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BBB Air Portugal

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Air Portugal als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Air Portugal).

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Air Portugal) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Air Portugal ausgeführt werden.

1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung Air Portugal ausführen lassen. Air Portugal ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Air Portugal gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Portugal

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Air Portugal

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.
Postanschrift TAP Air Portugal:

Hanauer Landstraße

60314 Frankfurt/Main

Air Portugal ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:

customer@tapmilesandgo.com

3. Check-in

3.1.

Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check-In variiert von Flughafen zu Flughafen: Wir empfehlen daher, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check-In Zeiten nicht einhalten.

3.2.

Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt, der Ihnen anlässlich des Check-In bekannt gegeben wurde.

3.3.

Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:

a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen;

b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;

c) Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielländer werden Belege wie Visa bereits beim Check-In am Abflughafen kontrolliert;

d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein;

e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.

3.4.

Fluggäste, die aus Gründen, die Air Portugal nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug (Boarding) erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.

3.5.

Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird.

3.6.

Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.

3.7.

Air Portugal lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6. nicht erfüllt.

3.8. Online Check-In

Ein Online Check-In ist ab 36 Stunden (24 Stunden USA Flüge) vor Abflug möglich.

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere Fluggäste können mit Air Portugal Flügen unter folgenden Bedingungen reisen:

  • bis zur 36. Woche oder bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bei Schwangerschaften ohne Komplikationen

  • bis zur 32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaften (Zwillinge, Drillinge usw.) ohne Komplikationen

In beiden Fällen müssen schwangere Frauen - ab der 28. Schwangerschaftswoche - eine ärztliche Erklärung mit sich führen, in der die Schwangerschaftswoche angegeben ist und die bestätigt, dass die Schwangerschaft bisher ohne Komplikationen verlaufen ist.
In dieser Erklärung muss der Arzt ebenfalls die Flugtauglichkeit der schwangeren Frau bestätigen.

In den folgenden Fällen ist eine vorherige Genehmigung durch einen Arzt der Air Portugal erforderlich:

  • Risiko- und Hochrisikoschwangerschaften;

  • Schwangerschaft mit Komplikationen;

  • normale Schwangerschaft nach der 36. Woche;

  • Zwillings-, Drillingsschwangerschaften nach der 32. Woche;

  • bei Unklarheiten hinsichtlich der Dauer der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Geburtstermins;

  • voraussehbare Komplikationen bei der Geburt;

  • Gefahr einer Fehlgeburt bzw. kürzlich erlittene Fehlgeburt.

Das gedruckte Dokument Medical Information for Fitness to Travel (Medizinisches Dokument zur Reiseeignung) - MEDIF (PDF, 0,1 MB, EN) muss vom behandelnden Arzt des Passagiers ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt (Aufkleber oder Stempel) und bis zu 48 Stunden vor der Reise per FAX an die folgende Nummer gesendet werden (+351) 21 841 5880 oder per E-Mai an: medical.cases(at)tap.pt . Andernfalls können wir Ihre Leistung nicht garantieren.

Nützliche Empfehlungen

Hier erhalten Sie einige praktische Empfehlungen, damit Sie sich während der gesamten Reise wohlfühlen.

Vor dem Flug

  • Kommen Sie rechtzeitig zum Flughafen, um alle Check-in-Formalitäten und notwendigen Wege in Ruhe bewältigen zu können;

  • Buchen Sie einen Platz am Gang, um schneller zu den Toiletten zu kommen und insbesondere auf längeren Flügen kleinere Spaziergänge machen zu können.

Während des Flugs

  • Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist Vorschrift. Er sollte unter dem Bauch vor dem Beckenbereich verlaufen, um eine Einengung der Gebärmutter zu verhindern;

  • Vom Genuss kohlensäurehaltiger Getränke oder von Hülsenfrüchten vor oder während des Flugs wird abgeraten, da diese Blähungen und Unwohlsein während des Flugs verursachen können;

  • Das Klima in der Kabine ist trockener als auf dem Boden. Schwangere sollten daher während des Flugs häufig Wasser trinken sollten;

  • Um das Risiko venöser Thrombosen zu senken, insbesondere bei Flügen mit einer Dauer von mehr als 3 Stunden, sollte die Schwangere Bewegungsübungen der unteren Gliedmaßen am Platz durchführen;

  • Von einer Reise innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt wird abgeraten.

