Der lang ersehnte Urlaub naht, die Vorfreude ist riesig. Doch dann kommt das Unerwartete! Ihr habt einen schweren Unfall, verliert euren Arbeitsplatz oder werdet so stark krank, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt. Und was passiert nun? Bleibt ihr auf den Kosten sitzen? Nicht, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt. TUI Kollegin Babett Lehmann aus dem Bereich Service Reiseversicherungen verrät euch alles, was ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst.
HALLO BABETT, WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Grob gesagt sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reiseantritt ab. Dabei muss es sich um so genannte versicherte Gründe handeln. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und/oder den Anteil des Reisepreises der auf Reiseleistungen vor Ort entfällt, die nicht genutzt wurden, weil die Reise unplanmäßig beendet bzw. unterbrochen wurde.
Ein Beispiel: Wenn man sich zum Beispiel 1 Woche vor dem Reiseantritt ein Bein bricht und nicht reisen darf, so entstehen Stornokosten seitens des Reiseveranstalters, die der Kunde trägt. Diese anfallenden Stornokosten übernimmt die RRV, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sollte ein Reisender aber während seines Urlaubes plötzlich und unerwartet so schwer erkranken, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre, so kommt die Reiseabbruchversicherung (RAB) ins Spiel und übernimmt die dort anfallenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt außerdem auch die Kosten einer Rückreise, sollte in der Heimat oder den daheimgebliebenen Risikopersonen (Mutter/Vater/Kind usw.) etwas passieren, wie z.B. Schaden am Eigentum.
WELCHE STORNOGRÜDE SIND IN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG VERSICHERT?
Versichert ist u.a., wenn nach Vertragsabschluss die versicherte Person oder ein naher Angehöriger unerwartet so schwer erkrankt, dass es unzumutbar ist, die Reise wie geplant durchzuführen.
Dazu gehören:
- gesundheitliche Gründe (z.B. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, unerwarteter Organspende-Termin, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw.)
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung usw.)
- sonstige Gründe (z.B. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes, Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind usw.)
ANGENOMMEN ICH WERDE KURZ VOR MEINEM URLAUB KRANK (ICH BRECHE MIR DURCH EINEN UNFALL EIN BEIN), WAS MUSS ICH DANN TUN, UM DAS GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?
Der erste Schritt ist es, direkt nach dem unerwarteten Ereignis die Reise zu stornieren, sodass die Stornokosten nicht weiter steigen, d.h. der Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Danach muss ein Schadensformular ausgefüllt und zusammen mit der Reisebestätigung, der Stornobestätigung, einem ärztlichen Attest und einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht werden – d.h. der Schaden muss angezeigt und beschrieben werden. Die Versicherung nimmt dann eine so genannte Deckungsprüfung vor und ersetzt die entstandenen Stornokosten, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt wurden.
KANN ICH AUCH DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN IN MEINEM URLAUBSLAND POLITISCHE UNRUHEN ODER NATURKATASTROPHEN SIND?
Es gibt tatsächlich auch Gründe, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen u.a. Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch bestehende Erkrankungen (die letztmalig innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurden) sind nicht abgesichert. Gleiches gilt leider für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
MEIST REIST MAN NICHT ALLEIN. WAS PASSIERT MIT MEINEM REISEPARTNER, WENN ICH SCHWER ERKRANKE? MUSS ER DANN ALLEINE REISEN ODER GREIFT AUCH HIER DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
Bei der Allianz sichern sich maximal 5 Personen oder 2 Familien untereinander ab. Wichtig ist, dass alle gemeinsam auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind.
Generell ist es immer sinnvoll alle Reisenden zu versichern, am besten beim gleichen Versicherer, da dies die Abwicklung im Schadensfall vereinfacht. Sollten die Reisenden bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen abgesichert sein, so gibt man dies im Falle eines auftretenden Schadens bei den Versicherungsunternehmen an. Diese nehmen dann Kontakt zueinander auf und erstatten den Schaden ggf. gemeinsam.
Gemeinsam reisende Personen sichern sich i.d.R. untereinander ab. D.h. wenn du dir ein Bein brichst und daher nicht reisen kannst/darfst, so ist auch dein Partner abgesichert, wenn er ebenfalls eine RRV abgeschlossen hat.
Weiterhin gibt es Regelungen für Risikopersonen, die dann greifen, wenn einer der Reisenden nicht reisen kann, weil einem nahen Angehörigen etwas zugestoßen ist.
KANN AUCH DER MITREISENDE HUND MITVERSICHERT WERDEN?
Der mitreisende Hund ist bei den angebotenen Produkten leider nicht mitversichert.
