BBB Aegean Airlines

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit AEGEAN Airlines als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB AEGEAN).

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB AEGEAN) finden auf allen Flügen und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch AEGEAN ausgeführt werden.


1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von AEGEAN ausführen lassen. AEGEAN ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB AEGEAN gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB AEGEAN und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu AEGEAN

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs

GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.
Postanschrift des Unternehmens:

AEGEAN Airlines
AEGEAN Airlines Customer Relations Department at Building 57
Athens International Airport (Athens-Eleftherios-Venizelos)
190 19, Spata, Artemida Attikis,
Griechenland;

AEGEAN ist unter folgendem Kontakt bei Anfragen erreichbar:
contact(at)aegeanair.com

3. Check-in

3.1.
Der Passagier muss sich 90 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Check-in bzw. bei der Gepäckaufgabe einfinden. Das Luftfahrtunternehmen haftet nicht für Schäden und auf Erstattung des Ticketpreises, wenn der Passagier diese Vorgabe nicht einhält. Der Check-in für Fluggäste beginnt 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Die Gates zum Flugzeug werden 20 Minuten vor der geplanten Startzeit geschlossen. Der eingecheckte Fluggast sollte sich spätestens 20 Minuten vor Abflug am Einstiegsgate befinden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Airline über Ihren Sitzplatz frei verfügen

3.2.
Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:

a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen; 

b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;

c) Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielländer werden Belege wie Visa bereits beim Check-In am Abflughafen kontrolliert;

d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein;

e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.

3.3.
AEGEAN kann den Fluggast entweder auffordern, ausgewählte Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen und sie in aufgegebenes Gepäck zu legen, um im Frachtraum transportiert zu werden, oder sich weigern, ein Gepäckstück anzunehmen, das verbotene Gegenstände enthält.

3.4.
Fluggäste, die aus Gründen, die AEGEAN nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.

.3.5.
Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird. .

3.6.
Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder  Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.

3.7.
AEGEAN lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6.  nicht erfüllt.

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere, die keine Schwangerschaftskomplikationen haben, dürfen ohne ärztliches Attest bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (d. h. bis 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) oder bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche, wenn sie Zwillinge erwarten, fliegen. Sie müssen nur das Formular „Schwangerschaftserklärung für Flugreisen“ ausfüllen und unterschreiben und es  vor dem Abflug am Flughafen abgeben (falls gewünscht). Das Formular kann unter folgendem link abgerufen und ausgedruckt werden: https://de.AEGEANair.com/reise-infos/for-families/flugvorbereitungen/

Es wird allerdings werdenden Müttern empfohlen, die nach der 28. Schwangerschaftswoche fliegen möchten, ein Attest ihres Frauenarztes bzw. ihrer Hebamme mit sich zu führen, das folgende Informationen enthält:

  • dass die Schwangerschaft komplikationslos verläuft
  • den voraussichtlichen Geburtstermin
  • eine Erklärung des Frauenarztes, dass die Schwangerschaft die Passagierin nicht an Flugreisen hindert
     

Schwangere, die innerhalb von sieben Tagen vor dem errechneten Geburtstermin mit AEGEAN fliegen, müssen von einem Frauenarzt, einer Hebamme oder einer diplomierten Krankenpflegerin begleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen eine schwangere Frau nicht an der Notausgangs-Reihe sitzen darf.

5. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

5.1.
Behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind alle Personen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer anderen Ursache einer Behinderung eingeschränkt ist und deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung der für alle Fluggäste verfügbaren Dienste erfordert (Quelle: Verordnung Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Reisen mit dem  Flugzeug).

5.2.
Ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität, der Unterstützung benötigt, muss dies im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) mindestens 48 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit anmelden.

5.3.
Das Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass die Flugbegleiter während des Fluges in dem in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen vorgesehenen Umfang für besondere Betreuung sorgen.

5.4.
Bitte beachten Sie, dass Fluggäste mit bestimmten Erkrankungen, Fluggäste, die während des Fluges eine besondere Betreuung benötigen sowie diejenigen, die sich kürzlich einer Operation unterzogen haben, möglicherweise ein spezielles medizinisches Informationsformular (MEDIF) einreichen müssen. Das Formular wird vom behandelnden Arzt des Fluggastes ausgefüllt, enthält Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten und bescheinigt seine Reisefähigkeit

5.5.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können zwei Stück Mobilitätshilfe ohne zusätzliche Kosten mit sich führen. Darüber hinaus ist auch die Beförderung von Mobilitätshilfen, die für sportliche Zwecke genutzt werden, kostenlos (bis insgesamt zwei Stück).

5.6.
Falls während des Flugs die Versorgung eines Patienten oder einer behinderten Person mit Sauerstoff erforderlich ist, muss dies im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) mindestens 48 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit angemeldet werden. Danach werden ihnen genaue Informationen bezüglich des Verfahrens übermittelt, das in diesem Zusammenhang zu befolgen ist.

Zunächst muss das medizinische Informationsformular (MEDIF) von den behandelnden Ärzten in Bezug auf den Zustand des Patienten ausgefüllt werden, um die Reisefähigkeit der besagten Person zu bestätigen. Da die zu verwendende Sauerstoffflasche für Flugzeuge geeignet sein muss, müssen zusätzlich die entsprechenden Dokumente [Oxygen Declaration / Portable Oxygen Concentrator (POC)] beigefügt werden, die ihre Eignung für die Verwendung während der Flugreise bestätigen.

5.7. Begleithunde
AEGEAN akzeptiert die folgenden zwei (2) Arten von Hunden als Begleittiere, die in der Flugzeugkabine reisen dürfen:

  • Blindenführhunde, die darauf trainiert sind, Passagiere mit Sehbehinderung zu führen; Begleithunde, die darauf trainiert sind, Passagiere mit Hörbehinderung anzuleiten / und andere ausgebildete Hunde, die zum Beispiel epileptische oder autistische Passagiere unterstützen.
     

Ausgebildete Begleithunde müssen von einer Organisation zertifiziert sein, die Vollmitglied von Assistance Dogs International (ADI) oder der International Guide Dog Federation (IGDF) ist, den Akkreditierungsstellen für Hilfsorganisationen weltweit.

  • Rettungshunde: Hunde, die ausgebildet wurden, um Rettungskräfte zu unterstützen.

Regelungen für Begleittiere:

Begleithunde können nur über AEGEAN gebucht werden und müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug beantragt werden (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.)

