TUI Hilfe

BBB Air Malta

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Air Malta als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Air Malta).

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Air Malta) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Air Malta ausgeführt werden.

1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Air Malta ausführen lassen. Air Malta ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Air Malta gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Malta und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Air Malta

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.

Air Malta ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Air Malta plc

Level 2, Skyparks Business Centre Malta International Airport Luqa

Malta. LQA 4000

Tel. Service Center: +356 2166 2211

Email: customercare.airmalta(at)airmalta.com

3. Check-in

Jeder Flughafen hat eigene Meldeschlussfristen. Air Malta empfiehlt, sich darüber zu informieren und die Frist einzuhalten. Die Reise verläuft reibungsloser, wenn ausreichend Zeit zur Einhaltung der Meldeschlusszeit eingeplant ist. Halten Passagiere den Meldeschluss nicht ein, ist Air Malta zur Streichung der Buchung berechtigt.

Air Malta oder ihre bevollmächtigten Agenten informieren die Passagiere über die Meldeschlusszeit für den ersten Flug mit ihnen. Über die Meldeschlusszeiten für nachfolgende Flüge müssen sich die Passagiere selbst informieren. Den Meldeschluss für die Flüge findet man im Flugplan von Air Malta oder man erfährt es von Air Malta oder ihren bevollmächtigten Vertretern.

Passagiere müssen sich spätestens zu der ihnen beim Check-in bekanntgegebenen Zeit zum Einsteigen einfinden.

Erscheinen sie nicht pünktlich zum Einsteigen, kann Air Malta den Fluggästen den reservierten Platz streichen.

Air Malta haftet nicht für Verluste oder Kosten, die Passagieren durch eine Nichtbeachtung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen.

4. Besondere Betreuung

Die Beförderung allein reisender Kinder, Behinderter, Schwangerer, Kranker oder besonders Betreuungsbedürftiger ist vorab mit Air Malta abzustimmen (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Behinderten Fluggästen, die Air Malta bei der Buchung über ihre besonderen Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt haben und deren Beförderung von Air Malta akzeptiert wurde, darf Air Malta die Beförderung aufgrund der Behinderung oder der besonderen Bedürfnisse nachträglich nicht verweigern.

4.1 Hilfe mit Rollstühlen

Während des Fluges unterstützt Air Malta gerne bei Mobilitätsbedarf. Bei dieser Form der Unterstützung empfiehlt Air Malta, gemeinsam mit einem anderen Passagier zu reisen, damit der Fluggast konstant die benötigte Hilfe und Unterstützung erhält und damit die Sicherheit anderer Passagiere in Notfällen nicht gefährdet wird.

Buchung: Wenn ein Rollstuhl oder eine andere Form an Mobilitätsbedarf benötigt wird, wenden sich Fluggäste bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug an die Reservierungsabteilung von Air Malta, damit die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

Am Flughafen: Wenn Unterstützung auf dem Weg vom Check-in bis in das Flugzeug benötigt wird, dann erhalten Passagiere auf dem MIA kostenlose Unterstützung. Damit Air Malta diesen Service einfacher organisieren kann, reichen Fluggäste den Antrag für Flughafenunterstützung einfach über folgende Optionen ein:

  • Kontaktieren Sie das Callcenter von Air Malta

  • Abgabe des Antrags vor Ort in einem Air Malta Verkaufsbüro

  • Fluggäste wenden sich an das Reisebüro über welches sie gebucht haben

Air Malta muss mindestens 48 Stunden vor Abflug darüber informiert werden, ob ein Rollstuhl oder besondere Unterstützung am Flughafen benötigt wird (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

Krücken: Wenn Passagiere Krücken oder andere Gehhilfen benötigen, können sie diese kostenfrei mit an Bord nehmen. Nachdem der Fluggast an seinem Sitzplatz angelangt ist, wird sich das Bordpersonal um die sichere Aufbewahrung während des Fluges kümmern.

4.2 Medizinischer Bedarf auf Flugreisen

Um Passagieren mit medizinischem Bedarf und eingeschränkter Mobilität das Reisen im Flugzeug zu erleichtern, hat Air Malta eine Reihe von Richtlinien aufgestellt, die sicherstellen sollen, dass die besonderen Bedürfnisse erkannt und entsprechend berücksichtigt werden.

4.2.1 Gesundheitsmaßnahmen:

Um allen Passagieren optimale Sicherheit zu gewährleisten, muss Air Malta sicherstellen, dass alle Fluggäste gesund und flugtauglich sind. Passagiere, die unter bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, werden gebeten, eine medizinische Bescheinigung zur Flugtauglichkeit vorzulegen. Den medizinischen Dienst von Air Malta erreicht man unter der Telefonnummer +356 22999296 oder per E-Mail.

