BBB Air Cairo

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Air Cairo als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Air Cairo).

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Air Cairo) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Air Cairo ausgeführt werden.

1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Air Cairo ausführen lassen. Air Cairo ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3.

Zusätzlich zu diesen BBB Air Cairo gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Cairo und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Air Cairo

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs

GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3. 
Kontakt zu Air Cairo

Postanschrift:

Air Cairo

6 El Safa St Elsayed Zakaria, Khalil Sheraton Heliopolis,

Cairo, Egyt

Air Cairo ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:
www.flyaircairo.com

Für die Anmeldung von Über- bzw. Sportgepäck:
aircairo.com/gr-de/excess-baggage

3. Check-in

3.1.

Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check-In variiert von Flughafen zu Flughafen: Es wird daher empfohlen, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Check-in-Aktivitäten beginnen etwa zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und enden 45 Minuten vor der Abflugzeit. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können.

3.2.

Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check-In bekannt gegeben wurde.

3.3.

Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:

a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen; 

b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;

c) Der Passagier muss sicherstellen, dass er über gültige Dokumente verfügt, die für die Einreise in das Ankunftsland gemäß den Gesetzen und Vorschriften des Ziellandes erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers sicherzustellen, dass er im Besitz eines gültigen Identitätsdokuments und aller weiteren Dokumente und Anforderungen ist, die von den Zoll- und Einwanderungsbehörden verlangt werden. Alle Strafen, Sanktionen, Ausgaben oder Kosten, die aufgrund des Fehlens solcher Anforderungen oder gültiger Dokumente entstehen, gehen zu Lasten des Passagiers;

d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein. Bei Abweichungen ist Air Cairo berechtigt, dem Passagier die Beförderung zu verweigern, der keinen Anspruch auf Rückerstattung hat;

e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.

3.4.

Fluggäste, die aus Gründen, die Air Cairo nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug (Boarding) erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.

3.5.

Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird.

3.6.

Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder  Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.

3.7.

Air Cairo lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6.  nicht erfüllt.

3.8.

Ein Online Check-in ist nicht möglich.

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere Fluggäste können mit Air Cairo Flügen unter folgenden Bedingungen reisen:

a) Schwangere Fluggäste bis zur 28. Schwangerschaftswoche und ohne Komplikationen können mit Zustimmung des behandelnden Arztes reisen, ohne dass ein Attest erforderlich ist. Dennoch wird empfohlen, dass ein solches Attest (in der Muttersprache und in Englisch) von Frauen  mitgeführt werden sollte. In diesem Fall sollte aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass es im Verlauf der Schwangerschaft keine Komplikationen und keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt.

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rückfluges zwischen der 29. und 36. Schwangerschaftswoche (32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaften) reisen, benötigt Air Cairo von Ihrem Arzt eine schriftliche Bestätigung Ihrer Flugtauglichkeit.

Bitte beachten Sie, dass Air Cairo nur das eigene medizinisches Formular (MEDIF A) akzeptiert. Dieses muss spätestens 10 Tage vor Ihrem Hinflug von Ihrem Arzt heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden.

Bitte führen Sie das ärztliche Formular und ein Dokument zur Bestätigung des voraussichtlichen Entbindungstermins während Ihrer Reise mit, die Sie beim Check-In am Flughafen vorlegen müssen.

Das Formular muss die Anzahl der Schwangerschaftswochen und Ihr voraussichtliches Geburtsdatum (EDD) enthalten sowie bestätigen, ob es sich um eine Einzel- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt.

Es muss zudem klar in Englisch oder Arabisch verfasst sein.

b) Fluggäste mit einer bekannten Risikoschwangerschaft werden von Air Cairo nicht befördert.

c) Besprechen Sie jede Flugreise während der Schwangerschaft mit Ihrem Gynäkologen oder behandelnden Arzt, da ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer tiefen Beinvenen-thrombose bestehen könnte.

d) Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen des Reiselandes, da Behörden die Einreise von Schwangeren verweigern können. Für den Fall, dass Ihnen aufgrund der länderspezifischen Gesetzeslage keine Flugerlaubnis erteilt werden sollte, übernimmt Air Cairo keine Haftung. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorher bei den zuständigen Behörden über die länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten bezüglich der Flugerlaubnis für werdende Mütter zu informieren.

5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Air Cairo verpflichtet sich, Kunden mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung und sichere, bequeme und komfortable Dienstleistungen anzubieten. Um ein komfortables Reisen zu erleben, sollten Sie diese Art von Unterstützung mindestens 48 Stunden vor Abflug bei Air Cairo anfordern (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.) und mindestens 3 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Fluges am Flughafen eintreffen, damit Air Cairo Ihnen den bestmöglichen Service bieten kann.

5.1. Mitführen von medizinischer Ausrüstung an Bord:

Wenn Sie mit Medikamenten, medizinischen Geräten oder Geräten wie CPAP-Geräten oder Hörgeräten, die Funkwellen aussenden, reisen müssen, teilen Sie Air Cairo bitte den Hersteller, den Produktnamen, die Modellbezeichnung, die Größe, den Batterietyp usw. mit (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine Sicherheitskontrolle durchlaufen müssen, bei der Ihre Geräte vor dem Abflug am Flughafen nochmals überprüft werden.

Hinweis:

Bewahren Sie für Medikamente eine Kopie des Rezeptes oder der ärztlichen Bescheinigung eines Arztes mit Angabe der Krankheit usw. auf, da diese bei der Sicherheitskontrolle verlangt werden kann. Scheren, auch solche, die zu medizinischen Geräten gehören, dürfen nicht an Bord mitgeführt werden. Andererseits liegt die endgültige Entscheidung bei den Sicherheitsbehörden, ob ein Gegenstand durch den Kontrollpunkt gelassen werden kann.