5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Ein medizinischer Fall liegt dann vor, wenn ein Fluggast eine Erkrankung hat, bei der er auf Dritte und/ oder individuelle Betreuung angewiesen ist.

In diesen Fällen ist Folgendes erforderlich:

MEDIF-Formular, das vom Arzt des Fluggastes auszufüllen, zu unterschreiben und abzustempeln ist (Vignette oder Stempel) und eine Beschreibung der Diagnose enthält. Das Formular erhalten Sie hier: https://www.flytap.com/-/media/Flytap/PDF/MEDIF/MEDIF_EN.pdf?la=de-DE&hash=3BEFBF440403E25E5081AD55862D8320CE5E5268

Bitte beantragen Sie die Unterstützungsleistung, indem Sie das ausgefüllte Formular per Fax an (+351) 21 841 5880 oder per E-Mail an medical.cases@tap.pt senden (diese E-Mail-Adresse ist nur für Anliegen im Zusammenhang mit MEDIF vorgesehen; Anfragen zu anderen Themen werden nicht bearbeitet). Ihr Fall wird auf Grundlage dieser Angaben vom medizinischen Dienst der TAP überprüft, damit Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Betreuung erhalten. Diese Serviceleistungen müssen bis 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Andernfalls

Brüche
Der Luftdruck in der Kabine eines Verkehrsflugzeugs ist niedriger als auf der Erdoberfläche. Die meisten Fluggäste haben damit im Allgemeinen keine Probleme. Fluggäste mit gesundheitlichen Problemen sollten diesen Aspekt aber berücksichtigen.

Dies betrifft Fluggäste, die eine orthopädische Verletzung (z. B. einen Bruch) erlitten haben, die mit einem Gips stabilisiert werden musste. Um reisen zu dürfen, müssen Sie eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung beantragen. Um den Antrag zu stellen, muss der Arzt, der den Fluggast betreut hat, das medizinische Hilfedokument ausfüllen, das dann an die oben angegebenen TAP-Kontakte gesendet werden muss.

Ferner muss zur Vermeidung von Durchblutungsstörungen und Beschwerden der Gips gespalten sein, wenn der Fluggast innerhalb von 48 Stunden nach dem Anlegen des Gipses reist. Unter Umständen ist ein Rollstuhl zur Beförderung bis zum Flugzeug oder mehr Beinfreiheit während des Flugs erforderlich.

Krankentragen
Bei der Beförderung von Fluggästen mit Betreuungsbedarf auf einer Krankentrage müssen folgende Anforderungen erfüllen werden:
Wenn von der Fluggesellschaft gefordert, muss der Fluggast von einem Sanitäter oder Arzt begleitet werden. Bei Umsteigeverbindungen müssen die Kosten des Krankenwagens, der den Fluggast zwischen den Flugzeugen befördert, vom Fluggast selbst getragen werden.

Die Buchung muss folgende Angaben enthalten: Detaillierte Informationen über den Krankentransport an den Abflug-/Ankunftsstationen (Transportunternehmen/Krankenhaus am Start- und Zielort); Kontakt des Fluggastes oder seiner Begleitperson am Abflugort.

Der Fluggast muss alle von der Air Portugal zusätzlich angeforderten Ausrüstungsgegenstände bereitstellen.

Wichtige Hinweise: In der Business Class ist dieser Service nicht verfügbar.

Codeshare-Flüge unterliegen besonderen Bedingungen. Wenden Sie sich an uns.

Sauerstoff:
Personen, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung benötigen, müssen in Begleitung einer Person reisen, die die nötige Hilfe leisten kann, vorzugsweise eines Arztes oder Krankenpflegers. Der Fluggast darf auch unbegleitet reisen, wenn er in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Er muss dann eine vorher vom medizinischen Dienst eingeholte Erlaubnis mitführen.

Der Fluggast darf keinen selbst mitgebrachten Sauerstoff verwenden und die Sauerstoffzufuhr darf auch nicht durch die Besatzung vorgenommen werden.

