Dieses Leistungspaket, geschnürt in Zusammenarbeit mit AXA Partners, war für Sie als Kunde oder Kundin der TUI.com automatisch in allen Reisen mit Abreisedatum bis zum 31.10.2021 inkludiert. Bitte beachten Sie: Nun gilt unser Corona Serviceversprechen TUI PROTECT für alle Reisen im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 30.04.2023. Mehr Informationen und Bedingungen zu TUI PROTECT
Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive ärztlich verordnetem PCR Test
Medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder sonstigen regulatorischen Vorschriften (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen
Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren)
Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten
Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist
Bis insgesamt max. EUR 3.500 pro Buchung
*COVID PROTECT gilt für alle Abreisen vom 18.07.2020 bis 31.10.2021 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen sowie Rundreisen der TUI Deutschland GmbH sowie für Buchungen von LTUR, TUI Camper und Fly&Mix, die bis zum 31.10.2021 gebucht werden. (Ausgeschlossen sind die Produkte von TUI Cars, TUI WOLTERS, TUI Ticket Shop, Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Villas, atraveo, TUI Cruises und Nur Flug Buchungen über TUI.com)
Covid Protect ersetzt keine klassische Reiseversicherung. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch weiterhin den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. Mit einer TUI CARD oder airtours CARD erhalten Sie und bis zu 5 Mitreisende Ihren Reiseschutz übrigens zu einem unschlagbar günstigen Preis.
Alle Bedingungen und Konditionen für Abreisen bis 31.10.2021 finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen
Nein, das Leistungspaket Covid Protect greift lediglich im Falle einer Covid-19 Erkrankung, einer anderen Pandemie-/Epidemie-Erkrankung oder für den Fall einer Quarantäne während des Aufenthalts im Zielgebiet. Dieses Produkt schließt damit eine Lücke, die bei einigen Auslandsreisekrankenversicherungen besteht.
Alle anderen Gründe sind kein Bestandteil von Covid Protect. Somit empfehlen wir auch weiterhin dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekrankenversicherung.
Bei einigen Versicherern werden Pandemien generell von Leistungen ausgeschlossen. Dies ist bei Covid Protect nicht der Fall. Neben Covid-19 sind auch andere Epidemie-/Pandemie-Erkrankungen abgesichert. Unseren Kunden steht eine Assistenz-Hotline zur Verfügung. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer tele-medizinischen Betreuung über eine App, wenn diese auf dem Endgerät installiert wurde.
Sollten sich Gäste im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, so werden die Kosten für die Quarantäne übernommen. Außerdem sagt die AXA eine Übernahme der Kosten für eine Überführung ins Heimatland bzw. in die Nähe des Wohnortes zu, wenn ein Krankenhausaufenthalt aus den o.g. Gründen nötig wird und der Rücktransport medizinisch möglich und behördlich erlaubt ist. Der Gast muss also nicht zwingend erst ins Krankenhaus, bevor eine Rückkehr ins Heimatland geprüft wird. Sollte es im Zielgebiet notwendig werden einen Covid-19 Test durchzuführen, so übernimmt die AXA ebenfalls die Kosten dafür.
Covid Protect gilt für alle Hinreisen vom 18.07.2020 bis zum 31.10.2021, die bis zum 31.10.2021 gebucht werden. Die Reise muss spätestens am 31.01.2022 beendet sein.
Abgesichert sind alle Hotel-, Rundreisen- und Pauschalbuchungen der TUI Deutschland GmbH. Dazu zählen TUI, XTUI, LTUR, airtours und TUI Camper.
Covid Protect gilt nicht für Buchungen von Flugeinzelplatz/TUI Ticket Shop, TUI Cars, TUI Veranstaltungstickets, VERS[4u], TUI Wolters, TUI Villas, atraveo und TUI Cruises.
Abgesichert sind der Reiseanmelder und alle mitreisenden Familienangehörigen, die auf der Buchungsbestätigung bzw. dem Reiseplan namentlich aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass die Reiseteilnehmer ihren ständigen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Als mitversicherte Personen gelten Familienangehörige der versicherten Person, sofern Sie die Reise gemeinsam buchen und antreten.
Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind Ehepartner/Lebenspartner/Lebensgefährten, sofern Sie mit der versicherten Person am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnen und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind, sowie unterhaltsberechtigte Kinder der versicherten Person oder dessen Ehepartners/Lebenspartners/Lebensgefährten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese unterhaltsberechtigten Kinder müssen nicht am gleichen Erstwohnsitz gemeldet sein wie die Eltern.