4.2.2 Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität:

Air Malta befolgt die Standarddefinition von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität gemäß der AEA (Association of European Airlines, dem Verband europäischer Fluggesellschaften), um sicherzustellen, dass ihnen eine dem Umstand angemessene Unterstützung garantiert werden kann.

Dies gilt für folgende Passagiere:

  • Passagiere, die an Bord des Flugzeugs eine Trage oder ein Beatmungsgerät benötigen

  • Passagiere, deren Zustand eine Sauerstoffversorgung an Bord des Flugzeugs erfordert

  • Passagiere, die für eine Beinhochlagerung einen Zusatzsitz benötigen

  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität durch ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen

  • Unterstützung für werdende Mütter

  • Passagiere, welche an Bord des Flugzeugs medizinische Ausrüstung benötigen

4.2.3 Buchung:

Je nach individuellem Zustand kann es für Passagiere erforderlich sein, vor Beginn der Reisevorbereitungen ein Medizinisches Informationsformular (MEDIF) auszufüllen und dies Air Malta zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Pro medizinischem Formblatt (MEDIF) fällt eine Gebühr von 15 € an.

4.2.4 Medizinische Spritzen:

Wenn Fluggäste eine gültige medizinische Verschreibung bei sich tragen, dürfen sie Fertigspritzen mit niedermolekularem Heparin in Ihrem Handgepäck mit an Bord nehmen.

4.2.5 Sauerstoffversorgung an Bord des Flugzeugs:

Wenn Passagiere aus medizinischen Gründen eine Sauerstoffversorgung während des Flugs benötigen, ist Air Malta ihnen gerne behilflich. Leider sind die zusätzlichen Sauerstoffvorräte an Bord begrenzt. Fluggäste wenden sich unter der Rufnummer +356 22999296 oder per E-Mail an medical.airmalta@airmalta.com an die medizinische Einrichtung von Air Malta. Es gilt zu beachten, dass die Kosten für zusätzliche Sauerstoffversorgung mind. 115€ pro Bereich betragen. Diese Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

Air Malta empfiehlt, sich mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen, um sich über eine eventuelle Rückerstattung dieser Kosten zu informieren

4.3 Begleithunde

Wenn Passagiere auf einen Blindenhund angewiesen sind, dann darf dieser den Fluggast unter bestimmten Bedingungen in den Fluggastraum begleiten.

Der Blindenhund wird mitsamt Container und Nahrung kostenfrei und zusätzlich zu dem regulären Handgepäck im Fluggastraum befördert.

Diese Bedingungen werden gemäß der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Passagiere und Gepäck) von Air Malta und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 [1] und den Auslegungsleitlinien [2] dazu veröffentlicht. Diese Bedingungen unterliegen jedweder geltender europäischer oder nationalen Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Beförderung von Tieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Regelungen in Bezug auf Heimtierausweise [3].

1. Ein anerkannter Begleithund, der spezifisch ausgebildet worden ist, um behinderte Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu unterstützen, kann gemäß den folgenden Bestimmungen ohne zusätzliche Kosten in der Kabine mitreisen:

(a) Der Begleithund muss für diese Funktion durch eine Organisation ausgebildet, geprüft und akkreditiert worden sein, die die Kriterien für die Vollmitgliedschaft der International Guide Dog Federation oder Assistance Dog International (weltweite Akkreditierungsstelle für Begleithunde) erfüllt.

(b) Die folgenden Arten von anerkannten Begleithunden, was in jedem Fall durch eine formale Bescheinigung bewiesen werden muss, werden an Bord gemäß den Bedingungen, die hierin vereinbart werden, akzeptiert:

  • Blindenhunde - sie unterstützen blinde und sehgeschädigte Personen;

  • Hörhunde - sie unterstützen taube oder hörgeschädigte Personen;

  • Service-Hunde - sie unterstützen behinderte Personen oder Personen, mit verringerter Mobilität, die nicht seh- oder hörgeschädigt sind. Sie können ausgebildet werden, um mit Leuten zu arbeiten, die manuelle oder elektrische Rollstühle benutzen, Probleme mit dem Gleichgewicht haben, unter verschiedenen Arten von Autismus leiden, die auf Warnungen vor Anfällen angewiesen sind, die Warnungen für andere medizinische Probleme, wie niedriger Blutzucker benötigen oder die psychiatrische Beeinträchtigungen haben.