Sie werden kostenlos befördert. Passagiere haben Anspruch auf ein (1) Begleittier in der Flugzeugkabine. Ein zweites Begleittier darf im Gepäckraum in einer zugelassenen speziellen Box/Transportbehälter mitgeführt werden.

a) Der Passagier ist verantwortlich für die Bereitstellung eines Transportbehälters.

b) Das Begleittier muss zwischen Ihre Füße passen.

c) Es darf keine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Fluggäste oder eine Bedrohung oder Störung des Flugbetriebs in der Kabine darstellen.

d) Der Begleithund darf nicht in der Kabine herumlaufen.

Die Passagiere müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen im Zielland den Transport des Haustieres/Tieres und die Einreise in das Land gemäß den lokalen Gesetzen erlauben und dass das Haustier/Tier alle Gesundheits- und Hygieneanforderungen erfüllt und alle notwendigen Dokumente über den Eigentumsnachweis und die Beförderung vorliegen.  

5.8. Allgemeine Regeln für die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität:
Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen keine Sitzplätze zugewiesen bekommen, an denen sie

• den Zugang zu Notfallausrüstung versperren
• die Notevakuierung des Flugzeugs behindern.

Vor Betreten eines Flugzeugs unterliegen behinderte Fluggaste einer Sicherheitskontrolle. Behinderte Fluggaste sind verpflichtet, spätestens 120 Minuten (2 Stunden) für den Flug einzuchecken.

6. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Sitzplätze am Notausgang unterliegen besonderen gemeinschaftsrechtlichen Sicherheits-bestimmungen. Solche Plätze können nur von Fluggästen besetzt werden, die aktiv bei der Evakuierung helfen können, Sie können nicht von Personen besetzt werden, die aufgrund ihres physischen oder psychischen Zustands die Evakuierung behindern könnten,  insbesondere:

  • Fluggäste mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit,
  • Fluggäste, die besondere Sorgfalt benötigen,
  • Blinde und Taube,
  • Fluggäste, die aufgrund von Alter, Krankheit oder nicht in der Lage sein werden, die in Notsituationen erforderlichen Operationen durchzuführen,
  • Schwangere Frauen,
  • Kleinkinder und Kinder unter 16 Jahren,
  • Fluggaste, die mit Haustieren an Bord reisen
  • Fluggaste mit nicht standardmäßigen Körpermaßen (z. B. fettleibig)
  • Fluggaste mit  eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit mit der Crew an Bord 
     

Mit der Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgänge sichert der Fluggast zu, dass die oben genannten Kriterien für ihn und die von ihm gebuchten Personen nicht zutreffen. Darüber hinaus muss der Fluggast bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Dies setzt voraus, dass der Fluggast den Anweisungen der Crew in deutscher oder englischer Sprache Folge leisten kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist AEGEAN berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.

Eine rechtzeitige Sitzplatzreservierung bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) wird empfohlen.

7. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

7.1. Kleinkinder
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 3 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist unter folgenden Bedingungen möglich:

Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Es dürfen jeweils maximal 15 Kleinkinder an Bord mitgeführt werden.

7.1.1.
Kleinkinder (0 - 2 Jahre alt) haben Anspruch auf einen (1) persönlichen Gegenstand oder ein Handgepäck mit max. 55cm x 40cm x 23cm Größe bis zu 6 kg.

Falls das Kleinkind seinen eigenen Sitzplatz haben soll, ist ein Kindersitz (maximale Dimensionen der Basis 40cmX40cm) oder ein faltbarer Kinderwagen oder eine Babytragetasche erforderlich. Dieser ist von den Eltern ohne zusätzliche Kosten mit an Bord zu nehmen und muss zum Zeitpunkt der Buchung im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet werden.

Ein Kleinkind hat keinen Sitzplatz im Flugzeug und kann daher reisen:

  • auf dem Schoß eines Erwachsenen oder
  • auf einem Sitzplatz, der für die Beförderung von Kleinkindern geeignet ist 
     

7.1.2. Kindersitz
Falls das Kleinkind nicht auf dem Schoß der Eltern reist, muss ein regulärer Sitzplatz zu ermäßigtem Kindertarif gebucht werden. Auf dem Sitz ist ein vom Passagier mitgebrachter Autokindersitz zu befestigen. AEGEAN stellt keinen Autokindersitz zur Verfügung.

Der Autokindersitz muss ein offizielles Etikett mit einer der folgenden Angaben aufweisen:

Das Befestigungssystem erfüllt alle geltenden Sicherheitsstandards der FAA (Federal Aviation Administration/Bundesbehörde für zivile Luftfahrt), JAA (Joint Aviation Authorities/Gemeinschaftsbehörden der zivilen Luftfahrt) und der Bundesbehörde für Kraftfahrzeugsicherheit (Federal Motor Vehicle Safety Standards/ FMVSS).

Alternativ muss das Befestigungssystem für die Nutzung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen zertifiziert sein und alle geltenden Sicherheitsstandards der FAA, JAA bzw. der FMVSS erfüllen.

In folgenden Bereichen darf der Kindersitz nicht auf dem Sitz befestigt werden:

  • auf einem Gangplatz
  • in einer Notausgangsreihe
  • in einer Sitzplatzeihe vor oder hinter einer Notausgangsreihe
     

Abmessungen & Sicherheitsanweisungen für Kindersitze

  • Kindersitze können für Kleinkinder und Kinder bis 12 Jahre verwendet werden.
  • Das Kind darf max. 27 kg wiegen.
  • Die Stellfläche des Kindersitzes darf nicht größer als 40 x 40 cm sein, damit er auf allen Sitzen der Passagierkabine platziert werden kann.
  • Der Kindersitz muss über Schultergurte (Zwei-Punkt-Sicherheitsgurte) verfügen.
  • Die Konstruktion des Kindersitzes muss ein sicheres Anschnallen mit dem Sicherheitsgurt des Passagiersitzes ermöglichen und darf das Zurücklehnen des Vordersitzes nicht behindern.
  • Der Kindersitz muss vor dem Abflug angeschnallt werden und bis zur Landung angeschnallt bleiben.
     

7.2. Kinder
Als Kinder gelten auf AEGEAN Flügen Kinder die das zweite Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, also Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren. Jedes Kind muss von einem Erwachsenen begleitet werden, es sei denn, das Kind reist als unbegleiteter Minderjähriger. Die Person, die das Kind begleitet, muss mindestens 18 Jahre alt sein (es sei denn, diese ist ein minderjähriger Elternteil des Kindes).

