COVID PROTECT: TUI Reiseschutz für Abreisen bis 31.10.2021

Dieses Leistungspaket, geschnürt in Zusammenarbeit mit AXA Partners, war für Sie als Kunde oder Kundin der TUI.com automatisch in allen Reisen mit Abreisedatum bis zum 31.10.2021 inkludiert. Bitte beachten Sie: Nun gilt unser Corona Serviceversprechen  TUI PROTECT für alle Reisen im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 30.04.2023. Mehr Informationen und Bedingungen zu TUI PROTECT

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Covid Protect umfasst folgende Leistungen im Überblick:

Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten

Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive ärztlich verordnetem PCR Test

Medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder sonstigen regulatorischen Vorschriften (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen

Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren)

Quarantänekosten-Garantie bei Infektion oder bei Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus oder ähnlicher Viren und behördlich angeordneter individueller Quarantäne oder auch bei Verweigerung der Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle

Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten

Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist

Bis insgesamt max. EUR 3.500 pro Buchung

24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz (Tel. 0049 221 8024 71 885) 

*COVID PROTECT gilt für alle Abreisen vom 18.07.2020 bis 31.10.2021 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen sowie Rundreisen der TUI Deutschland GmbH sowie für Buchungen von LTUR, TUI Camper und Fly&Mix, die bis zum 31.10.2021 gebucht werden. (Ausgeschlossen sind die Produkte von TUI Cars, TUI WOLTERS, TUI Ticket Shop, Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Villas, atraveo, TUI Cruises und Nur Flug Buchungen über TUI.com)

Covid Protect ersetzt keine klassische Reiseversicherung. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch weiterhin den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Mit einer TUI CARD oder airtours CARD erhalten Sie und bis zu 5 Mitreisende Ihren Reiseschutz übrigens zu einem unschlagbar günstigen Preis.

Alle Bedingungen und Konditionen für Abreisen bis 31.10.2021 finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen

1. Ersetzt Covid Protect andere Reiseversicherungen?

Nein, das Leistungspaket Covid Protect greift lediglich im Falle einer Covid-19 Erkrankung, einer anderen Pandemie-/Epidemie-Erkrankung oder für den Fall einer Quarantäne während des Aufenthalts im Zielgebiet. Dieses Produkt schließt damit eine Lücke, die bei einigen Auslandsreisekrankenversicherungen besteht.

Alle anderen Gründe sind kein Bestandteil von Covid Protect. Somit empfehlen wir auch weiterhin dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekrankenversicherung.

2. Worin besteht der genaue Unterschied zu meiner allgemeinen Auslandsreisekrankenversicherung?

Bei einigen Versicherern werden Pandemien generell von Leistungen ausgeschlossen. Dies ist bei Covid Protect nicht der Fall. Neben Covid-19 sind auch andere Epidemie-/Pandemie-Erkrankungen abgesichert. Unseren Kunden steht eine Assistenz-Hotline zur Verfügung. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer tele-medizinischen Betreuung über eine App, wenn diese auf dem Endgerät installiert wurde.

Sollten sich Gäste im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, so werden die Kosten für die Quarantäne übernommen. Außerdem sagt die AXA eine Übernahme der Kosten für eine Überführung ins Heimatland bzw. in die Nähe des Wohnortes zu, wenn ein Krankenhausaufenthalt aus den o.g. Gründen nötig wird und der Rücktransport medizinisch möglich und behördlich erlaubt ist. Der Gast muss also nicht zwingend erst ins Krankenhaus, bevor eine Rückkehr ins Heimatland geprüft wird. Sollte es im Zielgebiet notwendig werden einen Covid-19 Test durchzuführen, so übernimmt die AXA ebenfalls die Kosten dafür.

3. Für welche Reisetermine gilt Covid Protect?

Covid Protect gilt für alle Hinreisen vom 18.07.2020 bis zum 31.10.2021, die bis zum 31.10.2021 gebucht werden. Die Reise muss spätestens am 31.01.2022 beendet sein.