 

5.2. Medikamente & Nadeln:

Im Allgemeinen ist es Kunden gestattet, Medikamente und zugehöriges Zubehör wie „Nadeln, Spritzen und Autoinjektoren“ zur Behandlung von Erkrankungen an Bord mit zuführen. Stellen Sie sicher, dass sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck ausreichend Medikamente mitgeführt werden können.

 

Vorschriften aus verschiedenen Ländern:

Der Rechtsstatus verschiedener Arzneimittel kann von Land zu Land unterschiedlich sein und die Beförderungsbedingungen werden nicht konsequent durchgesetzt. Dies gilt sowohl für rezeptfreie als auch für verschreibungspflichtige Medikamente. Um einen reibungslosen Übergang durch die lokalen Sicherheitskontrollen zu gewährleisten, wird empfohlen, eine Bescheinigung Ihres Arztes mit sich zu führen, die bestätigt, dass Sie solche Medikamente benötigen, und diese nach Möglichkeit zusammen mit ihrem Namen deutlich kennzeichnen zu lassen.

 

Kühlung von Medikamenten während des Fluges:

Air Cairo kann Ihre Medikamente nicht kühlen. Wenn Sie Medikamente mitbringen, die gekühlt werden müssen, sollten Sie diese zusammen mit Trockeneis in Mengen von weniger als 2,5 kg (5,5 lbs) in eine Kühltasche oder eine Isolierflasche geben, die so verschlossen ist, dass die Kohlendioxidgase ungehindert verdunsten können. Bitte informieren Sie das Air Cairo Flughafenpersonal beim Einchecken, dass Sie Trockeneis mit auf den Flug nehmen.

 

Vor Ihrem Flug:

Tragen Sie Medikamente in einem korrekt beschrifteten Behältnis, wie es von Ihrem Apotheker ausgestellt wurde.

Überprüfen Sie die Arzneimittelvorschriften der zuständigen Behörden, insbesondere bei Reisen mit kontrollierten Arzneimitteln.

Führen Sie eine Kopie aller Rezepte, einschließlich der Bezeichnungen für Medikamente, zusammen mit den eigentlichen Medikamenten im Handgepäck mit. Insbesondere wenn es sich um kontrollierte Substanzen und injizierbare Substanzen handelt.

5.3. Rollstuhlfahrer:

Wir stellen mobilitätseingeschränkten Kunden Rollstühle zur Verfügung, die sie auf dem Weg zum Flugzeug und beim Aussteigen nach dem Flug nutzen können. Grundsätzlich ist die Nutzung eines eigenen Rollstuhls, den wir kostenlos im Frachtraum des Flugzeugs mitführen, nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Rollstuhl ist eine geeignete Unterlage oder Verpackung dringend erforderlich. Kunden, die im Rollstuhl reisen, können ohne Begleitperson auf Air Cairo Flügen reisen und benötigen keine ärztliche Genehmigung.

 

Kategorien von Rollstühlen, die Air Cairo anbietet:

WCHR (Wheelchair Ramp): Für Passagiere, die selbstständig Flugzeugtreppen hinaufsteigen können, aber Rollstühle benötigen, um nur lange Strecken zurückzulegen, beachten Sie bitte, dass auf einigen Flügen keine Rollstühle akzeptiert werden.

WCHS (Wheelchair Steps): für Passagiere, die kurze Strecken zu Fuß zurücklegen können, aber keine Flugzeugtreppen steigen können. Bitte beachten Sie, dass manche Flüge keine Rollstühle akzeptieren.

WCHC (Wheelchair Cabin Seat): für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die zu ihren Sitzen begleitet werden müssen. Bitte beachten Sie, dass manche Flüge keine Rollstühle akzeptieren.

5.4. Ärztliche Freigabe (MEDIF):

Zur Beurteilung Ihrer Flugtauglichkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich; insbesondere wenn Sie besondere Aufmerksamkeit oder die Verwendung medizinischer Geräte an Bord benötigen. Ein medizinisches Informationsformular (MEDIF) sollte von Ihnen und Ihrem Arzt ausgefüllt werden, wenn Sie eine komplizierte chronische Erkrankung, eine kürzlich aufgetretene Erkrankung, eine Verletzung, eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt haben.

Das Formular kann von Passagieren verlangt werden, die besondere Dienstleistungen benötigen, wie zum Beispiel Sauerstoffversorgung (durch Passagier oder Fluggesellschaft bereitgestellt); Eine Trage; Medizinische Begleitung oder medizinische Behandlung an Bord;     Beförderung von medizinischen Geräten oder Instrumenten. 

5.5. Krankentrage:

Wenn Sie nicht sitzen können und eine Trage an Bord benötigen, fordern Sie bitte mindestens 72 Stunden vor Ihrem Flug einen Trageservice an (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

Krankentragen werden auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, bevor Sie zum Fliegen zugelassen werden.

Der Kunde muss eine ausgefüllte Kopie des medizinischen Informationsformulars (erhältlich im Air Cairo-Büro und Contact Center, für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.) von seinem Arzt ausfüllen und ergänzen lassen und angeben, dass der Kunde flugtauglich ist.

Für Gäste, die eine Trage benötigen, ist eine Begleitung obligatorisch. Ärztliche Begleitung ist nur erforderlich, wenn ein qualifizierter Pfleger oder ein Arzt benötigt wird. Die Begleitperson hat den vollen Reisepreis zu zahlen.

Für den Trageservice wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Air Cairo (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Die Gebühren beinhalten keine Krankenwagen, Krankenhausaufenthalte und andere Kosten vor Ort.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Krankenwagentransport und/oder alle Kosten, die an Stationen für medizinische oder besondere Behandlungen anfallen, zu organisieren.