Sie müssen den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der Person, die das Kind am Abreiseflughafen abgibt, sowie der Person, die es am Ankunftsflughafen abholt, angeben. Sowohl bei der Abreise des Kindes als auch bei seiner Ankunft, ist von der erwachsenen Begleitperson ein Identitätsnachweis durch Vorzeigen eines gültigen Reisepasses oder nationalen Ausweises vorzulegen.

Alleinreisende Kinder werden vom Flughafenpersonal begleitet und an das Kabinenpersonal übergeben. Sie steigen zuerst in das Flugzeug ein und bekommen einen geeigneten Sitzplatz zugewiesen, sodass sie sich unter der Aufsicht des Kabinenpersonals befinden. Sie stehen zudem bis zur Übergabe an die von Ihnen dazu ermächtigte Person am Ankunftsflughafen unter der Aufsicht des Bodenpersonals.

HINWEIS: In manchen Ländern müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes bzw. der Eltern, dass der Fluggast unter 18 Jahren die erforderlichen Unterlagen mitführt.

Gemäß Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Bestimmungen des EU-Kodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) bei allein reisenden Minderjährigen müssen sich die Grenzschutzbeamten durch detaillierte Reise- und Nachweiskontrollen vergewissern, dass die Minderjährigen das Staatsgebiet nicht gegen den Willen der elterlichen Sorgeberechtigten verlassen können. In einigen Ländern kann die selbständige Reise des Kindes mit der Erfüllung anderer Formvorschriften verbunden sein, die sich aus den Bestimmungen des nationalen Rechts ergeben. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass das Kind am Tag der Abreise über die entsprechenden nach nationalem Recht vorgeschriebenen Dokumente verfügt.

Reisen von unbegleiteten Minderjährigen bedürfen der vorherigen Anmeldung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontakt siehe Absatz 2.2.) Aufgrund der Beschränkungen auf jedem Flug in Bezug auf die Anzahl der im Rahmen des Assistance-Service beförderten Minderjährigen, insbesondere aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, auf bestimmten Flügen keine Assistance-Leistungen anzubieten oder die Anzahl der angebotenen Sitzplätze zu begrenzen.

8. Beförderung von Gepäck und Tieren

8.1. Handgepäck
Der Fluggast darf 1 Gepäckstück mit in die Fluggastkabine nehmen. Das Gewicht eines solchen Handgepäcks darf die 8-Kilo-Grenze pro Person und die Abmessungen 56cm x 45cm x 25 cm nicht überschreiten. AEGEAN Airlines ist berechtigt, das Gewicht und die Abmessungen zu überprüfen.

Wenn das Handgepäck ein übermäßiges Gewicht/Abmessungen hat und nicht im Gepäckfach untergebracht werden kann oder aus irgendeinem Grund als unsicher gilt, muss es als aufgegebenes Gepäck aufgegeben werden.

Alle zusätzlichen Gegenstände wie Mantel, Regenschirm, kleine Kamera oder Tasche mit Duty-Free-Artikeln müssen innerhalb des Handgepäcks untergebracht werden. In jedem anderen Fall wird der zusätzlicher Artikel als zusätzliches Stück gezählt und entsprechend in Rechnung gestellt.

In der Flugzeugkabine ist nur begrenzter Handgepäckraum vorhanden. Infolgedessen:

Auch wenn das Handgepäck die zulässigen Grenzen nicht überschreitet, können Sie gebeten werden, es zur kostenlosen Beförderung im Gepäckraum aufzugeben. Das betreffende Verfahren erfolgt zum Zeitpunkt des Boardings. Anschließend erhalten Sie einen Beförderungsschein, es entstehen keine Kosten, und Sie können das Gepäckstück am Gepäckausgabeband Ihres Zielflughafens abholen. Vergewissern Sie sich, dass Sie vor der Abgabe alle Gegenstände aus Ihrem Gepäck nehmen, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind (z.B. Laptop, Kamera, usw.).

Alle Gegenstände, die die vorgesehenen Maße bzw. das Höchstgewicht übersteigen, werden bis zu Ihrem Zielflughafen eingecheckt, wobei die Gebühren für aufgegebenes Gepäck berechnet werden. 

Folgende Gegenstände können im Handgepäck mitgeführt werden:

Flüssige Stoffe, die in Behältern mit einer maximalen Füllmenge von je 100 ml verpackt sind. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Jeder Passagier kann nur einen solchen verschlossenen Beutel bei sich führen und hat ihn bei der Sicherheitskontrolle separat zur näheren Prüfung vorzulegen.

Aus medizinischen Gründen bzw. zu Ernährungszwecken unbedingt notwendige flüssige Stoffe und Babynahrung. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie möglicherweise gebeten werden nachzuweisen, dass die betreffenden Flüssigkeiten an Bord für Sie unerlässlich sind. Fluggäste mit chronischen Gesundheitsproblemen, die spezielle Medikamente erfordern, müssen auf entsprechende Aufforderung hin diesbezügliche Atteste vorweisen.

Artikel, die in Duty Free Shops erworben wurden. Diese Artikel müssen in den speziellen, versiegelten Sicherheitsbeuteln befördert werden, in denen sie von den betreffenden Geschäften verpackt werden. Bitte öffnen Sie diese Beutel nicht, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren, da deren Inhalt anderenfalls möglicherweise am Checkpoint beschlagnahmt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass alle in Duty Free Shops erworbenen Flüssigkeiten zusätzlich zu den Mengen in den wiederverschließbaren Plastikbeuteln (siehe oben) mitgeführt werden können.

Das mit den Sicherheitskontrollen betraute Personal ist verpflichtet, Sie zur Entsorgung aller Flüssigkeiten aufzufordern, die gegen die Bestimmungen der neuen europäischen Richtlinie verstoßen. Die betreffenden Artikel werden daraufhin dem Recycling zugeführt.

Aus Sicherheitsgründen ist es in der Flugzeugkabine verboten, folgende Gegenstände mitzunehmen: Messer jeglicher Art; Scheren jeder Größe; Schusswaffen und Spielzeug-waffen; Scheinwaffen; Katapulte; Besteck; Klingen und Rasierer; mechanische Gegenstände; pfeilförmige Tasten; Flaschenschrauben; Stricknadeln; Sportstöcke und Schlagwerkzeuge; Billardstöcke; Metallnagelfeilen und andere Gegenstände, die der Sicherheitsdienst eines Flughafens als gefährlich erachten kann und die zur Gefährdung der Fluggaste und der Flug-zeugbesatzung verwendet werden können.