(c) Andere Hunde, die nicht so ausgebildet wurden, dass sie die Kriterien von Assistance Dog International erfüllen, sollen, außer wenn sie die Kriterien der Bestimmungen zu Haustieren in der Passagierkabine erfüllen, gemäß den geltenden Gebühren im Frachtraum reisen. Der Begleithund muss der reisenden behinderten Person oder der reisenden Person mit eingeschränkter Mobilität gehören.

2. Einen Antrag für die Beförderung eines Begleithundes hat dem Callcenter von Air Malta (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.) mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit des Fluges übermittelt zu werden. Bei Flügen nach/von Großbritannien muss die Benachrichtigung mindestens 7 Tage im Voraus erfolgen. Diese Benachrichtigung muss auch den Rückflug umfassen, wenn

der Hin- und Rückflug mit Air Malta erfolgen. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die notwendige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden kann.

3.Die Zahl der Begleithunde, die in der Kabine erlaubt sind, ist begrenzt. Kontaktieren Sie bitte Air Malta, wenn Sie weitere Unterstützung wünschen. Begleithunde werden nach der Reihenfolge der Anmeldung akzeptiert. Jedwede Hunde, einschließlich der Begleithunde, werden normalerweise mindestens 10 Reihen voneinander entfernt untergebracht. Sie werden nicht in der gleichen Reihe wie ein kleines Kind untergebracht, außer wenn dieses zu der gleichen Gruppe Reisender gehört.

4. Der Besitzer muss für den Hund einen Gurt und andere Ausrüstung oder Kleidung haben, die ihn als Begleithund ausweist. Außerdem muss der Besitzer eine Feuchtigkeit absorbierende Unterlage sowie alle notwendigen Unterlagen dabeihaben, die schon im Voraus zur Verfügung stehen müssen, um sicherzustellen, dass die Buchung bestätigt werden kann. Der Begleithund erfüllt alle Standards, die in den Mindeststandards für Begleithunde in der Öffentlichkeit von ADI (Assistance Dogs International) dargelegt werden.

5.Der Besitzer stellt sicher, dass der Begleithund sauber und gut gepflegt ist und nicht unangenehm riecht. Um in der Kabine reisen zu dürfen, muss der Hund gehorchen und sich angemessen verhalten (d. h. kein Bellen, Knurren, Hochspringen an anderen Personen oder Tieren und/oder kein sich Entleeren im Gate- oder Kabinenbereich oder nur in einer Art und Weise, die kein Gesundheits- oder Hygieneproblem für den Flug darstellt). Wenn sich das Tier nicht gut verhält, kann der Besitzer darum gebeten werden, dem Tier für die Reisedauer einen Maulkorb anzulegen oder es kann in den Frachtraum des Flugzeugs verbracht werden (wenn ein Zwinger vorhanden ist) oder die Beförderung kann verweigert werden. (Aus diesem Grund sollte der Besitzer einen Maulkorb bereithalten).

6. Die Beförderung von Begleithunden in der Kabine ist auf Flugrouten nicht gestattet, die nicht die Genehmigung der zuständigen Behörden sowohl am Abflughafen als auch am Zielflughafen und, falls zutreffend, am Flughafen des Zwischenstopps haben (es sei denn, der Passagier geht im ersten Abschnitt von Bord oder im letzten Abschnitt an Bord). Die Passagiere, die mit einem Begleithund nach oder ab Malta reisen, sind dazu verpflichtet, vor der Ankunft das Veterinärsamt in Malta zu informieren. Die Beförderung von Begleithunden nach Großbritannien hat den vorgeschriebenen Verfahren des Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (DEFRA) zu entsprechen.

7.Air Malta haftet nicht dafür, dass irgendein Begleithund nicht alle notwendigen Ausreise-, Einreise-, Gesundheitsdokumente oder andere Unterlagen hat, die im Zusammenhang mit unserer Durchreise des Tieres durch irgendein Land, einen Staat oder ein Gebiet (inklusive für den Fall einer Umleitung und eines Stopps zu und auf einem Flughafen eines anderen Staates) benötigt werden. Und die Person, die von dem Begleithund begleitet wird, muss Air Malta alle Bußgelder und Verluste ersetzen oder Air Malta gegenjedwede Haftung schadlos halten, die Air Malta infolgedessen in zumutbarer Weise entstehen.