Kunden, die auf einer Trage reisen, sollten sich mindestens 3 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Abflughafen einfinden.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Annahme von Krankentragen den Flughafenbestimmungen und den örtlichen Gegebenheiten unterliegt.

Bitte teilen Sie den Mitarbeitern von Air Cairo vor dem Abflug alle Ankunftsinformationen (Name des Krankenhauses, Kontakt zum Krankenwagen usw.) mit.

Tragen werden nur auf Flügen akzeptiert, die ausschließlich von Air Cairo durchgeführt werden.

5.6. Therapeutischer Sauerstoff:

Für Passagiere, die therapeutischen Sauerstoff während des Fluges benötigen, ist eine Vorankündigung bei Air Cairo bis spätestens 72 Stunden vor geplantem Abflug erforderlich (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.). Ein Koordinator für besondere Unterstützung wird die Verfügbarkeit dieser Anfrage bestätigen.

Der Passagier muss über eine ausgefüllte Kopie der medizinischen Informationen (MEDIF) verfügen und ein Arzt muss angeben, ob der Passagier High Flow (4 Liter/min – 60 Minuten) oder Low Flow (2 Liter/min – 120 Minuten) benötigt.

Bei Stornierungen von therapeutischem Sauerstoff ist eine Vorankündigung bis 72 Stunden vor geplantem Abflug erforderlich, um die Wiederverwendbarkeit der Sauerstoffeinheit zu gewährleisten.

Der Sauerstoffschlauchservice wird gegen Gebühr angeboten.

5.7. Reisetauglichkeitsformular:

Sie müssen vor der Reise ein von Ihrem behandelnden Arzt ausgefülltes Reisetauglichkeitsformular vorlegen, wenn eine der unten aufgeführten Erkrankungen auf Sie zutrifft.

Krankheiten:

  • Sie haben eine ansteckende oder übertragbare Krankheit, z. B. Corona Virus, Tuberkulose oder Windpocken, die auf Ihrem Flug eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen darstellen könnte.
  • Es bestehen begründete medizinische Zweifel, dass Sie den Flug sicher abschließen können, ohne dass Sie während des Fluges spezielle Hilfe benötigen
  • Sie haben eine kognitive Beeinträchtigung, z. B. Down-Syndrom, Alzheimer
  • Sie hatten innerhalb von 4 Wochen vor Ihrem Linienflug einen Schlaganfall
  • Sie haben eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung, z. B. ein Emphysem, oder eine chronische Herzerkrankung
  • Sie haben kürzlich einen schweren medizinischen Zwischenfall erlitten, z. B. Schlaganfall, Atemstillstand
  • Sie hatten einen Vorfall an Bord eines früheren Fluges oder am Flughafen und benötigen möglicherweise ärztliche Hilfe
  • Sie haben sich innerhalb von 4 Wochen vor Ihrem geplanten Flug einer Operation unterzogen
  • Sie hatten in den 2 Wochen vor Ihrem geplanten Flug eine Thrombophlebitis, z. B. Blutgerinnsel in Ihren Venen

6. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Von den Behörden erlassene Sicherheitsvorschriften verbieten bestimmten Personen, neben dem Notausgang zu sitzen. Bei diesen Passagieren handelt es sich um:

  • Säuglinge und Kinder unter 14 Jahren
  • Personen, die mit Kleinkindern oder Kindern unter 14 Jahren reisen
  • Passagiere, die mit einer Person reisen, die in einem Notfall Hilfe benötigt, z. B. ein Säugling oder Kind, es sei denn, ein anderer Betreuer sitzt an einem anderen Ort mit dem Kind
  • Personen, die mit Haustieren in der Kabine oder mit einem Diensthund reisen
  • Werdende Mütter
  • Körperlich und/oder geistig behinderte Passagiere
  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität aufgrund von Körpergröße, Krankheit oder Alter
  • Personen, die nicht bereit und nicht in der Lage sind, sich schnell zu bewegen und der Besatzung im Notfall zu helfen

Um auf einem Sitz in der Ausgangsreihe zu sitzen, müssen Sie bereit und in der Lage sein, einem Briefing zuzuhören, die äußeren Bedingungen zu überprüfen und den Anweisungen der Besatzung auf Englisch zu folgen und körperlich in der Lage sein, einen Notausgang  zu öffnen.

Keine amputierten oder prothetischen Gliedmaßen haben, keine Sehbehinderung haben, die nicht durch die Verwendung von Bügelbrillen/Brillen/Kontaktlinsen korrigiert wird, die während des Rollens, des Starts und der Landung getragen werden müssen, keine Hörbehinderung haben, die nicht durch die Verwendung eines Hörgeräts/Geräts korrigiert wird, das während des Rollens, des Starts und der Landung getragen werden muss.

Keinen Teil der Flugzeugtür (oder deren Umgebung) benutzen, um Ihre Füße auszuruhen oder persönliche Gegenstände abzustellen.

Sie müssen zudem bereit sein, der Kabinenbesatzung in einem flugbedingten Notfall zu helfen. Aus Sicherheitsgründen müssen unsere Check-in-Mitarbeiter und das Kabinenpersonal Ihre Angaben überprüfen.

Bitte beachten Sie: Die Verstellbarkeit der Rückenlehne ist bei einigen Sitzen am Ausgang eingeschränkt.

Die Air Cairo Mitarbeiter haben auch das Recht, den Sitzplatz jederzeit beim Check-in oder beim Einsteigen zu ändern, um nach der Überprüfung festzustellen, ob der Passagier die Anforderungen für einen Sitzplatz am Notausgang erfüllt. Wenn der Passagier die Anforderungen nicht erfüllt, wird ihm ein anderer Sitzplatz zugewiesen.