WIRD DIE KOMPLETTE REISESUMME ERSTATTET ODER HABE ICH EINEN EIGENANTEIL?
Bei einem Versicherungsabschluss über die Allianz auf TUI.com gibt es keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den die versicherten Personen tragen müssten.
Sofern es sich um einen versicherten Grund handelt, weshalb die Reise storniert werden muss, so leistet das Versicherungsunternehmen also komplett und ersetzt den Schaden vollständig.
WAS KOSTET MICH DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
RRVs sind vom Reisepreis abhängig. In der Regel gibt es verschiedene Reisepreisstufen für die unterschiedliche Prämien gelten. Je höher der Reisepreis umso höher ist auch die Prämie der RRV.
ICH HABE BEI DER BUCHUNG VERGESSEN DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DAZUZUBUCHEN. KANN ICH DAS NOCH NACHHOLEN UND BIS WANN?
Es wird empfohlen direkt bei der Buchung auch einen Reiseschutz abzuschließen. Sollte man dies doch mal vergessen haben, so hat man in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit problemlos einen Reiseschutz mit RRV hinzubuchen. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abzuschließen.
Sollte man über die Frist kommen, so besteht noch die Möglichkeit eine Genehmigung beim Versicherer einzuholen.
Eine RKV oder RGV kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
WANN IST DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SINNVOLL?
Der Abschluss ist immer sinnvoll, wenn man eine Reise gebucht hat und noch über keine RRV verfügt. Man weiß nie was passiert. Auch wenn man unbedingt reisen möchte, so gibt es doch immer wieder unerwartete Dinge die passieren und die eine Reise dann unmöglich machen – egal ob unerwartet schwere Erkrankung, plötzlicher Unfall oder Todesfälle.
Im Schadensfall sind die Betroffenen einfach froh, wenn einem schnell geholfen wird und man zumindest die Kosten für die Reise erstattet werden.
ICH VERREISE MEHRMALS IM JAHR. IST DANN EIN JAHRESVERTRAG SINNVOLL?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Insbesondere bei hochpreisigen Reisen kann sich eine Jahresversicherung schon bei einer Reise im Jahr rechnen.
DIE TUI BIETET DEN REISESCHUTZ VON ELVIA AN. KANN ICH MICH AUCH BEI EINEM ANDEREN ANBIETER VERSICHERN?
Über TUI.com bieten wir ausgewählte Qualitätsprodukte der Allianz an, deren Abschluss wir bei der Buchung empfehlen, da alle Produkte generell ohne SB sind. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Wenn man weitere Reiseschutz-Angebote wünscht, so steht auch unser Versicherungsportal www.vers4u.de zur Verfügung, in welchem wir die Standard-Versicherungsprodukte vier weiterer Versicherer anbieten.
DANKE BABETT FÜR DAS AUSFÜHRLICHE INTERVIEW!
Beate Kleinhanß
Meine Mutter hat kurz vor meinem reiseantritt eine OP. Falls es Komplikationen gibt und es meiner Mutter schlecht gehen sollte, greift hier die Reiserücktrittversicherung.
TUI Bloggerin Janine
Hallo Beate,
wenn man vor Reiseantritt krank wird, dann ist das ein Grund, wo die Reiserücktrittsversicherung greift.
Die genauen Konditionen kannst du in der Versicherungspolice nachlesen.
Viele Grüße und alles Gute
Janine
Peter Michaelis
Hallo,
greift der covid protect reiseschitz auch wenn man für den Flug erforderlicher PCR-Test positiv ist, und ich deshalb die Reise nicht antreten kann?
TUI Bloggerin Janine
Hallo Peter,
Covid Protect greift nur bei Erkrankungen während der Reise. Für den Fall, dass der Test vor Abreise positiv ist, müsstest du eine Reiserücktrittsversicherng abschließen.
Grüße
Janine
Mathias Becker
Hallo,
wir haben seit Jahren eine Reiserücktritts- & -abbruchversicherung über unser Reisebüro gebucht.
Anfangs war das über die ERV und seit 2017 über die TUI Reiseversicherung. Seit 2017 versuchen wir immer mal wieder (wenn es denn ansteht) Unterlagen über eben diese Versicherung zu erhalten.
Ihr bucht zwar regelmässig im Februar den Beitrag ab, aber ansonsten ist es unmöglich Euch zu erreichen. Auch das Reisebüro hat auf keine der Anfragen seit März (!!) reagiert!
Daher nun dieser Weg hier.