8. Air Malta behält sich das Recht vor, die Beförderung von Begleithunden in der Kabine abzulehnen, um die geltenden Sicherheitsauflagen, die Kraft Gesetz, durch die zuständigen Behörden oder durch Air Malta festgelegt wurden zu erfüllen oder dann, wenn die Größe oder die Ausstattung des Flugzeuges die Beförderung eines Begleithundes in der Kabine physisch unmöglich macht. Wenn solch ein Umstand vorliegt, schlägt Air Malta dem betreffenden Passagier eine annehmbare Alternative vor, vornehmlich, dass der Begleithund im Frachtbereich befördert wird. Andernfalls wird dem Passagier die Rückerstattung oder eine andere Strecke eines Air Malta Fluges angeboten. Das Recht zur Wahl eines Rückfluges oder einer anderen Strecke ist davon abhängig, dass alle Sicherheitsvoraussetzungen, die rechtlichen Voraussetzungen und die notwendige Dokumentation erfüllt sind.

9. Die oben genannten Bedingungen können ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden und Air Malta übernimmt

keine Haftung für diese Änderungen. Air Malta behält sich außerdem das Recht vor, diese Bedingungen auszulegen und anzuwenden. In jedem Fall sind die Auslegungen und Anwendungen von Air Malta endgültig und abschließend.

5. Beförderung allein reisender Kinder

Passagiere im Alter zwischen (jeweils einschließlich) 7 und 11 Jahren, die ohne Begleitung einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren eine Flugreise mit Air Malta antreten, gelten als allein reisende Minderjährige (Unaccompanied Minors, UM). Unser Begleitservice kann wunschgemäß auch für Passagiere ab 12 Jahren in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Die Person, die das Kind zum Abflug begleitet, muss am Flughafen bleiben, bis die Maschine gestartet ist. Bei größeren Verspätungen wird das Kind wieder in die Obhut der Begleitperson übergeben, bis das Flugzeug tatsächlich zum Abflug bereit ist.

Allein reisende Minderjährige erhalten von Air Malta jede Aufmerksamkeit und Zuwendung, die sie für eine sichere, angenehme und bequeme Flugreise benötigen. Air Malta übernimmt die Verantwortung von dem Moment an, da sie Air Malta am Abfertigungsschalter des Flughafens anvertraut werden, bis zur Abholung durch einen Erwachsenen am Zielflughafen.

5.1. Buchung:

Es gibt zwei Möglichkeiten, diesen Service zu buchen. Das Formular für allein reisende Kinder von Air Malta muss ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Dann müssen folgende Schritte befolgt werden:

1. Das Formular wird eingescannt und per E-Mail an unaccompanied.minor(at)airmalta.com gesendet.

2. Das Formular wird per Post an die folgende Adresse geschickt:

Centrecom

Unit F11

Level 2, Mosta Technopark

Mosta, MST 3000

Malta

5.2 Gebühren:

Bei der Buchung wird pro Flugstrecke eine nicht rückerstattungsfähige und nicht übertragbare Servicegebühr in Höhe von mind. 70,00 EUR berechnet. Der Begleitservice kann nicht in Verbindung mit Sonderangeboten gebucht werden.

5.3 Boarding:

Für den Boardingvorgang bietet Air Malta einen „Meet and Assist“ Service für allein reisende Minderjährige an, bei dem ein Mitarbeiter von Air Malta das Kind durch die Sicherheits- und Passkontrolle begleitet. Im Abflugbereich wird das Kind weiterhin von Air Malta betreut, bis es schließlich zum Flugzeug gebracht und dem Chefsteward übergeben wird.

5.4 Während des Fluges:

Während des Fluges wird sich der Chefsteward oder ein anderes Mitglied der Flugbesatzung um das Wohlbefinden und die physiologischen Bedürfnisse des Kindes kümmern sowie je nach Bedarf Speisen und Getränke servieren. Der Chefsteward trägt bei der Ankunft Sorge für eine ordentliche und gepflegte Erscheinung des Kindes und vergewissert sich vor dem Aussteigen, dass das Kind keine persönlichen Gegenstände vergessen hat.

5.5 Ankunft:

Nach der Ankunft übergibt der Chefsteward das Kind einem bereitstehenden Mitarbeiter von Air Malta, der es bei der Gepäckabholung und allen weiteren anfallenden Flug-, Zoll- oder Einreiseformalitäten begleitet und unterstützt. Abschließend wird das Kind dem zur Abholung berechtigten Erwachsenen übergeben, der wiederum eine entsprechende Bestätigung unterzeichnen muss.

5.6 Wichtiger Hinweis für Passagiere nach oder aus Italien:

Der Begleitservice ist für allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren verpflichtend. Für Passagiere älter als 14 Jahre ist der Service optional.

