Der lang ersehnte Urlaub naht, die Vorfreude ist riesig. Doch dann kommt das Unerwartete! Ihr habt einen schweren Unfall, verliert euren Arbeitsplatz oder werdet so stark krank, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt. Und was passiert nun? Bleibt ihr auf den Kosten sitzen? Nicht, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt. TUI Kollegin Babett Lehmann aus dem Bereich Service Reiseversicherungen verrät euch alles, was ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst.
HALLO BABETT, WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Grob gesagt sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reiseantritt ab. Dabei muss es sich um so genannte versicherte Gründe handeln. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und/oder den Anteil des Reisepreises der auf Reiseleistungen vor Ort entfällt, die nicht genutzt wurden, weil die Reise unplanmäßig beendet bzw. unterbrochen wurde.
Ein Beispiel: Wenn man sich zum Beispiel 1 Woche vor dem Reiseantritt ein Bein bricht und nicht reisen darf, so entstehen Stornokosten seitens des Reiseveranstalters, die der Kunde trägt. Diese anfallenden Stornokosten übernimmt die RRV, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sollte ein Reisender aber während seines Urlaubes plötzlich und unerwartet so schwer erkranken, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre, so kommt die Reiseabbruchversicherung (RAB) ins Spiel und übernimmt die dort anfallenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt außerdem auch die Kosten einer Rückreise, sollte in der Heimat oder den daheimgebliebenen Risikopersonen (Mutter/Vater/Kind usw.) etwas passieren, wie z.B. Schaden am Eigentum.
WELCHE STORNOGRÜDE SIND IN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG VERSICHERT?
Versichert ist u.a., wenn nach Vertragsabschluss die versicherte Person oder ein naher Angehöriger unerwartet so schwer erkrankt, dass es unzumutbar ist, die Reise wie geplant durchzuführen.
Dazu gehören:
- gesundheitliche Gründe (z.B. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, unerwarteter Organspende-Termin, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw.)
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung usw.)
- sonstige Gründe (z.B. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes, Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind usw.)
ANGENOMMEN ICH WERDE KURZ VOR MEINEM URLAUB KRANK (ICH BRECHE MIR DURCH EINEN UNFALL EIN BEIN), WAS MUSS ICH DANN TUN, UM DAS GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?
Der erste Schritt ist es, direkt nach dem unerwarteten Ereignis die Reise zu stornieren, sodass die Stornokosten nicht weiter steigen, d.h. der Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Danach muss ein Schadensformular ausgefüllt und zusammen mit der Reisebestätigung, der Stornobestätigung, einem ärztlichen Attest und einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht werden – d.h. der Schaden muss angezeigt und beschrieben werden. Die Versicherung nimmt dann eine so genannte Deckungsprüfung vor und ersetzt die entstandenen Stornokosten, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt wurden.
KANN ICH AUCH DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN IN MEINEM URLAUBSLAND POLITISCHE UNRUHEN ODER NATURKATASTROPHEN SIND?
Es gibt tatsächlich auch Gründe, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen u.a. Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch bestehende Erkrankungen (die letztmalig innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurden) sind nicht abgesichert. Gleiches gilt leider für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
MEIST REIST MAN NICHT ALLEIN. WAS PASSIERT MIT MEINEM REISEPARTNER, WENN ICH SCHWER ERKRANKE? MUSS ER DANN ALLEINE REISEN ODER GREIFT AUCH HIER DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
Bei der Allianz sichern sich maximal 5 Personen oder 2 Familien untereinander ab. Wichtig ist, dass alle gemeinsam auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind.
Generell ist es immer sinnvoll alle Reisenden zu versichern, am besten beim gleichen Versicherer, da dies die Abwicklung im Schadensfall vereinfacht. Sollten die Reisenden bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen abgesichert sein, so gibt man dies im Falle eines auftretenden Schadens bei den Versicherungsunternehmen an. Diese nehmen dann Kontakt zueinander auf und erstatten den Schaden ggf. gemeinsam.
Gemeinsam reisende Personen sichern sich i.d.R. untereinander ab. D.h. wenn du dir ein Bein brichst und daher nicht reisen kannst/darfst, so ist auch dein Partner abgesichert, wenn er ebenfalls eine RRV abgeschlossen hat.
Weiterhin gibt es Regelungen für Risikopersonen, die dann greifen, wenn einer der Reisenden nicht reisen kann, weil einem nahen Angehörigen etwas zugestoßen ist.
KANN AUCH DER MITREISENDE HUND MITVERSICHERT WERDEN?
Der mitreisende Hund ist bei den angebotenen Produkten leider nicht mitversichert.
WIRD DIE KOMPLETTE REISESUMME ERSTATTET ODER HABE ICH EINEN EIGENANTEIL?