Air Portugal verfügt über zwei Typen von Sauerstoffflaschen:
Groß: 3l/min / 7l/min;
Klein: 2l/min / 4l/min.
Alle Sauerstoffflaschen werden mit einer integrierten Maske in Einheitsgröße gestellt.

Für Kinder unter 2 Jahren gibt es keine Masken.
Für diesen Service fällt eine Gebühr an.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) und CPAP-Geräte (für einen kontinuierlich positiven Atemwegsdruck)

Fluggäste dürfen auf Air Portugal Flügen zur Behandlung von Schlafapnoe ein POC- oder CPAP-Gerät an Bord mitführen. Kontaktieren Sie dazu das Air Portugal Kontakt Center, um sich über die besonderen Bedingungen für Ihren Flug zu informieren.

Rollstühle:

Die angebotene Betreuung ist immer auf die Bedürfnisse des Fluggastes zugeschnitten: Falls Sie Schwierigkeiten haben, den Flugsteig zu erreichen, stellen wir einen Rollstuhl für den Weg dahin zur Verfügung; Falls Sie Schwierigkeiten haben, den Flugsteig zu erreichen und die Treppen hinauf- oder hinabzugehen, stellen wir einen Rollstuhl für den Weg bis zum Eingang des Flugzeugs zur Verfügung;

Bei erheblich eingeschränkter Mobilität, die eine Fortbewegung in der Kabine erschwert, stellen wir Ihnen einen Rollstuhl für den Weg zu Ihrem Sitzplatz zur Verfügung. Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihr Handgepäck mit sich führen müssen und dass es die maximal zulässigen Abmessungen und Gewichte einhalten muss, damit der Transportvorgang schneller abläuft. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Stuhl reisen: Vor dem Abflug: müssen Sie die Notwendigkeit der Beförderung eines Rollstuhls melden. Jeder Fluggast kann bis zu zwei Rollstühle kostenlos im Frachtraum mitnehmen.

Bei der Buchung: sollten Sie angeben, ob es sich um einen manuellen oder elektrischen Stuhl handelt, sowie die Art der Batterie und ihre Spezifikationen. Um mögliche Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen die Batterien stets ordnungsgemäß geschützt, verpackt, abgeklemmt und die Klemmen mit Isoliermaterial abgedeckt werden.

Hinweis: Elektrische Stühle können nicht bis zum Flugzeug transportiert werden. Wenn Ihr Flug von TAP durchgeführt wird, stellen wir Ihnen bei Bedarf beim Einchecken einen manuellen Ersatzstuhl zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf Flügen, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, der Antrag auf Beförderung eines elektrischen Rollstuhls abgelehnt/ungenehmigt werden kann. Vergewissern Sie sich vor der Reise, dass die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft den Transport Ihres elektrischen Rollstuhls erlaubt.

6. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Um diese Art von Platz buchen zu können, ist Folgendes erforderlich:

  • Portugiesisch und/oder Englisch verstehen und sprechen;

  • Haben Sie keine Probleme, sich schnell zu bewegen;

  • über 12 Jahre alt sein (diese Sitzplätze können nicht für Kinder in Begleitung oder ohne Begleitung und Babys gebucht werden);

  • Nehmen Sie keine Tiere mit in die Kabine;

  • Sie dürfen nicht abgeschoben, als unzulässiger Passagier befunden oder in Gewahrsam genommen werden;

  • Keine körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigungen haben, die es schwierig machen, gedruckte oder mündliche Anweisungen zu verstehen.

7. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

Beachten Sie bei der Buchung eines Flugs, dass jeder Erwachsene maximal mit einem Kind (von 2 bis 11 Jahren) und einem Baby (jünger als 2 Jahre) oder nur mit einem Baby (jünger als 2 Jahre) reisen darf.

Das Aufgabe- und Handgepäck für Kinder (von 2 bis 11 Jahren) ist identisch mit dem zulässigen Gepäck für einen Erwachsenen. Wenn Sie mit einem Kind zwischen 2 und 5 Jahren reisen, können Sie außerdem den (vollständig zusammenklappbaren) Kinderwagen oder einen Kindersitz, sofern dieser an Bord genutzt wird, kostenlos mitnehmen.