Unter „https://www.tui.com/service-kontakt/reiseschutz/“ habt Ihr einen Link zu einem PDF Dokument (https://cloud.tui.com/tuicom/images/fileadmin/tuicom/PDF/Versicherungen/VERS_Erstinformation_tui.com_Online_Version_Stand_Dez19-komprimiert.pdf) in dem als Kontakt die Telefonnummer 0511 567-80105 angegeben ist. Diese ist jedoch mit „kein Anschluss unter dieser Nummer“ nicht erreichbar. Auch die zuständige Registrierungsstelle (IHK Hannover) hat von Euch keine andere Nummer. Es wäre schön, wenn Ihr Euch mal melden würdet, damit ein zahlender Kunde vielleicht mal genau nachvollziehen kann, was er denn bezahlt?
Bitte meldet Euch über die angegebene E-Mail Adresse. Dieses Kommentarforum wird von uns nicht verfolgt. Wir haben es lediglich bei unseren Recherchen gefunden und hoffen auf diesem Wege vielleicht mal wieder in Kontakt zu kommen?
Vielen Dank!
TUI Bloggerin Janine
Hallo Mathias,
tut mir leid zu hören, dass ihr euch mit dem Thema so quält und keinen Ansprechpartner findet. Wenn ihr die Versicherung über euer Reisebüro gebucht habt, dann ist das Reisebüro euer Ansprechpartner und muss sich um euer Anliegen kümmern. Zur Zeit sind wir telefonisch wirklich schwer erreichbar. Wenn das Büro eine E Mail schickt mit allen wichtigen Infos, bekommt es sicher bald eine Antwort.
Grüße
Janine
Richard
Wir haben eine Reise für Ende August gebucht. Ich bin selbstständiger Handwerker. Nunmehr hat sich die Auftragslage so verschlechtert das es nicht absehbar ist, ob wir verreisen können. Greift hier die Goldene TUI Card ?
TUI Bloggerin Janine
Hallo Richard,
ich befürchte, dass die Entscheidung der Versicherung obligt. Am besten nimmst du Kontakt auf oder liest noch einmal genau in den Versicherungsbedingungen unter „Reiserücktrittsversicherung“.
Hast du vielleicht den Flex Tarif gebucht? Dann kannst du ohne Anaben von Gründen kostenlos stornieren oder umbuchen bis 14 Tage vor Abreise.
TUI Bloggerin Janine
Hallo Richard,
das tut mir leid zu hören. Ich befüchte deine Frage kann nur die Versicherung beantworten. Bitte lies doch in den Versicherungsbedingungen unter „Reiserücktritt“.
Hast du vielleicht den FLEX TARIF gebucht? Mit dem kannst du auch ohne Gründe kostenlos stornieren oder umbuchen bis 14 Tage vor Abreise.
Viele Grüße und alles Gute
Janine
Sarah
Hallo Janine, wir brauchen Hilfe 🙁 Wir haben am 30.6 die tui card beantragt und am 16.7 haben wir sie endlich per Post zu geschickt bekommen. Am 13.7 ist unser Sohn aber so stark erkrankt, dass wir nach einem Gespräch mit dem Arzt am 20.7 stornieren mussten. Laut tui bekommen wir trotz tui card unser Geld nicht zurück?! Ich bin schockiert und fertig, das waren insgesamt fast 3.500 Euro?!
TUI Bloggerin Janine
Hallo Sarah,
ich hoffe, dass es deinem Sohn wieder gut geht.
Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz, den du bei der TUI Card inklusive hast, ist, ob du die Reise mit der TUI Card bezehlt hast. Also ob du beim Buchen schon Inhaber der TUI Card warst.
Am besten setzt du dich noch mal mit dem Versicherer in Verbindung.
Viele Grüße
Janine
Bengt Zikarsky
Hallo,
Ich habe eine Buchung für meine Familie gemacht technisch ging es nur mit zwei Buchungsnummern. Das Zusatzzimmer für meinen Sohn habe ich zeitgleich aber getrennt buchen müssen. Es sind aufeinander folgende Buchungsnummer, beide Reisen wurden mit der TUI Goldcard an bezahlt Nun müsste ich die Reise Aufgrund der Schwangerschaft meine Frau stornieren und die über meine TUI Goldcard vorhandene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Würde für beide Buchungsnummern bei Stornierung der Reise die Stornokosten rückerstattet? Wie gesagt fehlt mein Sohn auf der Hauptbuchung, er hat eine separate Buchungs Nummer. Vielen Dank für Ihre Auskunft
TUI Bloggerin Janine
Hallo Bengt,
ich hoffe, meine Kollegen konnten dir weiterhelfen.
Für die Schwangerschaft wünsche ich euch alles Gute.
Schöne Vorfreude für den nächsten Urlaub, Janine