Bei einem Versicherungsabschluss über die Allianz auf TUI.com gibt es keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den die versicherten Personen tragen müssten.
Sofern es sich um einen versicherten Grund handelt, weshalb die Reise storniert werden muss, so leistet das Versicherungsunternehmen also komplett und ersetzt den Schaden vollständig.
WAS KOSTET MICH DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
RRVs sind vom Reisepreis abhängig. In der Regel gibt es verschiedene Reisepreisstufen für die unterschiedliche Prämien gelten. Je höher der Reisepreis umso höher ist auch die Prämie der RRV.
ICH HABE BEI DER BUCHUNG VERGESSEN DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DAZUZUBUCHEN. KANN ICH DAS NOCH NACHHOLEN UND BIS WANN?
Es wird empfohlen direkt bei der Buchung auch einen Reiseschutz abzuschließen. Sollte man dies doch mal vergessen haben, so hat man in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit problemlos einen Reiseschutz mit RRV hinzubuchen. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abzuschließen.
Sollte man über die Frist kommen, so besteht noch die Möglichkeit eine Genehmigung beim Versicherer einzuholen.
Eine RKV oder RGV kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
WANN IST DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SINNVOLL?
Der Abschluss ist immer sinnvoll, wenn man eine Reise gebucht hat und noch über keine RRV verfügt. Man weiß nie was passiert. Auch wenn man unbedingt reisen möchte, so gibt es doch immer wieder unerwartete Dinge die passieren und die eine Reise dann unmöglich machen – egal ob unerwartet schwere Erkrankung, plötzlicher Unfall oder Todesfälle.
Im Schadensfall sind die Betroffenen einfach froh, wenn einem schnell geholfen wird und man zumindest die Kosten für die Reise erstattet werden.
ICH VERREISE MEHRMALS IM JAHR. IST DANN EIN JAHRESVERTRAG SINNVOLL?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Insbesondere bei hochpreisigen Reisen kann sich eine Jahresversicherung schon bei einer Reise im Jahr rechnen.
DIE TUI BIETET DEN REISESCHUTZ VON ELVIA AN. KANN ICH MICH AUCH BEI EINEM ANDEREN ANBIETER VERSICHERN?
Über TUI.com bieten wir ausgewählte Qualitätsprodukte der Allianz an, deren Abschluss wir bei der Buchung empfehlen, da alle Produkte generell ohne SB sind. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Wenn man weitere Reiseschutz-Angebote wünscht, so steht auch unser Versicherungsportal www.vers4u.de zur Verfügung, in welchem wir die Standard-Versicherungsprodukte vier weiterer Versicherer anbieten.
DANKE BABETT FÜR DAS AUSFÜHRLICHE INTERVIEW!
N. B.
Hallo Miriam,
Warte seit 2 Tagen auf die Veröffentlichung meiner Frage. Evtl ging da was schief.
Deswegen schreibe ich jetzt nochmal.
Wir haben im November über Tui für Juni 2020 eine Pauschalreise gebucht.
Auch haben wir das Versicherungspaket EFP Reiserücktritt-Premium inkl RAB ohne SB für Familie (Allianz Travel) direkt bei Buchung dazu gebucht.
Da hier auch ein Umbuchungsgebührenschutz dabei ist, würden mich die Versicherungsbedingungen dazu interessieren. Leider habe ich diese bei der Buchung nicht erhalten.
Könnten Sie mir bitte die kompletten Bedingungen für diesen Tarif zu mailen?
Danke
Viele Grüße Natalie Brem
TUI Bloggerin Julia
Hallo Natalie,
ich habe nun eine Antwort von der Versicherung erhalten. Habe ein PDF mit den Versicherungsbedingungen bekommen, welches ich dir soeben an deine Emailadresse weitergeleitet habe. Für weitere Fragen, wende dich bitte direkt an die Versicherung.
Liebe Grüße & Alles Gute,
Julia
Sabrina
Ich bin am Überlegen, unsere Pfingstreise (Juni 2/) wg. des Coronavirus zu stornieren. Wer weiß, wo das noch hinführt. Haben bei der TUI die Reiserücktritt-Plus ohne Selbstbeteiligung (EFV) dazugebucht. Kommen dann Kosten auf uns zu oder wie handhabt das die TUI?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Sabrina, entschuldige die späte Antwort, wir mussten selbst noch auf die Stellungnahme der Allianz warten. Generell besteht immer die Möglichkeit eine Reise zu stornieren. In dem Fall fallen die vertraglich vereinbarten Stornogebühren an. Sofern eine Reiserücktrittskosten-Versicherung besteht, können die Stornogebühren beim jeweiligen Versicherer (hier Allianz Travel) eingereicht werden. Wichtig ist, dass es sich bei der Ursache der Stornierung um einen sogenannten versicherten Grund handelt. Nur dann und nach Prüfung durch den Versicherer können die Stornokosten durch den Versicherer ersetzt werden. Laut Allianz Travel ist eine theoretische Gefahr allerdings kein versichertes Ereignis und somit nicht gedeckt. D.h. die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar. In dem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Unter diesem Link erfährst du mehr dazu.