Alle teilnehmenden Reisen sind für alle Zielgebiete abgesichert. Dazu zählen auch Reisen innerhalb Deutschlands bzw. Österreichs.
Das Produkt ist für Reisen der TUI Deutschland inkludiert.
Nein, derzeit ist eine kostenpflichtige Zubuchung nicht möglich.
Bei allen Neubuchungen ab 18.07.2020 wird ein Hinweis auf der Buchungsbestätigung und dem Reiseplan abgedruckt.
Generell ist diese Leistung inkludiert, wenn die Voraussetzungen unter Nr. 4 bis 8 erfüllt sind.
Versicherungsträgerin ist AXA Partners (Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise 166, 1050 Brüssel, Belgien).
Covid Protect und „Holiday-Garantie“ sind identisch. Für die Leistungen der TUI Deutschland GmbH haben wir das Produkt Covid Protect genannt. Der Versicherer AXA hat die Leistungen weltweit unter dem Namen „Holiday-Garantie“ zur Verfügung gestellt.
Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschsprachigen Hotline von AXA Partners unter Tel. 0049 221 8024 71 885 auf und halten Sie Ihre TUI Vorgangsnummer bereit. Diese finden Sie oben rechts auf Ihrer Buchungsbestätigung und auf dem Reiseplan.
Im Gespräch mit der AXA werden alle weiteren Schritte und das individuelle Vorgehen abgestimmt.
Auch in diesem Fall steht Ihnen die deutschsprachige Assistance-Hotline der AXA unter 0049 221 8024 71 885 zur Verfügung. Die Kosten für einen ärztlich angeordneten Covid-19 Test sind abgesichert.
Covid Protect sichert alle teilnehmenden Reisen für die Dauer der Reise ab.
Das Leistungspaket schützt nur für teilnehmende Reisebestandteile (siehe Nr. 4 bis 6) der TUI Deutschland GmbH. Darüber hinaus können wir keine anderen Produkte absichern.
Ja, Covid Protect ist auch enthalten, wenn es sich um eine Nur-Hotel-Buchung der TUI Deutschland GmbH handelt. Bitte achten Sie auf den entsprechenden Hinweis auf der Buchungsbestätigung und dem Reiseplan.
Bei beispielsweise Nur-Hotel-Buchungen gilt der gleiche Leistungsumfang von Covid Protect, wie bei Pauschalreisen. Falls es erforderlich wird ist auch der medizinisch mögliche und behördlich erlaubte Rücktransport abgesichert.
Der Anspruch auf den Rücktransport wird durch die Assistance der AXA geklärt. Bitte wenden Sie sich immer zunächst an die Hotline. Generell besteht ein Anspruch auf den Rücktransport erst ab dem Zeitpunkt der notwendigen Hospitalisierung. Es erfolgt i.d.R. eine Einzelfallprüfung.
Bei einer Reisewarnung für Ihren gebuchten Urlaub wird sich der Reiseveranstalter vor Reisebeginn bei Ihnen melden und das notwendige Vorgehen mit Ihnen besprechen – unabhängig von Covid Protect. Hier sind Umbuchung und Stornierungen durch den Veranstalter denkbar.
Wird vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen, besteht (seit dem 25.09.2020) im Rahmen der teilnehmenden TUI Reisen Schutz durch Covid Protect.
Ja, die Kunden der teilnehmenden TUI Reisen sind auch dann im Rahmen von Covid Protect abgesichert, wenn während der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen wird.
Es werden auch medizinisch sinnvolle Rückführungen (z.B. im Fall, dass eine Hospitalisierung am Urlaubsort erforderlich wäre) durchgeführt. Eine Unterscheidung zwischen medizinisch sinnvoll und notwendig bei Heilbehandlungskosten wird nicht getätigt.
Hier wird im Individualfall entschieden. Der Kunde darf in der Unterkunft bleiben, wenn keine medizinischen Gründe (z.B. Ansteckungsrisiko für Mitbewohner) bestehen. Als Standard bei der Unterbringung wird der Standard der Buchung angesetzt.
Eine Umbuchung ist generell nicht vorgesehen. Hier wird das ärztliche Komitee des Versicherers je Fall entscheiden, wie die beste Vorgehensweise im Sinne des Kunden ist.
Die Kosten wären auch in dem Fall gedeckt, wenn das gesamte Hotel des Kunden ohne dessen eigene Infektion unter Quarantäne gesetzt wird.