Die oben genannten Gegenstände werden auf einem Flughafen ohne Entschädigung beschlagnahmt.

8.2. Freigepäck
Jeder Fluggast, der Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug hat, hat das Recht, aufgegebenes Gepäck zu befördern, dessen Gewicht 20 kg nicht überschreiten darf, sofern nicht anders auf dem Flugticket angegeben (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen).

Wenn zwei oder mehr Fluggaste zusammen als Gruppe (Familie) reisen, was durch das Flugticket für ein und denselben Flug bestätigt wird, oder wenn sie zusammen eingecheckt haben, wird die Gewichtsbeschränkung für das aufgegebene Gepäck summiert, jedoch darf das maximale Gewicht von einem aufgegebenen Gepäckstück 32 kg nicht überschreiten.

8.2.1. Aufgegebenes Gepäck wird unter folgenden Voraussetzungen von AEGEAN befördert:

a) Das aufgegebene Gepäck, das in Frachträumen verstaut ist, befindet sich in Koffern oder in einer anderen ordnungsgemäßen Verpackung, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten.

b) Das aufgegebene Gepäck sollte mit einem Namen, Initialen oder einem anderen individuellen Zeichen gekennzeichnet sein, um die Identifizierung des Fluggasts zu erleichtern.

8.2.2. Aufgegebenes Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie der Fluggast, dem es zugewiesen ist, es sei denn, AEGEAN hält dies aufgrund von Platzmangel oder Überladung für nicht durchführbar. In diesem Fall befördert der Luftfrachtführer das aufgegebene Gepäck auf einem nächstmöglichen Flug mit freiem Platz, sofern nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall unternimmt der Beförderer alle Anstrengungen, um dem Fluggast dieses Gepäck unverzüglich zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Fluggast muss nach geltendem Recht zur Zollabfertigung anwesend sein. 

8.2.3. Im aufgegebenen Gepäck wird nicht empfohlen, zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände zu befördern wie:

•          Banknoten und Wertpapiere;

•          Schmuck, Edel- und Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine;

•          Computer, Fotokameras, Videokameras, Mobiltelefone, andere elektronische oder technische Geräte und deren Zubehör, optische Instrumente und zerbrechliche Gegenstände;

•          amtliche Papiere, einschließlich kommerzieller und privater;

•          Reisedokumente oder andere Ausweise;

•          Schlüssel und Schraubenschlüssel;

•          Flüssigkeiten;

•          Medikamente;

•          Essen;

•          Kunstwerke/wertvolle Kunstgegenstände.

 

8.2.4. Für den Fall, dass das aufgegebene Gepäck des Fluggastes eines der oben aufgeführten Objekte enthält, übernimmt AEGEAN keine Gewähr für Verlust, Zerstörung, Verspätung oder Beschädigung dieser Gegenstände.

8.2.5. Wenn AEGEAN aufgegebenes Gepäck zusammen mit der schriftlichen Werterklärung des Fluggasts akzeptiert, die über den im Abkommen festgelegten Grenzen liegt, ist der Fluggast verpflichtet, einen Zuschlag zu zahlen.

8.2.6. AEGEAN kann die Beförderung des Gepäcks verweigern, wenn es die vorgeschriebenen Maße oder das vorgeschrieben Gewicht überschreitet oder nicht der vorgeschriebenen Beschaffenheit entspricht. Wenn der Passagier mehr Gepäckstücke als vorgegeben befördern möchte, kann AEGEAN das zusätzliche Gepäck auf einem späteren Flug befördern, es sei denn, der Passagier hat bereits im Voraus eine Vereinbarung mit AEGEAN über die gleichzeitige Beförderung des weiteren Gepäcks mit seinem regulären Gepäck getroffen. AEGEAN kann die Beförderung eines Gepäckstücks als Aufgabegepäck verweigern, wenn es nicht ordnungsgemäß verpackt ist, beispielsweise in einem Koffer oder in einem anderen angemessenen Behältnis, welches bei Anwendung der üblichen Sorgfalt einen sicheren Transport ermöglicht.  

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung von Gegenständen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und die nicht für den Transport im Flugzeugraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind. Sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck dürfen nicht enthalten:

  • Jegliche Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe, welche die Gesundheit der Fluggäste und der Besatzung oder die allgemeine Sicherheit des Flugzeugs oder der an Bord mitgenommenen persönlichen Gegenstände gefährden könnten. Einige Beispiele für Gegenstände dieser Kategorie sind: jede Art von Munition oder relevante Mechanismen, Gase und Gasbehälter, leicht entflammbare Flüssigbrennstoffe, jede Art von Feuerwerk, Farbbehälter und Farbmateriale, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70%, Aceton, usw.
  • Jegliche chemische oder toxische Substanzen, wie: Säuren und Basen, Ätz -oder Bleichmittel, Abwehr -oder Betäubungssprays, radioaktive Materialien, Gifte.
  • Infektiöse oder gefährliche biologische Materialien, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren.

Halbfeste bzw. flüssige Lebensmittel -  insbesondere Olivenöl - müssen auf geeignete Weise mit absorbierendem Schutzmaterial in Holzbehältern verpackt sein, um Auslaufen zu verhindern, dass die Beschädigung von Eigentum Dritter verursachen könnte. Wenn Lebensmittel mitgeführt werden beachten Sie bitte die Beschränkungen, die für die Einfuhr von Lebensmitteln in bestimmten Ländern gelten.

Wenn Flaschenweine im aufgegebenen Gepäck (und nicht im Handgepäck) transportiert werden sollen müssen für jede Flasche gesondert spezielle Weinbehälter (Weinschläuche) erworben werden. Diese Behälter sind aus Luftpolsterfolie, schützen die Ware rundherum und schließen luftdicht.

Alternativ, wenn Flaschenweine in einer separaten Verpackung transportieren werden sollen, sollten Sie diese a) in eine Holzkiste legen, die saugfähiges Material (Holzspäne oder Stofftücher) enthalten muss, oder b) in einen Papierbehälter mit einem speziellen Styroporgehäuse. Es fallen Kosten für den Transport in einer extra Verpackung an.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Transport vom nicht abgefüllten Wein unzulässig ist.

Von AEGEAN werden keinerlei selbstbalancierende Geräte zur Beförderung akzeptiert, und zwar weder als Handgepäck noch als eingechecktes Gepäck.

8.2.7. Smart Bags
Smart Bags mit fest eingebauten Lithium-Batterien sind als Kabinengepäck oder eingechecktes Gepäck auf jeglichen AEGEAN Flügen nicht erlaubt.