Außerdem müssen für allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren mit italienischer Staatsangehörigkeit, die von/nach/über Italien (einschließlich Sizilien) reisen, vor dem Abflug zusätzlich zu den vorgenannten Formalitäten von beiden Elternteilen eine Betreuungserklärung („Dichiarazzione Di Affido“) unterzeichnet und von der italienischen Polizei genehmigt werden. Eine Kopie dieses Dokuments kann hier heruntergeladen werden (PDF 643KB).

Weitere Informationen erhält man bei Air Malta unter der Telefonnummer +356 21662211.

6. Beförderung von Schwangeren

Der Komfort und die Sicherheit werdender Mütter liegt Air Malta besonders am Herzen. Air Malta hat einige Richtlinien aufgestellt, die sicherstellen sollen, dass der Flug gesund und angenehm verläuft.

6.1 Erforderliche Unterlagen

Damit während der Schwangerschaft eine Flugreise mit Air Malta angetreten werden kann, benötigen Schwangere eine medizinische Bescheinigung zu Ihrem Gesundheitszustand.

Die Flugtauglichkeit wird durch das Vorzeigen der entsprechenden Dokumente beim Check-In bestätigt. Die Art der Bescheinigung, die vorgezeigt werden muss, hängt davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche sich die reisende Person befinden.

Weniger als 28 Wochen Schwangerschaft: In diesem Stadium benötigen Fluggäste noch keine medizinische Bescheinigung.

28. bis 35. Schwangerschaftswoche: Eine vom Hausarzt ausgestellte medizinische Bescheinigung zur Flugtauglichkeit ist erforderlich.

Ab der 36. Schwangerschaftswoche: Fluggäste benötigen eine Genehmigung des Arztes von Air Malta. Fluggäste wenden sich telefonisch an den Medical Help Desk: +356 22999296, oder schicken eine E-Mail an Air Malta für weitere Informationen.

Es gilt zu beachten, dass das Fliegen in der 36. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus nicht empfohlen wird.

6.2 Neugeborene

Wenn das Baby zum Zeitpunkt der Reservierung noch nicht geboren ist, nehmen Fluggäste es bitte an dieser Stelle nicht mit in ihre Reservierung auf. Sobald das Baby geboren ist, kontaktieren Fluggäste bitte das internationale Callcenter von Air Malta, um ihre Reservierung zu aktualisieren um ihr Neugeborenes in die Buchung aufzunehmen.

Flugreisen werden für Neugeborene innerhalb der ersten sieben Tage nach der Geburt nicht empfohlen. Wenn Flugreisen innerhalb der ersten sieben Tage erforderlich sind, wird eine Genehmigung des eigenen Arztes von Air Malta benötigt. Fluggäste müssen sich telefonisch mit dem Medical Help Desk von Air Malta in Verbindung setzen: +356 22999296, für weitere Informationen.

7. Flugpläne, Verspätungen und Annullierung von Flügen

7.1 Flugpläne

Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Air Malta kann sie nicht garantieren; sie sind daher kein Bestandteil des Vertrages.

Bevor Air Malta die Buchung annimmt, teilt Air Malta die zu diesem Zeitpunkt gültige Flugzeit mit und vermerkt sie auf dem Flugschein.

Es ist möglich, dass der Flugplan nach der Ausstellung des Flugscheins geändert werden muss. Wenn Fluggäste der Airline Kontaktinformationen überlassen, wird sich Air Malta bemühen, ihnen Änderungen mitzuteilen. Nimmt Air Malta nach dem Erwerb des Flugscheins eine wesentliche, für den Fluggast nicht annehmbare Änderung des Flugplans vor und ist eine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug nicht möglich, haben Fluggäste Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.

7.2 Streichungen, Umleitungen, Verspätungen

Air Malta trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um Fluggäste und ihr Gepäck pünktlich zu befördern. Um die Streichung von Flügen zu vermeiden, kann Air Malta unter besonderen Umständen einen Flug in ihrem Namen durch einen anderen Luftfrachtführer und/oder mit einem anderen Flugzeug durchführen.

Wird ein Flug gestrichen oder weit außerhalb des vom Flugplan vorgegebenen Rahmens durchgeführt, landet ein Flug nicht an dem Bestimmungs- oder Zwischenlandeort oder verpassen Passagiere einen Anschlussflug, für den sie eine Buchungsbestätigung besitzen, können Fluggäste vorbehaltlich der Bestimmungen des Abkommens unter den folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Sie werden ohne zusätzliche Kosten und, falls nötig, unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins mit dem nächsten planmäßigen Flug von Air Malta, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, befördert;

  • Air Malta befördert die Passagiere innerhalb einer angemessenen Zeit durch ihre eigenen Dienste, durch die Dienste eines anderen Luftfrachtführers oder im wechselseitigen Einvernehmen mit anderen Beförderungsmitteln ohne Aufpreis zu dem in dem Flugschein eingetragenen Bestimmungsort. Ist der Preis für das in Anspruch genommene Beförderungsmittel niedriger als der bezahlte Flugpreis, erstattet Air Malta die Differenz;

  • Air Malta leistet eine Rückerstattung.