Als Aufgabegepäck für Kleinkinder (jünger als 2 Jahre) wird ein Gepäckstück von 10 kg und die Summe der 3 Abmessungen darf nicht 115cm überschreiten (sofern Sie in einem dieser Tarife fliegen: tap|basic, tap|classic, tap|plus, tap|executive oder tap|top executive) und außerdem ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen, ein Kindersitz oder eine Babyschale befördert. Wenn Sie mit dem Tarif tap|discount reisen, ist nur ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen, ein Kindersitz oder eine Babyschale zulässig.

Eine Reise mit Neugeborenen in den ersten sieben Lebenstagen wird nicht empfohlen. In Notfällen kontaktieren Sie uns bitte, damit unser medizinischer Dienst den Fallbegutachten kann.

8. Beförderung von Gepäck und Tieren

Aufgegebenes Gepäck:

Das maximale Gewicht des aufgegebenen Gepäcks in der Economy Class beträgt 23kg.

Handgepäck: Die Anzahl der Handgepäckstücke, die Sie kostenlos in die Kabine mitnehmen können, hängt von der Klasse ab, in der Sie fliegen, sowie vom Zielort des Flugs, bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Fluggesellschaft.

Maximale Größe und Gewicht des Handgepäcks:
55x40x20cm
Maximales Gewicht des Handgepäckstücks: 10kg

Bei Air Portugal können Sie außer einem Handgepäckstück auch einen persönlichen Gegenstand mit sich nehmen mit einem maximalen Gewicht von 2 kg:

Taschen: Eine Hand-, Computer- oder Umhängetasche mit einer Größe von maximal: 40 x 30 x 15 cm.

Duty Free Shop Tasche: Eine Tasche mit bis zu 2 Flaschen alkoholischer Getränke oder anderen Gegenständen (sofern diese das angegebene Höchstgewicht nicht überschreiten).

Mobilitätshilfen: Gegenstände, die bei der Fortbewegung behilflich sind wie Rollstühle, Gehstöcke etc.

Medizinische Geräte: auf Verschreibung / nach vorheriger Genehmigung.

Bei Flügen ab Berlin dürfen aufgrund der Vorschriften der Flughafensicherheitsbehörden Passagiere nur ein Handgepäckstück mit sich führen und müssen jedes weitere Gepäckstück aufgeben. Vor der Sicherheitskontrolle müssen Objekte, die sich in den Taschen der Kleidung befinden, im Mantel oder in der Handtasche verstaut werden. Größere elektronische Geräte (Laptops, Tablets und medizinische Geräte) sowie der Beutel für Flüssigkeitsbehälter müssen zur Kontrolle vorab aus dem Handgepäck entnommen werden.

Gegenstände, die Sie in der Kabine mitführen dürfen

Als Sondergepäck in der Kabine gelten Gegenstände, die in der Kabine mitgeführt werden müssen, jedoch kein Freihandgepäck sind.

Zerbrechliche Objekte - Kunstwerke, Musikinstrumente
Sperrige Objekte - große Musikinstrumente
Wertvolle Objekte - Wie zum Beispiel Diplomatengepäck

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt als spezielles Kabinengepäck gilt, wenden Sie sich bitte an uns.

Buchung

Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, muss für Sondergepäck ein Extrasitz in der Kabine reserviert werden. Dabei sind folgende Bedingungen eingehalten werden:

Das maximale Gewicht für Handgepäck beträgt 30 kg. Die maximale Größe beträgt: 155 cm x 42 cm x 25cm vom Boden in der Kabine oder 110 cm x 42 cm x 50 cm auf dem Sitz;

Die erforderlichen Extrasitze werden von der Fluggesellschaft festgelegt.

Spezielles Kabinengepäck muss zusammen mit Ihrer Reisebuchung gebucht werden. Wenden Sie sich dazu an die Informationsschalter oder rufen Sie uns an.

Beförderung von Sportausrüstungen

Sportausrüstung kann kostenlos als aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern sie das maximale Gewicht (23kg in der Economy Class und 32kg in der Executive Class) und die maximale Größe (Höhe + Länge + Breite kombiniert von 158cm) nicht überschreiten. Zusätzliche Gebühren werden nur dann berechnet, wenn Sie mehr als das im Rahmen Ihres Tarifs genehmigte Gepäck mitführen möchten oder wenn Sie die zulässigen Maße oder Gewicht überschreiten.

