Heir finden Sie alles, was Sie zum Thema Gepäck auf Flügen wissen müssen.
Welches und wie viel Handgepäck ist im Flugzeug erlaubt? Was passiert, wenn das Handgepäck nicht den Maßen entspricht? Hier finden Sie Informationen zur Beförderung von Handgepäck.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, Ihr Handgepäck an Bord auf ein Minimum zu reduzieren. Es darf nur 1 Handgepäckstück mit an Bord genommen werden. Weitere Gepäckstücke müssen im Frachtraum transportiert werden. Reisen Sie zusätzlich zu Ihrem Handgepäckstück (z.B. Laptoptasche, Handtasche) mit einem Handgepäckskoffer, der die zulässigen Handgepäckmaße von 55x40x20cm und 6kg nicht überschreitet, so wird dieser kostenlos im Frachtraum transportiert. Bei Überschreitung der zulässigen Handgepäckmaße muss das Gepäck wie gehabt kostenpflichtig aufgegeben werden. Bitte verstauen Sie das Handgepäck möglichst unter Ihrem Vordersitz und nutzen Sie nicht die Fächer über den Sitzen.
Carrier | Anzahl | Gewicht | Maße |
---|---|---|---|
TUI fly | 1 | max. 6 kg* | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Air Via | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Air Cairo | 1 | max. 5 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Bulgarian Air Charter | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Condor | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Corendon | 1 | max. 7 kg | 55 cm x 35 cm x 25 cm |
Eurowings/ Germanwings | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
Lufthansa | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
Luxair | 1 | max. 8 kg | 55 cm x 40 cm x 23 cm |
Pegasus | 1 | max. 8 kg | 20 cm x 40 cm x 55 cm |
Sun Express | 1 | max. 6 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
Vueling | 1 | max. 10 kg | 55 cm x 40 cm x 20 cm |
* 6 Kilogramm im Pure- und Perfect-Tarif auf der Kurz- und Mittelstrecke, 8 Kilogramm im Pure- und Perfect Tarif auf der Langstrecke, 10 Kilogramm bei Buchung des Premium Seats auf der Langstrecke. Für mehr Informationen zu den einzelnen Tarifen klicken Sie hier.
Auf TUI fly Langstreckenflügen kann im Pure- und Perfect-Tarif ein Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm) und ein kleineres Handgepäckstück (z.B. Laptop, Tasche oder Handtasche) bis insgesamt 8 Kilogramm mitgeführt werden. Bei Buchung des Premium Seats erhöht sich die zugelassene gesamte Handgepäckmenge auf 10 Kilogramm.
Diese Regelungen können je nach Fluggesellschaft abweichen. Bitte informieren Sie sich für genauere Informationen bei Ihrer Fluggesellschaft. |
Bei Überschreitung des Maximalgewichts und der Maximalmaße des Handgepäcks muss dieses als Reisegepäck angemeldet werden. Auf Flügen mit TUI fly gelten bei Überschreitung der zulässigen Handgepäckbestimmungen Übergepäckgebühren.
(1) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder den Anschein erweckt, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
• Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
• Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
• Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
• Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns)
• Signalpistolen und Startpistolen
• Bogen, Armbrüste und Pfeile
• Abschussgeräte für Harpunen und Speere
• Schleudern und Katapulte
(2) Betäubungsgeräte
Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
• Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
• Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
• handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
(3) spitze oder scharfe Gegenstände
spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
• Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
• Eisäxte und Eispickel
• Rasierklingen
• Teppichmesser
• Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
• Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
• Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
• Schwerter und Säbel
• Stricknadeln
(4) Werkzeuge
Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:
• Brecheisen
• Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
• Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
• Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
• Lötlampen
• Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler
(5) stumpfe Gegenstände
Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
• Baseball- und Softballschläger
• Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
• Kampfsportgeräte
(6) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
• Munition
• Sprengkapseln
• Detonatoren und Zünder
• Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
• Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
• Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
• Rauchkanister und Rauchpatronen
• Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Entgegen der gesetzlichen Vorgaben in Europa verbietet die zuständige Luftsicherheitsbehörde der Kap Verden generell den Transport von Feuerzeugen im Handgepäck bzw. an der Person.
An den Sicherheitskontrollen in Boa Vista und Sal werden abgenommene Feuerzeuge ausnahmslos (!) konfisziert und vernichtet. Das Umpacken von Feuerzeugen in das aufgegebene Gepäck ist weltweit verboten.
Bei der Durchleuchtung identifizierte Feuerzeuge werden ebenfalls entfernt – ggf. bleibt das entsprechende Reisegepäck sogar auf der Abflugstation zurück.
Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, dürfen mitgeführt werden.
Weitere Informationen für die Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck finden Sie unter aktuelle EU-Handgepäckregelungen.
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Zu den Flüssigkeiten zählen:
• Gels
• Pasten
• Lotionen
• Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz
• sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray
Weitere Informationen zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie unter aktuelle EU-Handgepäckregelungen. --> hier noch Verlinkung klären
Die aktuelle EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen oder ankommen, unabhängig von deren Ziel- oder Abflugort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Umgang mit Flüssigkeiten an Bord
Durch die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs wird die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mitnehmen dürfen, beschränkt. Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist dabei nur ein Plastikbeutel gestattet.
Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
Es gibt keinen vordefinierten Standard-Plastikbeutel. Der entsprechende 1-Liter-Plastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Da sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten, empfiehlt es sich, sich diese Vorab zu beschaffen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.
Ausnahmen
Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden.
Ab dem 31.Januar 2014 sind Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit zusammen mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet, der mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft werden kann. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen untersucht. Der Sicherheitsbeutel darf nicht geöffnet werden, bevor der endgültige Zielflughafen erreicht wurde. Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden können. Sollte die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.
Zudem können Sie sich bei Fragen an Ihren Flughafen oder die Bundespolizei wenden.
Bitte beachten Sie:
Da die neue EU-Verordnung eine aufwendige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Natürlich sind die beteiligten Sicherheitskräfte bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Hierfür ist es unabdingbar, den genannten Regelungen Folge zu leisten und somit einen reibungslosen Ablauf für alle Reisenden zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in-Schalter einfinden.
Zusätzlich zu den bereits genannten neuen Regelungen zum Handgepäck sind die Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z.B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
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