Durch Covid Protect werden die Unterbringungskosten eines verlängerten Aufenthalts aufgrund von Quarantäne sowie zusätzliche Unterbringungskosten inkl. Mahlzeiten aufgrund von Quarantäne bis zu 250 EUR/Nacht (für alle gemeinsam reisenden versicherten Personen) und bis zu maximal 14 Nächten erstattet. Wir kommen nur für zusätzliche Unterbringungskosten auf, welche nicht durch dritte Parteien (z.B. Behörden) übernommen werden. Der Preis für die Unterkunft, welche für diese zusätzliche Unterbringung gebucht wird, darf im Übernachtungspreis nicht wesentlich von der vorher gebuchten Unterkunft abweichen.
Keine Absicherung besteht, wenn das Urlaubsland eine Quarantäne nach Einreise für alle einreisenden Personen vorschreibt und der versicherten Person dieser Umstand vor Antritt der Reise bekannt sein musste.
Bei ambulanten Behandlungen vor Ort bitten wir den Kunden in Vorkasse zu treten. Ausgelegte Beträge können rasch und unkompliziert bei der Axa wieder eingeholt werden. Eine direkte Abrechnung mit ambulanten Dienstleistern ist organisatorisch leider nicht möglich. Da die Auslöser allerdings ja auf Covid-19 und Epidemien und Pandemien begrenzt sind, ist nicht mit hohen ambulanten Kosten zu rechnen. Stationäre Kosten werden direkt zwischen Versicherer und Leistungsträger abgerechnet. Kosten abseits von Covid Protect/Holiday Guarantee müssen direkt mit dem Veranstalter geklärt werden.
Im Rahmen dieses Krankenversicherungspaketes werden z.B. Quarantänekosten und Kosten für zusätzliche Unterbringung inkl. Mahlzeiten im Rahmen der Versicherungsbedingungen bezahlt. Für die angefragten Beispiele besteht keine Deckung.
Nein, Verdienstausfälle werden nicht übernommen.
Nein, dies muss von der regulären Auslandsreisekrankenversicherung des Reisenden gedeckt werden.
Hier wurde vertraglich festgelegt, dass eventuell diesen Betrag übersteigende Kosten nicht zu Lasten das Patienten oder TUI gehen.
Die Summe gilt pro Krankheitsfall/Person.
Diese Obergrenzen wurden vertraglich mit dem Versicherer vereinbart. Kosten, die diese Beträge übersteigen, können vom Versicherer leider nicht übernommen werden.
Bitte kontaktieren Sie die AXA Assistance. Die Versicherung nimmt eine Einzelfallprüfung vor und wird solche Entscheidungen kurzfristig aber mit großer Bedacht auf das Wohlergehen und die medizinische Sicherheit der Patienten und ggf. der Mitreisenden fällen.
Covid Protect übernimmt Testkosten bei Verdacht auf Covid-19 nur nach Kontakt zur Assistance Hotline und nur nach ärztlicher Anordnung im Rahmen der Heilbehandlungskosten. Bei freiwilligen oder behördlich angeordneten Tests fehlt es an dieser ärztlichen Anordnung.
Der Test wird nicht im eigenen Land, ausgenommen sind Inlandsreisen, und nicht VOR dem Beginn der Versicherung (=Reisebeginn) übernommen.
Sollten Kunden positiv getestet sein, so bekommen sie einen Nachweis für die Quarantäne.
Die Ärzte vor Ort und die Hotels arbeiten zusammen und sind verpflichtet, den Kunden in einem Hotel unterzubringen, das den lokalen Vorgaben und den Sicherheitsvorschriften aufgrund der Pandemie entspricht.
Eine eigenständige Auswahl der Unterkunft durch den Kunden ist nicht möglich.
In der Regel meldet sich der Kunde bei AXA. Wenn das Hotel eine Kostenübernahmeerklärung akzeptiert, sendet AXA die Kostenübernahmeerklärung an das Hotel. Sollte die Kostenübernahmeerklärung vom Hotel nicht akzeptiert werden, so geht der Kunde in Vorkasse und reicht die Kosten inkl. dem Nachweis der Quarantäne zur Prüfung bei AXA ein.
In manchen Fällen kann es sein, dass die TUI oder eine Behörde die Kosten übernimmt. Dies ist jedoch von Fall zu Fall zu prüfen und je nach Zielgebiet unterschiedlich. Alles, was dem Kunden in Rechnung gestellt wird, kann bei der AXA eingereicht werden und wird dort entsprechend der Vorgaben und Limits der Versicherungsbedingungen geprüft.
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