Der lang ersehnte Urlaub naht, die Vorfreude ist riesig. Doch dann kommt das Unerwartete! Ihr habt einen schweren Unfall, verliert euren Arbeitsplatz oder werdet so stark krank, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt. Und was passiert nun? Bleibt ihr auf den Kosten sitzen? Nicht, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt. TUI Kollegin Babett Lehmann aus dem Bereich Service Reiseversicherungen verrät euch alles, was ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst.
HALLO BABETT, WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Grob gesagt sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reiseantritt ab. Dabei muss es sich um so genannte versicherte Gründe handeln. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und/oder den Anteil des Reisepreises der auf Reiseleistungen vor Ort entfällt, die nicht genutzt wurden, weil die Reise unplanmäßig beendet bzw. unterbrochen wurde.
Ein Beispiel: Wenn man sich zum Beispiel 1 Woche vor dem Reiseantritt ein Bein bricht und nicht reisen darf, so entstehen Stornokosten seitens des Reiseveranstalters, die der Kunde trägt. Diese anfallenden Stornokosten übernimmt die RRV, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sollte ein Reisender aber während seines Urlaubes plötzlich und unerwartet so schwer erkranken, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre, so kommt die Reiseabbruchversicherung (RAB) ins Spiel und übernimmt die dort anfallenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt außerdem auch die Kosten einer Rückreise, sollte in der Heimat oder den daheimgebliebenen Risikopersonen (Mutter/Vater/Kind usw.) etwas passieren, wie z.B. Schaden am Eigentum.
WELCHE STORNOGRÜDE SIND IN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG VERSICHERT?
Versichert ist u.a., wenn nach Vertragsabschluss die versicherte Person oder ein naher Angehöriger unerwartet so schwer erkrankt, dass es unzumutbar ist, die Reise wie geplant durchzuführen.
Dazu gehören:
- gesundheitliche Gründe (z.B. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, unerwarteter Organspende-Termin, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw.)
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung usw.)
- sonstige Gründe (z.B. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes, Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind usw.)
ANGENOMMEN ICH WERDE KURZ VOR MEINEM URLAUB KRANK (ICH BRECHE MIR DURCH EINEN UNFALL EIN BEIN), WAS MUSS ICH DANN TUN, UM DAS GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?
Der erste Schritt ist es, direkt nach dem unerwarteten Ereignis die Reise zu stornieren, sodass die Stornokosten nicht weiter steigen, d.h. der Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Danach muss ein Schadensformular ausgefüllt und zusammen mit der Reisebestätigung, der Stornobestätigung, einem ärztlichen Attest und einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht werden – d.h. der Schaden muss angezeigt und beschrieben werden. Die Versicherung nimmt dann eine so genannte Deckungsprüfung vor und ersetzt die entstandenen Stornokosten, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt wurden.
KANN ICH AUCH DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN IN MEINEM URLAUBSLAND POLITISCHE UNRUHEN ODER NATURKATASTROPHEN SIND?
Es gibt tatsächlich auch Gründe, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen u.a. Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch bestehende Erkrankungen (die letztmalig innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurden) sind nicht abgesichert. Gleiches gilt leider für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
MEIST REIST MAN NICHT ALLEIN. WAS PASSIERT MIT MEINEM REISEPARTNER, WENN ICH SCHWER ERKRANKE? MUSS ER DANN ALLEINE REISEN ODER GREIFT AUCH HIER DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
Bei der Allianz sichern sich maximal 5 Personen oder 2 Familien untereinander ab. Wichtig ist, dass alle gemeinsam auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind.
Generell ist es immer sinnvoll alle Reisenden zu versichern, am besten beim gleichen Versicherer, da dies die Abwicklung im Schadensfall vereinfacht. Sollten die Reisenden bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen abgesichert sein, so gibt man dies im Falle eines auftretenden Schadens bei den Versicherungsunternehmen an. Diese nehmen dann Kontakt zueinander auf und erstatten den Schaden ggf. gemeinsam.
Gemeinsam reisende Personen sichern sich i.d.R. untereinander ab. D.h. wenn du dir ein Bein brichst und daher nicht reisen kannst/darfst, so ist auch dein Partner abgesichert, wenn er ebenfalls eine RRV abgeschlossen hat.
Weiterhin gibt es Regelungen für Risikopersonen, die dann greifen, wenn einer der Reisenden nicht reisen kann, weil einem nahen Angehörigen etwas zugestoßen ist.
KANN AUCH DER MITREISENDE HUND MITVERSICHERT WERDEN?
Der mitreisende Hund ist bei den angebotenen Produkten leider nicht mitversichert.
WIRD DIE KOMPLETTE REISESUMME ERSTATTET ODER HABE ICH EINEN EIGENANTEIL?
Bei einem Versicherungsabschluss über die Allianz auf TUI.com gibt es keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den die versicherten Personen tragen müssten.
Sofern es sich um einen versicherten Grund handelt, weshalb die Reise storniert werden muss, so leistet das Versicherungsunternehmen also komplett und ersetzt den Schaden vollständig.
WAS KOSTET MICH DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
RRVs sind vom Reisepreis abhängig. In der Regel gibt es verschiedene Reisepreisstufen für die unterschiedliche Prämien gelten. Je höher der Reisepreis umso höher ist auch die Prämie der RRV.