7. Einschränkungen für Sitzplatzreservierungen

Air Cairo behält sich das Recht vor, einen im Voraus bezahlten Sitzplatz vor und nach dem Einsteigen in das Flugzeug aus Sicherheitsgründen, oder aus Gründen im Zusammenhang mit Sicherheitsverfahren, zu ändern, und wenn der Gast die festgelegten Sicherheitsbedingungen nicht einhält, denen er bei der Online- oder Mobiltelefon-Buchung des Sitzes zugestimmt hat.

Die Sitzplatzauswahl ist nicht erstattungsfähig, wenn wir Ihnen aus Betriebs-, Sicherheits- oder Sicherheitsgründen einen anderen Sitzplatz zugewiesen haben.

Bei einem Flugzeugwechsel kann derselbe oder ein ähnlicher Sitzplatz zugewiesen werden. Passagiere werden nicht kontaktiert, wenn dies vor dem Check-In geschieht, können aber die Position des zugewiesenen Sitzplatzes online über die Funktion Buchung Verwalten überprüfen.

Sitzplatzwünsche können nicht garantiert werden, da diese aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen möglicherweise auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug geändert werden müssen.

Bei einer kurzfristigen Änderung des Flugzeugtyps kann Ihre Sitzplatzreservierung leider nicht aufrechterhalten werden.

8. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

Als Kleinkinder gelten bei Air Cairo Kinder unter zwei Jahren.

Die Mitarbeiter von Air Cairo stehen Müttern und Babys während des gesamten Fluges jederzeit zur Verfügung. Wir begrüßen Kunden, die mit gesunden Kleinkindern im Alter zwischen 7 Tagen und 24 Monaten reisen möchten.

Eltern, die mit Kleinkindern und Kindern reisen:

  1. Passagiere, die mit Kleinkindern oder Kindern reisen, müssen einen Altersnachweis (Geburtsurkunde) vorlegen.
  2. Eltern können während des Fluges Lebensmittel für den Verzehr von Kleinkindern mitnehmen und Babybedarf wie Servietten o.Ä. zusätzlich zu einer Babywiege, die als eines der kostenlosen Handgepäckstücke zählt, sofern das Gesamtgewicht mit dem Baby nicht mehr als 10 kg beträgt,
  3. Sie können für jedes Kind, mit dem Sie reisen, zusätzlich zu Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenen Gepäck einen Kinderwagen mitnehmen, unabhängig von Ihrem Reiseziel. Air Cairo empfiehlt dringend die Verwendung kleiner zusammenklappbarer Kinderwagen,
  4. Kleine Kinderwagen – mit einem zusammengeklappten Durchmesser von nicht mehr als 25,5 cm (10 Zoll) und einer Länge von nicht mehr als 92 cm (36 Zoll) – können kostenlos am Gepäckschalter oder am Flugsteig aufgegeben werden. Nach der Annahme am Gepäckschalter wird Ihr Kinderwagen an die Gepäckhalle an Ihrem endgültigen Zielort geliefert. Bei Annahme am Flugsteig wird er Ihnen an jedem Punkt Ihrer Reise an der Flugzeugtür bereitgestellt.
  5. Große schwere Kinderwagen können nur am Gepäckschalter aufgegeben werden, da die Türen in Flughäfen nicht dafür ausgelegt sind. Zusätzliche Gepäckgebühren fallen nicht an. Auch große Kinderwagen unterliegen Platzbeschränkungen, und es besteht die Gefahr, dass sie nicht im Flugzeug untergebracht werden können.
  6. Passagiere mit Kindern oder Kleinkindern dürfen nicht auf Sitzplätzen am Notausgang sitzen.
  7. Ein einzelner Erwachsener (ab 16 Jahren) kann mit 2 Kleinkindern reisen, vorausgesetzt, das zweite Kleinkind zahlt den geltenden Kindertarif und hat einen Sitzplatz.
  8. Eltern, die mit 2 Kleinkindern reisen, werden aus Sicherheitsgründen Sitzplätze am Gang zugewiesen.
  9. Kleinkinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen separaten Sitzplatz. Sollte das Kleinkind vor dem Rückflug bzw. am Rückflugtag das 2. Lebensjahr vollendet haben, ist aus Sicherheitsgründen eine Buchung als Vollzahler (2-11 Jahre) mit Sitzplatz zwingend erforderlich.
  10. Für Neugeborene, die in Babyschalen reisen sollen, wenden Sie sich bitte an Air Cairo,  um weitere Informationen zu erhalten (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

Wichtiger Hinweis:

Bei Abflug und Landung müssen Kleinkinder auf dem Schoß der Eltern sitzen. Darüber hinaus werden die Eltern aus Sicherheitsgründen gebeten, Babys bei anhaltenden oder starken Turbulenzen auf dem Schoß zu halten.

Die Bundespolizei achtet besonders auf Minderjährige, unabhängig davon, ob sie in Begleitung reisen oder nicht. Wir empfehlen daher Minderjährigen, folgende Dokumente mitzuführen:

  • Eine formlose Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder des Betreuers mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. auch Angaben zu(r) Begleitperson(en) und zum Ziel bzw. zur Reiseroute.
  • Angaben und Kontaktdaten des Vormunds oder Betreuers.
  • Kopie des Reisepasses des Vormunds oder des Betreuers.

