Der lang ersehnte Urlaub naht, die Vorfreude ist riesig. Doch dann kommt das Unerwartete! Ihr habt einen schweren Unfall, verliert euren Arbeitsplatz oder werdet so stark krank, dass ihr eure Reise nicht antreten könnt. Und was passiert nun? Bleibt ihr auf den Kosten sitzen? Nicht, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt. TUI Kollegin Babett Lehmann aus dem Bereich Service Reiseversicherungen verrät euch alles, was ihr zum Thema Reiserücktrittsversicherung wissen müsst.
HALLO BABETT, WAS IST DENN DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG UND EINER REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Grob gesagt sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) die vertraglich geschuldeten Stornokosten vor Reiseantritt ab. Dabei muss es sich um so genannte versicherte Gründe handeln. Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Reiseantritt und ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten und/oder den Anteil des Reisepreises der auf Reiseleistungen vor Ort entfällt, die nicht genutzt wurden, weil die Reise unplanmäßig beendet bzw. unterbrochen wurde.
Ein Beispiel: Wenn man sich zum Beispiel 1 Woche vor dem Reiseantritt ein Bein bricht und nicht reisen darf, so entstehen Stornokosten seitens des Reiseveranstalters, die der Kunde trägt. Diese anfallenden Stornokosten übernimmt die RRV, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.
Sollte ein Reisender aber während seines Urlaubes plötzlich und unerwartet so schwer erkranken, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar wäre, so kommt die Reiseabbruchversicherung (RAB) ins Spiel und übernimmt die dort anfallenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt außerdem auch die Kosten einer Rückreise, sollte in der Heimat oder den daheimgebliebenen Risikopersonen (Mutter/Vater/Kind usw.) etwas passieren, wie z.B. Schaden am Eigentum.
WELCHE STORNOGRÜDE SIND IN EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG VERSICHERT?
Versichert ist u.a., wenn nach Vertragsabschluss die versicherte Person oder ein naher Angehöriger unerwartet so schwer erkrankt, dass es unzumutbar ist, die Reise wie geplant durchzuführen.
Dazu gehören:
- gesundheitliche Gründe (z.B. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Bruch von Prothesen, unerwarteter Organspende-Termin, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft usw.)
- berufliche/schulische Gründe (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung usw.)
- sonstige Gründe (z.B. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes, Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser oder Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Ausreise erforderlich sind usw.)
ANGENOMMEN ICH WERDE KURZ VOR MEINEM URLAUB KRANK (ICH BRECHE MIR DURCH EINEN UNFALL EIN BEIN), WAS MUSS ICH DANN TUN, UM DAS GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?
Der erste Schritt ist es, direkt nach dem unerwarteten Ereignis die Reise zu stornieren, sodass die Stornokosten nicht weiter steigen, d.h. der Schaden muss möglichst gering gehalten werden. Danach muss ein Schadensformular ausgefüllt und zusammen mit der Reisebestätigung, der Stornobestätigung, einem ärztlichen Attest und einem Formular zur Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes beim jeweiligen Versicherungsunternehmen eingereicht werden – d.h. der Schaden muss angezeigt und beschrieben werden. Die Versicherung nimmt dann eine so genannte Deckungsprüfung vor und ersetzt die entstandenen Stornokosten, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt wurden.
KANN ICH AUCH DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, WENN IN MEINEM URLAUBSLAND POLITISCHE UNRUHEN ODER NATURKATASTROPHEN SIND?
Es gibt tatsächlich auch Gründe, die auch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen u.a. Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch bestehende Erkrankungen (die letztmalig innerhalb der letzten 6 Monate vor Versicherungsabschluss behandelt wurden) sind nicht abgesichert. Gleiches gilt leider für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
MEIST REIST MAN NICHT ALLEIN. WAS PASSIERT MIT MEINEM REISEPARTNER, WENN ICH SCHWER ERKRANKE? MUSS ER DANN ALLEINE REISEN ODER GREIFT AUCH HIER DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
Bei der Allianz sichern sich maximal 5 Personen oder 2 Familien untereinander ab. Wichtig ist, dass alle gemeinsam auf der Buchungsbestätigung vermerkt sind.
Generell ist es immer sinnvoll alle Reisenden zu versichern, am besten beim gleichen Versicherer, da dies die Abwicklung im Schadensfall vereinfacht. Sollten die Reisenden bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen abgesichert sein, so gibt man dies im Falle eines auftretenden Schadens bei den Versicherungsunternehmen an. Diese nehmen dann Kontakt zueinander auf und erstatten den Schaden ggf. gemeinsam.
Gemeinsam reisende Personen sichern sich i.d.R. untereinander ab. D.h. wenn du dir ein Bein brichst und daher nicht reisen kannst/darfst, so ist auch dein Partner abgesichert, wenn er ebenfalls eine RRV abgeschlossen hat.
Weiterhin gibt es Regelungen für Risikopersonen, die dann greifen, wenn einer der Reisenden nicht reisen kann, weil einem nahen Angehörigen etwas zugestoßen ist.
KANN AUCH DER MITREISENDE HUND MITVERSICHERT WERDEN?
Der mitreisende Hund ist bei den angebotenen Produkten leider nicht mitversichert.
WIRD DIE KOMPLETTE REISESUMME ERSTATTET ODER HABE ICH EINEN EIGENANTEIL?
Bei einem Versicherungsabschluss über die Allianz auf TUI.com gibt es keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den die versicherten Personen tragen müssten.
Sofern es sich um einen versicherten Grund handelt, weshalb die Reise storniert werden muss, so leistet das Versicherungsunternehmen also komplett und ersetzt den Schaden vollständig.
WAS KOSTET MICH DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG?