4. Für welche TUI-Produkte ist Covid Protect inkludiert?

Abgesichert sind alle Hotel-, Rundreisen- und Pauschalbuchungen der TUI Deutschland GmbH. Dazu zählen TUI, XTUI, LTUR, airtours und TUI Camper.

5. Welche TUI Produkte sind NICHT abgesichert?

Covid Protect gilt nicht für Buchungen von Flugeinzelplatz/TUI Ticket Shop, TUI Cars, TUI Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Wolters, TUI Villas, atraveo und TUI Cruises.

6. Welche Personen sind abgesichert?

Abgesichert sind der Reiseanmelder und alle mitreisenden Familienangehörigen, die auf der Buchungsbestätigung bzw. dem Reiseplan namentlich aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass die Reiseteilnehmer ihren ständigen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Als mitversicherte Personen gelten Familienangehörige der versicherten Person, sofern Sie die Reise gemeinsam buchen und antreten.

Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind Ehepartner/Lebenspartner/Lebensgefährten, sofern Sie mit der versicherten Person am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnen und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind, sowie unterhaltsberechtigte Kinder der versicherten Person oder dessen Ehepartners/Lebenspartners/Lebensgefährten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese unterhaltsberechtigten Kinder müssen nicht am gleichen Erstwohnsitz gemeldet sein wie die Eltern.

7. Welche Reiseziele sind abgesichert?

Alle teilnehmenden Reisen sind für alle Zielgebiete abgesichert. Dazu zählen auch Reisen innerhalb Deutschlands bzw. Österreichs.

8. Wieviel kostet Covid Protect?

Das Produkt ist für Reisen der TUI Deutschland inkludiert.

9. Kann die Absicherung auch für andere Veranstalter hinzugebucht werden?

Nein, derzeit ist eine kostenpflichtige Zubuchung nicht möglich.

10. Woran erkenne ich, dass Covid Protect ein Bestandteil meiner Reise ist?

Bei allen Neubuchungen ab 18.07.2020 wird ein Hinweis auf der Buchungsbestätigung und dem Reiseplan abgedruckt.

Generell ist diese Leistung inkludiert, wenn die Voraussetzungen unter Nr. 4 bis 8 erfüllt sind.

11. Wer ist der Versicherer?

Versicherungsträgerin ist AXA Partners (Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise 166, 1050 Brüssel, Belgien).

12. Warum ist in den Versicherungsbedingungen von „Holiday-Garantie“ und nicht von Covid Protect die Rede?

Covid Protect und „Holiday-Garantie“ sind identisch. Für die Leistungen der TUI Deutschland GmbH haben wir das Produkt Covid Protect genannt. Der Versicherer AXA hat die Leistungen weltweit unter dem Namen „Holiday-Garantie“ zur Verfügung gestellt.

13. Wie verhalte ich mich, wenn ich als Gast im Zielgebiet an Covid-19 erkranke?

Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschsprachigen Hotline von AXA Partners unter Tel. 0049 221 8024 71 885 auf und halten Sie Ihre TUI Vorgangsnummer bereit. Diese finden Sie oben rechts auf Ihrer Buchungsbestätigung und auf dem Reiseplan.

Im Gespräch mit der AXA werden alle weiteren Schritte und das individuelle Vorgehen abgestimmt.

14. Ich bin im Urlaub und weiß nicht, ob ich an Covid-19 erkrankt bin. Wie verhalte ich mich?

Auch in diesem Fall steht Ihnen die deutschsprachige Assistance-Hotline der AXA unter 0049 221 8024 71 885 zur Verfügung. Die Kosten für einen ärztlich angeordneten Covid-19 Test sind abgesichert.

15. Wann beginnt und wann endet die Leistung von Covid Protect für mich als Kunden?

Covid Protect sichert alle teilnehmenden Reisen für die Dauer der Reise ab.