Kontaktieren Sie das Contact Center oder wenden Sie sich an einen Air Portugal Schalter, um sicherzugehen, dass Ihre Sportausrüstung problemlos registriert wird, indem Sie das Gewicht und die Maße dafür angeben. Aufgrund des Platzmangels in einigen Flugzeugen bedarf der Transport dieser Ausrüstung einer Bestätigung.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Kosten für die einzelnen Sportarten auf von Air Portugal oder in dessen Auftrag und von Air Portugal Express durchgeführt werden.

8.1. Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände

8.1.1. Als Gepäck dürfen Sie nicht mit sich führen:

  • 8.1.1.1. Gegenstände, die geeignet sind, das Fluggerät, Personen oder Gegenstände an Bord zu gefährden, insbesondere die in den "Dangerous Goods Regulations" der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und der IATA (International Air Transport Association) und in anderen Bestimmungen (weiterführende Informationen sind bei uns erhältlich) ersichtlichen Gegenstände;

  • 8.1.1.2. Gegenstände, deren Transport nach den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen wird, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;

  • 8.1.1.3. Gegenstände, die nach unserer Ansicht wegen ihrer Gefährlichkeit, Unsicherheit, ihres Gewichtes, ihrer Größe, Form oder Art, ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung als Gepäck ungeeignet sind; Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.

8.1.2. Feuerwaffen und Munition, ausgenommen für Jagd- und Sportzwecke sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, wobei Feuerwaffen entladen und gesichert sowie entsprechend verpackt sein müssen und der Transport von Munition den in Artikel 8.1.1.1. genannten Regelungen unterliegt.

8.1.3. Waffen, wie z.B. antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer u.ä. können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden; das Mitführen in der Kabine ist allerdings nicht gestattet.

8.1.4. Befinden sich dennoch irgendwelche Gegenstände, wie in 8.1.1 und 8.1.2 erwähnt, in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen, vorausgesetzt der Verlust bzw. die Schäden wurden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

8.2. Recht auf Verweigerung der Beförderung

8.2.1. Air Portugal behalten sich vor, die Beförderung der in Artikel 8.1 genannten Gegenstände abzulehnen bzw. die Weiterbeförderung aller solcher allenfalls im Laufe der Beförderung entdeckter Gegenstände zu verweigern. Ebenso behalten Air Portugal sich das Recht vor, die Beförderung von Gepäck zu verweigern, das über der erlaubten Freigepäcksgrenze liegt und das nicht vor Beginn ihrer Reise von Air Portugal auf der angemeldeten Strecke bestätigt wurde, bzw. für das nicht der anwendbare Zuschlag (z.B. Übergepäck oder Sportgepäck) entrichtet wurde. Für die weitere Disposition der nicht akzeptierten Gepäcksstücke sind Sie selbst verantwortlich und Air Portugal übernehmen keine Haftung.

8.2.2. Air Portugal lehnt die Beförderung von Gegenständen ab, welche aufgrund ihrer Größe, Form oder Art, Gewicht, Inhalt, oder aus Sicherheits- oder operationellen Gründen oder aus Gründen des Wohlbefindens anderer Passagiere als für den Transport ungeeignet befunden werden. Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei Air Portugal erhältlich.

8.2.3. Air Portugal lehnen die Beförderung von Gepäck ab, wenn es nicht ordentlich und sicher verpackt ist. Informationen über Verpackungen, welche Air Portugal nicht akzeptieren, sind auf Anfrage erhältlich.

8.3. Durchsuchung von Personen und Gepäck

Aus Sicherheitsgründen können Air Portugal verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem Gepäck Gegenstände wie in Artikel 8.1 beschrieben zum Transport übergeben haben oder mitführen. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, können Air Portugal Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haften Air Portugal grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.4 Transport von Tieren

Die Möglichkeit der Beförderung von Haustieren hängt von folgenden Faktoren ab:

Der Platzverfügbarkeit im Flugzeug.
Kabinenklasse, in der der Fluggast reist, sowie Flugzeugtyp.
Einreiseerlaubnis des Tieres im Zielland.
Tierart und Gesamtgewicht des Transportbehälters mit dem Tier.
Alter des Tieres, es muss mindestens 10 Wochen alt sein.