RRVs sind vom Reisepreis abhängig. In der Regel gibt es verschiedene Reisepreisstufen für die unterschiedliche Prämien gelten. Je höher der Reisepreis umso höher ist auch die Prämie der RRV.
ICH HABE BEI DER BUCHUNG VERGESSEN DIE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG DAZUZUBUCHEN. KANN ICH DAS NOCH NACHHOLEN UND BIS WANN?
Es wird empfohlen direkt bei der Buchung auch einen Reiseschutz abzuschließen. Sollte man dies doch mal vergessen haben, so hat man in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit problemlos einen Reiseschutz mit RRV hinzubuchen. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung abzuschließen.
Sollte man über die Frist kommen, so besteht noch die Möglichkeit eine Genehmigung beim Versicherer einzuholen.
Eine RKV oder RGV kann jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
WANN IST DER ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG SINNVOLL?
Der Abschluss ist immer sinnvoll, wenn man eine Reise gebucht hat und noch über keine RRV verfügt. Man weiß nie was passiert. Auch wenn man unbedingt reisen möchte, so gibt es doch immer wieder unerwartete Dinge die passieren und die eine Reise dann unmöglich machen – egal ob unerwartet schwere Erkrankung, plötzlicher Unfall oder Todesfälle.
Im Schadensfall sind die Betroffenen einfach froh, wenn einem schnell geholfen wird und man zumindest die Kosten für die Reise erstattet werden.
ICH VERREISE MEHRMALS IM JAHR. IST DANN EIN JAHRESVERTRAG SINNVOLL?
Ein Vergleich lohnt sich immer! Insbesondere bei hochpreisigen Reisen kann sich eine Jahresversicherung schon bei einer Reise im Jahr rechnen.
DIE TUI BIETET DEN REISESCHUTZ VON ELVIA AN. KANN ICH MICH AUCH BEI EINEM ANDEREN ANBIETER VERSICHERN?
Über TUI.com bieten wir ausgewählte Qualitätsprodukte der Allianz an, deren Abschluss wir bei der Buchung empfehlen, da alle Produkte generell ohne SB sind. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Wenn man weitere Reiseschutz-Angebote wünscht, so steht auch unser Versicherungsportal www.vers4u.de zur Verfügung, in welchem wir die Standard-Versicherungsprodukte vier weiterer Versicherer anbieten.
DANKE BABETT FÜR DAS AUSFÜHRLICHE INTERVIEW!
Chrissi
Hallo, ich habe die TUI Card Classic. Hier ist ja die Reiserücktritt bis 6000€ abgesichert. Die gebuchte Reise kostet aber 6450€ Durch Sitzplatzreservierung usw. Mein Mann hatte aber jetzt einen Sportunfall und wir müssen evtl. die Reise stornieren. Bekomme ich dann die 6000€ im Schadenfall zurück erstattet oder wird noch etwas wegen der Überschreitung der Versicherungssumme abgezogen? Wäre super zu erfahren.
TUI Flugexperte
Hallo Chrissi, das tut mir leid, mit dem Sportunfall, aber um deine Frage beantworten zu können würde ich dir empfehlen, dich an den Kontakt zur TUI Card zu wenden. Diesen findest du unter: https://www.tui.com/tui-card/
Freundliche Grüße und gute Besserung, Anastasia
Doris
Ich habe eine TUI Card Gold, Rücktrittsversicherung eingeschlossen.
Wenn ich bei einem anderen Unternehmen eine Reise buche und diese mit der TUI Card
bezahle, bin ich dann auch versichert?
TUI Bloggerin Julia
Hallo Doris,
du findest alle wichtigen Information hier https://my.tui.com/tuicard-leistungen.
Alle Leistungen gelten für die Veranstalter TUI, airtours, Ltur, TUI Cruises und Mein Schiff. Beste Grüße Julia
Michael
Die RAB übernimmt die Transportkosten für die Heimreise im Krankheitsfall, richtig?
Werden auch Kosten für Arzt- oder Krankenhausbehandlungen erstattet?
Danke!
TUI Bloggerin Julia
Hallo Michael,
du findest auf dieser Seite hier alle Informationen rund um Reiseschutz und Versicherung.
Viele Grüße,
Julia vom TUI Blog 🙂
Rainer Kratzer
Hallo, ich habe eine Familienreiserücktrittversicherung über TUI abgeschlossen. Nächstes Jahr wollen wir in einer Gruppe verreisen und mein Bekannter bucht die Reise für uns alle. Nun meine Frage: tritt die Versicherung im Schadensfall ein, auch wenn die Reise nicht von mir persönlich gebucht wurde? Genügt es, dass mein Namen auch der Buchungsbestätigung steht oder muss ich selbst buchen?
Vielen Dank für die Beantwortung
TUI Bloggerin Janine
Hallo Rainer,
für mich klingt das so, als wäre es eine Jahrespolice. Diese gilt für alle Reisen, die der Versicherte unternimmt; auch, wenn es ein anderer bucht. Der Anteil der Reise, die für die versicherte Person gebucht wird, wäre also über die Police abgedeckt.
Viele Grüße und schöne Vorfreude auf den nächsten Urlaub
Janine
Ivonne Zimmermann
Hallo,
Mein Sohn hätte gestern eine Pauschalreise nach Mallorca angetreten, die von einem Freund für 6 Personen gebucht wurde.
Leider hat er sich am 19.07. Das Handgelenk, durch einen Sportunfall gebrochen. Eine EinzelStornierung für ihn wurde am 20.07. angefragt.
Bei dieser Reise wurde eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Greift in diesem Fall die Versicherung?
TUI Bloggerin Janine
Hallo Ivonne,
in dem Fall sollte deine Reiserücktrittsversicherung greifen. Bitte kontaktiere den Versicherer für alle Details.
Grüße und gute Besserung für deinen Sohn
Janine