Der lang ersehnte Urlaub naht, die Vorfreude ist riesig. Doch dann kommt das Unerwartete! Ihr habt einen schweren Unfall, verliert euren Arbeitsplatz oder werdet so stark krank, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt. Und was passiert nun? Bleibt ihr auf den Kosten sitzen? Nicht, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt. TUI Kollegin Babett Lehmann aus dem Bereich Service Reiseversicherungen verrät euch alles, was ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst.
HALLO BABETT, WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Grob gesagt sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reiseantritt ab. Dabei muss es sich um so genannte versicherte Gründe handeln. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und/oder den Anteil des Reisepreises der auf Reiseleistungen vor Ort entfällt, die nicht genutzt wurden, weil die Reise unplanmäßig beendet bzw. unterbrochen wurde.
Ein Beispiel: Wenn man sich zum Beispiel 1 Woche vor dem Reiseantritt ein Bein bricht und nicht reisen darf, so entstehen Stornokosten seitens des Reiseveranstalters, die der Kunde trägt. Diese anfallenden Stornokosten übernimmt die RRV, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sollte ein Reisender aber während seines Urlaubes plötzlich und unerwartet so schwer erkranken, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre, so kommt die Reiseabbruchversicherung (RAB) ins Spiel und übernimmt die dort anfallenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt außerdem auch die Kosten einer Rückreise, sollte in der Heimat oder den daheimgebliebenen Risikopersonen (Mutter/Vater/Kind usw.) etwas passieren, wie z.B. Schaden am Eigentum.
WELCHE STORNOGRÜDE SIND IN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG VERSICHERT?
Versichert ist u.a., wenn nach Vertragsabschluss die versicherte Person oder ein naher Angehöriger unerwartet so schwer erkrankt, dass es unzumutbar ist, die Reise wie geplant durchzuführen.
Dazu gehören:
- gesundheitliche Gründe (z.B. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, unerwarteter Organspende-Termin, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw.)
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung usw.)
- sonstige Gründe (z.B. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes, Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind usw.)
ANGENOMMEN ICH WERDE KURZ VOR MEINEM URLAUB KRANK (ICH BRECHE MIR DURCH EINEN UNFALL EIN BEIN), WAS MUSS ICH DANN TUN, UM DAS GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?
Der erste Schritt ist es, direkt nach dem unerwarteten Ereignis die Reise zu stornieren, sodass die Stornokosten nicht weiter steigen, d.h. der Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Danach muss ein Schadensformular ausgefüllt und zusammen mit der Reisebestätigung, der Stornobestätigung, einem ärztlichen Attest und einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht werden – d.h. der Schaden muss angezeigt und beschrieben werden. Die Versicherung nimmt dann eine so genannte Deckungsprüfung vor und ersetzt die entstandenen Stornokosten, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt wurden.
KANN ICH AUCH DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN IN MEINEM URLAUBSLAND POLITISCHE UNRUHEN ODER NATURKATASTROPHEN SIND?
Es gibt tatsächlich auch Gründe, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen u.a. Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch bestehende Erkrankungen (die letztmalig innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurden) sind nicht abgesichert. Gleiches gilt leider für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
MEIST REIST MAN NICHT ALLEIN. WAS PASSIERT MIT MEINEM REISEPARTNER, WENN ICH SCHWER ERKRANKE? MUSS ER DANN ALLEINE REISEN ODER GREIFT AUCH HIER DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
Bei der Allianz sichern sich maximal 5 Personen oder 2 Familien untereinander ab. Wichtig ist, dass alle gemeinsam auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind.
Generell ist es immer sinnvoll alle Reisenden zu versichern, am besten beim gleichen Versicherer, da dies die Abwicklung im Schadensfall vereinfacht. Sollten die Reisenden bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen abgesichert sein, so gibt man dies im Falle eines auftretenden Schadens bei den Versicherungsunternehmen an. Diese nehmen dann Kontakt zueinander auf und erstatten den Schaden ggf. gemeinsam.
Gemeinsam reisende Personen sichern sich i.d.R. untereinander ab. D.h. wenn du dir ein Bein brichst und daher nicht reisen kannst/darfst, so ist auch dein Partner abgesichert, wenn er ebenfalls eine RRV abgeschlossen hat.
Weiterhin gibt es Regelungen für Risikopersonen, die dann greifen, wenn einer der Reisenden nicht reisen kann, weil einem nahen Angehörigen etwas zugestoßen ist.
KANN AUCH DER MITREISENDE HUND MITVERSICHERT WERDEN?
Der mitreisende Hund ist bei den angebotenen Produkten leider nicht mitversichert.
WIRD DIE KOMPLETTE REISESUMME ERSTATTET ODER HABE ICH EINEN EIGENANTEIL?
Bei einem Versicherungsabschluss über die Allianz auf TUI.com gibt es keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den die versicherten Personen tragen müssten.
Sofern es sich um einen versicherten Grund handelt, weshalb die Reise storniert werden muss, so leistet das Versicherungsunternehmen also komplett und ersetzt den Schaden vollständig.