Aus diesem Grund müssen Sie diesen Service bei der Buchung Ihrer Reise oder vor Ihrem Flug beantragen, vorzugsweise mindestens 48 Stunden vor Abflug.

Art(en) und Anzahl der zu befördernden Tiere: Auf unseren Flügen dürfen nur Hunde und Katzen in der Kabine oder im Laderaum befördert werden. Sonstige Tierarten werden mit TAP Air Cargo transportiert.

Jeder Fluggast kann einen Transportbehälter mit einem oder mehreren Tieren derselben Art mitführen, immer vorbehaltlich Verfügbarkeit.

Geben Sie uns die Art des Transportbehälters an, in dem Sie Ihr Tier befördern möchten, sowie dessen Länge, Breite und Höhe.

In der Kabine sind lediglich flexible Taschen gestattet. Haben Sie eine feste Transportbox, muss das Tier im Frachtraum fliegen.

Sofern das Gesamtgewicht weniger als 8 kg beträgt, kann die Beförderung in der Kabine erfolgen. Tiere + Transportbehälter mit einem höheren Gesamtgewicht werden im Frachtraum befördert.

Beförderung von Haustieren auf Flügen mit Zwischenstopp:
Wenn Sie mit Ihrem Haustier auf einem Flug mit Zwischenstopp reisen, beachten Sie bitte Folgendes:
Je nach Flugstrecke und Gesamtgewicht (Tier + Transportbehälter) kann es sein, dass das Tier einen Teil der Reise in der Kabine und einen anderen Teil im Frachtraum verbringen muss - dies ist bei Flügen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa (z. B. New York - Lissabon - Madrid) der Fall
Wenn die Bedingungen für den Transport des Tieres nicht für die gesamte Strecke identisch sind - d.h. wenn ein Teil der Reise in der Kabine und ein anderer im Frachtraum erfolgt - sollten die 3 Stunden, die im mittleren Maßstab erforderlich sind, garantiert werden, um sicherzustellen, dass alle grundlegenden Prozesse und Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Wenn das Tier zunächst in der Kabine reist und auf der zweiten Strecke im Frachtraum weiter befördert wird, müssen Sie die dafür erforderliche Transportbox schon am Ursprungsort bereitstellen.

9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

10. Verpflichtungen von Air Portugal vor und während eines Fluges

Air Portugal stellt einem Fluggast Informationen und Anweisungen in Bezug auf den Sitz und die Verwendung zur Verfügung:

a) Sicherheitsgurte;

b) Notausgänge und Ausrüstung für den gemeinsamen Gebrauch der Fluggäste;

c) Schwimmwesten und Sauerstoffmasken für Fluggäste;

d) sonstige für den individuellen Gebrauch vorgesehene Ausrüstung;

Air Portugal muss den Fluggästen die Möglichkeit geben, beim Start, bei der Landung, bei Turbulenzen und auf Befehl der Flugzeugbesatzung Sicherheitsgurte anzulegen.

Air Portugal ist verpflichtet, die Fluggäste dahingehend zu unterweisen, wie sie ihr Gepäck und ihre persönlichen Gegenstände im Flugzeug verstauen können.

Air Portugal behält sich das Recht vor, während des Fluges zusätzliche, ungeplante Unterbrechungen vorzunehmen, die auf einen unverzichtbaren technischen Zwischenstopp zurückzuführen sind oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden.

Air Portugal informiert die Fluggäste über das Rauchverbot und die Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug. Im Bedarfsfall informiert die Fluggesellschaft die Fluggäste über Sofortmaßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu ergreifen sind.

11. Verhalten an Bord des Flugzeuges

11.1. Verhalten an Bord

Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem begründeten Ermessen Air Portugal derart, dass

  • das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,

  • Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen, insbesondere in Fällen betreffend das Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder

  • Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,

werden Air Portugal jene Maßnahmen ergreifen, die Air Portugal für geeignet erachten, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen können Air Portugal Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen.