Dahingegen ist die Erkrankung einer versicherten Person mit dem Corona-Virus durchaus ein versichertes Ereignis.
Beste Grüße, Miriam
Sarah
Hallo,
Wir haben gestern eine Pauschalreise für Juli 2019 gebucht und möchten nun im Nachhinein noch die TUI Gold Card beantragen, damit wir eine Reiserücktritt-/Reiseanbruch- und Auslandskrankenversicherung haben. Nur die Restzahlung wird somit über die TUI Gold Card laufen. Ich habe es so verstanden, dass erst mit dieser Restzahlung 4 Wochen vor Antritt der Reise dann auch der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Müssen wir, um sofortigen Reiserücktrittschutz zu bekommen, noch die ELVIA-Reiserücktrittversicherung anschließen? Ich hstte gelesen, dass wir diese Kosten dann ersetzt bekommen.
Für die Rückmeldung schon einmal vielen Dank im Voraus.
Bianca
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Bianca, es ist richtig, dass der Schutz eintritt, auch wenn die Karte nur für die Restzahlung genutzt wird.
Dazu muss die Karte 8 Wochen nach Einbuchung in den Buchungsvorgang eingegeben werden! Wir empfehlen den Abschluss einer Übergangsversicherung, um sofortigen Versicherungsschutz zu genießen – diese Versicherung kann das Reisebüro dann selbst wieder kostenlos stornieren, sobald die TUI CARD in den Vorgang eingetragen ist. Beste Grüße, Miriam
N.B.
Hallo Miriam, wird es diesen Herbst auch wieder die Aktion mit der kostenlosen Versicherung wie letztes Jahr geben. War eine tolle Aktion von Tui. Danke.
Viele Grüße Natalie Brem
Anni
Hallo, vielen Dank für dein positives Feedback. Für dieses Jahr ist eine solche Aktion vorerst nicht geplant. Es folgen allerdings noch tolle Kampagnen, auf die du dich freuen kannst. Viele Grüße Anni
Lars Altemeier h
Hallo, meine Frau hat heute unseren Familienurlaub für 2020 bei TUI gebucht. Nun hat Sie eine Reiserücktritt- Premium abgeschlossen im Wert von 220 ,- (4x 52,- und 1x 12,). Dieses erscheint mir im Verhältnis zu der Reise (3.455,-) Sehr hochpreisig zu sein. Wo liegt der Unterschied (Leistung/ Kosten) zu einer normalen Reiserücktritt?
Beste Grüße
Lars Altemeier
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Lars,
bei der Reiserücktritt-Premium ist neben der Reiserücktrittsversicherung auch noch eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Ihr habt euch damit für ein umfangreicheres Produkt entschieden und eine gute Wahl getroffen.
Evtl. habt ihr ein Produkt ohne Selbstbehalt gewählt. Diese sind i.d.R. etwas preisintensiver, allerdings leistet die Versicherung im Schadenfall immer komplett (sofern es sich um einen versicherten Grund handelt), ohne dass ihr einen Eigenanteil tragen müsst. Allgemein kann man auch sagen, dass die Prämien dem Marktniveau entsprechen.
Eine genaue Beurteilung können wir aber erst vornehmen, wenn wir uns eure Buchung ansehen. Hierzu bräuchten wir die Vorgangsnummer. Dann prüfen wir die Anfrage gern im Detail. Wir rufen dich auch gern an, um die Details zu besprechen und noch einmal zu prüfen, ob ihr das für euch richtige Produkt gebucht habt.
Schickt eure Daten gern an blog@tui.com bzw. eure Vorgangsnummer hier als Kommentar und ich gebe diese dann an die entsprechende Stelle im Haus weiter, die sich bei euch meldet.
Beste Grüße,
Miriam
Markus Stehle
Hallo,
wir haben einen Urlaub in Cala Ratjada über das Reisebüro gebucht und dabei eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Ich mache gerade eine Umschulung und nun bekam ich einen Termin für meine Mündlliche Fachkundeprüfung genau in dieser Woche, in der wir eigentlich im Urlaub wären.
Greift die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall und wie muss ich nun weiter verfahren?
gruss Markus Stehle
TUI Bloggerin Lydia
Hallo Markus, du musst dich bitte in diesem Fall direkt an deine Versicherung wenden. Wir können leider nicht sagen, in welchen Fällen die Versicherung Kosten für dich übernimmt. Alles Gute für dich! Viele Grüße Lydia