16. Ich habe lediglich ein Hotel über TUI Deutschland gebucht. Meine Reise besteht aber noch aus anderen Reisebestandteilen, da es sich um eine Baustein-Reise handelt. Wie bin ich abgesichert?

Das Leistungspaket schützt nur für teilnehmende Reisebestandteile (siehe Nr. 4 bis 6) der TUI Deutschland GmbH. Darüber hinaus können wir keine anderen Produkte absichern.

17. Ich habe lediglich ein Hotel (ohne Flug und Transfer) bei der TUI Deutschland gebucht. Bin ich über Covid Protect abgesichert?

Ja, Covid Protect ist auch enthalten, wenn es sich um eine Nur-Hotel-Buchung der TUI Deutschland GmbH handelt. Bitte achten Sie auf den entsprechenden Hinweis auf der Buchungsbestätigung und dem Reiseplan.

18. Ich habe lediglich ein Hotel (ohne Flug und Transfer) bei der TUI Deutschland gebucht. Bin ich auch mit dem medizinischen Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus abgesichert, wenn dies notwendig, medizinisch möglich und behördlich erlaubt sein sollte?

Bei beispielsweise Nur-Hotel-Buchungen gilt der gleiche Leistungsumfang von Covid Protect, wie bei Pauschalreisen. Falls es erforderlich wird ist auch der medizinisch mögliche und behördlich erlaubte Rücktransport abgesichert.

19. Ich bin im Urlaub an Covid-19 erkrankt. Ich habe zwar kaum Symptome, aber muss in Quarantäne. Werde ich über den medizinischen Rücktransport nach Hause gebracht?

Der Anspruch auf den Rücktransport wird durch die Assistance der AXA geklärt. Bitte wenden Sie sich immer zunächst an die Hotline. Generell besteht ein Anspruch auf den Rücktransport erst ab dem Zeitpunkt der notwendigen Hospitalisierung. Es erfolgt i.d.R. eine Einzelfallprüfung.

20. Bin ich über Covid Protect abgesichert, wenn für mein Zielgebiet vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen wird?

Bei einer Reisewarnung für Ihren gebuchten Urlaub wird sich der Reiseveranstalter vor Reisebeginn bei Ihnen melden und das notwendige Vorgehen mit Ihnen besprechen – unabhängig von Covid Protect. Hier sind Umbuchung und Stornierungen durch den Veranstalter denkbar.

Wird vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen, besteht (seit dem 25.09.2020) im Rahmen der teilnehmenden TUI Reisen Schutz durch Covid Protect.

21. Bin ich über Covid Protect abgesichert, wenn für mein Zielgebiet während der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird?

Ja, die Kunden der teilnehmenden TUI Reisen sind auch dann im Rahmen von Covid Protect abgesichert, wenn während der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird.

22. Werden medizinische Heilbehandlungskosten und ggf. der Rücktransport übernommen, wenn sie medizinisch sinnvoll sind, oder nur bei medizinisch notwendigen Fällen?

Es werden auch medizinisch sinnvolle Rückführungen (z.B. im Fall, dass eine Hospitalisierung am Urlaubsort erforderlich wäre) durchgeführt. Eine Unterscheidung zwischen medizinisch sinnvoll und notwendig bei Heilbehandlungskosten wird nicht getätigt.

23. Wo wird der Kunde im Quarantäne-Fall untergebracht? Wer bestimmt wo die Unterbringung erfolgt (TUI, AXA, Kunde)? Welcher Standard wird bei der Unterbringung angesetzt? Darf ich in meiner gebuchten Unterkunft bleiben?

Hier wird im Individualfall entschieden. Der Kunde darf in der Unterkunft bleiben, wenn keine medizinischen Gründe (z.B. Ansteckungsrisiko für Mitbewohner) bestehen. Als Standard bei der Unterbringung wird der Standard der Buchung angesetzt.