Außerdem behalten Air Portugal sich das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.

Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.

11.2. Verpflichtungen des Fluggasts

a) Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Reisedokumente mit sich zu führen und alle Anforderungen des Staates zu erfüllen, in dem sich der Bestimmungsort, der Transitort oder der Zwischenstopp befindet. Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die Air Portugal entstehen, weil Air Portugal verpflichtet ist, den Fluggast in den Abflugstaat zurückzubringen, wenn dem Fluggast die Einreise in den Transitstaat oder den Bestimmungsstaat verweigert wurde;

b) Der Fluggast ist verpflichtet, einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seiner Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seines Gepäcks einzuwilligen. Auch im Falle seiner Abwesenheit kann sein Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob er in seinem Gepäck verbotene Gegenstände (siehe Artikel 12.2.) zum Transport übergeben hat oder mitführt. Sollte der Fluggast in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, können Air Portugal dem Fluggast und seinem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass sein Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, Air Portugal grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

c) Der Fluggast ist verpflichtet, bei einer Zollkontrolle seiner aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäckstücke anwesend zu sein. Air Portugal haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während einer solchen Überprüfung oder aufgrund der Weigerung des Fluggasts gegen eine solche Überprüfung auftreten;

d) Auf Aufforderung der Besatzung die Sitze zu wechseln, wenn dies für die Wartung des Luftfahrzeugs oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;

e) 12 Stunden vor einem Flug, bei tieferem Tauchen oder bei einem Zwischenstopp - 24 Stunden vor Abflug - nicht zu tauchen;

f) Im Falle eines gesundheitlichen Problems Erste Hilfe unverzüglich annehmen und dem Personal persönliche Angaben machen;

g) Air Portugal] Gebühren für Verluste und Schäden zu zahlen, die der Fluggast durch seine Handlungen oder als Folge der illegalen Beförderung gefährlicher Güter und Tiere usw. verursacht hat;

h) Die Verwendung von Standbild- und Videokameras oder anderen elektronischen Geräten, die Fotos aufzeichnen oder aufnehmen können, sowie das Fotografieren oder Videoaufzeichnen von Personal und Ausrüstung der Fluggesellschaft ist verboten.

11.3. Benutzung elektronischer Geräte

Bei der TAP dürfen Fluggäste Smartphones, Tablets oder Laptops während der Reise benutzen.

Aus Sicherheitsgründen müssen Sie jedoch während des Fluges im „Flugmodus“ oder einem vergleichbaren Modus betrieben werden. Das Datensystem sowie die Wireless- und Bluetooth-Funktionen müssen deaktiviert werden, sobald die Flugzeugtüren geschlossen werden.

Diese Vorschrift gilt für alle Smartphones sowie sonstige Sendegeräte.

Bei Start und Landung sind Laptops und ähnlich schwere Geräte (z. B. DVD-Reader) in den Gepäckfächern zu verstauen. Wenn sie nicht schwerer als 1,36 kg sind und in die Sitztasche passen, können Sie auch dort aufbewahrt werden.

Endgeräte müssen vor dem Verstauen in den Gepäckfächern oder auf Aufforderung der Besatzung ausgeschaltet werden.

Nicht gestattete Geräte während des Flugs:

Aus Sicherheitsgründen verbietet die TAP Fluggästen die Nutzung folgender Geräte:

-tragbare Sprechfunkgeräte oder Handfunkgeräte;

-schnurloses PC-Zubehör;

-ferngesteuerte Spielzeuge

-Stereoanlagen, einschließlich Taschenradioempfänger (AM/FM);

-Geräte zur RF-Übertragung und ähnliche Geräte oder tragbare TV-Empfänger;

-E-Zigaretten (diese dürfen zwar im Handgepäck mitgeführt, aber während des Flugs nicht benutzt werden).

TAP Air Portugal-Kunden werden darauf hingewiesen, dass Samsung Galaxy Note 7 Geräte aus Sicherheitsgründen weder am Körper noch im Handgepäck oder Aufgabegepäck auf einem TAP Air Portugal Flug mehr mitgeführt werden können.