WAS KOSTET MICH DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
RRVs sind vom Reisepreis abhängig. In der Regel gibt es verschiedene Reisepreisstufen für die unterschiedliche Prämien gelten. Je höher der Reisepreis umso höher ist auch die Prämie der RRV.
ICH HABE BEI DER BUCHUNG VERGESSEN DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DAZUZUBUCHEN. KANN ICH DAS NOCH NACHHOLEN UND BIS WANN?
Es wird empfohlen direkt bei der Buchung auch einen Reiseschutz abzuschließen. Sollte man dies doch mal vergessen haben, so hat man in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit problemlos einen Reiseschutz mit RRV hinzubuchen. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abzuschließen.
Sollte man über die Frist kommen, so besteht noch die Möglichkeit eine Genehmigung beim Versicherer einzuholen.
Eine RKV oder RGV kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
WANN IST DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SINNVOLL?
Der Abschluss ist immer sinnvoll, wenn man eine Reise gebucht hat und noch über keine RRV verfügt. Man weiß nie was passiert. Auch wenn man unbedingt reisen möchte, so gibt es doch immer wieder unerwartete Dinge die passieren und die eine Reise dann unmöglich machen – egal ob unerwartet schwere Erkrankung, plötzlicher Unfall oder Todesfälle.
Im Schadensfall sind die Betroffenen einfach froh, wenn einem schnell geholfen wird und man zumindest die Kosten für die Reise erstattet werden.
ICH VERREISE MEHRMALS IM JAHR. IST DANN EIN JAHRESVERTRAG SINNVOLL?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Insbesondere bei hochpreisigen Reisen kann sich eine Jahresversicherung schon bei einer Reise im Jahr rechnen.
DIE TUI BIETET DEN REISESCHUTZ VON ELVIA AN. KANN ICH MICH AUCH BEI EINEM ANDEREN ANBIETER VERSICHERN?
Über TUI.com bieten wir ausgewählte Qualitätsprodukte der Allianz an, deren Abschluss wir bei der Buchung empfehlen, da alle Produkte generell ohne SB sind. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Wenn man weitere Reiseschutz-Angebote wünscht, so steht auch unser Versicherungsportal www.vers4u.de zur Verfügung, in welchem wir die Standard-Versicherungsprodukte vier weiterer Versicherer anbieten.
DANKE BABETT FÜR DAS AUSFÜHRLICHE INTERVIEW!
Stevens Cordula
Hallo, haben eine Pauschal Reise ,ein Doppelzimmer für Oktober19 gebucht. Eine Reiserücktrittversicherung würde abgeschlossen.Sollte sich die Lungen Krankheit meines Ehemannes weiter derart Verschlechterung, könnte er nicht mitfliegen.Darf ich dann alleine das Doppelzimmer nutzen ohne Aufpreis ?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Cordula,
im Rahmen der Reiserücktrittversicherung ist die unerwartete und schwere Erkrankung versichert. Eine Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit ist leider nicht abgesichert.
Bei ERV, Allianz, URV, HMR und HDI gilt die folgende Faustregel: Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung bzw. bei bestehender Jahresversicherung in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte (ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen).
Muss die Reise aus versichertem Grund storniert werden, dann werden auch die Einzelzimmerzuschläge erstattet, vorausgesetzt du entscheidest dich, die Reise allein anzutreten.
Die Leistung für den Einzelzimmerzuschlag wird bis zur maximalen Höhe der Stornokosten vom Ehemann.
Ob das Doppelzimmer ohne Aufpreis genutzt werden darf, obliegt dem jeweiligen Hotelier bzw. Veranstalter. Es ist jedoch immer im Interesse der Versicherer die Schadenkosten so gering wie möglich zu halten.
Somit wäre auch der Aufpreis bei einem Doppelzimmer aufgrund eines versicherten Ereignisses im Rahmen der Reiserücktrittkostenversicherung abgesichert.
Bei Anfragen zum Storno, ist es immer ratsam sich bei dem gewünschten Versicherer über den Stornoberatungsservice abzusichern, um Missverständnisse im Schadenfall zu vermeiden.
Viele Grüße, Miriam
Chris
Ich habe eine neue TuiCard. Wir haben eine Karibik Reise mit TUI gebucht. Es Reisen meine Frau und ich. Gilt die RRV die bei der TUI Card dabei ist auch für meine Frau ?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Chris, ich habe eben bei der zuständigen Kollegin nachgefragt. Alle Leistungen der TUI CARD – und damit auch die Reiserücktrittsversicherung – gelten immer für den Inhaber und bis zu 5 Mitreisende. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitreisenden mit dem Inhaber verwandt sind o.ä. Von dieser Regelung ausgenommen sie die TUI CARD Classic One und TUI CARD Gold One: diese enthalten explizit Leistungen nur für den Karteninhaber. Viele Grüße, Miriam
Ingrid Markl
Hi
Laut Info unseres Reisebüros gilt das Reiseschutz Angebot nur für deutsche Staatsbürger.
Aus meiner E-Mail Adresse ist unschwer zu erkennen, dass ich Österreicherin bin.