Tritt eines der genannten Ereignisse ein, haben Passagiere über die aufgeführten Wahlmöglichkeiten hinaus keine Ansprüche. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das Abkommen oder gesetzliche Vorschriften (insbesondere die EU-Verordnung 261/2004) bleiben unberührt.

7.3 Ersatz für Nichtbeförderung bei Überbuchung

Wenn Air Malta bestätigte Sitzplätze nicht vergeben kann, zahlt Air Malta den Fluggästen, denen der Einstieg verwehrt wurde, eine Entschädigung gemäß geltendem Recht bzw. nach ihren Bestimmungen für die Entschädigung bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Ein Exemplar dieser Bestimmungen erhalten Passagiere auf Anfrage.

8. Beförderung von Gepäck und Tieren

8.1 Freigepäck

Passagiere von Air Malta können in bestimmtem Umfang kostenloses Freigepäck mitführen. Regelungen über die hierbei geltenden Beschränkungen (Freigepäckgrenzen) erhalten sie auf Anfrage bei Air Malta oder deren bevollmächtigten Agenten.

8.2 Übergepäck

Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus ist zuschlagpflichtig. Die hierfür geltenden Tarife erhalten Passagiere auf Anfrage.

8.3 Nicht als Gepäck zugelassene Gegenstände

Im Gepäck darf folgendes nicht mitgeführt werden:

  • Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder an Bord des Flugzeugs befindliche Personen oder Sachgüter zu gefährden. Dazu gehören alle in den Gefahrgutregeln der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO (Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air) bzw. der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung IATA (Dangerous Goods Regulations) sowie in Air Maltas eigenen Bestimmungen aufgeführten Gegenstände. Weitere Informationen erteilt Air Malta auf Anfrage.

  • Gegenstände, deren Beförderung nach Gesetzen, Verordnungen oder Anweisungen des Abflugs- oder Ziellandes verboten ist;

  • Gegenstände, die sich möglicherweise nicht zur Beförderung eignen, weil sie gefährlich oder empfindlich sind, weil sie aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, ihrer Form oder ihrer Beschaffenheit nicht befördert werden können, oder weil sie z.B. für den verwendeten Flugzeugtyp zu zerbrechlich oder verderblich sind. Informationen über nicht zugelassene Gegenstände erteilt Air Malta auf Anfrage.

  • Waffen und Munition dürfen nur als Jagd- und Sportgeräte und nur im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Feuerwaffen müssen entladen und gesichert und angemessen verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den Bestimmungen der ICAO und der IATA.

  • Historische Feuerwaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach Ermessen von Air Malta im aufgegebenen Gepäck zugelassen werden. Die Mitnahme in die Flugzeugkabine ist nicht gestattet.

  • Im aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Medikamente, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe oder andere Ausweispapiere sowie Muster nicht enthalten sein.

Air Malta übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die unter Verstoß gegen oben genannten Punkte mitgeführt werden.

8.4 Recht zur Beförderungsverweigerung

Die in Absatz 8.3 genannten Gegenstände werden nicht als Gepäck befördert. Entdeckt Air Malta solche Gegenstände, kann die Airline deren weitere Beförderung ablehnen.

Air Malta kann die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es nach Größe, Form, Gewicht, Inhalt und Art, aus Sicherheitsgründen oder im Hinblick auf das Wohlbefinden anderer Fluggäste nicht zur Beförderung geeignet ist.

Air Malta kann die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es nach ihrem Dafürhalten nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist. Angaben zu Verpackungen und Behältern, die Air Malta nicht akzeptiert, erhalten Fluggäste auf Anfrage.

8.5 Recht zur Durchsuchung

Aus Sicherheitsgründen kann Air Malta verlangen, dass Passagiere einer Durchsuchung einschließlich Abtasten ihrer Person und ihres Gepäcks sowie der Durchleuchtung ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Passagiere nicht erreichbar sind, kann ihr Gepäck auch in ihrer Abwesenheit durchsucht und durchleuchtet werden.