Smart Bags mit herausnehmbaren Batterien sind erlaubt, falls die Batterie entfernt wurde und in der Kabine separat transportiert wird (bis zu 160Wh bei Lithium-Ionen-Batterien oder bis zu 8 g bei Lithium-Metall-Batterien).

Wenn Sie zerbrechliche Gegenstände befördern möchten, werden Sie bei der Gepäckaufgabe gebeten, ein Haftungsbeschränkungsformular (Limited Release Form) zu unterzeichnen, anhand dessen Sie erklären, dass die Beförderung der betreffenden Gegenständen auf Ihre eigene Gefahr erfolgt.

8.3. Sonder-/ Sport- und Übergepäck
Übergepäck ist jedes Gepäck, welches gewichtsmäßig und/oder anzahlmäßig die Freigepäckgrenze überschreitet. Sondergepäck ist jedes Gepäckstück, welches auf Grund seiner Ausmaße (z. B. übergroßes und sperriges Gepäck) nicht als normales Gepäckstück gilt, auch wenn es gewichtsmäßig unter der Freigepäckgrenze liegt. Sportgepäck (z.B. Fahrräder, Ski, Snowboards, Golftaschen, Surfbretter) gilt ebenfalls als Sondergepäck.

Sport-/Spezialausrüstung und Musikinstrumente können als Handgepäck und/oder aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.

AEGEAN übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden an Sonder-/Sport bzw. Übergepäck auf ihren Flügen, sofern dieses aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist. Art. 22 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Danach gilt eine höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck, wenn der Fluggast spätestens bei der Aufgabe des Reisegepäcks eine besondere Erklärung abgibt und den verlangten Zuschlag entrichtet. Fluggäste, die entsprechendes schadensanfälliges Reisegepäck (z.B. Elektrogeräte, Flachbildschirme u.ä.) aufgeben, müssen bei der Abfertigung eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass sie darauf hingewiesen worden sind, dass ihr Gepäck aufgrund seiner Eigenart schadensanfällig ist und dass AEGEAN von jeglicher Verantwortung freigesprochen werden.

Die Beförderung von Sonder-/Sport und Übergepäck durch AEGEAN ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt bis zu 48 Stunden vor planmäßigem Abflug im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.

Sollte Sonder-/Sport- und Übergepäck das Höchstgewicht von 32 Kilo überschreiten, kann es nur als Fracht transportiert werden und es werden die entsprechenden Frachtgebühren berechnet. Passiere mögen sich bitte an die Frachtabteilung (Cargo Department) wenden, um weitere Auskünfte und die Gebührensätze zu erhalten (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.).

Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sonder-/Sportgepäck-kapazität können nicht erstattet werden.

8.4. Höhere Haftungsgrenze für Gepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens beim Einchecken gegenüber dem Luftfahrtunternehmen eine besondere Erklärung abgibt (Wertdeklaration) und einen Zuschlag entrichtet. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens ist dann begrenzt auf den deklarierten Wert.

Eine unbeschränkte Haftung besteht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung des Luftfrachtführers oder seiner Mitarbeiter verursacht worden ist, die entweder in der Absicht, Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten wird.

8.5. Beförderung von Waffen & Munition
Buchungen für die Beförderung von Waffen und Munition [Sport- bzw. Jagdwaffen, Pistolen, Gewehre samt Munition (laut den Gefahrgutvorschriften der IATA und als separate Gepäckstücke verpackt)] können nur über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet werden. Sie sind von AEGEAN rück zubestätigen.

Die Gebühr für ein Frachtstück mit Waffen oder Munition beträgt 50 EUR pro Strecke (Stand: März 2022).

Für die Beförderung von Waffen gelten dabei folgende Einschränkungen:

  • Waffen dürfen nicht im eingecheckten Gepäck transportiert werden.
  • Zum Transport zugelassene Waffen müssen beim Check-In in einer separaten Waffenhülle präsentiert wferden und im Frachtraum transportiert werden; die Mitnahme in die Flugzeugkabine ist nicht erlaubt.
  • Kriegswaffen (automatisch und halbautomatisch) sind nicht zum Transport zugelassen.
  • Waffen von Polizeibeamten und Leibwächtern und Waffen von Zivilpersonen mit einem Waffenschein zum persönlichen Schutz sind kostenlos.
  • Das Entladen der Waffe und die ordnungsgemäße Verpackung liegen in der Verantwortung des Besitzers. Die Waffe kann nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Für die Beförderung von Munition gelten folgende Einschränkungen:

  • Munition mit Explosiv -oder Brandgeschossen ist nicht zum Transport zugelassen.
  • Jegliche zum Transport zugelassenen Munition muss eingecheckt werden (von der Waffe getrennt verpackt) und im Frachtraum transportiert werden; die Mitnahme in die Flugzeugkabine ist nicht erlaubt.
  • Die Munition muss in einem robusten Außenbehälter aus Holz, Metall oder Hartfaser verpackt sein.
  • Die Munition muss im Inneren des Behälters vor Schock und jeglicher Bewegung geschützt sein. Sie muss allgemein so verpackt sein, dass sie nicht aus Versehen in Funktion treten kann.

Der Passagier trägt die volle Verantwortung für den Besitz jeglicher Dokumente, die von den Behörden am Abflugs-und Ankunftsort gefordert werden, einschließlich jeglicher Zwischenstationen.

Bis alle Anforderungen zum Transport von Waffen und/oder Munition erfüllt sind und die Gegenstände an die Fluggesellschaft abgegeben wurden, trägt der Passagier die Verantwortung.

8.6. Transport von Tieren
Auf Flügen mit AEGEAN werden nur Hunde und Katzen erlaubt.

Der Transport von Tieren muss jedes Mal vom Beförderer akzeptiert werden und ist über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) rechtzeitig anzumelden. Der Fluggast ist dafür verantwortlich, über alle erforderlichen Gesundheits-zeugnisse sowie über andere Dokumente zu verfügen, die von den Behörden der Abflug- und Zielländer und aller Transitländer verlangt werden. Tiere, die Fluggäste begleiten und zu nichtkommerziellen Zwecken aus Drittländern in die Europäische Union befördert werden, müssen die Einfuhranforderungen gemäß Kapitel III Abschnitt I der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 576/2003 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003  erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen bedeutet die Verweigerung der Beförderung.

Das Tier, das zusammen mit seinem Behälter und Futter eingecheckt wurde, wird nicht Teil der kostenlosen Freigepäckmenge sondern zählt als Übergepäck für das eine Gebühr zu zahlen ist.