Bitte bringen Sie Ihr Gerät nicht zum Flughafen. Sollte Ihr Gerät an einem Flughafen einbehalten werden, kann TAP Air Portugal Ihr Gerät weder zurückgeben, noch können wir die Verantwortung dafür übernehmen, während Sie reisen.

11.4. Anschnallpflicht

Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass während des gesamten Fluges Anschnallpflicht während der Zeit besteht, in der Sie sich auf Ihrem Sitzplatz befinden. Den Anweisungen des Bordpersonals ist strikt Folge zu leisten.

11.5. Nichtraucherflüge

Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeuges und während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauch-verbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen.

11.6. Alkoholische Getränke

Der Genuss von alkoholischen Getränken, die Sie selbst mit an Bord gebracht haben, ist während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Sollten Sie die Regel nicht befolgen, können Sie von der zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Verbots-verstoßes ist ein Fluggast verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr zu zahlen. Die Flugbesatzung hat das Recht, an Bord genommenen Alkohol einzuziehen..

11.7. Allergien

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, aber auch im Sinne der anderen Fluggäste und der Flugsicherheit, dass Sie das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) über etwaige Allergien gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe spätestens 48 Stunden vor dem Abflug in Kenntnis setzen.

Die Fluggäste sind verpflichtet eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt (MEDIF-Formular in Muttersprache und in Englisch). Fluggäste mit schweren Allergien, die unter 16 Jahre alt sind, können nicht unbeaufsichtigt reisen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, soweit der Fluggast eine Allergie mit der Folge einer erheblichen Gefährdung der eigenen Gesundheit gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe besitzt, deren Absenz an Bord, in der Verpflegung oder der Raumluft nicht garantiert werden kann.

Fluggäste mit Allergien sind verpflichtet, leicht zugängliche On-the-Fly-Medikamente oder andere Allergieschutzmittel sowie einen schriftlichen Notfallplan mitzuführen. Der Fluggast erkennt an und stimmt zu, dass die Fluggesellschaft den Fluggästen die allergenfreie Umgebung sowohl im Cockpit als auch am Flughafen nicht garantieren kann.

12. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck

12.1. Fluggast:

Aus Sicherheitsgründen behält Air Portugal sich vor, die Beförderung in folgenden Fällen zu verweigern:

  • sofern diese Maßnahme notwendig ist, um anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zu entsprechen; oder

  • Ihre Beförderung oder der Transport Ihres Gepäcks die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort der Passagiere oder der Crew gefährden oder bedrohen könnte; oder

  • Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihre Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Passagiere, die Crew oder Eigentum darstellt; oder

  • Sie bereits auf einem früheren Flug erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben Air Portugal Grund zu der Annahme hat, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten; oder

  • Sie sich geweigert haben, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder

  • Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder

  • Sie scheinbar nicht über gültige Reisedokumente verfügen, oder versuchen, in ein Land einzureisen, das Sie lediglich als Transitpassagier bereisen dürfen bzw. für das Sie nicht die gültigen Reisedokumente haben, Sie Ihre Dokumente während der Reise zerstören oder diese nicht - gegen Erhalt einer entsprechenden Bestätigung - auf Verlangen der Crew übergeben wollen; oder

  • Sie ein unrechtmäßig erworbenes oder ein als gestohlen gemeldetes Ticket vorlegen oder Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind; oder

  • Sie die Sicherheits- und Warnhinweise oder sonstigen Anweisungen Air Portugal nicht beachten.

Für den Fall, dass Air Portugal sich aus einem der oben genannten Gründe weigert, einen Fluggast zu befördern, oder ihn während eines Zwischenstopps auf dem Weg aus dem Flugzeug verweist, lehnt Air Portugal die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die aufgrund einer solchen Weigerung oder Entfernung entstehen. In diesem Fall können dem Fluggast, soweit gesetzlich zulässig, auch alle Kosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus einer solchen Ablehnung ergeben. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.

Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit Air Portugal.

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Air Portugal richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Portugal, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Air Portugal oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Portugal befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Änderungen

15.1. TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Air Portugal mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB [Name der Airline]vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Air Portugal erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Air Portugal abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB Air Portugal und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Portugal und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Benjamin Jacobi

Stand: 27.04.2023