24. Was ist mit Quarantänemaßnahmen, wenn ich eine Unterkunft mit Selbstversorgung gebucht habe? Werde ich vom Versicherer in eine Unterkunft mit Versorgung umquartiert?

Eine Umbuchung ist generell nicht vorgesehen. Hier wird das ärztliche Komitee des Versicherers je Fall entscheiden, wie die beste Vorgehensweise im Sinne des Kunden ist.

25. Übernimmt die Versicherung eigentlich auch die zusätzlich entstehenden Kosten für Unterkunft (Quarantäne) und Umbuchungen des Rückflugs, wenn der Gast gar nicht selbst infiziert oder erkrankt ist? Beispiel: Der Gast ist in einem Hotel, dass von den Behörden unter Quarantäne gestellt wurde (Lockdown) und der Kunde verpasst dadurch seinen Rückflug?

Die Kosten wären auch in dem Fall gedeckt, wenn das gesamte Hotel des Kunden ohne dessen eigene Infektion unter Quarantäne gesetzt wird.

Durch Covid Protect werden die Unterbringungskosten eines verlängerten Aufenthalts aufgrund von Quarantäne sowie zusätzliche Unterbringungskosten inkl. Mahlzeiten aufgrund von Quarantäne bis zu 250 EUR/Nacht (für alle gemeinsam reisenden versicherten Personen) und bis zu maximal 14 Nächten erstattet. Wir kommen nur für zusätzliche Unterbringungskosten auf, welche nicht durch dritte Parteien (z.B. Behörden) übernommen werden. Der Preis für die Unterkunft, welche für diese zusätzliche Unterbringung gebucht wird, darf im Übernachtungspreis nicht wesentlich von der vorher gebuchten Unterkunft abweichen.

Keine Absicherung besteht, wenn das Urlaubsland eine Quarantäne nach Einreise für alle einreisenden Personen vorschreibt und der versicherten Person dieser Umstand vor Antritt der Reise bekannt sein musste.

26. Muss ich als Kunde im Erkrankungsfall für Leistungen (z.B. medizinische Heilbehandlungen) in Vorkasse treten?

Bei ambulanten Behandlungen vor Ort bitten wir den Kunden in Vorkasse zu treten. Ausgelegte Beträge können rasch und unkompliziert bei der Axa wieder eingeholt werden. Eine direkte Abrechnung mit ambulanten Dienstleistern ist organisatorisch leider nicht möglich. Da die Auslöser allerdings ja auf Covid-19 und Epidemien und Pandemien begrenzt sind, ist nicht mit hohen ambulanten Kosten zu rechnen. Stationäre Kosten werden direkt zwischen Versicherer und Leistungsträger abgerechnet. Kosten abseits von Covid Protect/Holiday Guarantee müssen direkt mit dem Veranstalter geklärt werden.

27. Werden vor Ort entstehende Stornierungskosten im Fall einer Covid-19-Infektion übernommen (Tauchkurse, Mietwagen, Ausflüge etc.)?

Im Rahmen dieses Krankenversicherungspaketes werden z.B. Quarantänekosten und Kosten für zusätzliche Unterbringung inkl. Mahlzeiten im Rahmen der Versicherungsbedingungen bezahlt. Für die angefragten Beispiele besteht keine Deckung.

28. Werden Verdienstausfälle übernommen, wenn Kunden wegen einer Covid-19-Infektion in Quarantäne/ins Krankenhaus müssen und der Aufenthalt sich verlängert?

Nein, Verdienstausfälle werden nicht übernommen.

29. Werden die Kosten für andere Medikamente übernommen, wenn ein Kunde wegen einer Covid-19-Infektion länger im Zielgebiet bleiben muss (für z. B. chronische Erkrankungen)?

Nein, dies muss von der regulären Auslandsreisekrankenversicherung des Reisenden gedeckt werden.