Diese Maßnahmen dienen der Überprüfung, ob sie an sich selbst oder in ihrem Gepäck Gegenstände mitführen, die verboten sind oder ob sie unangemeldete Feuerwaffen, Munition oder sonstige Waffen mitführen. Widersetzen Passagiere sich der Durchsuchung, kann Air Malta ihre Beförderung und die Beförderung ihres Gepäcks verweigern. Für Schäden, die Passagieren oder an ihrem Gepäck durch Abtasten, Durchsuchen oder Durchleuchten entstehen, haftet Air Malta nur, wenn Air Malta sie selbst verschuldet hat.

8.6 Aufgegebenes Gepäck

Gepäck, das Fluggäste aufgeben möchten, nimmt Air Malta mit der Übergabe an sie in ihre Obhut. Für jedes aufgegebene Gepäckstück stellt Air Malta eine Gepäckmarke aus.

Jedes aufgegebene Gepäckstück muss mit dem Namen der reisenden Person oder einer anderen Identifizierung versehen sein.

Air Malta befördert aufgegebenes Gepäck nach Möglichkeit mit dem Fluggast im selben Flugzeug, es sei denn, Air Malta entscheidet sich aus Gründen der Sicherheit oder des Flugbetriebs für die

Beförderung mit einem anderen Flug. Wird aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, so wird es Air Malta an den Passagier ausliefern, soweit nicht dessen Anwesenheit bei der Zollabfertigung erforderlich ist.

8.7 Handgepäck

Für das Handgepäck kann Air Malta Höchstmaße und/oder ein Höchstgewicht festsetzen. In jedem Fall muss Handgepäck unter den Vordersitz oder in ein Gepäckfach der Flugzeugkabine passen. Lässt sich das Gepäck nicht auf diese Weise verstauen, übersteigt es das Höchstgewicht oder wird es als gefährlich eingestuft, muss es vorbehaltlich der Artikel 8.2 und 8.3 als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignete Gegenstände wie empfindliche Musikinstrumente, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Kabine nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung angenommen. Für diese Leistung kann Air Malta einen Zuschlag berechnen.

8.8 Abholen und Aushändigung von aufgegebenem Gepäck

Vorbehaltlich des Artikels 8.6 sind Fluggäste verpflichtet, ihr aufgegebenes Gepäck wieder in Empfang zu nehmen, sobald es an Ihrem Bestimmungs- oder Zwischenlandeort bereitgestellt ist. Wird es innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgeholt, kann Air Malta eine Lagergebühr berechnen. Wenn aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei Monaten nach der Bereitstellung angefordert wird, kann Air Malta frei darüber verfügen, ohne den Fluggästen gegenüber zu haften.

Nur der Inhaber des Gepäckscheins und der Gepäckmarke ist berechtigt, aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen.

Einer Person, die bei der Abholung von aufgegebenem Gepäck keinen Gepäckschein vorweisen und das Gepäck nicht mit einer Gepäckmarke identifizieren kann, händigt Air Malta das Gepäck nur aus, wenn sie ihren Anspruch auf das Gepäck belegen kann.

8.9 Tiere

Air Malta behält sich das Recht vor, die Beförderung von Tieren nach eigenem Ermessen zu verweigern. Wenn Air Malta mit der Beförderung von Tieren einverstanden ist, gelten hierfür die folgenden Bedingungen:

  • Passagiere müssen sicherstellen, dass Tiere wie Hunde, Katzen, domestizierte Vögel und sonstige Haustiere in Kisten oder anderen, den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Behältern transportiert werden und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreisegenehmigungen sowie anderen von den Einreise- oder Durchreiseländern geforderten Dokumenten ausgestattet sind; anderenfalls wird Air Malta die Tiere nicht befördern. Die Beförderung kann weiteren Bestimmungen unterliegen, die auf Anfrage zu erhalten sind.

  • Akzeptiert Air Malta ein Tier als Gepäck, ist es zusammen mit seinem Behälter und seiner Nahrung kein Bestandteil des Freigepäcks. Es gilt als Übergepäck, für das der tarifmäßige Zuschlag bezahlt werden muss.

  • Blindenhunde befördert Air Malta kostenlos zusätzlich zum Freigepäck. Es gelten Air Maltas besondere Bestimmungen, die auf Anfrage erhältlich sind.

  • Soweit die Beförderung eines Tieres nicht den Haftungsbestimmungen des Übereinkommens unterliegt, haftet Air Malta für Verletzung, Verlust, Krankheit oder Tod eines Tieres, das sie befördert haben, nur bei eigenem Verschulden.

  • Air Malta übernimmt keine Haftung für Tiere, für die nicht alle notwendigen Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und andere für die Reise in oder durch ein bestimmtes Land, einen Staat oder ein Gebiet erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Geldbußen, Kosten, Verluste und Schadensersatzzahlungen, die Air Malta deshalb auferlegt werden oder entstehen, hat die Person, die das Tier mitgeführt hat, zu ersetzen.