8.6.1. Gesundheitszustand
Hunde und Katzen müssen mindestens 12 Wochen alt sein und eine gültigen Tollwutimpfung aufweisen.

Die Tollwutimpfung wird normalerweise jedes Jahr wiederholt. Die Impfung sollte gültig und wirksam sein bei der Reise, und es sollten mindestens 21 Tage seit der letzten Impfung vergangen sein.

Damit eine Impfung gültig ist, muss sie auf dem ID-Mikrochip nachzuweisen sein. Praktisch muss das Haustier/Tier mindestens 105 Tage alt sein, um für eine Beförderung akzeptiert zu werden.

Im Allgemeinen müssen Haustiere/Tiere sauber, gesund, harmlos, geruchlos, nicht trächtig, nicht sediert und für andere Passagiere nicht störend sein.

8.6.2. Tiere in der Flugzeugkabine
Mit Ausnahme bestimmter Rassen können nur Katzen und Hunde [einschließlich Blindenhunde (siehe „Hilfstiere“ weiter unten)] mit dem Passagier in der Kabine reisen.

Jeder Passagier darf mit nur einem (1) Haustier (Katze oder Hund) in der Kabine reisen, das in einer speziellen Box/Transportbehälter transportiert wird. Das zulässige Höchstgewicht für ein Haustier beträgt einschließlich der Transportbox acht (8) Kilo.

Wenn Sie mit mehr Haustieren reisen möchten, müssen diese derselben Art angehören, mit einander vertraut sein und in der gleichen speziellen Box/Transportbehälter transportiert werden. Sie sollten auch das Höchstgewicht von acht (8) Kilo (einschließlich ihrer Transportbox) nicht überschreiten.

Wenn Sie mit einem Baby reisen, dürfen Sie nicht gleichzeitig auch ein Haustier in die Kabine mitnehmen.

  • Haustiere müssen in einer speziellen Box/Transportbehälter transportiert werden, die vom Passagier mitgebracht werden muss.
  • Der Behälter darf die Maße 55 cm Länge x 40 cm Breite x 23 cm Höhe nicht überschreiten
  • Der Behälter muss dicht sein und die Haustiere müssen während des gesamten Fluges darin bleiben.
  • Tierhalter sollten sicherstellen, dass die Haustiere ausreichend Nahrung und Wasser für den gesamten Flug haben, gegebenenfalls mögliche Transferzeiten miteingerechnet.
  • Passagiere, die mit einem Haustier in der Flugkabine reisen, können an jedem Fensterplatz sitzen, allerdings nicht in der ersten Reihe oder in der Notausstiegsreihe und den benachbarten Reihen.
  • Der Transportbehälter muss unter dem Sitz vor dem Passagier platziert werden.


8.6.3. Tiere im Flugzeugfrachtraum
Ein Transport einer größeren Katze oder eines Hundes, deren/dessen Gewicht die Grenze von acht (8) Kilo überschreitet (einschließlich ihrer Transportbox), ist nur im Gepäckraum des Flugzeugs gestattet.

Tiere, die für Labor- und wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, werden nicht akzeptiert.

Im Allgemeinen darf die Höchstzahl an Haustieren/Tieren, die den Besitzer oder eine autorisierte Person während eines einzigen Fluges begleiten dürfen, fünf (5) nicht überschreiten (einschließlich anderer Frachtgegenstände wie Gepäck und Spezialausrüstung).

Folgende Gebühren gelten für den Transport (Stand: März 2022):

  • Katze oder Hund in der Kabine (bis 8 kg einschließlich ihrer Transportbox) 60 EUR pro Strecke
  • Katze oder Hund im Frachtraum - mittelgroß (8 kg - 25 kg einschließlich ihrer Transportbox) 110 EUR pro Strecke


8.7. Aufgabe, Beförderung und Auslieferung von Gepäck
(a) AEGEAN kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann.

(b) An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.

(c) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.

(d) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. AEGEAN ist berechtigt, dem Fluggast die ihr ggf. entstandenen Aufbewahrungskosten für Gepäckstücke, die vom Fluggast verschuldet nicht abgeholt wurden oder deren Annahme zu Unrecht verweigert wurde, in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass das Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach seiner Auslieferung am Bestimmungsort abgeholt wird, kann der Luftfrachtführer es in Übereinstimmung mit den Regeln des Luftfrachtführers nutzen und wird von der Haftung gegenüber dem Fluggast befreit.

(e) Die Person, die berechtigt ist, das Gepäck abzuholen, ist die Person, die in der Lage ist, den Nachweis in Form von Gepäckanhängern und dem Gepäckabschnitt, der an der Bordkarte befestigt ist, in Übereinstimmung mit einem Gepäckabschnitt auf dem ankommenden Gepäck vorzulegen. Der Luftfrachtführer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Inhaber des  Gepäckanhängers und des Gepäckabschnitts berechtigt ist, das Gepäck abzuholen. Das Versäumnis, die Gepäckidentifikationsmarke vorzulegen, steht der Auslieferung des Gepäcks nicht entgegen, sofern Ticket und Gepäck insgesamt auf andere Weise identifiziert werden können.

(f) Das Gepäck des Fluggastes wird nicht befördert, wenn der Fluggast nicht in das Flugzeug, in das es eingeladen wird, einsteigt oder der Fluggast das Flugzeug nach dem An Bordgehen vor dem Start oder an einem Zwischenlandeort verlässt, ohne wieder an Bord zu gehen.

(g) Im Falle von verloren gegangenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck ist dies umgehend beim Gepäckermittlungsschalter (Lost and Found) des jeweiligen Ankunftsflug-hafens anzuzeigen. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt ist der Anscheins-beweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.

In Übereinstimmung mit Art. 20 des Montrealer Übereinkommens und / oder Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt AEGEAN keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die im aufgegebenen Gepäck unter Verstoß gegen die Bestim-mungen befördert werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Folgeschäden und indirekte Schäden, die durch den Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck entstehen.

8.7.1. Vom Flughafensicherheitspersonal entfernte Gepäckgegenstände
AEGEAN haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafen-sicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.