Gäste, die mit Kleinkindern reisen, können mit ihren Autositzen reisen, soweit:

  • Vorherige Absprache mit Air Cairo getroffen wurde, was zwingend erforderlich ist.
  • Kleinkinder, die einen Autositz benutzen, müssen den entsprechenden Kindertarif bezahlen.
  • Babyschalen können für Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 2 Jahren verwendet werden.
  • Mindestens ein Sitzplatz neben dem Kind muss von einer körperlich fähigen Person von mindestens 16 Jahren besetzt werden, die für das Kind auf dem Autositz verantwortlich ist.
  • Der Passagier muss nach vorheriger Absprache frühzeitig am Flughafen eintreffen.
  • Der Autositz muss passend zu den Flugzeugsitzen gestaltet sein (Anpassung am Sitz).
  • Diese oben genannten Bedingungen sind abhängig vom Flugzeugtyp.
  • Einige Autosicherheitssitze, Kinderrückhalteeinrichtungen und Autogurte können aus Sicherheitsgründen auf unseren Sitzen nicht verwendet werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Air Cairo (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.).

9. Beförderung von Gepäck und Tieren

9.1. Freigepäck

Ein (1) Gepäckstück mit max. 23 kg Gewicht und der maximalen Abmessung von 158 cm (Länge + Breite + Höhe) pro Person (Erwachsener und Kind) kann kostenfrei mitgenommen werden. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Kleinkinder haben Anspruch auf ein (1) Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von 10 kg sowie einen Kinderwagen, der kostenlos als aufgegebenes Gepäck akzeptiert wird.  

9.2. Handgepäck / Nicht aufgegebenes Gepäck

Jeder Passagier darf nur ein (1) nicht aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von nicht mehr als 7 kg ohne zusätzliche Gebühren in die Kabine bringen. Die maximalen Abmessungen sind 55 cm x 40 cm x 23 cm, jedoch darf die Summe der drei Abmessungen 118 cm nicht überschreiten. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden.

Zusätzlich zum Handgepäck können folgende Gegenstände als Handgepäck mitgenommen werden:

  • Ein Regenschirm oder Spazierstock
  • Eine kleine Kamera
  • Ein Fernglas
  • Eine angemessene Menge an Lesematerial für den Flug
  • Ein Paar Krücken und/oder Hosenträger, die von einem Passagier benötigt werden
  • Ein Laptop

Einschränkungen beim Handgepäck:

Air Cairo möchte Sie darüber informieren, dass wir zu Ihrer Sicherheit und in Übereinstimmung mit den internationalen Vorschriften einige Beschränkungen hinsichtlich der Gegenstände auferlegen, die Sie in Ihrem Gepäck oder Handgepäck mitführen können.

  1. Wenn Sie Flüssigkeiten oder Gel (Aerosole, Pasten, wie Wasser, Getränke, Cremes, Parfums, Sprays, Gele, Zahnpasta, Lipgloss und Mascaras) in Behältern über 100 ml / 100 g (3,4 oz) in Ihrem Handgepäck mit sich führen, werden diese Gegenstände am Sicherheitskontrollpunkt beschlagnahmt.
  2. Wenn Sie im Duty-free-Shop eingekauft haben, müssen Ihre Flüssigkeit und Ihre Quittung zum Zeitpunkt des Kaufs in einem Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden.
  3. Öffnen Sie den Sicherheitsbeutel erst, wenn Sie am Zielort angekommen sind.

Ausnahmen gibt es für persönliche Medikamente, Babyprodukte und Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger, pastöser, Aerosol- oder Gelform.

Medikamente und Babynahrung:

  1. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des Fluges Belege mitführen, die den Bedarf an Medikamenten belegen, da unentbehrliche Medikamente und Babynahrung in größeren Mengen über die Grenze von 100 ml hinaus erlaubt sein können.
  2. Jegliches sterilisierte Wasser, Babymilch oder flüssige Nahrung muss möglicherweise vom Passagier probiert werden, um sicherzustellen, dass es einwandfrei isr. Air Cairo empfiehlt, dass dies ein vorheriger Check-in überprüft, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Alle Medikamente, die ein Kunde im Handgepäck oder persönlich mit sich führt, sollten mit einem professionell gedruckten Etikett versehen sein, das das Medikament, den Namen des Herstellers oder das Arzneimitteletikett identifiziert.
  4. Diabetes-bezogene Verbrauchsmaterialien/Ausrüstungen können mitgeführt werden, einschließlich Spritzen, Sie werden jedoch überprüft, um sicherzustellen, dass nicht etwa verbotene Gegenstände verborgen werden.
  5. Passagieren wird empfohlen, ein Schreiben ihres Arztes mit sich zu führen, in dem die Notwendigkeit der Mitnahme von medizinischen Gegenständen bestätigt wird, da einige Länder die Vorlage eines solchen Schreibens verlangen.

9.3. Übergepäck

Für Gepäck, das die im Abschnitt Freigepäck (9.1.) angegebenen Grenzen überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an. Das Übergewicht darf 32 kg nicht überschreiten, und die Übergröße darf 203 cm nicht überschreiten. Übergepäck wird vorbehaltlich der Platzverfügbarkeit akzeptiert. Bitte finden Sie sich mindestens 90 Minuten vor Ihrer normalen Check-in-Zeit am Flughafen ein, wenn Sie Übergepäck mitführen. Bitte buchen Sie das Übergepäck frühzeitig bei Air Cairo (Kontaktinformation siehe Art. 2.3.)

9.4. Sportgepäck

Folgende Gegenstände transportiert Air Cairo gegen zusätzliche Gebühr als Sportgepäck:

Surfbrett, Golfausrüstung, Tauchausrüstung, Kite/Kiteboard, Angelausrüstung, Bogenschiessen-Ausrüstung, Bitte buchen Sie das Übergepäck frühzeitig bei Air Cairo (Kontaktinformation siehe Art. 2.3.)