30. Die maximale Entschädigungsleistung liegt bei 150.000 EUR. Was passiert, wenn inkl. der medizinischen Versorgung (stationärer Aufenthalt und z. B. Intensivbehandlung) die Versicherungssumme überstiegen wird?

Hier wurde vertraglich festgelegt, dass eventuell diesen Betrag übersteigende Kosten nicht zu Lasten das Patienten oder TUI gehen.

31. Gilt die Summe pro Person oder pro Buchung?

Die Summe gilt pro Krankheitsfall/Person.

32. Was ist, wenn die einzelnen Summen der Ersatzbeträge nicht ausreichen (Flug max. 500 €, Unterkunft max. 250 €/Nacht)? Insbesondere bei der Fernstrecke oder airtours—Buchungen könnten diese Beträge nicht ausreichen. Die Maximalgrenze der Gesamtleistung liegt bei 3.500 € für alle unter Punkten 2.3.2 bis 2.3.5 aufgelisteten Leistungen, wobei bereits 2.3.5 alleine 3.500 € ausmachen.

Diese Obergrenzen wurden vertraglich mit dem Versicherer vereinbart. Kosten, die diese Beträge übersteigen, können vom Versicherer leider nicht übernommen werden.

33. Es sind mehrere Personen auf einer Reise (einem Vorgang) gebucht. Eine Person erkrankt, alle anderen bleiben gesund. Übernimmt die Versicherung die Kosten für alle Reisenden?

Bitte kontaktieren Sie die AXA Assistance. Die Versicherung nimmt eine Einzelfallprüfung vor und wird solche Entscheidungen kurzfristig aber mit großer Bedacht auf das Wohlergehen und die medizinische Sicherheit der Patienten und ggf. der Mitreisenden fällen.

34. Leistet Covid Protect auch bei behördlich angeordneten bzw. geforderten PCR-Tests?

Covid Protect übernimmt Testkosten bei Verdacht auf Covid-19 nur nach Kontakt zur Assistance Hotline und nur nach ärztlicher Anordnung im Rahmen der Heilbehandlungskosten. Bei freiwilligen oder behördlich angeordneten Tests fehlt es an dieser ärztlichen Anordnung.

35. Sind die Kosten für PCR-Tests vor Anreise abgesichert?

Der Test wird nicht im eigenen Land, ausgenommen sind Inlandsreisen, und nicht VOR dem Beginn der Versicherung (=Reisebeginn) übernommen.

36. Kann ich mir als Kunde für den Fall der Quarantäne auch selbständig eine andere Unterkunft suchen und die Kosten bis 3.500 Euro dort einreichen?

Sollten Kunden positiv getestet sein, so bekommen sie einen Nachweis für die Quarantäne.

Die Ärzte vor Ort und die Hotels arbeiten zusammen und sind verpflichtet, den Kunden in einem Hotel unterzubringen, das den lokalen Vorgaben und den Sicherheitsvorschriften aufgrund der Pandemie entspricht.

Eine eigenständige Auswahl der Unterkunft durch den Kunden ist nicht möglich.

37. Wer bezahlt letztlich das Quarantäne-Hotel?

In der Regel meldet sich der Kunde bei AXA. Wenn das Hotel eine Kostenübernahmeerklärung akzeptiert, sendet AXA die Kostenübernahmeerklärung an das Hotel. Sollte die Kostenübernahmeerklärung vom Hotel nicht akzeptiert werden, so geht der Kunde in Vorkasse und reicht die Kosten inkl. dem Nachweis der Quarantäne zur Prüfung bei AXA ein.

In manchen Fällen kann es sein, dass die TUI oder eine Behörde die Kosten übernimmt. Dies ist jedoch von Fall zu Fall zu prüfen und je nach Zielgebiet unterschiedlich. Alles, was dem Kunden in Rechnung gestellt wird, kann bei der AXA eingereicht werden und wird dort entsprechend der Vorgaben und Limits der Versicherungsbedingungen geprüft.

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