Was stimmt denn jetzt ?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Ingrid,
die Aktion gilt nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. So steht es auch auf unserer Aktionsseite. Viele Grüße, Miriam
Jürgen
Warum verschickt dann TUI das Angebot an Österreichische Kunden? Das ist ja nur zum Verärgern der Kundschaft, zuerst ködern mit der Werbung um dann zu sagen “nein bei ihnen geht das leider nicht weil sie in Österreich wohnen!”
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Jürgen. Leider ging der Newsletter mit dem Angebot auch an Österreichische Kunden raus. Das war ein Versehen und wir entschuldigen uns vielmals für die Unannehemlichkeiten. Dein Feedback wurde weitergeleitet, damit das nicht noch einmal passiert. Beste Grüße, Miriam
N.B.
Hallo Miriam,
Ist bei der aktuell kostenlos angebotenen Reiseschutzabsicherung nur der Reiserücktritt dabei oder auch der Reiseabbruch?
Danke.
Viele Grüße N.B.
TUI Bloggerin Miriam
Hallo N.B.,
bei unserer aktuellen Aktion “Reiseschutz inklusive” sind folgende Leistungen enthalten: Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung mit max. Reisepreis €10.000 p. P., Umbuchungsgebührenschutz und 24h Gesundheits- & Reise-Assistance. Der Reiseabbruch zählt daher nicht mit rein. Viele Grüße, Miriam
N.B.
Hallo Miriam,
Danke für die Infos.
Habe im Oktober bei eurer Aktion mit dem kostenlosen Reiseschutz gebucht.
Wie läuft das mit dem Umbuchungsgebührenschutz? Unter welchen Bedingungen übernimmt die Vericherung die Umbuchungsgebühren? Reicht es,wenn ich einfach nur meine Reise z.b. um einen Tag auf einen anderen Flughafen verschieben möchte oder wenn Datum und Flug gleich bliebe aber auf ein anderes Zimmer umgebucht werden sollte?
Danke für die Infos.
Viele Grüße
N.B.
TUI Bloggerin Miriam
Hallo N.B.,
es gelten die Versicherungsbedingungen der Allianz Katalogversicherungen. Diese sind in den Reise und Versicherungsbedingungen der TUI zu finden. Ich schicke Ihnen den Auszug gern per E-Mail zu, wenn Sie diesen benötigen? Laut §1 beim Abschnitt Umbuchungsgebühren-Schutz gilt folgendes: “Sofern vertraglich vereinbart, ersetzt AWP bei Umbuchung bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 50,- je versicherter Person, bei Objektbuchungen bis zu höchstens € 50,- je Objekt.” Für weitere spezielle Fragen zum Umbuchungsgebührenschutz kann ich Ihnen empfehlen, unser TUI.com Service Center (0511 – 56 78 600) zu kontaktieren. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Viele Grüße, Miriam
N.B.
Hallo Miriam.
Dankeschön.
Ja senden Sie mir es per Email zu.
Viele Grüße Natalie Brem
Andrea Bergholz
Wir haben bereits frühzeitig unsere Kreuzfahrt 2019 gebucht, da wir in diesmmJahr leider krankheitsbedingt stornieren mussten! Was ist mit den Kunden die schon gebucht und eine Rücktritts-/Abbruchversicherung abgeschlossen haben? Werden die jetzt „bestraft“ das sie frühzeitig gebucht haben?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Andrea. Natürlich wollen wir mit diesen Aktionen niemanden “bestrafen”. Bei Aktionen gibt es aber immer ein festgelegtes Start- und Enddatum und alle, die zuvor oder danach buchen, können von dieser nicht mehr profitieren. Kreuzfahrten sind in dieser Aktion ausgeschlossen, den Reiseschutz hättet ihr daher auch bei jetziger Buchung nicht kostenfrei erhalten. Die aktuelle Aktion gilt nur für TUI Pauschalreisen und Nur-Hotelbuchungen (ausgenommen TUI Cars, L-Tur und X-Produkte). Beste Grüße, Miriam
Grobecker
Hallo,
habe gestern eine Pauschal Reise im Reisebüro gebucht für Mai 2019 mit TUI nach Gran Canaria. Die RRK Versicherung wurde mir pro Person mit 79 Euro berechnet. Hat das Reisebüro geschlafen oder gilt das nur bei Buchung im Internet?
TUI Bloggerin Miriam
Hallo Grobecker,
die Aktion gilt sowohl online als auch im Reisebüro bei Angabe des Aktionscodes REISESCHUTZ und ist für alle Reisen gültig, ausgenommen: Nur-Flug-Buchungen, TUI Cars, L-Tur, X-Produkte. Außerdem gilt die Aktion nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Insofern alle Bedingungen bei dir zutreffen, sollte der Reiseschutz inklusive sein und nicht extra berechnet werden. Falls dem so ist, wende dich doch bitte nochmal telefonisch an unser Service Center 0511 – 56 78 600, per Mail über unser Kontaktformular oder direkt persönlich ans Reisebüro. Danke und beste Grüße, Miriam