9.5. Musikinstrumente

9.5.1. Musikinstrumente als Handgepäck: 

Sie können Ihr Musikinstrument kostenlos mit in die Kabine nehmen, sofern die Abmessungen 55 cm x 40 cm x 23 cm (Höhe x Breite x Tiefe) und das Gewicht 8 kg nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Musikinstrument dabei ein zulässiges Handgepäckstück ersetzt und Sie ggf. kein weiteres Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Folgende Gegenstände.

9.5.2. Musikinstrumente als zusätzliches Gepäckstück:

Sie können Ihr Musikinstrument auch als zusätzliches Gepäckstück einchecken, wenn es den Übergepäckmaßen entspricht. Informationen zu den zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen finden Sie unter Art. 9.3. Bitte beachten Sie die frühzeitige Anmeldung bei Air Cairo (Kontaktinformation siehe Art. 2.3).

9.6. Unzulässiges Reisegepäck

Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten und internationale Vorschriften einzuhalten, ist die Beförderung bestimmter Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht gestattet. Hier finden Sie eine Übersicht, welche gefährlichen Gegenstände in welchem Gepäckstück befördert werden dürfen. Außerdem erfahren Sie hier, welche Bedingungen die Gegenstände erfüllen müssen.

Gefährliche Gegenständen der folgenden Liste dürfen aus Sicherheitsgründen weder als aufgegebenes Gepäck noch im Handgepäck befördert werden:

  • Komprimierte Gase (entzündliche, nicht brennbare und giftige Gase) wie etwa Aerosole, Campinggas
  • Sprengstoffe, Munition, Feuerwerke und Wunderkerzen (außer Sportfeuerwaffen, die 5 kg Munition pro Passagier und maximal 2 Gewehre nicht überschreiten)
  • Verschiedene gefährliche Güter (wie Quecksilber, schädliche Stoffe, magnetisierte Stoffe oder gesundheitsschädliche Stoffe)
  • Radioaktives Material
  • Samsung Galaxy Note7
  • Ethologische Wirkstoffe (chemisches Reagenz)
  • Laut Luftfahrtbundesamt – Sicherheitsinformationen für Betreiber (SAFO) – wird empfohlen, E-Zigaretten und zugehörige Geräte im Handgepäck anstatt im aufgegebenen Gepäck mitzuführen
  • Oxidationsmittel (Bleichpulver, Peroxide ..., und dgl.)
  • Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie (Feuerzeuge, Streichhölzer, Farben, Verdünnungsmittel)
  • Reizstoffe
  • Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten oder die mit Lithiumbatterien betrieben werden.
  • Ätzende Stoffe (wie Säuren, Laugen, Nassbatterien … , und dgl.)
  • Messer, Dolche, Schwerter …, und dgl.
  • Mobilitätshilfen für die Freizeitgestaltung wie selbstbalancierende Hoverboards sind an Bord von Air Cairo-Flügen als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck UNTERSAGT.
  • Trockeneis über 2,5 kg
  • Wärmeerzeugende Objekte
  • Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
  • Leicht entzündliche Materialien, z. B. Streichhölzer für alle Anwendungen
  • Stark magnetische Materialien
  • Sicherheitstaschen oder Aktentaschen mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Geräten

Bitte beachten Sie:

Die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten auch für die aufgeführten Gegenstände.

Bestimmte Gegenstände sind im Handgepäck Gepäck erlaubt, jedoch nicht im aufgegebenen Gepäck. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn Ihr Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann.

Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können zusätzliche Bestimmungen gelten. Darüber hinaus sind nationale Vorschriften sowie die Gefahrgutvorschriften des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) zu beachten. Eine Kopie dieser Bestimmungen ist auf Anfrage bei der Fluggesellschaft erhältlich.

9.7. Reisen mit Lithium Batterien

Rollstühle / Mobilitätshilfen mit Lithium-Batterien

Sie sollten sich mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug mit Air Cairo (für Kontaktinformation siehe Art. 2.3.) in Verbindung setzen, um Air Cairo Ihre Anfrage mitzuteilen.

  • Air Cairo akzeptiert verschiedene Arten von batteriebetriebenen Rollstühlen als aufgegebenes Gepäck, wie etwa Rollstühle mit Trockenbatterie, Gelbatterie oder auslaufsichere elektrische Batterie. (Nass-Batterien werden nicht akzeptiert)
  • Lithium-Ionen-batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen können als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, die Batterie muss von einem Typ sein, der den Prüfanforderungen der Vereinten Nationen (UN) gemäß dem UN Handbuch der Tests und Kriterien, Teil III Abschnitt 38.3 entspricht. Zur Einhaltung der internationalen Sicherheitsvorschriften für den Luftverkehr müssen bestimmte Sicherheitsverfahren befolgt werden, auf die wir Sie bei der Buchung hinweisen.
  • Bitte wenden Sie sich an Air Cairo um Hilfe zu erhalten, und teilen Sie uns das Gewicht und die Größe Ihres Rollstuhls, den für Ihren batteriebetriebenen Rollstuhl verwendeten Batterietyp und die Wattstunden der Lithium-Ionen-Batterie mit, falls Ihr Rollstuhl mit einem Lithium-Ionen betrieben wird.

Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie oder ähnliche Mobilitätshilfen wie Roller sind im Luftverkehr erlaubt, jedoch unter folgenden Bedingungen:

  • Die Batterien müssen von einem Typ sein, der die Test-Anforderungen im UN-Handbuch erfüllt.
  • Es wird empfohlen, dass Kunden mit jedem Betreiber im Voraus eine Vereinbarung treffen.
  • Einige Rollstühle haben einen Schlüssel, der in die Aus-Position geschaltet, abgezogen und dem Kunden zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden kann. Andere elektronische Rollstühle werden jedoch mit einem Druckknopf ein- und ausgeschaltet.

Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie werden gemäß den folgenden Richtlinien akzeptiert:

Rollstühle mit fester Batterie

  1. Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  2. In der Passagierkabine dürfen maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  3. Batterieklemmen sind gegen Kurzschlüsse geschützt, z.B. durch Einschließen in einen Batteriebehälter.
  4. Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein und normalerweise als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden.
  5. Stromkreise wurden unterbrochen (mittels Schalter) oder die Pole getrennt und isoliert
  6. Die Mobilitätshilfen müssen so transportiert werden, dass sie vor Beschädigungen durch den Transport von Gepäck, Post oder anderer Fracht geschützt sind

Rollstühle mit abnehmbarer Batterie

  1. Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  2. In der Passagierkabine dürfen maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  3. Die Batterie muss entfernt werden.
  4. Der Rollstuhl/die Mobilitätshilfe darf dann ohne Einschränkung als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
  5. Die Batterie muss durch Isolieren der Pole gegen Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abkleben freiliegender Pole).
  6. Die entnommene Batterie muss vor Beschädigungen geschützt werden, indem jede Batterie in eine Schutzhülle gelegt wird. Die Batterie muss in der Passagierkabine mitgeführt werden.
  7. Das Entfernen der Batterie aus dem Gerät muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers erfolgen.

 Lithiumbatterien in elektronischen Geräten

  1. Lithium-Ionen-Batterie mit einer Nennleistung von 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh dürfen als Ersatzbatterie nur im Handgepäck mitgeführt werden.
  2. Lithium-Ionen/Metall (jeglicher Wattstunden) z.B.: Hoverboards, Soloräder, Lufträder, Elektrofahrräder, Segway, Autobatterien, Unterwasserlampen usw. sind nicht gestattet.
  3. Lithium-Ionen: E-Zigaretten, E-Pfeifen und andere persönliche Vaporizer sind nicht erlaubt, außer wenn sie in Geräten installiert sind. Das Aufladen und die Nutzung an Bord sind verboten.
  4. Lithium-Ionen: Powerbank (weniger als 20.000 mAh nicht mehr als 2 Stück, zwischen 20.000 – 32.000 mAh nicht mehr als 1 Stück, mehr als 32.000 mAh sind nicht erlaubt). Das Aufladen an Bord ist verboten.
  5. Verboten sind Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien oder Powerbanks ohne deutliche Markierung des Wattstunden- oder Lithium-Metall-Gehalts oder bei denen die Wattstundenzahl nicht berechnet werden kann.

Ob eine Lithiumbatterie in der Luft transportiert werden kann oder nicht, hängt von ihrer Konfiguration und ihrer Wattstundenzahl (Wh) (für wieder aufladbare Lithium-Ionen/Polymer-Batterien) oder Lithium-Inhalt (LC) (für nicht wieder aufladbare Lithium-Metall-Batterien) ab. Da Air Cairo nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegt, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.

Hinweis:

Aus Sicherheitsgründen sind elektronische Zigaretten verboten (Gebrauch/Aufladen im Flugzeug). Elektronische Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Aus Sicherheitsgründen sind Powerbanks an Bord verboten (Benutzung/Aufladen).

Intelligente Taschen:

Die Beförderung von „Intelligenten Taschen (Smart Bag)“, die mit einer Lithiumbatterie oder einer Lithiumbatterie-Powerbank betrieben werden, muss die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen:

Für Handgepäck

  1. Intelligente Taschen sind in der Kabine erlaubt, wenn die Batterie herausnehmbar ist und die Größen- und Gewichtsgrenzen für Handgepäck von EGYPTAIR eingehalten werden.
  2. Der Akku kann installiert bleiben, wenn die Intelligente Tasche vollständig ausgeschaltet ist.
  3. Wenn das Gepäckstück nicht ausgeschaltet oder die Batterie nicht entfernt werden kann, ist das Gepäckstück auf Air Cairo Flügen nicht erlaubt.

9.8. Transport von Tieren

Auf Flügen, die von Air Cairo durchgeführt werden, können Sie Ihre Katze oder Ihren kleinen Hund gerne in der Kabine mitnehmen, sofern diese klein genug sind, um zu stehen, sich umzudrehen und in der Tragetasche unter dem Sitz vor Ihnen zu liegen.

Air Cairo akzeptiert Tiere zur Beförderung in der Passagierkabine in einem zugelassenen Container gemäß den folgenden Bedingungen:

  • Hunde, Katzen müssen entsprechend vorbereitet sein und der zum Tier gehörige, gültige Impfausweis muss mitgeführt werden.
  • Das Gewicht von begleiteten Haustieren, einschließlich des Gewichts der mitgeführten Behälter und Lebensmittel, ist nicht in der Freigepäckmenge enthalten.
  • Als zusätzliches Handgepäck in der Passagierkabine dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur kleinere Hunde und Katzen mit einem Gewicht von höchstens 8 kg einschließlich ihres transportgerechten, geschlossenen, auslaufsicheren Behälters mit den max. Maßen 45 cm x 35 cm x 20  cm befördert werden.
  • Größere Hunde und Katzen, sowie alle anderen Tierarten, unabhängig von Gewicht und Größe, sind in der Kabine nicht erlaubt.
  • Hunde und Katzen müssen für die Reise mindestens 8 Wochen alt sein.

 Air Cairo akzeptiert keine lebenden Tiere als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum (AVIH).