8.7.2. Gepäckkontrolle
AEGEAN ist berechtigt, die Größe und das Gewicht des Gepäcks jederzeit während der Beförderung zu überprüfen. AEGEAN kann den Inhalt des Gepäcks überprüfen, wenn der Fluggast anwesend ist. Wenn ein Fluggast abwesend ist, kann AEGEAN das Gepäck in Anwesenheit von mindestens einem Mitarbeiter des Flughafensicherheitsdienstes öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass das Gepäck Gegenstände enthält, deren Beförderung verboten ist oder die unter besonderen Bedingungen befördert werden müssen. AEGEAN haftet nicht für Schäden, die durch die Gepäckkontrolle entstehen, außer in Fällen, in denen der Beförderer grob fahrlässig gehandelt hat. AEGEAN ist auch nicht verpflichtet, die Kosten für die Verpackung (Folie) des aufgegebenen Gepäcks zu erstatten, wenn die Folie infolge und zum Zwecke der Gepäckkontrolle entfernt wurde.

Wenn der Fluggast Einwände gegen die Gepäckaufgabe erhebt, kann AEGEAN die Beförderung des Fluggasts und/oder seines Gepäcks verweigern.

8.7.3. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheits-kontrolle überprüft wurden.

Wenn der Fluggast mit einem Transit über einen anderen Flughafen zum endgültigen Bestimmungsort reist, sollte der Fluggast das vom Geschäft zur Verfügung gestellte spezielle Duty-Free-Gepäck erst am endgültigen Bestimmungsort öffnen. Andernfalls kann der Inhalt des Gepäcks am Transitflughafen / Sicherheitspunkt sichergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, muss der Fluggast die Sicherheitsbeamten am Flughafen kontaktieren.

8.7.4. Zoll
Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.

9. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Wenn das Verhalten des Passagiers an Bord des Luftfahrzeugs das Flugzeug, eine Person oder einen Gegenstand bzw. den Besitz anderer an Bord gefährdet, wenn das Verhalten des Passagiers die Crew bei der Ausübung ihrer Tätigkeitbehindert oder wenn ein Passagier sich nicht an die Anordnungen der Crew hält, kann das Luftfahrtunternehmen die Maßnahmen ergreifen, die es als angemessen erachtet, um ein solches Verhalten zu verhindern.

10. Verpflichtungen von AEGEAN vor und während eines Fluges

AEGEAN stellt einem Fluggast Informationen und Anweisungen in Bezug auf den Sitz und die Verwendung zur Verfügung:

a) Sicherheitsgurte;

b) Notausgänge und Ausrüstung für den gemeinsamen Gebrauch der Fluggäste;

c) Schwimmwesten und Sauerstoffmasken für Fluggaste;

d) sonstige für den individuellen Gebrauch vorgesehene Ausrüstung;

AEGEAN muss den Fluggästen die Möglichkeit geben, beim Start, bei der Landung, bei Turbulenzen und auf Befehl der Flugzeugbesatzung Sicherheitsgurte anzulegen.

AEGEAN ist verpflichtet, die Fluggäste dahingehend zu unterweisen, wie sie ihr Gepäck und ihre persönlichen Gegenstände im Flugzeug verstauen können.

AEGEAN behält sich das Recht vor, während des Fluges zusätzliche, ungeplante Unter-brechungen vorzunehmen, die auf einen unverzichtbaren technischen Zwischenstopp zurückzuführen sind oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden.

AEGEAN informiert die Fluggaste über das Rauchverbot und die Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug. Im Bedarfsfall informiert die Fluggesellschaft die Fluggäste über Sofort-maßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu ergreifen sind.

11. Verhalten an Bord des Flugzeuges

11.1. Verhalten an Bord
Fluggäste sind verpflichtet, den Anweisungen der Besatzung zu folgen. Fluggäste haben sich an Bord so zu verhalten, dass

  • Weder das Flugzeug noch Personen oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden;
  • Besatzungsmitglieder bei der Ausübung ihrer Pflichten nicht behindert werden;
     
  • Andere Fluggäste oder die Flugbesatzung keine Sach- oder Personenschäden erleiden und keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt sind;
     
  • Sie nicht gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Fluggesellschaft oder des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder gegen Anweisungen im Rahmen der Betriebsvorschriften verstoßen.
     

11.2. Verpflichtungen des Fluggasts
a) Der Fluggast ist verpflichtet, alle Reisedokumente mit sich zu führen und alle Anforderungen des Staates zu erfüllen, in dem sich der Bestimmungsort, der Transitort oder der Zwischen-stopp befindet. Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die AEGEAN entstehen, weil AEGEAN verpflichtet ist, den Fluggast in den Abflugstaat zurückzubringen, wenn dem Fluggast die Einreise in den Transitstaat oder den Bestimmungsstaat verweigert wurde;

b) Der Fluggast verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen und auch eine Kontrolle seiner registrierten und nicht registrierten Gepäckstücke zu ermöglichen;

c) Der Fluggast  ist verpflichtet, bei einer Zollkontrolle seiner aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäckstücke anwesend zu sein. AEGEAN haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während einer solchen Überprüfung oder aufgrund der Weigerung des Fluggasts gegen eine solche Überprüfung auftreten;

d) 12 Stunden vor einem Flug, bei tieferem Tauchen oder bei einem Zwischenstopp - 24 Stunden vor Abflug - nicht zu tauchen;

e) Im Falle eines gesundheitlichen Problems Erste Hilfe unverzüglich annehmen und dem Personal persönliche Angaben machen;

f) AEGEAN Gebühren für Verluste und Schäden zu zahlen, die der Fluggast durch seine Handlungen oder als Folge der illegalen Beförderung gefährlicher Güter und Tiere usw. verursacht hat;

11.3. Benutzung elektronischer Geräte
An Bord von AEGEAN können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen an Bord benutzt werden.

Bluetooth-Zubehör (z.B. kabellose Tastatur, Kopfhörer) darf nur während des Fluges, jedoch nicht während des Starts und der Landung benutzt werden. Während der Sicherheitsunter-weisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt. Außerdem kann das Bordpersonal aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).

11.4. E-Zigaretten
E-Zigaretten sowie auch E-Zigarren und sonstige batteriebetriebene Verdampfer für den persönlichen Gebrauch dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Es ist verboten, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck zu befördern. Das Laden solcher Geräte und/oder Batterien ist an Bord nicht erlaubt und Sie müssen alle nötigen Vorkehrungen treffen, um eine versehentliche Aktivierung zu vermeiden 

11.5. Ersatzbatterien / lose Batterien
Artikel, die hauptsächlich als Energiequelle dienen, z. B. Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus (Ladegeräte bzw. Power Banks gelten ebenfalls als Ersatzbatterien) müssen einzeln geschützt verpackt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern. Dies kann durch Beförderung in der Original-Handelsverpackung oder durch Isolierung der Terminals, z. B. durch Überkleben freiliegender Pole oder Beförderung jeder Batterie in einer separaten Plastiktüte bzw. in einem separaten Schutzbeutel, erfolgen. Ersatzbatterien/lose Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen für Lithium-Batterien

Für Reservebatterien bzw. Batterien die nicht im Gerät befördert werden, gelten folgende Bestimmungen:

Die Passagiere können - jeweils nur im Handgepäck - bis zu 2 Ersatzbatterien bzw. Batterien außerhalb eines Geräts befördern (für tragbare elektronische Geräte).

