast hat das Rauchverbot an Bord nicht befolgt.
Der Fluggast steht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und Enter Air entscheidet, dass es notwendig ist, die Beförderung aus Sicherheitsgründen zu verweigern.
Für den Fall, dass Enter Air sich aus einem der oben genannten Gründe weigert, einen Fluggast zu befördern, oder ihn während eines Zwischenstopps auf dem Weg aus dem Flugzeug verweist, lehnt Enter Air die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die aufgrund einer solchen Weigerung oder Entfernung entstehen. In diesem Fall können dem Fluggast, soweit gesetzlich zulässig, auch alle Kosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus einer solchen Ablehnung ergeben. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.
Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit Enter Air.
12.2. Gepäck (Gegenstände, die von der Beförderung ausgeschlossen sind)
Die folgenden Gegenstände sind von der Luftbeförderung ausgeschlossen(diese Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck, Handgepäck oder als persönliche Gegenstände des Fluggastes befördert werden):
Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, alle Gegenstände und Substanzen, die Schusswaffen imitieren,
Munition oder Sprengstoffe,
brennbare Stoffe (ausgenommen ursprünglich versiegelte alkoholische Getränke, Haarlack, Parfüms, Kölnischwasser);
radioaktive Stoffe:
komprimiertes Gas (mit Ausnahme von Kohlendioxidkanistern für den Antrieb von Prothesen, Zylinder mit nicht brennbarem Gas zum Aufblasen einer Schwimmweste und Sauerstoff-Luft-Flasche - so viele, wie die IATA-Vorschriften bestimmen);
toxische oder infektiöse Substanzen;
korrosive Materialien (außer Quecksilber in Thermometern, Barometern und Rollstühlen);
Aktentaschen und Attaché-Koffer mit Sicherheitsvorrichtungen und eingebauten Alarmsystemen, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material;
Gegenstände und Materialien, die die Sicherheit, das Eigentum, das Leben oder das Wohlbefinden an Bord gefährden;
alle Materialien, die für die Luftbeförderung durch die Durchreiseländer verboten sind;
alle Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Form oder anderer Merkmale nicht für die Luftbeförderung in Betracht kommen;
lebende Tiere, vorbehaltlich der in Absatz 8.4. genannten;
menschliche Überreste;
Tierkadaver;
Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen der ICAO über die sichere Luftbeförderung gefährlicher Güter, den IATA-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und in der EG-Richtlinie 68/2004 spezifiziert sind.
Für den Fall, dass der Fluggast versucht, eines der oben genannten Gegenstände mitzun-ehmen, kann der Carrier es beim ersten Boarding ablehnen oder, wenn es während des Fluges nicht entdeckt wird, die weitere Beförderung verweigern.
Für den Fall, dass ein oder mehrere Objekte entdeckt werden, die von der Luftbeförderung ausgeschlossen sind oder nicht mit diesen Beförderungsbedingungen übereinstimmen, fällt ihre Beförderung unter die geltenden Gebühren. Darüber hinaus unterliegt ein solcher Gegenstand Ablehnungen und Beschränkungen in Bezug auf Verbindlichkeiten und andere Nachweise dieser Beförderungsbedingungen für Gepäck. Der Beförderer kann dem Fluggast die Gegenstände abnehmen und in seine Obhut nehmen, die er für gefährlich hält.
13. Haftung
Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Enter Air richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.
14. Persönliche Daten
Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Enter Air, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Enter Air oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Enter Air befugt, die Personen-daten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesell-schaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.
15. Änderungen
15.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Enter Air mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Enter Air vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Enter Air erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
15.2.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Enter Air abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
16. Mündliche Anreden
Diese BBB Enter Air und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Enter Air und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.
17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
18. Anwendbares Gericht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Benjamin Jacobi
Stand: 05.04.2022