Ihr Haustier kann nicht in der Kabine mitreisen, wenn Sie:

  • ein unbegleiteter Minderjähriger sind
  • in einer Notausgangsreihe sitzen
  • auf die Verwendung eines medizinischen Geräts angewiesen sind, das unter dem Sitz verstaut werden muss

Beachten Sie, dass jedes Land seine eigenen Anforderungen an das Reisen mit Tieren hat. Wir empfehlen Ihnen, stets die lokalen Anforderungen und Einschränkungen Ihres Abflug-, Transit- und Ankunftslandes zu überprüfen.

Außerdem müssen Sie alle notwendigen Begleitpapiere vorbereiten, um eine reibungslose Reise für Sie und Ihren Vierbeiner zu gewährleisten.

Das Haustier darf nicht aus seinem Behälter genommen werden.

Wichtiger Hinweis:

Air Cairo haftet nicht für Verletzung, Verlust, Verspätung, Krankheit oder Tod solcher Haustiere oder wenn ihnen die Einreise von einem Land, Staat oder Territorium verweigert wird.

Passagieren wird empfohlen, für die Reise ausreichend Futter für ihre Haustiere mitzunehmen.

Es wird nur ein Haustier pro Behälter akzeptiert.

Es wird nur ein Haustier pro Passagier akzeptiert.

Anfallende Gebühren für einfache Flüge

Die geltenden Gebühren für Haustiere mit einem Gewicht von höchstens 8 kg (einschließlich des Gewichts von Behältern und mitgeführtem Futter) erfragen Sie bitte bei Air Cairo (für Kontaktinformation siehe Art. 2.3).

Registrierung von Haustieren:

Sie müssen uns vor Reiseantritt informieren (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.), wenn Sie mit Ihrer Katze oder Ihrem Hund in der Kabine reisen möchten.

Nachdem Sie Ihren Flug gebucht haben, wenden Sie sich an Air Cairo (für Kontaktinformationen siehe Art. 2.3.), um Ihr Haustier für den gleichen Flug wie Ihren anzumelden.

Sie müssen 30 Minuten vor der empfohlenen Check-in-Zeit für Ihren Flug eintreffen.

Haustiere, die nicht im Voraus angemeldet wurden, können am Flughafen nicht akzeptiert werden.

10. Recht auf Verweigerung der Beförderung

10.1.

Zusätzlich zu den anderen in den BBB Air Cairo dargelegten Bestimmungen kann der Luftfrachtführer unter den folgenden Umständen das Einsteigen oder die Fortsetzung der Beförderung von Passagieren oder Gepäck verweigern:

  • aus Sicherheitsgründen oder der öffentlichen Ordnung;
  • Vermeidung von Verstößen gegen die nationalen Gesetze der Abflug- und Ankunftsstädte oder der überflogenen Staaten;
  • Wenn das Verhalten oder der geistige oder körperliche Zustand des Passagiers so ist, dass:
    • es für den Beförderer erforderlich wird, eine besondere Unterstützung zu leisten, die der Beförderer nicht leisten kann, wenn es sich nicht um eine übermäßig belastende Bedingung handelt;
    • es zu erheblichen oder andauernden Unannehmlichkeiten führt;
    • es den Passagier selbst und/oder andere Passagiere und/oder die Besatzung einer Gefahr aussetzt;
    • es eine Gefahr für die materiellen Vermögenswerte des Beförderers oder eines Dritten darstellt;
  • Der Fluggast hat sich während eines früheren Fluges inakzeptabel verhalten.

Sollte Air Cairo aus einem der vorgenannten Gründe nicht in der Lage sein, den Lufttransport zu erbringen oder das Ticket aus einem der genannten Gründe storniert wird, hat der Passagier keinen Anspruch auf Rückerstattung.

10.2.

Wenn aus irgendeinem Grund eine Behörde in den Ländern, in die, aus denen oder über die eine Beförderung erfolgt, einem Fluggast die Einreise in das Land verweigert, einschließlich der Durchreise, hat der Fluggast die Transportkosten für seine Rückkehr zum Herkunftsflughafen zu tragen oder zu jedem anderen Flughafen. Air Cairo erstattet dem Passagier weder den Teil des Ticketpreises, der den Strecken entspricht, die der Passagier nicht zurückgelegt hat, noch haftet er für das Gepäck dieses Passagiers.

11. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

12. Verhalten an Bord des Flugzeuges

12.1. Verhalten an Bord

Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem begründeten Ermessen von Air Cairo derart, dass

  • das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,
  • Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen oder
  • Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,

wird Air Cairo jene Maßnahmen ergreifen, die Air Cairo für geeignet erachtet, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen kann Air Cairo Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen. Außerdem behält sich Air Cairo das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.

Das Rauchen an Bord aller Flugzeuge der Fluggesellschaft ist streng verboten. Unbeschadet anderer rechtlicher Schritte führt jede Nichteinhaltung zur Zahlung von Strafen nach geltenden Vorschriften.

Der Konsum von eigenen mitgeführten oder von Dritten angebotenen alkoholischen Getränken an Bord der Flugzeuge von Air Cairo ist verboten.

Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.

12.2. Benutzung elektronischer Geräte

Gemäß den internationalen Vorschriften, ergänzt durch das EASA-Rundschreiben Nr. 965/2012/Anhang 4 des Flugbetriebs CAT.GEN.MPA 140 PED. Überarbeitet durch Reg.eu 2338 vom 16. Dezember 2015 verbietet Air Cairo die Verwendung aller mobilen elektronischen Geräte an Bord.

Ausnahmen:

Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-Books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet; Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck).

Hörgeräte und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Air Cairo richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Cairo alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Air Cairo oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Air Cairo befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

 

15. Änderungen

15.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Air Cairo mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Air Cairo vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Air Cairo erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Air Cairo abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB Air Cairo und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Cairo und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 12.02.2024