8.10 Vom Flughafen-Sicherheitspersonal beschlagnahmte Gegenstände

Air Malta übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die das Sicherheitspersonal des Flughafens in Anwendung geltender Regelungen aus dem Gepäck des Passagiers entfernt.

9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

10. Verhalten an Bord des Flugzeuges

10.1 Allgemeines

Wenn Passagiere nach Einschätzung von Air Malta durch ihr Verhalten das Flugzeug, andere Fluggäste oder Sachgüter gefährden, die Besatzung bei der Ausübung ihres Dienstes behindern, die Anordnungen der Besatzung insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Genuss von Alkohol oder Drogen missachten oder wenn ihr Verhalten andere Fluggäste oder die Besatzung stört, belästigt, schädigt oder verletzt, kann Air Malta die ihnen zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendig erscheinenden Maßnahmen bis hin zur Fesselung treffen. Air Malta kann außerdem die Weiterbeförderung verweigern und wegen des Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten.

10.2 Kosten einer Flugumleitung

Ist es nach Air Maltas Dafürhalten aufgrund eines Verhaltens gemäß Artikel 10.1 eine Flugumleitung erforderlich, um einen Passagier aus dem Flugzeug zu entfernen, hat der betroffene Passagier alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

10.3 Elektronische Geräte

Aus Sicherheitsgründen kann Air Malta den Gebrauch elektronischer Geräte wie Handys, Laptops, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radiogeräte, CD-Player, elektronische Spiele oder Übertragungsgeräte (z.B. ferngesteuertes Spielzeug, Walkie-Talkies) an Bord des Flugzeugs verbieten oder einschränken. Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

11. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck

11.1 Beförderungsverweigerung

Air Malta kann die Beförderung des Passagiers bzw. die seines Gepäcks nach ihrem Ermessen verweigern, wenn Air Malta zuvor schriftlich mitgeteilt hat, dass sie den Passagier ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung nicht mehr auf ihren Flügen befördern wird. In diesem Fall hat der Passagier Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Air Malta kann die Beförderung bzw. die des Gepäcks auch dann verweigern, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen bzw. nach Air Maltas Dafürhalten eintreten könnten:

  • Die Maßnahme ist zur Einhaltung maßgeblicher Gesetze, Verordnungen oder Anweisungen erforderlich;

  • Die Beförderung des Passagiers oder die Beförderung seines Gepäcks könnte die Sicherheit, die Gesundheit oder das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung wesentlich gefährden oder beeinträchtigen;

  • Der geistige oder körperliche Zustand des Passagiers, bspw. aufgrund des Genusses von Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr für ihn selbst, für Fluggäste, für die Besatzung oder für Sachgüter dar;

  • Der Passagier hat die Vornahme einer Sicherheitsprüfung verweigert;

  • Der Passagier hatden gültigen Flugpreis, Steuern, Abgaben oder Gebühren nicht bezahlt;

  • Der Passagier scheint über keine gültigen Reisedokumente zu verfügen oder könnte versuchen, in ein Land einzureisen, für das er lediglich ein Durchgangsvisum besitzt oder für das er keine gültigen Reisedokumente hat;

  • Der Passagier könnte seine Reisedokumente während des Fluges vernichten oder der Aushändigung an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung verweigern;

  • Der Passagier legt einen gesetzwidrig erworbenen, nicht bei Air Malta oder einem ihrer bevollmächtigten Agenten gekauften, als verloren oder gestohlen gemeldeten oder gefälschten Flugschein vor oder kann sich nicht als die im Flugschein genannte Person ausweisen;

  • Der Passagier hat die Bestimmungen über die Reihenfolge der Benutzung von Flugcoupons nicht eingehalten oder legt einen Flugschein vor, der weder von Air Malta noch von einem ihrer bevollmächtigten Vertreter ausgestellt oder geändert wurde oder der beschädigt ist;

  • Der Passagier missachtet die Sicherheitsanweisungen von Air Malta;

  • Der Passagier hat auf einem früheren Flug einen der genannten Verstöße begangen und es besteht Grund zur Annahme, das Verhalten könnte sich wiederholen.

12. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Air Malta richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

13. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Malta, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Air Malta oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Malta befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

14. Änderungen

14.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Air Malta mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Air Malta vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Air Malta erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

14.2.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Air Malta abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

15. Mündliche Abreden

Diese BBB Air Malta und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Malta und den ABB TUI fly haben die ABB TUI fly Vorrang.

16. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover  
Germany   

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Benjamin Jacobi

Stand: 27.04.2023