ICH HABE BEI DER BUCHUNG VERGESSEN DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DAZUZUBUCHEN. KANN ICH DAS NOCH NACHHOLEN UND BIS WANN?
Es wird empfohlen direkt bei der Buchung auch einen Reiseschutz abzuschließen. Sollte man dies doch mal vergessen haben, so hat man in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit problemlos einen Reiseschutz mit RRV hinzubuchen. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abzuschließen.
Sollte man über die Frist kommen, so besteht noch die Möglichkeit eine Genehmigung beim Versicherer einzuholen.
Eine RKV oder RGV kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
WANN IST DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SINNVOLL?
Der Abschluss ist immer sinnvoll, wenn man eine Reise gebucht hat und noch über keine RRV verfügt. Man weiß nie was passiert. Auch wenn man unbedingt reisen möchte, so gibt es doch immer wieder unerwartete Dinge die passieren und die eine Reise dann unmöglich machen – egal ob unerwartet schwere Erkrankung, plötzlicher Unfall oder Todesfälle.
Im Schadensfall sind die Betroffenen einfach froh, wenn einem schnell geholfen wird und man zumindest die Kosten für die Reise erstattet werden.
ICH VERREISE MEHRMALS IM JAHR. IST DANN EIN JAHRESVERTRAG SINNVOLL?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Insbesondere bei hochpreisigen Reisen kann sich eine Jahresversicherung schon bei einer Reise im Jahr rechnen.
DIE TUI BIETET DEN REISESCHUTZ VON ELVIA AN. KANN ICH MICH AUCH BEI EINEM ANDEREN ANBIETER VERSICHERN?
Über TUI.com bieten wir ausgewählte Qualitätsprodukte der Allianz an, deren Abschluss wir bei der Buchung empfehlen, da alle Produkte generell ohne SB sind. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Wenn man weitere Reiseschutz-Angebote wünscht, so steht auch unser Versicherungsportal www.vers4u.de zur Verfügung, in welchem wir die Standard-Versicherungsprodukte vier weiterer Versicherer anbieten.
DANKE BABETT FÜR DAS AUSFÜHRLICHE INTERVIEW!
Yvi
Hallo!!!
Wie sieht es denn mit der Reiserücktrittversicherung für die Familie aus, wenn jemand wegen Burnout krankgeschrieben ist / zur Kur, bzw. Reha geht?
LG
Yvi
TUI Bloggerin Julia
Hallo Yvi,
der Vertragspartner für die Versicherungen der TUI ist die Allianz. Du findest hier alle Informationen zu den Paketen und auch einen Kontakt für alle detaillierten Fragen. Alles Liebe & bleibt gesund,
Julia
Dieter Hör
Hallo , ich bin Inhaber der TUI CARD GOLD. Tritt für unseren Flug ( X3 2114 März 2021) auch die Reiserücktrittsversicherung bei einer Covid-19 Erkrankung vor Reiseantritt in Kraft? MfG Dieter Hör
TUI Bloggerin Julia
Hallo Dieter,
unabhängig von der TUI Card Versicherung bietet die TUI seinen Kunden für Pauschalreisen und Hotelbuchungen die Covid Protect Versicherung an. Wenn du einen Flug plus einer weiteren Leistung bei der TUI gebucht hast, (Fly&Mix) dann bist du versichert. Wenn du nur einen reinen Flug gebucht hast, dann greift die Versicherung nicht. Du findest alle Informationen dazu unter: https://www.tui.com/covid-protect/
Viele Grüße & bleib gesund,
Julia
TUI Bloggerin Julia
Hallo Christopher,
die Kollegen aus dem Service Center buchen dir die Versicherung gerne hinzu. Bitte einmal dafür über die Webseite gehen: https://www.tui.com/service-kontakt/kontakt/
Unter Service/Kontakt kannst du mit deiner Vorgangsnummer die gewünschte Versicherung von den Kollegen nachbuchen lassen.
Liebe Grüße,
Julia
Karl
Kann man die Reiserücktrittsversicherung auch im falle von Kurzarbeit in Anspruch nehemn?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Karl. Bei Covid Protect handelt es sich um keine Reiserücktrittskostenversicherung, weshalb der Schutz auch nicht vor Reiseantritt greift. Solltest du eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, so kontaktiere bitte deinen Versicherer. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geben auch Aufschluss über die versicherten Gründe. Viele Grüße, Miriam
Kerstin
Ich habe die TUI Card Klassik anstatt einer reiserücktritt Versicherung gewählt. Aktuell ist noch unklar, ob eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen wird, oder ob ich „nur“ in die Kurzarbeit gehe.
Von daher meine Frage, greift die Reise Rücktrittsversicherung über die Kreditkarte auch bei Kurzarbeit oder nur bei Arbeitsplatz Kündigung durch den Arbeitgeber?
Ich weiß dass sie momentan unglaublich viel zu tun haben würde mich aber über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.
Herzliche Grüße
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Kerstin, ich leite deine Anfrage direkt an unsere Kollegen von TUI Card weiter. Hier schon mal vorweg als Rückmeldung: Eine betriebsbedingte Kündigung wäre ein versicherter Grund. Hier kannst du, wenn du deshalb von der Reise zurücktrittst, die Stornokosten bei der Versicherung der TUI CARD geltend machen. Das gilt natürlich nur dann, wenn du einen unserer Vertragspartner gebucht hast. Kurzarbeit ist dagegen kein versichertes Ereignis. Liebe Grüße und alles Gute, Miriam