  • Bei Lithium-Ionen-Batterien muss  die Nennenergie zwischen 100 und 160 Wattstunden betragen.
  • Der Lithium-Gehalt von Lithium-Metall-Batterien muss zwischen 2 und 8 Gramm betragen. Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur zulässig, wenn sie für medizinische PMED-Geräte erforderlich sind.

Für Batterien, die innerhalb eines Geräts befördert werden (tragbare elektronische Geräte, einschließlich persönlicher medizinischer Geräte wie z.B. Inhalatoren, Sauerstoff-Konzentratoren usw.):

  • Bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Nennenergie bis zu 100 Wattstunden betragen.
  • Der Lithium-Gehalt von Lithium-Metall-Batterien darf bis zu 2 Gramm betragen.

Das Wiederaufladen von Batterien an Bord ist nicht gestattet.

11.6. Nichtraucherflüge
Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeuges und während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauch-verbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen. 

11.7. Alkoholische Getränke
Der Genuss von alkoholischen Getränken, die Sie selbst mit an Bord gebracht haben, ist während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Sollten Sie die Regel nicht befolgen, können Sie von der zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Verbots-verstoßes ist ein Fluggast verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr zu zahlen. Die Flugbesatzung hat das Recht, an Bord genommenen Alkohol einzuziehen.

12. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck

12.1. Fluggast:
Aus Sicherheitsgründen behält AEGEAN sich vor, die Beförderung in folgenden Fällen zu verweigern:

  • wenn diese Maßnahme notwendig ist, um anwendbare Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des Staates einzuhalten, in dem sich der Abflugort und/oder der Ankunftsort befinden;
  • wenn das Verhalten, das Alter oder der psychische bzw. physische Zustand des Passagiers eine Gefahr oder ein Risiko für den Passagier selbst oder für andere Passagiere sowie für materielle Güter darstellt;
  • wenn diese Maßnahme notwendig ist, weil der Passagier die Anordnungen des Luftfahrtunter-nehmens nicht einhält;
  • wenn der Passagier sich weigert, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen;
  • wenn der Passagier die erforderlichen Reisedokumente nicht vorlegt;
  • wenn der Passagier angekündigt hat, sein Identitätsdokument während des Fluges zu zerstören;
  • wenn der Passagier der Anordnung der Crew nicht Folge leistet;
  • wenn das Ticket unrechtmäßig erworben wurde oder gefälscht ist;
  • wenn die in dem Ticket angegebene Person nicht nachweisen kann, dass sie die im Ticket angegebene Person ist (in diesem Fall ist AEGEAN berechtigt, das Ticket einzubehalten);
  • wenn die Einreisebehörde des Staates, in dem sich der Abflugort und/oder Ankunftsort befinden, AEGEAN (schriftlich oder mündlich) darüber informiert hat, dass der Passagier keine Einreisegenehmigung für jenen Staat erhält, selbst wenn der Passagier gültige Reisedokumente hat oder zu haben scheint.

Für den Fall, dass AEGEAN sich aus einem der oben genannten Gründe weigert, einen Fluggast zu befördern, oder ihn während eines Zwischenstopps auf dem Weg aus dem Flugzeug verweist, lehnt AEGEAN die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die aufgrund einer solchen Weigerung oder Entfernung entstehen. In diesem Fall können dem Fluggast, soweit gesetzlich zulässig, auch alle Kosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus einer solchen Ablehnung ergeben. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.

Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit AEGEAN.

12.2. Gepäck (Gegenstände, die von der Beförderung ausgeschlossen sind)
Die folgenden Gegenstände sind von der Luftbeförderung ausgeschlossen(diese Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck, Handgepäck oder als persönliche Gegenstände des Fluggastes befördert werden):

  • Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, alle Gegenstände und Substanzen, die Schusswaffen imitieren,
  • Munition oder  Sprengstoffe,
  • brennbare Stoffe (ausgenommen ursprünglich versiegelte alkoholische Getränke, Haarlack, Parfüms, Kölnischwasser);
  • radioaktive Stoffe:
  • komprimiertes Gas (mit Ausnahme von Kohlendioxidkanistern für den Antrieb von   Prothesen, Zylinder mit nicht brennbarem  Gas zum Aufblasen einer Schwimmweste und Sauerstoff-Luft-Flasche - so viele, wie die IATA-Vorschriften  bestimmen);
  • toxische oder infektiöse Substanzen;
  • korrosive Materialien (außer Quecksilber in Thermometern, Barometern und Rollstühlen);
  • Aktentaschen und Attaché-Koffer mit Sicherheitsvorrichtungen und eingebauten Alarmsystemen, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material;
  • Gegenstände und Materialien, die die Sicherheit, das Eigentum, das Leben oder das Wohlbefinden an Bord gefährden;
  • alle Materialien, die für die Luftbeförderung durch die  Durchreiseländer verboten sind;
  • alle Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Form oder anderer Merkmale nicht für die Luftbeförderung in Betracht kommen;
  • lebende Tiere, vorbehaltlich der in Absatz 8.4. genannten;
  • menschliche Überreste;
  • Tierkadaver;
  • Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen der ICAO über die sichere Luftbeförderung gefährlicher Güter, den IATA-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und in der EG-Richtlinie 68/2004 spezifiziert sind.

Für den Fall, dass der Fluggast versucht, eines der oben genannten Gegenstände mitzu-nehmen, kann AEGEAN es beim ersten Boarding ablehnen oder, wenn es während des Fluges nicht entdeckt wird, die weitere Beförderung verweigern.

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von AEGEAN richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

AEGEAN ist gesetzlich verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. AEGEAN nimmt an Schlichtungsverfahren der "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz (BfJ) teil.

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und AEGEAN, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder AEGEAN oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und AEGEAN befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Änderungen

15.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB AEGEAN mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB AEGEAN vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB AEGEAN erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

15.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB AEGEAN abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Mündliche Abreden

Diese BBB AEGEAN und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB AEGEAN und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 29.03.2022